Dorothea Marx
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Herr Höcke, wir freuen uns immer, wenn wir uns auseinandersetzen dürfen. Sie haben ja zwischen der Nächsten- und der Fernstenliebe unterschieden. Da freuen Sie sich jetzt und strahlen. Ich habe die Beispielfälle genannt, über die wir gerade sprechen, die in der Härtefallkommission landen. Der Mensch, der hier richtig gut Fußball spielt, der in seiner dörflichen Gemeinschaft integriert ist, wo der Firmeninhaber, bei dem er arbeitet, sagt, der soll gern hierbleiben – da sagt Herr Höcke: unangemessene Fernstenliebe, darf nicht sein. Das Kind, das kurz vor dem Schulabschluss steht und den dann noch hier machen können soll – da sagt Herr Höcke: unangemessene Fernstenliebe, das soll nicht sein. Die Frau, die nach einer Gewalterfahrung dann nach europäischen Regeln, die noch nicht umgesetzt worden sind, hier einen Aufenthaltsstatus hätte und ihn bekommt – da sagt Herr Höcke: unangemessene Fernstenliebe. Wir reden hier über die Härtefallkommission und über das Kirchenasyl. Das haben Sie jetzt zur unangemessenen Fernstenliebe erklärt. Ich denke, dazu kann sich jeder hier im Rund und können sich auch die Zuschauerinnen und Zuschauer ein eigenes Urteil bilden. Was mich aber jetzt sehr gespannt gemacht hat – und das kann man vielleicht durch Handheben bei Ihnen feststellen –: Wer von Ihnen ist denn überzeugte Christin, überzeugter Christ? Das hätte mich jetzt wirklich interessiert. Wer bekennt sich denn jetzt dazu?
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir haben
doch keinen Dialog, Frau Marx!) Ja, aber Sie haben doch gesagt, es gibt ganz viele bei Ihnen, die bekennende Christen sind. Ich kenne aber keinen. Aus Ihren Reden kann ich keine Christlichkeit erkennen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
(Unruhe AfD)
Und es möchte sich auch keiner hier bekennen. Okay, danke schön. Dann weiß ich doch alles, was ich schon vorher vermutet habe.
(Beifall Die Linke, SPD)
