Dr. Jens Dietrich
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, über welchen Gesetzentwurf wir beraten, wurde schon öfter gesagt. Es geht um das Ausführungsgesetz zum sogenannten BAföG. Die AfD-Fraktion begrüßt die Zielrichtung dieses Entwurfs ausdrücklich. Was wir nicht begrüßen, ist der Zeitpunkt, denn dieser Gesetzentwurf kommt mindestens zwei Jahre zu spät. Worum geht es? Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Thüringen ist hoffnungslos überlastet, das wurde schon erwähnt. Von den rund 12.500 offenen Verfahren im Februar entfallen über 6.900, also mehr als die Hälfte, auf die nicht staatliche Hochschule IU. Die hat ihren Unternehmenssitz in Thüringen, bildet aber an Dutzenden Standorten in der gesamten Bundesrepublik aus. Die Studenten leben und studieren überwiegend gar nicht in Thüringen. Trotzdem muss unser kleines Studentenwerk all diese Anträge bearbeiten. Das Problem war seit Jahren bekannt und hätte längst geändert werden können, auch in der Zeit, als Herr Schaft und Herr Liebscher noch die Regierungskoalition gebildet haben. Jetzt komme ich zu dem Punkt, der mich besonders ärgert. Minister Tischner hat gefühlt in so gut wie jeder Sitzung des Bildungsausschusses über die BAföG-Krise berichtet. Er hat die Aufschlüsselung nach Hochschulen vorgelegt. Die Zahlen waren eindeutig. Die IU war mit über der Hälfte aller Verfahren der dominierende Faktor. Aber die naheliegendste Lösung, nämlich die Zuständigkeitsregelung im Landesgesetz zu ändern, hat er mit keinem Wort erwähnt. Entweder hat Minister Tischner diese Gesetzesanpassung nicht gesehen, dann fehlt es an fachlicher Durchdringung des eigenen Zuständigkeitsbereichs im Ministerium, oder er hat sie gesehen und monatelang zurückgehalten. In beiden Fällen ist das gegenüber den betroffenen Studenten nicht zu verantworten.
(Beifall AfD)
Der Ministerpräsident selbst hat im Dezember von einem Skandal gesprochen. Über 10.000 Studenten warten mehr als sechs Monate auf ihren BAföG-Bescheid. Ja, das ist ein Skandal. Aber es ist auch ein Skandal, dass weder die rot-rot-grüne Vorgängerregierung noch die Koalition über ein Jahr lang die naheliegende Korrektur angepackt hat. Der vorliegende Entwurf regelt das Problem durch eine im Grunde banale Änderung des Studentenwerks, das künftig nur noch für die Studenten an den staatlichen Thüringer Hochschulen zuständig ist. Für den Rest greift das Wohnortprinzip. In der Begründung spricht man von Einsparungen von bis zu 2 Millionen Euro jährlich – das wurde schon erwähnt –, Millionen, die dem Land in den letzten Jahren entgangen sind, weil niemand den politischen Durchblick aufbrachte, fünf Seiten Gesetzesänderung vorzulegen. Tja, „Silentium triste!“ kann ich dazu nur sagen. Wir sind natürlich für die Überweisung an den Ausschuss und eine möglichst schnelle Bearbeitung, damit wir das Problem pünktlich zum nächsten Wintersemester vom Tisch kriegen. Danke sehr und auf Wiederhören.
(Beifall AfD)
