Nadine Hoffmann
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Straßenbegleitgrün ist Lebensraum für Insekten, für andere Tierarten und natürlich für Pflanzen in einer durch Verkehrs- und Bauinfrastruktur zerschnittenen Natur- und Kulturlandschaft. Kräuter und Blühpflanzen prägen diese Standorte und sichern die Nahrungsgrundlage anderer Arten. Darunter befinden sich Arten, die gefährdet oder bedroht sind. So dienen die blütenreichen Straßenbegleitflächen Insektenarten wie Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge als Nahrungsquelle. Reptilien, Amphibien, darunter die Zauneidechse, sowie verschiedene Kleinsäuger nutzen diese Strukturen und bedürfen wiederum der Insekten als Glied in der Nahrungskette. Straßengräben, Böschungen und Feldraine sollten daher im Rahmen der Verkehrssicherheit naturschutzgerecht, vor allem insektenfreundlich bewirtschaftet werden, ohne dabei die Verkehrssicherungspflicht zu gefährden. Dass das geht, zeigen Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg.
(Beifall AfD)
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlichte 2020 in einer Publikation mit dem Titel „Ökologische Aufwertung von Straßenbegleitflächen“ die Pflegeziele im Intensivund Extensivbereich. Ich zitiere aus der Publikation: „Straßenböschungen sind zwar in erster Linie unverzichtbare Bestandteile der Straße selbst, weil sie deren Standsicherheit und unser aller Verkehrssicherheit gewährleisten. Aber sie haben darüber hinaus gleich mehrere Vorteile: Sie unterliegen im Gegensatz zu vielen anderen Flächen unserer Kulturlandschaft keinem Nutzungs- und Erholungsdruck.“ Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg schrieb auch 2020: „Als Sofortmaßnahme gegen den Artenverlust hat die Landesregierung von Baden-Württemberg 2017 das ‚Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt‘ ins Leben gerufen, in dessen Rahmen das Ministerium für Verkehr verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt im Straßenbegleitgrün umsetzt. Über das dazugehörige Maßnahmen- und Förderprogramm für Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden werden die insektenfreundlichen Projekte gefördert.“ Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen sieht ebenso Potenzial und schreibt: „Das Bundesfernstraßennetz verfügt über viele Flächen an Straßenbegleitgrün und eine Vielzahl an Ausgleichsflächen, die ein hohes Potenzial zur Förderung und zum Erhalt der Biodiversität haben.“ In Thüringen ist dieser Pflegedienst allerdings nicht in Staatshand, sondern wird per Ausschreibung vergeben, weswegen wir in unserem Antrag auch diese Ausschreibung adressieren, um die Flächen ökologisch aufzuwerten. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass das Begleitgrün entlang von Straßen, Wegen und Böschungen einen bedeutsamen Lebensraum für Pflanzen und Tiere darstellt, dass eine insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns geeignet ist, dem wissenschaftlich belegten Rückgang der Insektenbiomasse entgegenzuwirken und damit zum Artenerhalt beizutragen, so etwa bei der Wildbiene, deren Arten in Thüringen in mehr als 50 Prozent der Fälle ausgestorben, gefährdet oder bedroht sind. So geht es aus meinen Kleinen Anfragen 8/1430 und 8/1431 hervor. Es ist festzustellen, dass diese insektenfreundliche Bewirtschaftung unter Wahrung der Verkehrssicherheit durch die Straßenbaulastträger des Landes und der Kommunalebene möglich ist und dass diese Bewirtschaftung auch nötig ist, da teilweise noch bestehende Bewirtschaftungen des Straßenbegleitgrüns in Thüringen dem Artenschutz entgegenstehen. Somit ist die Landesregierung aufgefordert, dass eine insektenfreundliche Bewirtschaftung landesweit umgesetzt werden muss. Der Landschaftsarchitekt und Forstwirt Thomas Kaiser veröffentlichte 2022 einen Aufsatz, unter anderem mit diesem Zitat: „Verkehrsbegleitflächen bilden ein scheinbar zusammenhängendes grünes Netz, das womöglich einen sehr großen Teil der Landfläche Deutschlands bedeckt. Es hat als Teil der Grünen Infrastruktur evtl. ein großes Potenzial für den Naturschutz, wobei dieses Potenzial erst in den letzten Jahren von mehr als nur einer Minderheit der Naturschützer entdeckt wurde“. Zu diesen Naturschützern gehört der Thüringer Entomologenverband, der im Oktober 2022 eine aufschlussreiche Anhörung im Petitionsausschuss zur Thematik abhielt. In der Petition wurde die Verbesserung von Maßnahmen an Straßengräben, Böschungen und Feldrainen gefordert. Das Wege- und Straßenbegleitgrün in Thüringen solle naturschutzfachlich aufgewertet werden, um die Artenvielfalt zu stärken. Denn die Straßenränder sind blütenreich und bieten Insekten, insbesondere Bienen und Schmetterlingen, einen Lebensraum. Der Petent ging dabei auch ausführlich auf die Bewirtschaftungspraxis in Thüringen ein, die sich durch häufige und frühe Mahd, flächendeckende Mulchverfahren und dem Fehlen gestaffelter Pflege abzeichnet und zu Beeinträchtigungen von Flora und Fauna führt. Eine insektenfreundliche Bewirtschaftung sollte jedoch unter Beachtung der Verkehrssicherung mindestens auf den extensiven Bewirtschaftungsflächen des 4.000 Kilometer umfassenden Netzes in Baulast des Landes umgesetzt werden, darüber hinaus auch auf Kommunalebene. Die übliche ökonomisch begründete Verfahrensweise bei der Mahd des Straßenbegleitgrüns ist dabei so zu ändern, dass sich die Vegetation in den Straßengräben und in Böschungen arten- und blumenreich entwickeln kann und dass eine Verbesserung der Biodiversität eintritt – wohlgemerkt unter Beachtung von Neophyten und Neozoen, also gebietsfremden Arten, die natürlich zurückgedrängt werden müssen. Es war, wie gesagt, eine lebendige und schöne Anhörung. Im Anschluss an die Anhörung hatten die hinzugezogenen Fachausschüsse, der damalige Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz, über das Anliegen beraten. Im Umweltausschuss brachte die AfD-Fraktion mit Vorlage 7/4567 eine die Petition unterstützende Empfehlung ein, die unter anderem forderte, dass das Land prüfen möge, wo Pilotprojekte möglich wären und dass die Regierung sich aktiv auf Bundesebene für das Thema einsetzt. Und an dieser Stelle muss ich Sie korrigieren, Herr Gottweiss. Sie haben nämlich in Ihrer Vorlage – das war die 7/4736 – mitnichten gefordert, dass die Landesregierung der Petition folgen soll, sondern Sie haben zuerst gefordert, Sie haben zuerst gesagt, dass die Landesregierung dem schon entspricht, was ja nicht der Fall ist.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hört, hört!)
Diese Vorlage haben Sie dann zurückgezogen, weil Sie keine Mehrheit dafür im Ausschuss gesehen haben. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, also der AfDVorschlag. Er kam ja von der AfD. Angenommen wurde dann ein ebenfalls wohlwollender Vorschlag der damaligen Regierungsfraktionen. Der Infrastrukturausschuss schloss sich der Empfehlung des Umweltausschusses an. Der Petitionsausschuss wiederum schloss sich der Empfehlung des Umweltausschusses und des Infrastrukturausschusses an und er nahm die befürwortenden Stellungnahmen dann in seine Empfehlung auf, sprach sich also für eine Änderung des Mähregimes, für eine insektenfreundliche Bewirtschaftung aus. Die rot-rot-grüne Landesregierung allerdings hatte von einer Umsetzung abgesehen und veröffentlichte im August 2024 nur Empfehlungen des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, nachdem der Entomologenverband wiederum zu Recht auf die Beschlüsse der Ausschüsse verwies. Das ist auch der Grund für unseren Antrag. Die aktuelle Landesregierung ist jedenfalls aufgefordert, über diese Empfehlung hinaus für eine landesweite insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns unter Beachtung der Verkehrssicherheit zu sorgen.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung sollte dazu berichten, was sie jetzt leider abgelehnt hat, inwieweit die durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz herausgegebenen Empfehlungen zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung bei den Ausschreibungen des Landesamts für Bau und Verkehr berücksichtigt werden – denn das ist ja der Casus knacksus, das wissen wir nicht –, welche Wirkung die herausgegebenen Empfehlungen auf Landesund Kommunalebene entfaltet haben und wie sich die entsprechende Überprüfung durch das Land gestaltet. Aber ich werde hier mit Anfragen einfach weiterhelfen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ma-
chen Sie ja eh jeden Tag!) Ja, wir sind halt aktiv. Wir sind halt die aktivste Fraktion.
(Beifall AfD)
Wir fordern die Landesregierung auf, die landesweite Umsetzung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung, die sowohl dem Naturschutz als auch der Verkehrssicherheit Rechnung trägt, anzuschieben und im Hinblick auf die durch die Thüringer Straßenbauverwaltung getätigten Ausschreibungen den Empfehlungen des Entomologenverbands zu folgen, soweit das möglich ist, sich gegenüber den kommunalen Straßenbaulastträgern dafür einzusetzen, dass die insektenfreundliche Bewirtschaftung auch bei Verkehrswegen kommunaler Baulast konsequent umgesetzt wird, auf Bundesebene in BundLänder-Kooperationen und in Länderfachgruppen etwaige Projekte zu unterstützen und zuletzt natürlich Maßnahmen zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung landesweit umzusetzen. Wir, die AfD-Fraktion, die einzige Fraktion, die sich konsequent für den Naturschutz hier im Parlament einsetzt …
(Beifall AfD)
(Heiterkeit CDU)
Ja, wo ist denn Ihr Antrag, Herr Bühl? Wo ist denn Ihr Antrag? Sie haben nichts. Sie lachen immer nur, aber Sie haben nichts. Sie von der CDU sind total blank in der Umweltpolitik.
(Beifall AfD)
Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur und an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten.
(Beifall AfD)
