Ringo Mühlmann
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Interessant, Herr Urbach. Hier wollen Sie mit überweisen, aber wenn es dann wirklich mal fachlich vernünftige Gesetzentwürfe gibt, dann wehren Sie sich mit Händen und Füßen. Okay. Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Linke, wenn ich sonst das Plenum so verfolge und uns jemand aus dem Rund, meistens von den Linken, auf zu viele handwerkliche Fehler in irgendeiner Vorlage hinweist, dann lache ich innerlich meist schon laut auf, weil zwischenzeitlich die Formulierung „handwerkliche Fehler“ im Abgeordnetenslang lediglich ein Synonym dafür ist: Na eigentlich habe ich null Bock mich mit der Vorlage zu befassen und eigentlich sind die von der AfD sowieso alle doof und deshalb muss ich jetzt irgendetwas finden, um die Vorlage von denen ablehnen zu können. – Es soll ja schließlich so klingen, als hätten Sie sich tatsächlich auf Herz und Nieren mit dem Ding befasst und wollen uns nur aus sachlichen Gründen nicht zustimmen. Tatsächlich ist es meistens nicht der Fall, dass es tatsächlich handwerkliche Fehler sind. Und dann, liebe Linke, legen Sie so etwas wie diesen Gesetzentwurf vor, über den wir jetzt diskutieren. Ernsthaft? Ist das wirklich ernst gemeint, dass Sie das so, wie Sie es vorgelegt haben, hier einbringen?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Na
klar!) Ich dachte, Sie haben zehn Jahre lang die Landesregierung gestellt und müssten eigentlich wissen, wie es funktioniert, beispielsweise auch, wenn man eine neue Behörde aufmachen will. Genau genommen oder – besser gesagt – zusammengefasst weist dieser Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, so viele handwerkliche Fehler auf, dass man dem nicht zustimmen kann.
(Beifall AfD)
Zunächst mal die Grundlage: Angeblich gibt es ja einen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Thüringer Polizei. Jetzt wird irgendwer von Ihnen gleich mit wissenschaftlichen Studien um die Ecke kommen, dem ist aber nicht so, denn die These ist einfach mal falsch. Den angeblichen Vertrauensverlust gibt es, wenn überhaupt, höchstens in politischen Blasen und linken Milieus, aber nicht bei ca. 95 Prozent der Thüringer Bevölkerung, die jeden Tag froh ist, dass es die Polizei gibt, und das trotz – und das sage ich ganz bewusst – unseres Innenministers hier im Land.
(Beifall AfD)
Was es hingegen wirklich gibt, ist ein Vertrauensverlust der Polizei in die Politik, und das seit 2014, primär ausgelöst durch eine rot-rot-grüne Landesregierung, deren politische Vertreter hier im Landtag, hier im Haus Polizeibeamte regelmäßig eher als Verdächtige denn als Beschützer behandeln.
(Beifall AfD)
Deswegen wollen Sie mit diesem Gesetz eine neue Polizei zur Kontrolle der richtigen Polizei schaffen und endlich alle Polizisten mal erfolgreich unter Generalverdacht stellen. Jetzt schauen wir mal in den Entwurf rein. Herr Urbach hat schon ziemlich viel gesagt. Ich fange trotzdem noch mal an. Erstes Problem, Eingriffsbefugnisse: Im gesamten Gesetz wird konsequent Prävention und Represon vermischt, und das auch noch, ohne der neuen si Behörde tatsächlich die notwendigen Eingriffsbe fugnisse zuzuweisen. Das Thüringer Polizeiaufga bengesetz – deshalb heißt das Ding so – gilt für die Thüringer Polizei und nicht für irgendeine neue Be hörde im Bereich der Justiz. Und die Krücke „Ermitt lungspersonen der Staatsanwaltschaft“ deckt für diese neue Behörde nicht ab, was notwendig wäre, um die geplanten staatlichen Eingriffe auch zuzu weisen. Zweites Problem, Datenschutz – Beispiel Bodycamaufzeichnungen: Sie wollen in dem einen Paragrafen – in der Begründung jedenfalls – auch präventiv erhobene Bodycamdaten – zumindest grenzen Sie es nicht ein – einfach so an eine neue Behörde herausgeben, was entgegen jeglicher Datenschutzvorgaben sein dürfte. Dann regelt § 8 eine Aktenauskunftspflicht der Polizei gegenüber der UPET. Aber die Daten, die Sie da abgeben wollen oder die Sie da verpflichtend rausrücken wollen, die wurden nicht für irgendwelche Zwecke erhoben, die wurden für polizeiliche Zwecke erhoben und nicht für irgendeine neue Behörde, die eben keine Polizei ist, auch nicht für diese externe Beschwerdestelle im Justizressort. Und das heilt auch § 9 nicht, mit dem Sie es versucht haben. Drittes Problem, Personal: Die Linke behauptet, das sei alles mit 20 Stellen zu machen, von denen 12 aus der heutigen IE kommen, von den internen Ermittlern. Jetzt zählen wir mal nach: Fünf Mitglieder haben wir allein schon im UPET-Rat, sechs oder mehr in der zugehörigen Geschäftsstelle, die Sie da verorten, mit einem Direktor, zwei stellvertretenden Direktoren und irgendwer muss ja auch arbeiten, also wahrscheinlich noch mal zwei, drei Leute mehr, alleine in der Geschäftsstelle,
(Beifall AfD)
vier bis fünf Leute im Bereich A, die mutmaßlich aus der heutigen sogenannten Polizeivertrauensstelle kommen, 10 bis 15 Leute im Bereich B, das sind die bisherigen internen Ermittler, und schätzungsweise noch mal – Sie geben es nicht genau an – fünf bis 15 hochqualifizierte IT-Spezialisten im Bereich C für Forensik und Kriminaltechnik. Wir reden also hier nicht einfach nur von Pillepalle, wir reden hier von einer neuen Behörde mit mindestens 40 oder mehr Stellen, die angeblich unabhängiger genau dasselbe tun soll wie jetzt aktuell in der Thüringer Polizei 10 bis 15 Stellen. Noch nicht eingepreist habe ich da im Übrigen, dass diese neue Behörde eine eigene IT-Infrastruktur braucht, die mit vergleichbarer Komplexität arbeiten muss wie die von der Polizei. Und nur mal ganz nebenbei: In der Polizei machen das zwei Abteilungen des LKA und nicht nur ein paar IT-Forensiker, die eigentlich für Kriminaltechnik und Forensik da sein sollen. Was Sie hier im Gesetzentwurf als Einsparpotenzial verkaufen, ist völlig realitätsfremd. Und zeigen Sie mir bitte zusätzlich noch die Bäume, auf denen die ITExperten wachsen, die Sie hier in Größenordnung einstellen wollen.
(Beifall AfD)
Viertes Problem, noch mal Personal: Sieben Jahre Verweildauer, schreiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf. Mutmaßlich kann das ja nur bedeuten, Sie wollen wahrscheinlich aus der Polizei Lebenszeitbeamte abordnen und später natürlich auch wieder zurückschicken. Jetzt erklären Sie mir mal: Den angeblichen Korpsgeist, den Sie immer wieder unterstellen, auch jetzt bei der IE, den Sie ja vermeiden wollen, geben die abgeordneten Beamten den vor den sieben Jahren dann ab oder wie wollen Sie das Problem lösen, was Sie seit Jahren als Problem beschreiben? Sie lösen es ja auch hier in dem Fall nicht. Sie wildern beim Personal der Polizei, die eh schon auf dem letzten Loch pfeift und in den kommenden Jahren mit einer weiterhin viel zu hohen Abbrecherquote in der Ausbildung und zunehmenden Altersabgängen zu kämpfen hat. Das wird auch unser größter Innenminister aller Zeiten nicht mit seinen 360 Einstellungen im Jahr lösen. Fünftes Problem: Sie schaffen eine neue Art von Indemnität für Gewerkschaften und Personalräte. Wenn das dazu dienen soll, dass Sie die bekannten GdP-Eskapaden Ihres Innenministers in irgendeiner Weise konterkarieren oder künftig besser machen wollen, dann schießt das weit über das Ziel hinaus und ist völlig unnötig. Rechtsstaatliches Vorgehen aller Beteiligten hätte im Fall der GdP-Durchsuchungen wahrscheinlich völlig ausgereicht.
(Beifall AfD)
Mit der echten Indemnität, also der Indemnität, die wir im Haus haben, im Landtag, kommt das Innenministerium ja heute mit dem Verfassungsschutz schon nicht zurecht. Also bitte, was soll das jetzt, noch mal so ein Konstrukt zu schaffen? Und so ein bisschen das Schmankerl am Schluss ist dann noch der § 11 Abs. 3. Da schreiben Sie selbst in dieses Gesetz rein, dass Sie in jedem Streifenwagen künftig eine Visitenkarte von ihrer Polizeibeschwerdestelle liegen haben wollen. Das gehört doch nicht in irgendein Gesetz. Aber doch, Sie schreiben es tatsächlich rein. Wer hat dieses Ding eigentlich verbrochen und sich dabei gedacht, das ist was ganz Tolles? Ich verstehe es nicht. Echt nicht.
(Beifall AfD)
Das, was ich jetzt beschrieben habe, waren alles nur die handwerklichen Fehler, die so offensichtlich sind, dass sie selbst mir beim ersten Mal Drübergucken – und ich bin kein Jurist – aufgefallen sind. Noch nicht beinhaltet sind dabei die juristischen Fallstricke, wenn Sie eine neue Polizei außerhalb der Polizei aufbauen und die dann natürlich mit Eingriffsbefugnissen ausstatten müssen. Auch das hat die CDU eben schon gesagt. Was Sie wollen, das sind neue Versorgungsposten für überwiegend linksideologische Funktionäre, die künftig ihren Argwohn gegenüber dem staatlichen Gewaltmonopol institutionell ausleben dürfen. Und wenn Sie Beispiele brauchen, nenne ich an der Stelle gern die Namen Denstädt und Herz.
(Beifall AfD)
Der Gesetzentwurf ist kein Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, das ist ein politisches Instrument zur professionalisierten Dauerüberwachung und Verunsicherung der Polizei, finanziert mit sehr viel Steuergeld, personell gespeist aus den eh schon knappen Ressourcen der Polizei. Und ich sage es ganz klar: Die AfD wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden diesen linken Fetisch aus den vorgenannten Gründen nicht mal an den Ausschuss mit überweisen. Die Mehrheit besorgen Sie sich bitte schön selbst.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Niemand wollte Ihre Stimmen!) Und wenn die CDU und das BSW, wie eben angekündigt, das auch unterstützen und noch an den Ausschuss schicken, dann dürfen Sie das gern, Herr Küntzel, den Kollegen in der Thüringer Polizei selber erklären. Wir tun das jedenfalls nicht. Und sollte dieses Gesetz – auch das will ich gleich mit ankündigen – wider Erwarten in der Form oder in einer vergleichbaren Form irgendwann in den nächsten Monaten verabschiedet werden, dann werden wir es halt mit der Mehrheit, die wir 2029 hier im Haus aller Voraussicht nach bekommen, entweder mit eigenem Personal auf neutral stricken oder gleich konsequent ganz abschaffen. Das sollten all jene wissen, die sich jetzt möglicherweise schon eine Stelle in dieser neuen Behörde ausmalen. Danke.
(Beifall AfD)
