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Lennart Geibert

CDU 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste am Livestream und auf der Besuchertribüne, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es gab kein Thema, das mich in den ersten anderthalb Jahren meiner Mitgliedschaft im Thüringer Landtag mehr bewegt hat als das Thema „Beantragungsfrist der BAföG-Anträge hier in Thüringen“. Das ist ein Thema, klar geerbt, aber so einfach kann man es sich als neue Koalitionsfraktion nicht machen. Und es gab kaum ein Thema, zu dem ich mehr E-Mails bekommen habe, mehr Gespräche geführt habe und wozu wir auch hier – so ist zumindest meine Wahrnehmung – im Haus eine große Gemeinsamkeit herstellen konnten, auch gemeinsam mit der Landesregierung, um dort endlich Bewegung reinzubringen. Wir alle kennen das Thema und das Problem. Es geht hier um die private Hochschule, die Internationale Universität, die hier in Erfurt ihren Sitz hat, mit etwa 100.000 Studenten. Ich habe noch mal nachgeschaut. 2019 waren es insgesamt 189 BAföGAnträge, die Anzahl ist 2024 auf 11.955 Anträge gestiegen, was etwa die Hälfte aller BAföG-Anträge in ganz Thüringen ausmacht. Es ist völlig klar, eine Verwaltung in Thüringen kann damit nur überfordert sein. Deswegen ist es uns ein großes Anliegen, hier endlich Entlastung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu schaffen. Ich erinnere mich auch an eine sehr emotionale Anhörung im Petitionsausschuss. Wir hatten eine Petition mit etwa 5.500 Unterschriften. Ich glaube, hier sind alle Fraktionen gefordert und ich freue mich gemeinsam mit Ihnen auf die Debatte. Danke schön. (Beifall CDU, BSW)

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