Sascha Schlösser
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, wir haben auch überlegt, ob das nicht vielleicht ein juristisch anzupackendes Thema ist und wer tatsächlich hier sprechen soll. Wir haben uns dazu entschieden, dass wir das nicht juristisch behandeln wollen. Jetzt hat aber genau Frau Marx das Thema in die juristische Zone gehoben und es ist ja auch eine Ausweitung von Rechtstatbeständen, von Strafbarkeitstatbeständen in den Raum gestellt worden. Deswegen ist es für mich ganz wichtig und wir müssen klarstellen: Das, was Frau Marx hier gesagt hat, ist schlichtweg nicht wahr. Sie haben gesagt, wir hätten hier eine gravierende Lücke im Straftatbestandssystem der Bundesrepublik. Das ist einfach nicht der Fall. Das, was wir wissen, was vorgefallen sein soll, also die erniedrigende Verbreitung sexualisierter Inhalte, ist als Verleumdung strafbar. Punkt.
(Beifall AfD)
Sie ist außerdem bei mehrjähriger Nachstellung auch als sogenannte Nachstellung – § 238 StGB – strafbar. Also wir haben keine Probleme dahin gehend, dass wir nicht genug Tatbestände im Strafgesetzbuch hätten, die solche sexualisierten Themen abhandeln würden. Das Problem sind Richter, die ehemalige Abgeordnete der Linken-Partei, die scheinbar 4.000 Kinderpornos auf ihrem Landtagsrechner geladen haben, so behandeln und sagen, es sei angemessen, hier eine Bewährungsstrafe auszusprechen.
(Beifall AfD)
Wir haben kein Problem bei den Rechtstatbeständen, wir haben ein Problem in der Rechtsanwendung. Es zeichnet sich ab, dass das eine große konzertierte Aktion ist, der Ulmen-Fall oder Fernandes-Fall, dass es eigentlich seit Monaten abgekartet war, dass man das medial aufziehen wollte, um genau das zu machen. Es geht gar nicht um den Schutz der Frauen. Es geht gar nicht um die sexualisierte Gewalt, die Sie da unterbrechen wollen. Es geht Ihnen eigentlich darum, in den Privatbereich vorzudringen, denn Sie wollen strafbar machen, was die Menschen auf ihrem Rechner privat zu Hause machen, und Sie wollen – das hat sich in den Gesetzesvorlagen abgezeichnet – an die IP-Adressen der Leute gelangen, damit Sie weiter normalen Bürgern mit Hausdurchsuchungen nachstellen können, wenn die irgendwelche satirisch verfremdeten Bilder im Internet verbreiten. Das ist der Sinn und Zweck dieser Nummer.
(Beifall AfD)
Also treten Sie ein Stück zurück. Sie sagen immer: Machen wir uns mal ehrlich. Machen Sie sich mal ehrlich! Das ist Sinn und Zweck dieser Aktion, nicht die Frauen.
(Beifall AfD)
