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26.03.2026 Sitzungen 8/41

Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir dürfen bzw. wir müssen uns heute erneut mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich beschäftigen. Bereits im Rahmen der letzten Plenarbefassung haben wir fraktionsübergreifend festgestellt, dass die vonseiten der Fraktion der AfD gesehenen rechtsfreien Räume gar nicht existieren (Beifall SPD) und daher auch keiner landesgesetzlichen Regelungen bedürfen. Wir haben im Rahmen der letzten Plenarbefassung ebenfalls festgestellt, dass der in Rede stehende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD nicht nur unnötig, sondern auch inhaltlich absolut unbrauchbar ist. (Beifall CDU) Und ja, er ist juristisch schlecht. Da bereits nahezu alles gesagt wurde, was man zu einem solchen polemischen Gesetzentwurf sagen kann, möchte ich die Wiederholung an der Stelle vermeiden und beschränke mich heute hier lediglich auf die Highlights in rechtlicher Hinsicht, die fraktionsübergreifend zu Kopfschütteln geführt haben. Wie auch der Fraktion der AfD längst hinlänglich bekannt sein dürfte, basiert das Prinzip des Kirchenasyls auf einer Vereinbarung zwischen dem für Asylverfahren zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen aus dem Jahr 2015. Folglich gibt es auch keine rechtsfreien Räume. Der bloße Umstand, dass sich die Fraktion der AfD am Prinzip des Kirchenasyls stört, macht dieses nicht gleich rechtswidrig. Entgegen der Darstellung der Fraktion der AfD stellt das Kirchenasyl rein statistisch und damit objektiv betrachtet auch keines der wesentlichen Vollzugshindernisse dar. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen haben die Kirchen im laufenden Jahr bislang lediglich zehn Fälle eines Kirchenasyls angezeigt, während im gleichen Zeitraum Hunderte neuer Asylzugänge in Thüringen zu verzeichnen waren. Allein diese Relation sollte verdeutlichen, dass wir hier nicht von einem Verfahren sprechen, das das gesamte nationale Asylsystem in die Knie zwingt. (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Das wissen Sie doch gar nicht genau!) Wie auch im Rahmen der vorangegangenen Plenarbefassung unmissverständlich klargestellt wurde: Die Landesregierung wird sich wie auch die übrigen Bundesländer im Sinne einer Bundeseinheitlichkeit unverändert und uneingeschränkt an die geltenden Vereinbarungen halten. Das Gleiche tun an der Stelle auch die Kirchen. Sehr geehrte Damen und Herren, gern komme ich auch zum wiederholten Versuch der Fraktion der AfD zurück, die Thüringer Härtefallkommission abzuschaffen. Auch hier halte ich mich kurz. Solange es der Fraktion der AfD nicht gelingt, die weltweiten Fluchtgründe und die daraus resultierenden menschlichen Einzelschicksale abzuschaffen, wird es hier auch nicht gelingen, individuelle Härtefallentscheidungen abzuschaffen. (Beifall CDU) Und ja – Herr Dr. Weißkopf hat es schon gesagt –, unser Grundgesetz geht in Artikel 1 von der absoluten Menschenwürde aus, die aus der Lehre der Gottesebenbildlichkeit hervorgeht. Wir gehen im Grundgesetz nicht von einer relativen Menschenwürde aus, die auch als Theorie existiert, zum Beispiel bei den Römern, worauf sich Cicero beruft. Wir stufen Menschen nicht danach ab, welche Leistung sie bringen, zu welchem Volk sie gehören oder was sie verdient haben oder nicht verdient haben, sondern jeder Mensch ist für uns absolut schützenswert. (Beifall CDU, BSW, SPD) Abgesehen davon, dass es meiner Meinung nach an eine Dreistigkeit grenzt, vermeintliche Argumente zur Abschaffung der Härtefallkommission vorzubringen, die – und das weiß die Fraktion der AfD auch ganz genau – bereits einer umfassenden verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen worden ist, trifft es schlichtweg nicht zu, dass hier ein Schattengremium über Aufenthaltsberechtigungen entscheidet. Die Entscheidung, ob einer Härtefalluntersuchung stattgegeben wird, obliegt ausschließlich meinem fachlich zuständigen Ministerium. Ich unterschreibe am Ende die Anordnungen. Auch wenn die Fraktion der AfD es gern anders darstellt, sind wir hierbei nicht an die Entscheidungen der Härtefallkommission gebunden, oder wie heute Morgen zwei Kirchenvertreter zur Andacht gesagt haben: Er prüft alles kritisch, er unterschreibt nichts vorzeitig. Gestatten Sie mir abschließend noch kurz auf die Forderung der Fraktion der AfD einzugehen, einschlägige Rechtsprechung landesgesetzlich umzusetzen. Abgesehen davon, dass die Fraktion der AfD in Thüringen Ausländerbehörden hiermit prinzipiell unterstellt, dass diese nicht in der Lage sind, bundesgesetzliche Regelungen unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung anzuwenden, würde die seitens der Fraktion der AfD vorgeschlagene Formulierung zu einem absoluten Vollzugshindernis führen. Ausweislich des Wortlauts des Gesetzentwurfs beabsichtigt die Fraktion der AfD zu regeln, dass die zuständigen Behörden Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte sowie Räumlichkeiten des Kirchenasyls – ich zitiere – zur „Feststellung der Identität oder Ergreifung des Ausländers zum Zwecke der Abschiebung oder Rückführung […] auf Anordnung eines Richters“ betreten darf. Dabei steht das Betreten der Wohnung bzw. eines Zimmers im Kontext einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme nicht einmal unter einem Richtervorbehalt im Bundesrecht. Sie würden, wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, ein deutliches Vollzugshindernis schaffen, was uns als Ministerium bei der Rückführung von Ausreisepflichtigen noch zusätzlich behindern würde. Warum Sie das fordern … (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Sie führen doch eh nicht zurück!) Ich weiß, dass Sie nicht zuhören, aber nehmen Sie es doch wenigstens einfach zur Kenntnis. Wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen würden, würden Sie ein Vollzugshindernis schaffen. Warum die AfD daran ein Interesse hat? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Werte Abgeordnete, ich bin fest davon überzeugt und trete mit Nachdruck dafür ein, dass bestehende Vollzugshindernisse, insbesondere im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen, beseitigt werden. Aber hierzu gehören meiner Meinung nach weder die Kirchen noch einschlägige Unterstützungs- oder Hilfsorganisationen. Vor allem fehlende Passpapiere und eine mangelnde Kooperation der Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen stellen weiterhin Probleme dar, die dringend einer Lösung zugeführt werden müssen. Das können wir aber nicht hier in Thüringen lösen, das muss der Bund lösen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass der Bund und die Länder einen engen und konstruktiven Austausch zu einer möglichen Verfahrensoptimierung pflegen. Nur gemeinsam kann es gelingen, praktikable und rechtskonforme Lösungen zu finden. Werte Abgeordnete, wir brauchen keine parteipolitischen Gesetzesinitiativen auf Landesebene. Sie verschwenden nur Zeit, vor allem wenn derartige Entwürfe offensichtlich noch nicht mal bis zum Schluss durchdacht und juristisch so mangelhaft sind. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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