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Rudolph

26.03.2026 Sitzungen 8/41

Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, gestatten Sie mir, bevor ich zum Beitrag komme, trotzdem noch ein paar einleitende Worte, auch anschließend an die gestern vor dem Landtag stattgehabte Demonstration der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, dass es eigentlich – und das war auch dort der Tenor – eine sehr große Errungenschaft ist, dass es in den letzten Jahrzehnten – und es ist wirklich erst wenige Jahrzehnte her, dass die Situation da noch eine fundamental andere war – gelungen ist, dass psychische Erkrankungen in dieser Gesellschaft eine Anerkennung und eine Wertschätzung und ein Mitfühlen mit den Betroffenen erreicht haben, was vorher eben noch nicht denkbar war, und dass es ein ganz feindliches Signal wäre, wieder in eine stigmatisierende Haltung zurückzufallen, auch wenn wir, was die Entstigmatisierung angeht, sicherlich noch nicht am Ende der Fahnenstange angekommen sind. Aber das sollte – und das haben eigentlich fast alle Rednerinnen und Redner dieser Debatte geschafft – der Tenor sein, dass die Menschen, die in einer psychischen Krise sind, die eine psychische Erkrankung haben, Hilfe erfahren und dafür ein möglichst gutes und niederschwelliges Hilfesystem existiert. (Beifall CDU, BSW, Die Linke) Das ist genau der Grund, weshalb die Stoßrichtung des Antrags, den die Fraktion Die Linke hier vorgelegt hat, zu begrüßen ist, dass ein psychiatrischer Krisendienst etabliert werden soll. Dankenswerterweise haben Sie selbst erwähnt, Frau Abgeordnete Güngör, die jetzt als Präsidentin hinter mir sitzt, dass einige Schritte auch schon auf Landesebene erreicht worden sind, dass zum Beispiel wie im 100-Tage-Programm vorgesehen der psychiatrische Krisendienst als Gegenstand auf dem letzten Thüringer Gesundheitsgipfel bereits thematisiert worden ist und dass wir uns schon sehr intensiv mit entsprechenden Konzepten befassen. Jetzt komme ich noch mal auf die Kernforderung Ihres Antrags zurück. Die beinhaltet ja letztlich, innerhalb von zwölf Monaten ein Konzept vorzulegen und einen solchen Krisendienst auch in Thüringen zu etablieren. Als Vorbild werden die Dienste in anderen Ländern wie etwa Bayern oder Berlin angeführt. Jetzt ist das „etwa“, glaube ich, ein bisschen euphemistisch ausgedrückt. Nach unserer Kenntnis ist es wirklich genau so, dass zwei Länder, nämlich Berlin und Bayern, bisher solche Dienste tatsächlich etabliert haben, so wie es die Stoßrichtung des Antrags ist. Ich würde mal vorsichtig formulieren: Das hat auch Gründe, warum noch nicht alle 16 Bundesländer, sondern derer bisher erst zwei sehr weit gekommen sind, einen solchen Dienst zu etablieren. Jetzt kann man sehr leicht zu dem Schluss kommen, dass in Berlin die Situation eine ziemlich andere ist als in Thüringen. Deswegen ist es aus unserer Sicht recht naheliegend, wenn man sich zunächst das bayerische Modell mal etwas genauer anguckt. Da wiederum fällt auf, dass in Bayern in der Struktur der Bezirke eine kommunale Struktur vorliegt, auf der diese Krisendienste angesiedelt sind, die mit der Thüringer Struktur nicht so richtig übereinstimmt. Wenn man sich dann auch noch die Kostenschätzung anguckt, die dahintersteht – ich nehme jetzt hier mal exemplarisch den Bezirk Oberbayern. Das war einer der ersten, der diesen Krisendienst eingeführt hat. Von der Einwohnerzahl her hat der ungefähr doppelt so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie Thüringen – das sei fairerweise gesagt. Aber hier gibt es jährliche Ausgaben von 11,3 Millionen Euro für die „aufsuchende Hilfe“ und noch mal 3,3 Millionen Euro für die Leitstelle. Und – es geht ja nicht immer nur ums Geld – natürlich stehen auch noch die Fachkräfte dahinter, die man entsprechend bräuchte, um einen solchen Krisendienst zu etablieren. Das sage ich deswegen so deutlich und so transparent, weil auch Sie, liebe Abgeordnete, wissen müssen, wenn wir uns Konzepte anschauen – das machen wir nicht nur alleine, auch mit Expertinnen und Experten –, auf was für Entscheidungen wir entsprechend zusteuern werden, wenn wir zu dem Schluss kommen, einen solchen Krisendienst zu etablieren. Wenn wir das tun, dann wollen wir das eben auch so machen, dass wir wissen, es wird nachher funktionieren, unter anderem, dass wir dann entsprechend auch die Fachkräfte haben. Das bringt mich zu dem Punkt, den ich in dieser Debatte auf jeden Fall einmal in den Raum stellen muss, und das ist, liebe Fraktion Die Linke, glaube ich, nicht das, was Sie in dem Antrag gemeint haben. Ich will es der Vollständigkeit halber trotzdem sagen. Eine Erwartung, die man nicht formulieren sollte, ist die, dass ein solcher Krisendienst komplett in die Bresche springen kann und alle sonstigen Lücken im Gesundheitssystem füllen kann, und zwar die Stellen – auch das ist gestern sehr ausreichend thematisiert worden –, die wir haben, wenn es zum Beispiel um Wartezeiten auf einen Therapieplatz geht, wenn es zum Beispiel um eine langfristige Versorgung im Gesundheitssystem geht. Dafür, glaube ich, wäre es eine sehr überhöhte Erwartung, wenn man formulieren würde, dass ein solcher Krisendienst das alles leisten soll. Ich glaube, da ist es umso wichtiger, dass wir vorher – denn hier sollte der Zeitplan, den man dann erstellt, dem eigentlichen Anliegen folgen – nicht formulieren, in zwölf Monaten muss das vorliegen. Wenn es eben doch länger dauert, um das wirklich fundiert zu erstellen, dann glauben wir, ist das einfach eine bessere Herangehensweise, das in aller Gründlichkeit und in einem entsprechenden Austausch zu formulieren. Damit Sie da noch ein bisschen besser wissen, was ich meine, würde ich Ihnen gern kurz erläutern, wo wir bei diesem Prozess stehen. Denn – das ist auch schon angesprochen worden – seitdem das im Regierungsvertrag steht, spätestens seitdem wir es auch beim Gesundheitsgipfel thematisiert haben, dass wir ein solches Konzept für einen Krisendienst erarbeiten wollen, beschäftigt sich auch der Landesfachbeirat für Psychiatrie damit. Und da ist genau das Gremium genannt, das sich mit solchen Fragen am besten befassen kann. Denn dieser Beirat hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die ein Konzept erstellen soll, was eben nicht Bayern oder Berlin imitiert, sondern genau auf die Thüringer Versorgungslandschaft zugeschnitten ist. Das Gute ist hier, dass sowohl Betroffene, Angehörige, Klinikärztinnen und -ärzte, Allgemeinärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Sozialpsychiatrischen Dienste der Landratsämter und auch kommunale Vertreter/-innen, das Rettungswesen, alle Expertinnen und Experten eingebunden sind, bei denen wir glauben, wenn man in dieser Runde zusammen an einem Konzept arbeitet, dann ist das genau der richtige Rahmen und dann sind das die entsprechenden Rahmenbedingungen, die erarbeitet werden. Ein paar von den Fragen, die Sie im Antrag aufgemacht haben, sind auch aus unserer Sicht richtig und wichtig, dass man sich mit denen befasst, nämlich dass ein Dienst möglichst niederschwellig erreichbar sein soll. Ich lehne mich jetzt mal ein bisschen aus dem Fenster: Ich glaube, dass die Erkenntnis, dass es eine allgemein bekannte niederschwellige Rufnummer braucht, unter der der dann zu erreichen ist, wahrscheinlich etwas ist, worauf man sich schnell einigen kann, genauso wie auf grundlegende Anforderungen, dass es eine sehr durchgängige Erreichbarkeit dieses Dienstes gibt, dass wir dort geschultes, gutes Personal brauchen, zu dem wir uns aber auch gleich Gedanken machen müssen, wie wir das dann zum Datum der Einführung auch wirklich haben und bekommen, und dass so ein Krisendienst natürlich auch über die bestehenden Angebote hinausgehen muss. Weil die Telefonseelsorge angesprochen ist, möchte ich die auch noch mal erwähnen und auch entsprechend würdigen und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das dort in der Telefonseelsorge auch oft ehrenamtlich machen, noch mal ausdrücklich danken und hier auch noch mal bekräftigen, dass ein Krisendienst natürlich eine andere Lücke im System füllt und aus anderen Gründen sinnvoll ist, ohne dass damit gemeint ist, dass das Telefonseelsorgeangebot an sich kein ausreichendes ist. Aber es ist einfach eine andere Bedarfslage, um die es hier geht. Schwere Krisen – das ist die Grundbotschaft – lassen sich eben nicht allein mit einer Telefonberatung lösen. Sie lassen sich aber auch nicht alleine mit einem Sozialpsychiatrischen Dienst oder mit einem psychiatrischen Krisendienst lösen, sondern um Krisen wirklich bewältigen zu können, braucht es ein gutes System, das aus mehreren Gliedern besteht. Es braucht aber auch anhaltend das Verständnis in dieser Gesellschaft, dass psychische Erkrankungen Erkrankungen sind, die einer Behandlung bedürfen, und dass diejenigen, die an einer psychiatrischen Erkrankung leiden, diejenigen sind, die gesellschaftliches Mitgefühl, Hilfe und Unterstützung brauchen. Es führt uns eben nicht wirklich weiter, wenn – und das ist angesichts einiger Wortbeiträge leider ein bisschen zu befürchten – dieses Verständnis schrittweise bröckeln wird. Deswegen lassen Sie mich zum Schluss noch mal zusammenfassend zum Ausdruck bringen, dass wir das sehr begrüßen, dass das Thema eines Krisendiensts aufgegriffen wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen jetzt auch anhand der Hintergründe, anhand der Gremien, in denen das Thema gerade bearbeitet wird, darlegen, dass die Landesregierung das wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zu ihrer Priorität gemacht hat, dass wir an diesem Thema auch tatsächlich arbeiten, aber dass wir uns auf diejenigen verlassen, die uns aus der Praxis dort mit guter Expertise zur Seite stehen können. Zu gegebener Zeit wird uns der Landesfachbeirat entsprechende Erkenntnisse zur Verfügung stellen, die wir selbstverständlich gern mit Ihnen teilen. Eine pauschale Angabe, zu welchem Datum oder in welcher Monatsfrist das nötig sein soll, widerspricht aus unserer Sicht ein bisschen dem Kernanliegen, in welcher Gründlichkeit dann daran gearbeitet werden soll. Deswegen kann ich Sie abschließend noch einmal dazu aufrufen und ermuntern, gern auch selbst mitzuarbeiten, denn in den entsprechenden Gremien ziehen Expertinnen und Experten und Angehörige und Betroffene an einem Strang. Das Engagement, das dahintersteht, verdient unsere große Anerkennung. Hier können Sie sich auch als Abgeordnete gern mit einbringen. An einem solchen tragfähigen Konzept mitzuarbeiten wäre dann ein weiterer und deutlicherer Schritt, als festzustellen, dass es eines solchen Konzepts bedarf. Insofern halten wir Sie gern auf dem Laufenden, was das Thema angeht. Zuallerletzt möchte ich gern auch noch mal meinen Dank an alle zum Ausdruck bringen, die jetzt schon sehr engagiert in verschiedenen Krisensystemen, in verschiedenen Hilfesystemen arbeiten, den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach der gestrigen Demo noch mal ganz besonders. Wir werden das tun, was aus Landessicht und auf Landesebene für uns möglich erscheint, und an diesem Thema weiterhin gemeinsam arbeiten. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗