Jonas Urbach
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Monaten haben wir hier und auch in verschiedenen Ausschüssen über die Arbeit der sogenannten internen Ermittlung bei der Polizei gesprochen. Auch die Polizeigewerkschaften und auch die Polizeibeamten selber spiegeln nicht erst seit gestern wider, dass es ein Thema ist, über das wir reden müssen, dass es Spannungsverhältnisse zwischen den internen Ermittlern und ihren Kollegen gibt und dass diese sich in einem gewissen Zwiespalt zwischen Kollegialität und rechtlicher Aufsicht befinden. Die Brombeerkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Stärkung der Polizei und der Polizeivertrauensstellen verständigt und dieses Thema somit grundsätzlich auch auf der Agenda. Jetzt hat die Linke einen wirklich umfassenden Gesetzentwurf zur Thematik vorgelegt. Leider macht sie dabei aus diesem ernsten und relevanten Thema fast schon ein in Paragrafenform gegossenes Manifest. Hier werden bisherige rechtliche Systematiken umgestoßen und grundlegende strafprozessuale und ermittlungsbezogene Prinzipien infrage gestellt. Doch von vorn: Orientiert werden soll sich an internationalen Vorbildern wie dem sogenannten dänischen Modell. In Dänemark gibt es eine unabhängige Ermittlungsstelle, die sogenannte DUP, und diese ist befugt, selbstständig gegen Polizeibeamte zu ermitteln. Bei einem hinreichenden Tatverdacht kann diese Behörde dann im Sinne einer Staatsanwaltschaft selbst Anklage bei einem Strafgericht erheben. Geliehen wurden auch in Belgien und Irland Ideen in Bezug auf die parlamentarische Anbindung und die niedrigschwellige und hierarchiefreie Beschwerdemöglichkeit. Viele Einflüsse wurden aufgesogen und viel Mühe in die Begründung gesteckt. Von überall wurde etwas zusammengetragen. Aber es kommt einem schon leise eine Bauernweisheit in den Sinn, die sagt: Nur weil der Topf voller ist, schmeckt das Essen nicht besser. Ich möchte aber nicht nur allgemein bleiben, sondern es gibt klar zu benennende Punkte, die aus unserer Sicht durchaus problematisch sind. Vorgeschlagen ist, eine zusätzliche oberste Landesbehörde zu schaffen. Dabei ist beispielsweise die Finanzierungsfrage noch offen. Angegliedert werden soll diese an das Justizministerium, jedoch – Zitat – „als reine Ressortzuordnung ohne Fachaufsicht und ohne Einzelfallweisungen“. Die sogenannte UPET – so ist die Abkürzung – würde in ihren Ermittlungen gemäß § 6 des Gesetzentwurfs auf die Staatsanwaltschaft angewiesen sein und soll auch auf diese zugreifen dürfen. Und diese ist gemäß §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Fachaufsicht durch das Justizministerium unterworfen. Es stellen sich also Fragen. Soll wirklich eine Behörde geschaffen werden, die ohne konkrete Fachaufsicht Ermittlungen führen darf? Wird die Staatsanwaltschaft von der Fachaufsicht durch das Justizministerium entbunden, wenn sie auf Anfrage der UPET zur Amtshilfe verpflichtet ist, wie das in § 6 dieses Gesetzentwurfs vorgestellt wurde? Die Personalrekrutierung dieser Behörde ist dann auch recht ungewöhnlich. Es soll zunächst ein Rat gebildet werden, der durch eine Mehrheit im Plenum gewählt werden soll. Inwiefern das Parlament als legislative Gewalt berechtigt sein soll, den Rat einer Behörde zu bestimmen, die zur Exekutive gehört, wird hier nicht ganz erörtert. Und liegt diese Aufgabe doch originär beim Justizministerium, widerspricht sie weiterhin dem grundliegenden Prinzip der Bestenauslese des Beamtenrechts. Wenn man sich die aktuelle Debatte um den Richterwahlausschuss und auch andere Gremien hier im Landtag anschaut, bleibt natürlich auch die Frage bestehen, ob es wirklich ein guter Weg ist, in dieser Form zu agieren. Neben dieser wirklich spannenden Personalstruktur sind die beiden großen Probleme jedoch die Zuständigkeit und die Befugnisse der UPET. Gemäß § 3 des Gesetzentwurfs nimmt sie Beschwerden, Eingaben und Hinweise entgegen, die sich auf Verhalten, Maßnahmen und Unterlassungen von Bediensteten der Polizei beziehen. Dies soll dieses Mal nach nordirischem Modell möglichst niedrigschwellig und gegebenenfalls auch anonym passieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es ganz offen: Der Eindruck besteht schon, dass hier eine neue anonyme Möglichkeit zur Denunziation geboten werden soll, die wie auch immer ohne eine wirkliche Indizienschwelle geschaffen werden soll. Verstehen Sie mich nicht falsch: Auch die Wächter müssen überwacht werden. Das haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch noch mal betont – und hier stimme ich Ihnen zu –, aber dann bitte nach den Prinzipien der Strafprozessordnung, unter Ermittlung eines Anfangsverdachts und einer Ermittlungsleitung durch die Staatsanwaltschaft. Nicht nur die Ermittlungsverfahren mit Dienstbezug sollen durch die UPET abgedeckt werden, auch solche Verfahren ohne Dienstbezug sollen verfolgt werden können: bei besonderer Öffentlichkeitswirksamkeit, möglichen Auswirkungen auf den Dienst oder – jetzt wird es wieder spannend – wenn es sich um ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt. Es soll durch die UPET gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzentwurfs eine Vorabbewertung einer Handlung vorgenommen werden dürfen, um sich gegebenenfalls eine Zuständigkeit zu schaffen. Diese Einschätzung obliegt in der Dogmatik der Strafprozessordnung lediglich der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Frage, bei welchem Gericht Anklage erhoben wird, und selbst da darf der Richter dann noch mal entscheiden. Und ja, ich spitze etwas zu, aber ich stelle die Frage: Wollen wir wirklich eine nicht kontrollierbare Inquisitionsbehörde, verdachtsunabhängig, die ungeprüfte Beschwerden an sich ziehen kann und dann einen immens großen Ermittlungsspielraum haben soll? Meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen wir die rechtsstaatlichen Bedenken mal anheim und betrachten die Ermittlungen bei vorliegendem Verdacht durch die UPET. Die Ermittlungsgruppe soll beispielsweise befugt sein, Polizeidienststellen zu betreten, Einsicht in Diensträume und Einrichtungen zu nehmen und – soweit zur Untersuchung eines Vorgangs zwingend erforderlich – unangekündigte Prüfungen durchzuführen. Es gab ja letztens einen konkreten Fall in Thüringen. Haben Sie, die Kollegen von der Linken, nicht auch berechtigterweise gefordert, dass bei solchen Maßnahmen ein Höchstmaß an rechtlicher Präzision und Sensibilität angemessen ist? Und jetzt legen Sie einen Gesetzentwurf vor, mit dem eine Ermittlungsgruppe einer unabhängigen Behörde befähigt sein soll, ohne staatsanwaltliche Mitarbeit und ohne Richtervorbehalt in Polizeidienststellen vorstellig zu werden und sie zu durchsuchen? § 105 der Strafprozessordnung sagt klar und eindeutig: Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen. Das ist die gültige Rechtslage und dabei sollte es bleiben. Daran muss sich Ihr Gesetzentwurf messen lassen. Diesen Richtervorbehalt stärkt auch das Bundesverfassungsgericht in seiner dauerhaften Rechtsprechung, beispielsweise im Grundsatzurteil zur Wohnraumüberwachung aus dem Jahr 2005. Ein letzter Punkt ist auch eine gewisse Übergriffigkeit des Gesetzentwurfs auf die Arbeit der anderen, sogenannten richtigen Ermittlungsbehörden und des Behördenapparats allgemein. Gemäß § 6 Abs. 3 und 5 des Gesetzentwurfs wird eine Verpflichtung der Polizei statuiert, unverzüglich Vorfälle in die Zuständigkeit der UPET fallen zu lassen, zu melden und ihr alle Beweismittel zu überlassen. Auch die Landesregierung und alle Behörden des Landes haben Amtshilfe zu leisten. Damit wird die UPET zu einer Art ermittelnden Überbehörde stilisiert, die bei Bedarf alle anderen in die Pflicht nehmen können soll – und das ohne Fachaufsicht durch ein Ministerium. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend können Sie die missliche Lage erahnen. Auf der einen Seite haben wir ein wichtiges Diskussionsthema, welches viele Polizistinnen und Polizisten und auch die Öffentlichkeit bewegt. Auf der anderen Seite haben wir einen Gesetzentwurf, der aus unserer Sicht in der Form nicht zustimmungsfähig ist. Wir werden diesen Gesetzwurf mit an die Ausschüsse überweisen, nicht weil er uns so gut gefällt, sondern weil wir uns als CDU den Bedürfnissen der Polizeibeamten stellen möchten, weil es uns wichtig ist und weil wir wollen, dass unsere Schützer auch gehört werden. Wir wollen das Thema im Ausschuss diskutieren und freuen uns daher auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
