Starke
EU-Sanierungszwang und CO 2 Preisspirale stoppen – Eigentümer und Mieter in Thüringen entlasten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, gestatten Sie mir zunächst, auf die benannte EU-Gebäuderichtlinie einzugehen, bevor ich dann auf den Antrag eingehe. Die EU-Gebäuderichtlinie ist grundsätzlich ein wichtiges Werkzeug, um die Klimaziele in Europa zu erreichen. Sie soll dafür sorgen, dass Gebäude weniger Energie verbrauchen, mehr erneuerbare Wärme nutzen und unsere Energieversorgung sicherer wird. Grundsätzlich erst mal die korrekten Ziele: Die neueste Fassung, so wie wir es auch gerade schon gehört haben, trat bereits am 28. Mai 2024 in Kraft und zielt darauf ab, den Gebäudebestand bis 2050 vollständig klimaneutral zu gestalten. Die Richtlinie hat verschiedene Verbesserungen enthalten, aber eben auch Verschärfungen. Gute Dinge sind zum Beispiel, dass die Energieausweise durch Digitalisierung besser nutzbar gemacht werden oder auch der nationale Gebäuderenovierungsplan, der auf die bisherigen Strategien aufbaut. Wir haben aber auch neue Anforderungen enthalten. So sollen Neubauten möglichst keine Emissionen mehr verursachen und auch bei größeren Renovierungen gelten künftig höhere Energiestandards. Ebenfalls haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Schwellenwerte für die Jahre 2030 und 2033 einzuführen. 16 bzw. 26 Prozent der Nichtwohngebäude, die diese höheren Schwellenwerte nicht treffen, müssen stufenweise auf ein höheres energetisches Niveau gebracht werden. Auch für die energieintensiven Wohngebäude soll ein entsprechender Fahrplan festgelegt werden. Neu errichtete Gebäude sollen gleich so errichtet werden, dass sie von vornherein mit den langfristigen Klimazielen kompatibel sind und als sogenannte Nullemissionsgebäude gelten. Das ist grundsätzlich erst mal die Rechtslage, auf die wir uns beziehen. Aber auch wir als Landesregierung sehen diese EU-Richtlinie an der Stelle tatsächlich kritisch. Da sind wir als Thüringen auch nicht allein, denn bereits in der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember letzten Jahres wurde genau diese EU-Gebäuderichtlinie besprochen. Die MPK – sprich auch alle Bundesländer – ist sich einig, dass diese EU-Gebäuderichtlinie hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz von Gebäuden unrealistische Zielsetzungen formuliert. Die Richtlinie fokussiert auf Maßnahmen, die teilweise ineffizient, teilweise teuer und auch teilweise nicht umsetzbar sind. Zudem ist auch die Frist für die Umsetzung in nationales Recht, die schon Ende Mai dieses Jahres ist, zu knapp bemessen. Im Zuge der Diskussion um den sogenannten European Affordable-Housing-Plan zeigt sich auch, dass die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie dem tatsächlich auch entgegenstehen. Deshalb prüft die Europäische Kommission gerade, diese Regelung sowohl für die Affordable-Housing-Planung als auch die EU-Gebäuderichtlinie anzupassen. Weiterhin hat die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass es eine Fristverlängerung um zwei Jahre ge ben soll und dass sich der Bund im Rahmen der Be ratung noch mal mit der EU-Kommission zum Affor dable-Housing-Plan zusammensetzt, damit die Vor gaben an Nullemissionsgebäude aus der Regelung gestrichen werden und die Festlegungen der Min destanforderungen in der nationalen Verantwortung liegen und nicht in derjenigen der Europäischen Union. Neben dem bisher vorgesehenen Fokus auf die Energieeffizienz von Gebäuden ist die Minde rung der Treibhausgasemissionen als mindestens gleichrangiger Indikator zu verankern. Anstelle einer ausschließlichen Fokussierung auf Einzelgebäude soll es eine Auswertung auf Quartiere und Gebäu deflotten geben und last, but not least soll ie gefor d derte Ausstattung on Wohngebäuden mit soge v nannten elektronischen Kontroll- und Überwa chungssystemen ebenfalls gestrichen werden. Das heißt, wir beschäftigen uns genau damit, womit Sie sich in Ihrem Antrag beschäftigen. Die Ministerpräsidentenkonferenz, die Bundesregierung, auch wir als Landesregierung, speziell unser Bauminister Steffen Schütz, sehen die Richtlinie kritisch und die Maßnahmen wurden bereits ergriffen, diese Richtlinie zu ändern. Das heißt, zusätzliche Maßnahmen, so wie Sie sie in Ihrem Antrag definiert haben, sind an der Stelle nicht notwendig. Der Antrag ist daher entsprechend abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
