Lennart Geibert
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Dietrich, das ist ja schon eine spannende Logik, wenn Sie sagen, dass man hier auf den Zeitpunkt abstellt. Das lässt mich ein bisschen hoffnungsfroh sein. Dann, wenn wir uns irgendwann mal vielleicht über die Auswirkungen des Klimawandels unterhalten, stehen Sie ja vielleicht auch hier und sagen: Ach, hätten wir damals mal was gemacht, dann wäre es nicht so schlimm gewesen. Also von daher eine spannende Argumentation, die Sie hier anführen, die natürlich nicht trägt,
(Beifall BSW)
(Unruhe AfD)
denn einen Vorschlag zur Zuständigkeitsänderung habe ich von Ihrer Fraktion, zumindest im Bildungsausschuss oder auch hier im Thüringer Landtag, nicht vernommen.
(Beifall CDU)
Herr Schaft, ich will mal einen Satz zum Thema der Anhörung sagen, weil Sie es angesprochen haben. Es ist mitnichten so, dass die Landesregierung und auch unsere Fraktion nicht aufgrund der Anhörung oder aufgrund des ganzen Verfahrens und den Gesprächen, die wir geführt haben, nicht gehandelt hätten. Das Gegenteil ist der Fall gewesen. In der Vergangenheit ist das Thema „BAföGBearbeitungsdauer“ bei Minister Tischner schlicht Chefsache gewesen. Ich glaube, wir haben über nichts anderes häufiger geredet als über das Thema „BAföG“, egal ob das im Koalitionsarbeitskreis oder auch im Ausschuss gewesen ist. Wir haben nicht nur darüber geredet, sondern wir haben auch gehandelt. Das Ministerium hat die technischen Voraussetzungen geschaffen, die entsprechenden Lizenzen besorgt und die Mitarbeiter geschult. Und vor allem haben wir im Haushalt 30 neue zusätzliche Stellen im Amt für Ausbildungsförderung geschaffen. Von daher kann man sich hier wirklich nicht hinstellen und sagen, das Ministerium hätte nicht gehandelt. Das Gegenteil ist der Fall. Das Thema ist Chefsache, und es ist auch gut, dass es das ist, weil wir hier nämlich ein wirkliches Problem haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute den vorliegenden Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick wie eine reine verwaltungstechnische Anpassung erscheint. Tatsächlich geht es aber um weit mehr. Es geht um die Funktionsfähigkeit unseres Staates, um effizienten Mitteleinsatz und um die Frage, ob wir bereit sind, auf offensichtliche Fehlentwicklungen entschlossen zu reagieren. Es geht aber auch darum, das Vertrauen in unseren Staat wiederherzustellen und jungen Menschen endlich wieder Sicherheit bei der Beantragung von BAföG zu geben. Als CDU-Fraktion sagen wir ganz klar: Ja, wir sind dazu bereit und deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns die Ausgangslage ehrlich vor Augen führen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das BAföG, ist ein Bundesgesetz, das durch die Länder im Auftrag des Bundes mit dem entsprechenden Ausführungsgesetz, was wir ändern wollen, umgesetzt wird. Dabei gibt der Bund einen klaren Rahmen vor. Ein zentraler Grundsatz ist das sogenannte Wohnort- bzw. Studienortprinzip. Zuständigkeiten sollen sich daran orientieren, wo Studenten tatsächlich leben und studieren. Das ist kein bürokratisches Detail, sondern Ausdruck eines einfachen Gedankens. Verwaltung soll nah an den Menschen sein. Genau dieses Prinzip ist in Thüringen in den vergangenen Jahren ausgehöhlt worden. Die aktuelle Regelung hat dazu geführt, dass das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen nicht nur für die rund 50.000 Studenten an unseren staatlichen Hochschulen zuständig ist, sondern darüber hinaus für eine stetig wachsende Zahl von Studenten an nicht staatlichen Hochschulen, selbst dann, wenn diese ihr Studium überhaupt nicht hier in Thüringen absolvieren. Besonders deutlich wird diese Entwicklung im Zusammenhang mit der IU, der Internationalen Hochschule. Diese Hochschule hat ihren Sitz hier in Thüringen, ist aber bundesweit tätig und zählt inzwischen weit über 100.000 Studierende. Ein erheblicher Teil davon studiert dezentral, digital oder an Standorten in anderen Bundesländern. Die Folge ist ein wachsender Anteil der BAföG-Anträge, die in Thüringen bearbeitet werden und die mit Thüringen faktisch nichts mehr zu tun haben. Das ist keine theoretische Betrachtung, sondern gelebte Verwaltungspraxis. Die Zahl der zu bearbeitenden Fälle ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Schätzungen gehen davon aus, dass mehrere Tausend zusätzliche Anträge jährlich allein auf diese Konstellation zurückzuführen sind. Jeder einzelne Antrag bedeutet Verwaltungsaufwand, von der Prüfung der Unterlagen über Rückfragen bis hin zum finalen Bescheid. Das bindet Personal, das verlängert Bearbeitungszeiten und das belastet ein System, das eigentlich für die Studenten in unserem beschaulichen kleinen Thüringen da sein soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sprechen über eine strukturelle Schieflage, die immer größer wird, je stärker private Hochschulangebote wachsen. Denn eins ist doch klar: Die Dynamik im Bereich der nicht staatlichen Hochschulen wird anhalten. Die Studenten steigen bundesweit, digitale Studienangebote nehmen zu und Einrichtungen wie die IU wachsen weiter. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird sich das Problem weiter verschärfen. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, so wichtig. Er setzt genau an der richtigen Stelle, nämlich bei der Zuständigkeit an. Künftig wird klar geregelt, dass das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen für die Studenten an den staatlichen Hochschulen im Freistaat zuständig ist, also dort, wo ein unmittelbarer Bezug zu Thüringen besteht. Für Studenten an nicht staatlichen Hochschulen gilt hingegen wieder der Regelfall, den das Bundesgesetz, das BAföG, vorsieht. Das ist das Wohnortprinzip. Zuständig ist dann das Amt am Wohnsitz der Eltern oder in bestimmten Fällen am Wohnsitz der Studenten selbst. Das bedeutet konkret, wer in Bayern lebt, dessen Antrag wird in Bayern bearbeitet. Wer in Nordrhein-Westfalen lebt, dessen Antrag wird dort bearbeitet. Und wer in Thüringen lebt, bleibt selbstverständlich in der Zuständigkeit Thüringens. Das ist nicht nur systemgerecht, das ist auch fair. Denn es kann nicht sein, dass ein einzelnes Bundesland allein aufgrund eines Unternehmenssitzes dauerhaft Verwaltungsaufgaben für das gesamte Bundesgebiet übernimmt. Mit der Neuregelung führen wir das System zurück zu seiner ursprünglichen Logik. Wir stärken die örtliche Zuständigkeit, wir sorgen für kürzere Wege und wir entlasten unsere Verwaltung ganz konkret. Gleichzeitig schaffen wir Planungssicherheit. Die Übergangsregelung stellt sicher, dass bereits laufende Verfahren weiter in Thüringen bearbeitet werden. Es kommt zu keinen Brüchen, zu keinen Verzögerungen und zu keiner Verunsicherung bei den Betroffenen. Das ist verantwortungsvolle Gesetzgebung, so funktioniert politisches Handeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch klar benennen: Diese Entwicklung ist nicht über Nacht entstanden. Sie ist das Ergebnis politischer Entscheidungen der Vergangenheit. Die Vorgängerregierung hat bewusst darauf verzichtet, zwischen staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen sowie zwischen tatsächlichem Studienort und formellem Sitz zu unterscheiden. In einer Zeit, in der private Hochschulen noch eine geringe Rolle gespielt haben, mag das vertretbar gewesen sein. Aber die Realität hat sich verändert und die Politik hat zu lange darauf nicht reagiert.
(Beifall CDU)
Heute stehen wir vor diesem Ergebnis: stark gestiegene Fallzahlen, überlastete Strukturen und unnötige Ausgaben. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt handeln. Ich möchte ausdrücklich betonen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Schritt gegen private Hochschulen – im Gegenteil. Thüringen profitiert von Vielfalt im Hochschulbereich. Auch private Anbieter leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung hier im Freistaat. Aber Vielfalt braucht eben auch klare Regeln und sie darf nicht dazu führen, dass staatliche Strukturen einseitig belastet werden. Genau hier setzt dieses Gesetz an. Es schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Studenten, den Anforderungen der Verwaltung und der Verantwortung des Landes für einen soliden Haushalt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Grund werbe ich ausdrücklich für die Überweisung an den zuständigen Bildungs- und Wissenschaftsausschuss. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
