Beate Meißner
Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Nachstellung oder Stalking, Hasskriminalität, Grabschen, Cyberstalking, sexualisierte Deepfakes, bildbasierte sexuelle Gewalt- und Rachepornos, Upskirting und Downblousing, Saunaspanner, Genitalverstümmelung, Gewalt im Namen der Ehre, häusliche Gewalt, Vergewaltigung und Femizide – manchmal frage ich mich, was wir Frauen eigentlich noch alles aushalten sollen,
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
wie pervers manche Taten gegenüber Frauen eigentlich noch sein müssen, damit wir diese gesellschaftspolitisch so aufgreifen, dass diese Taten nicht mehr, sondern weniger werden. Ich persönlich finde das sehr erschreckend, was in den Köpfen von Menschen, von Tätern vorgeht und wie diese Zahlen kontinuierlich angestiegen sind. Jetzt kann man sagen, man holt das aus dem Dunkelfeld hervor. Aber man kann auch zur Kenntnis nehmen, dass wir eine demografische Entwicklung haben und dass diese Zahlen vor diesem Hintergrund eigentlich geringer werden müssen. Was diese Zahlen und diese Taten und diese Entwicklungen aber verdeutlichen, ist, dass wir uns diesem Grundproblem stellen müssen: Welchen Stellenwert haben Frauen in dieser Gesellschaft und nehmen wir Gewalt und sexualisierte Gewalt gegen Frau ernst genug, damit wir dieser Entwicklung Einhalt gebieten? Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir uns hier über das Thema unterhalten. Es ist am Ende nicht nur juristische Theorie, wie es hier vorhin genannt wurde, sondern es ist das Schicksal von Frauen in diesem Land. Jede dritte Frau in Deutschland erlebt sexualisierte oder körperliche Gewalt. Jede dritte Frau! Jetzt könnte man hier auch auf die Idee kommen, im Plenarsaal mal durchzuzählen. Das kann am Ende jeder für sich selbst entscheiden. Aber Fakt ist eins: Wir brauchen eine gesellschaftliche Diskussion über diese Entwicklung.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Deswegen begrüße ich es auch, dass dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen wird, um sich in diesem Rahmen vertieft mit dieser Problematik auseinanderzusetzen, damit wir über das Schicksal von Frauen sprechen, die in Momenten höchster Not verstummen, vielleicht weil sie nicht Nein sagen können, vielleicht aber auch, weil sie nicht Nein sagen dürfen. Mit der Istanbul-Konvention sind wir gesellschaftspolitisch einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Deswegen müssen wir nicht nur in Deutschland, sondern auch hier im Freistaat Thüringen schützen, vorbeugen und Täter konsequent zur Rechenschaft ziehen. Dass wir uns als neue Landesregierung dem verpflichtet fühlen, haben wir im Koalitionsvertrag an mehreren Stellen deutlich gemacht. Uns geht es um das grundlegende Recht jeder Frau auf ein gewaltfreies Leben ohne Wenn und Aber. Es ist im Zusammenhang mit diesem Antrag schon gesagt worden, dass im Jahr 2016 ein Meilenstein umgesetzt wurde, die sogenannte „Nein heißt Nein“-Regelung im Zusammenhang mit § 177 Strafgesetzbuch. Danach sind sexuelle Handlungen nur straffrei, wenn sie einvernehmlich stattfinden. Ein erkennbarer Gegenwille reicht dafür aus. Es braucht keine körperliche Gegenwehr für die Strafbarkeitsvoraussetzung. Das ist ein gewaltiger Fortschritt gewesen. Der Antrag der Linken greift eine Debatte auf, der wir uns nicht verschließen dürfen und wollen. Auch in vielen anderen Bundesländern wird diese Debatte geführt. Es wird intensiv geprüft, ob das „Nein heißt Nein“-Prinzip wirklich ausreicht, um die aktuelle Realität von Gewalt gegen Frauen abzubilden. Nicht zuletzt hat auch Bundesjustizministerin Hubig diese Debatte vorangetrieben und sich dabei insbesondere auf Jugendliche bezogen. Ihr Ministerium meint dazu: Der Staat muss die sexuelle Selbstbestimmung bestmöglich schützen. Das bringt sie zur Schlussfolgerung, das Prinzip „Ja heißt Ja“ als Grundsatz zu prüfen. Wie es auch schon gesagt wurde, wird dieser Grundsatz in 13 anderen europäischen Ländern bereits angewandt. Deswegen sage ich ganz ehrlich und offen: Ich bin offen für diese Diskussion.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wir sollten prüfen, ob das bestehende Modell „Nein heißt Nein“ in Fällen von Machtasymmetrien oder Schockstarre ausreichend ist. Ich möchte an dieser Stelle an jeden Einzelnen hier im Landtag appellieren, selbst wenn er persönlich nicht davon betroffen ist, so kann es die Schwester, die Frau oder die Tochter sein. Dabei gilt natürlich auch der verfassungsrechtliche Rahmen. Das will ich an dieser Stelle hier noch mal ganz deutlich sagen. Wir dürfen die in der Verfassung grundgesetzlich verankerte Unschuldsvermutung nicht aus dem Blick verlieren. Diese muss selbstverständlich weiter gelten. „In dubio pro reo“ ist ein unverzichtbarer Grundsatz, der bei unseren Prüfungen auch weiterhin Anwendung finden muss. Es muss Aufgabe der Staatsanwaltschaft bleiben, den Beschuldigten nachzuweisen, dass es keine Zustimmung gab oder dass er nicht davon ausgehen durfte, dass es eine Zustimmung für diese Handlung gab. Insofern macht es Sinn zu prüfen, ob unser aktuelles Recht den Täter, der das Schweigen des Opfers als Zustimmung umdeutet, schützt. Und wir müssen fragen, ob es gerechtfertigt ist, wenn ein Opfer sich zu passiv verhält, den Täter zu schützen. Was ist passives Verhalten, wenn es aus Überforderung, aus Angst, als Reaktion auf vorherige Gewalt resultiert oder beispielsweise auch Ergebnis von Erziehung und sozialisiertem Verhalten ist? Eines muss klar sein: Passives Verhalten bedeutet keine sexuelle Verfügbarkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Deswegen ist dieser Ansatz prüfenswert und wir müssen genau hinschauen: Bestehen tatsächlich Lücken im Schutz und – gegebenenfalls – wo? Oder liegen die Herausforderungen in der Beweisführung und im Verfahren? Frauen haben es verdient, dass wir diesen Antrag an den Ausschuss verweisen und dort letztendlich in einem geeigneten Rahmen prüfen. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, dass die Zuständigkeit für das Strafgesetzbuch natürlich auf Bundesebene liegt. Auf Bundesebene wurde dieses Jahr angekündigt, dass es vor einer etwaigen Gesetzesänderung eine Evaluierung des „Nein heißt Nein“-Ansatzes geben soll. Ich kann Ihnen sagen, meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern warten genauso wie ich dringend auf diese Evaluierung. Ich hoffe, dass diese zeitnah folgt, denn nur diese kann Grundlage für eine Gesetzesänderung des Strafgesetzbuchs sein. Hier in Thüringen möchte ich noch einmal klarstellen, dass wir uns nicht nur im Koalitionsvertrag auf den Schutz von Frauen vor Gewalt verständigt haben, sondern dass wir auch handeln. Vor allen Dingen mit der Novelle des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes und der Änderung des Gewaltschutzgesetzes und damit der Einführung einer elektronischen Fußfessel haben wir hier ganz deutlich gezeigt, dass wir Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen wollen. Wir sind bereit, den Weg zu einem modernen Sexualstrafrecht zu gehen, das der Realität von Gewalt gegen Frauen im 21. Jahrhundert Rechnung trägt.
(Beifall Die Linke, SPD)
Unser Ziel ist es, wirksame und rechtssichere Verbesserungen zu erreichen. Aber wir wollen kein Symbolstrafrecht schaffen, das Erwartungen weckt, die es am Ende nicht erfüllen kann. Nur so können wir das Vertrauen in unseren Rechtsstaat stärken und den Schutz für Betroffene nachhaltig verbessern. Deswegen freue ich mich auf die Ausschussberatung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
