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Kerstin Düben-Schaumann

AfD 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, wir diskutieren heute über das „Ja heißt Ja“-Modell. Auf den ersten Blick wirkt es attraktiv. Mehr Fälle werden angezeigt, mehr Verurteilungen erfolgen und Opfer werden theoretisch besser geschützt. Doch wenn wir genauer hinschauen, zeigt sich, die Realität sieht anders aus. Ein Blick nach Schweden offenbart die praktische Wirkung eines Zustimmungsmodells. Seit der Reform 2018 wurden tatsächlich mehr Fälle strafrechtlich erfasst und die Verurteilungszahlen stiegen. Doch die nüchternen Fakten sprechen eine andere Sprache. Rund 90 Prozent aller angezeigten Sexualdelikte werden mangels Beweisen eingestellt. In den meisten Fällen gibt es keine Zeugen, keine Spuren, oft nur die Aussage des Opfers – genau das Problem, das wir schon heute kennen. Und hier liegt der entscheidende Punkt: Die angeblichen Vorteile des „Ja heißt Ja“-Modells, also die stärkere Berücksichtigung von Opferängsten, der Perspektivwechsel auf das Verhalten des Täters, die Erfassung subtiler Tatkonstellationen lassen sich auch im bestehenden „Nein heißt Nein“-Modell erreichen. Es braucht keine neuen theoretischen Tatbestände, sondern praxisnahe Umsetzung, gezielte Schulungen und Ressourcen. Wie kann das aussehen? Wir können Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte spezialisieren und schulen, damit sie Traumatisierungen, Machtungleichgewichte und nonverbale Signale erkennen. Wir können präzisere Ermittlungsleitlinien entwickeln, die definieren, wann Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden darf. Wir können Fachkräfte einsetzen, die komplexe Tatkonstellationen sachgerecht beurteilen. Und wir können die Gesellschaft über Einvernehmlichkeit und Grenzen aufklären, damit Prävention wirksam wird. (Beifall AfD) All diese Maßnahmen würden den Opferschutz realistisch und unmittelbar verbessern, ohne das Gesetz radikal zu ändern oder neue Beweisprobleme zu schaffen. (Beifall AfD) Denn die Beweislage bleibt entscheidend. Auch ein Zustimmungsmodell kann nicht plötzlich Zeugen herbeizaubern oder Spuren schaffen. Die strukturellen Hemmnisse liegen in der Umsetzung, nicht in der Formulierung des Gesetzes. (Beifall AfD) Schauen wir noch einmal auf Schweden. Ja, mehr Fälle wurden angezeigt. Ja, die Verurteilungsquoten stiegen in bestimmten Bereichen. Aber neun von zehn Anzeigen werden weiterhin eingestellt, weil die Beweise fehlen. Das zeigt, ein Gesetz allein schützt niemanden, nur dessen wirksame Umsetzung schafft realen Schutz. Deshalb sagen wir: Stärken wir das bestehende „Nein heißt Nein“-Modell, schulen wir Fachkräfte, spezialisieren wir Ermittler, schaffen wir klare Leitlinien und Ressourcen. So erreichen wir wirklichen Schutz für Opfer, verlässliche Strafverfolgung und gesellschaftlichen Frieden, und das ohne Scheindebatten über theoretische Gesetzesänderungen, die in der Praxis kaum Wirkung entfalten. (Beifall AfD) Opferschutz ist keine Frage des Gesetzestextes, sondern der konkreten Umsetzung und Durchsetzung. Genau hier müssen wir ansetzen. Wir lehnen diesen Antrag deshalb ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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