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Vivien Rottstedt

AfD 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete und liebe Zuschauer, wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der ganz konkret darauf abzielt, bestehende Belastungen für Kommunen und Ungleichbehandlung von Bürgern zu beseitigen. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise stehen finanziell massiv unter Druck, Pflichtaufgaben nehmen stetig zu und die Einnahmesituation bleibt angespannt. Investitionsstaus wachsen, während langfristige Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung fehlen. Notwendige Sanierungen werden ausgeschlossen oder gestrichen, aufgeschoben und gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Verwaltung, obwohl Personal fehlt und Belastungsgrenzen längst erreicht sind. Deswegen ist es notwendig, die Kommunen spürbar zu entlasten, und das besonders von solchen Aufgaben, bei denen kein erkennbarer Mehrwert für die Bürger entsteht. Und vor diesem Hintergrund erweist sich insbesondere die verpflichtende Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten als eine solche zusätzliche Belastung der Kommunen, die zurückgenommen werden muss. (Beifall AfD) Das bestehende Gleichstellungsrecht verpflichtet größere Kommunen dazu, zusätzliche Strukturen aufzubauen, unabhängig davon, ob diese notwendig, finanzierbar oder überhaupt sinnvoll sind. Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspläne, Berichtspflichten und Beteiligungsverfahren binden Personal, Zeit und vor allem viel Geld, Geld, das wiederum an anderer Stelle fehlt, beispielsweise bei der Sanierung von Kindergärten und Schulen, für Personal infolge immer neuer Tarifabschlüsse, bei der Infrastruktur und bei der Daseinsvorsorge, im Prinzip überall da, wo der Bürger zu Recht davon ausgeht, dass der Staat funktionieren sollte. Erforderlich ist daher, die strukturellen Ursachen anzugehen und insbesondere das Beauftragtenwesen in seiner heutigen Ausprägung kritisch zu hinterfragen. (Beifall AfD) Es ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen und hat sich zu einem System entwickelt, das die Kommunen übermäßig belastet. Dazu kommt die immer deutlich werdende Ideologisierung des Beauftragtenwesens. Die Gleichstellungspolitik ist hierfür ein Paradebeispiel. Sie gibt vor, Ungleichheit zu bekämpfen, doch genau das Gegenteil ist der Fall. Die bestehenden Regelungen schaffen vielmehr Ungleichbehandlung, indem Menschen, besonders bei Einstellungen und Beförderungen, auf ihr Geschlecht reduziert werden. Und damit sind wir auch schon beim Kern der Debatte: Es geht um den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung. Gleichberechtigung heißt gleiche Rechte, gleiche Chancen, gleiche Maßstäbe. Gleichstellung, wie sie heute praktiziert wird, geht einen grundlegend anderen Weg. Sie orientiert sich in erster Linie nicht mehr an gleichen Chancen, sondern zunehmend an vermeintlich richtigen oder politisch gewollten Ergebnissen. Unterschiede in Lebenswegen oder Geschlecht werden dabei pauschal als Ausdruck von Ungerechtigkeit interpretiert, die es angeblich auszugleichen gilt. Wenn bei der Einstellung oder der Beförderung nicht mehr allein Leistung, Eignung und Befähigung ausschlaggebend sind, sondern statistische Zielvorgaben oder gruppenbezogene Kriterien, dann wird das Prinzip der individuellen Bewertung aufgeweicht. Entscheidungen orientieren sich dann eben nicht mehr an der Person und ihren Fähigkeiten, sondern an ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Das heißt konkret, Politik ersetzt Realität durch ideologische Vorgaben und nennt das dann auch noch Fortschritt. (Beifall AfD) Damit wird das zentrale Versprechen der Gleichberechtigung unterlaufen. Denn Gleichberechtigung bedeutet, dass jeder Mensch unabhängig seines Geschlechts oder anderer Merkmalen nach denselben Maßstäben beurteilt wird. Dieses Grundprinzip benötigt kein Parallelsystem aus Beauftragten, Quoten und Berichtspflichten, es ist längst geltendes Recht. Wer jetzt aus einem solchen Verfassungsziel ableitet, dass jede Kommune zusätzliche Stellen schaffen muss, der nutzt die Verfassung nicht als Leitlinie, sondern als Vorwand für mehr staatliche Kontrolle. Die Verfassung verlangt Gleichberechtigung und nicht Ergebnisgleichheit. (Beifall AfD) Unser Gesetzentwurf setzt genau hier an. Wir schaffen keine Gleichberechtigung ab, sondern stellen die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung aller Personen mit diesem Entwurf wieder her. Wir beenden eine Politik, die Ergebnisse erzwingen will und dabei die Leistung des Einzelnen aus dem Blick verliert. Wir beenden eine Politik, die die Kommunen unnötig stark belastet, und setzen stattdessen auf das, was wirklich zählt, auf Leistung und echte Gleichberechtigung. Lassen Sie mich am Ende noch etwas ganz Allgemeines sagen, etwas ganz Grundsätzliches. Ich denke mal, ich rede da für alle Frauen aus meiner Fraktion. Ich persönlich empfinde es als Frau sehr befremdlich, wenn mir politisch suggeriert wird, ich könne ohne zusätzliche Unterstützung nichts erreichen und sei strukturell benachteiligt – ganz im Gegenteil. Dieses Denken reduziert die Frauen auf ihr Geschlecht und spricht ihnen damit indirekt die Fähigkeit ab, aus der eigenen Leistung heraus erfolgreich zu sein. Danke. (Beifall AfD)

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