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Christian Tischner

26.03.2026 Sitzungen 8/41

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Schülerinnen und Schüler – hat gewechselt, doch da sind noch ein paar – auf der Tribüne, ja, in der Tat, seit Langem vergeht kaum ein Tag in unserem Freistaat, aber auch in allen anderen ostdeutschen Bundesländern, an dem nicht in der Presseberichterstattung über die Sorgen in den Kindergärten und auch über Schließungen berichtet wird. Sorgen, Überlegungen, Pläne – vieles wird vorgetragen und aus unterschiedlichen Perspektiven dargestellt. Auch der heute vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist bereits Teil der überregionalen Berichterstattung gewesen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir hierzu auch einige Befassungen im Landtag erlebt, und das war gut und richtig so. Ich nenne hier nur die Entschließung zum Einsatz einer Kommission zum Thema „Kindergartenfinanzierung“. Ehrlich gesagt ist es der Bevölkerung völlig egal, wer da welche Idee hatte. Hauptsache, wir handeln und wir reden nicht. Wir haben im Zusammenhang mit der Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes unter anderem Änderungen am Kindergartengesetz vorgenommen. Zur Erinnerung: Die wesentliche Finanzierungslast – sagen manche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – liegt bei den Kommunen. Wir haben durch Beschlussfassungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts gehandelt. Dabei wird deutlich – und dafür bin ich sehr dankbar –, dass es hier im Landtag einen breiten Konsens gibt, einen Konsens nämlich, die Entwicklung der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur in Thüringen nicht dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen, sondern im Kindergartenland Thüringen hohe Qualität und Versorgungssicherheit sicherzustellen. Ich bin allen Landtagsfraktionen dankbar, die sich heute alle gleichermaßen geäußert haben. Der vorliegende Gesetzentwurf macht hierbei einen sehr wichtigen und einen sehr richtigen Schritt. Ich begrüße im Namen der Landesregierung die Anliegen des Entwurfs persönlich und fachlich sehr. In der Tat, wir sind herausgefordert. Die Zahlen sind genannt worden. Hatten wir im Jahr 2015 18.000 Geburten, so waren es im vergangenen Jahr um die 10.000 Geburten. Dieses Jahr ist es ähnlich. Trotzdem – und das haben Sie alle eben gesagt – ist es wichtig, dass wir ein dichtes Netz an Kindergärten in Stadt und Land erhalten. Deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass unter Federführung des Finanzministeriums jetzt sich sehr genau angeschaut wird, wie der Kommunale Finanzausgleich gestrickt ist. Denn Sie alle wissen – ich habe es eben schon beschrieben –, gerade dort liegt ein wesentlicher Schlüssel für die Kommunen, um ein gutes und ein dichtes Netz vorzuhalten. Die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich besonders auf die Bestimmungen zur Förderung von kleineren Einrichtungen in 2026 und das Landesprogramm für 2027. Beide Maßnahmen, die heute hier diskutiert werden, fußen auf den Beschlüssen im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt und bezeugen den Willen des Landtags, den Willen des Gesetzgebers, die notwendigen Anpassungen aufgrund der demografischen Situation vorübergehend abzumildern und infrastrukturelle Überlegungen vor Ort zu unterstützen. Ich möchte nun die Gelegenheit nutzen, um auf ein paar weitere Bestimmungen im Entwurf einzugehen, denn einerseits bewegt uns alle natürlich ein gutes, ein dichtes Kindergartennetz, aber es muss uns auch die Qualität in unseren Einrichtungen bewegen und interessieren. Für uns ist wichtig gewesen als Landesregierung – und das haben wir gleich nach Amtsantritt angeschoben und auf die Wege gebracht –, dass wir die Qualität wieder in den Mittelpunkt der Arbeit in den Kindergärten stellen. Denn in den letzten Jahren, muss man sagen, unter Rot-Rot-Grün hat man zwar über Beitragsfreiheit diskutiert, aber eben nicht gefragt, was passiert mit den Kindern, die in die Grundschule kommen, die nicht lesen können, die nicht rechnen können, die nicht schreiben können, weil sie eben nicht ausreichend im Kindergarten schon darauf vorbereitet worden sind. Deswegen haben wir mit unserem Qualitätskompass die Übergänge gestärkt. Wir stärken die Sprachförderung, beispielsweise mit den Sprachtests. Ich habe es Ihnen ja im Ausschuss berichtet – Frau Große-Röthig, vielleicht haben Sie es aber nicht gehört –, wir haben einen Riesenrun, mehrere Hundert Kindergärten, die schon in der ersten Runde mitmachen wollen. Das ist auch ein wesentlicher Unterschied zu Rot-Rot-Grün und zur linken Bildungspolitik. Wir machen Bildungspolitik mit den Akteuren vor Ort. Wir wollen die Sachen von unten erfolgreich entwickeln lassen und wir wollen nicht von oben irgendwas verordnen, beispielsweise Inklusion, die dann zum Scheitern verurteilt ist. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Wie beim Thüringenkolleg!) Meine Damen und Herren, ich möchte auf § 7 eingehen, in dem nämlich die Ziele und Aufgaben von Kindertageseinrichtungen beschrieben werden. Es ist wichtig und richtig, dass die Koalitionsfraktionen genau diesen § 7 noch einmal genau angeschaut haben, geschärft haben, denn dieser legt letztlich die Grundlage auch für eine qualitativ hochwertige Arbeit in unseren Einrichtungen. Die Überarbeitung, sie strukturiert die Regelungen nun klarer, fasst sie präziser und stärkt die Verbindlichkeit pädagogischer Arbeit, ohne – und das war wichtig – neue Anforderungen zu schaffen. Bestehende fachliche Standards werden geschärft und praxisnäher gefasst. Im Mittelpunkt steht die konsequente Ausrichtung eben auf Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, aber auch Qualitätskontrolle. So fasst der Begriff der demokratischen Grundhaltung zusammen, dass Kinder sich als wertige Mitglieder einer Gemeinschaft erleben, ihre Meinungen einbringen und Regeln gemeinsam gestalten. Dadurch werden Teilhabe, Respekt und Selbstwirksamkeit gestärkt und eine altersgerechte Umsetzung in der Praxis unterstützt. Warum die AfD das gerade kritisiert hat, erschließt sich mir nicht, es sei denn, Sie haben einen seltsamen Demokratiebegriff. (Beifall CDU, BSW) Zentrale Elemente pädagogischer Arbeit werden zugleich verbindlicher gefasst. Die regelmäßige Fortschreibung der Konzeption in den Kindergärten, die systematische Beobachtung und Dokumentation, insbesondere der Sprachentwicklung, sowie die enge Zusammenarbeit mit den Eltern werden fixiert. Besonders hervorzuheben ist die stärkere Verankerung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und den Schulen, um die Förderung kontinuierlich fortzuführen und vor allem – ich habe es eben schon gesagt – den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule verlässlich zu gestalten. Damit greift § 7 nun endlich zentrale Zielstellungen des Koalitionsvertrags auf: die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität, die Stärkung früher Bildung und besonders die bessere Verzahnung der Bildungsbereiche, nämlich Schule, Elternhaus und Kindergarten. Entscheidend ist die verbindliche Umsetzung eben der bestehenden Standards. Kommen wir nun zur Bestimmung zu der Bedarfsplanung, die in § 20 formuliert wird. Hier möchte ich Sie auf den sehr richtigen Vorschlag zur Planung in den kreisfreien Städten und Landkreisen aufmerksam machen. Denn die Bedarfspläne sind weiterhin jährlich zu beschließen von den kommunalen Trägern. Aber in den Plänen soll eine Vier-JahresPerspektive zur demografischen Entwicklung nun endlich auch enthalten sein, damit wir eben auch vorausschauend in den Regionen, beispielsweise wenn es um Kooperationen geht, wenn es um gemeinsame Netze geht, arbeiten können. Die Entscheidungen von Kommunen und Städten vor Ort werden schon vielfach sehr überlegt und klug hinsichtlich der mittelfristigen Planungsperspektive angestellt, aber das sollte landesweit und einheitlicher und wie gesagt auch mit einer Perspektive auf die kommenden vier Jahre erfolgen. Die maßgeblichen Leitplanken zur Infrastruktur sind weiterhin insbesondere die Wohnortnähe – ganz wichtiges Prinzip, haben Sie eben auch alle eingefordert –, die tatsächliche Inanspruchnahme – ist natürlich auch wichtig, gerade für die Kommunen, die dies zum Großteil bezahlen – sowie der Bedarf unter Berücksichtigung insbesondere der Elternwünsche. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch an dieser Stelle möchte ich deutlich machen, dass hieraus keine Verpflichtung zu zusätzlichen Aufgaben für die Kommunen resultiert. Die Kommunen oder Landkreise sollen mit diesem Gesetz – und das ist richtig – nicht belastet werden. Der § 20 erhält eine Präzisierung und eine praktikable Fassung, die die Entscheidungsprozesse, den eigenen Wirkungskreis betreffend, vor Ort dann auch tatsächlich stärken. Ganz unerwähnt soll ebenfalls nicht bleiben, dass einige Änderungen hier einen Beitrag zur Verschlankung von Verwaltungsprozessen und auch zum Abbau von Bürokratie leisten werden. Etwa werden bestimmte redundante Berichtspflichten gestrichen und nicht praktikable Bestimmungen abgeschafft. Übrigens ein Prinzip bei uns im Haus, bei uns im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturministerium, ist, dass jedes Gesetz, was Sie erreichen soll, auch tatsächlich unter diesen Gesichtspunkten geprüft wird, wo wir gleichzeitig auch entbürokratisieren können. Die Verkürzung der Übergangsfrist zur Umsetzung des neuen Personalschlüssels wird ebenfalls begrüßt, was die Koalitionsfraktionen vorschlagen, denn das Land investiert seit 2025 bereits in großem Umfang in die Schlüsselverbesserungen, die über das viel gelobte sächsische Moratorium bei Weitem hinausgehen. In Zeiten der sinkenden Kinderzahlen ist es 2027 jetzt realistisch, den neuen Personalschlüssel auch tatsächlich wirksam und konsequent umzusetzen. Wir sind schon sehr weit an dieser Stelle gekommen, aber es gibt eben auch noch einzelne Einrichtungen, in denen der Schlüssel nicht umgesetzt wurde. Deswegen ist es durchaus sinnvoll, wenn jetzt gefordert wird, dieses nach vorn zu ziehen. Zuletzt zur Beitragsfreiheit: Ja, Sie alle wissen, dass dies keine echte Investition in Bildungsqualität ist. Gleichwohl können wir – und das ist gesagt worden – Familien spürbar entlasten und eröffnen manchen Kindern die Chance, so schon etwas früher in den Kindergarten zu starten – also in der Tat ein sozialpolitisches Projekt. Das sind zweifellos aber positive Effekte. Und dass der Ausbau der Beitragsfreiheit mit einem besonderen Blick auf die Gestaltung der Elternbeiträge einhergehen muss, ist in § 29 abzulesen. Auch da Dank an die Koalitionsfraktionen, dass sie hier nun nachschärfen. Um unabsehbare und unerwünschte Regelungseffekte zu vermeiden, muss das Land hier eine gerechte Beitragsgestaltung vor Ort einfordern. Und wenn es in Zukunft einen Elternbeitrag in einer einheitlichen Höhe in einer Gemeinde für alle Jahrgänge gibt, dann ist das, glaube ich, auch sehr im Sinne der Eltern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse die Ausführungen zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf wird durch die Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Zentrales Ziel der Landesregierung ist es, die Kindergartenlandschaft in Thüringen als verlässliches und pädagogisch hochwertiges Bildungsangebot weiterzuentwickeln. Gut ausgestattete, moderne Einrichtungen und qualifiziertes Personal sollen sicherstellen, dass pädagogische Standards konsequent eingehalten und umgesetzt werden. Qualität, innovative Bildungsangebote und nachhaltige Strukturen gewährleisten, dass Kinder optimal gefördert werden und die Einrichtungen auch unter veränderten demografischen Bedingungen zukunftsfähig bleiben werden. Die Landesregierung wird die laufenden Prozesse im Land, etwa die Arbeit der Kindergärten-Finanzierungskommission, die Haushaltsstrukturdebatten und die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts, aufgreifen und weitere Vorschläge erarbeiten, die die Kindergartenlandschaft in Thüringen nachhaltig und zukunftsfest stärken werden. Ziel bleibt ein qualitativ hochwertiges und auch ein dichtes Kindergartennetz. Diese Vorschläge werden in einem Zukunftsplan für Kindergärten zusammengefasst, der die Grundlage für eine weitere Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes bildet. Ich denke, das ist auch das, was der MDR heute Morgen berichtet hat, dass Ende des Jahres mit einem weiteren Kindergartengesetz zu rechnen ist, in das all die Ergebnisse aus den Kommissionen – es gibt ja verschiedenste, ich habe sie eben genannt –, in den Gesetzentwurf der Landesregierung, zusammenfließen. Es steht fest, insbesondere die Qualitätsentwicklung, die Schaffung zukunftsfester Strukturen sowie die Sicherung wohnortnaher Angebote, aber auch die Umsetzung des vom Bund geplanten Qualitätsentwicklungsgesetzes, das wird im Mittelpunkt einer nächsten Novelle des Kindergartengesetzes stehen. Aber nun bin ich erst mal sehr dankbar, dass die Landtagsfraktionen im Wesentlichen das umsetzen, was wir uns mit Blick auf den Doppelhaushalt vorgenommen haben. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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