Kerstin Düben-Schaumann
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste – besonders begrüße ich die Besuchergruppe aus dem Saale-Holzland-Kreis –,
(Beifall AfD)
die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes formulierten mit Artikel 3 einen zentralen Grundsatz unseres Zusammenlebens: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Über Jahrzehnte hat sich daraus ein breiter gesellschaftlicher Konsens entwickelt. Männer und Frauen sind gleichberechtigt, Menschen mit Behinderung gehören selbstverständlich in die Mitte unserer Gesellschaft und jeder Mensch kann seine Religion frei ausüben.
(Beifall AfD)
1994 wurde Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt. Der Staat erhielt damit den Auftrag, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern aktiv zu fördern. Diese Änderung war gut gemeint, sie hat jedoch eine Entwicklung angestoßen, die heute zunehmend kritisch diskutiert werden muss. Denn aus dem Prinzip der Gleichberechtigung ist vielerorts ein politisches Konzept der Gleichstellung geworden. Ziel ist häufig nicht mehr Chancengleichheit, sondern Ergebnisgleichheit. Jede statistische Ungleichverteilung wird schnell als strukturelle Diskriminierung interpretiert,
(Beifall AfD)
die durch Quoten, Programme und zusätzliche Bürokratie korrigiert werden muss. Dabei besteht die echte Diskriminierung vielmehr darin, wenn ein geeigneter Bewerber nur aufgrund seines Geschlechts abgelehnt wird, weil man ja die Quote erfüllen muss. Die Gerechtigkeit gegenüber dem Einzelnen wird kollektiver Gleichmacherei geopfert.
(Beifall AfD)
Und da reden wir noch gar nicht von den Kosten, die durch diese Gleichstellungsstrukturen entstehen. In vielen Bereichen werden zusätzliche Stellen geschaffen, Berichtspflichten eingeführt und umfangreiche Gleichstellungspläne verlangt. Vor allem die Kommunen kämpfen damit, ihre eigentlichen Pflichtaufgaben zu finanzieren, von der Kinderbetreuung bis zur Infrastruktur. Wenn Gemeinden verpflichtet werden, zusätzliche Stellen vorzuhalten, ohne dass die finanziellen Spielräume entsprechend wachsen, entsteht ein sehr reelles Problem. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet schließlich auch, Prioritäten vor Ort setzen zu können. Sehr geehrte Kollegen, genau hier setzt unser Gesetzentwurf zum Thüringer Gleichstellungsgesetz an. Wir wollen das Land und die Kommunen von verpflichtenden Gleichstellungsstrukturen entlasten und ihnen wieder mehr Entscheidungsspielraum geben. Gleichstellungsbeauftragte sollen nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein und auch verpflichtende Gleichstellungspläne wollen wir abschaffen.
(Beifall AfD)
Stattdessen setzen wir andere Schwerpunkte: die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Unterstützung von Menschen mit Pflegeverantwortung und die Stärkung des Ehrenamts. Auch an den Hochschulen sollte der Fokus wieder klar auf ihren Kernaufgaben liegen: Forschung, Lehre und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Personalentscheidungen müssen sich vor allem an Qualifikation, Leistung und Eignung orientieren und nicht an statistischen Zielvorgaben.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen, es geht uns nicht darum, Gleichberechtigung infrage zu stellen – im Gegenteil. Sie wird durch diesen Gesetzentwurf erst wieder geltend gemacht. Wir sagen: Schluss mit einer Bürokratie, die Chancengleichheit mit Gleichmacherei ersetzt! Kein immer weiterwachsender bürokratischer Apparat, der Kommunen belastet und politische Energie bindet, die wir an anderer Stelle so dringend brauchen! Lassen Sie uns zu einer pragmatischen Politik mit Augenmaß zurückkehren. Deshalb freue ich mich auf eine sachliche Debatte zu diesem wichtigen Thema. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
