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26.03.2026 Sitzungen 8/41

Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, Straßenränder, diese oft unscheinbaren Streifen neben unseren vielbefahrenen Straßen, sind eben keine toten Zonen, sondern lebendige Räume, die eine wichtige Funktion für die Artenvielfalt übernehmen. Es sind genau diese Straßenränder, die oft das Zuhause für zahlreiche Insektenarten bieten, die für das ökologische Gleichgewicht unerlässlich sind. Wir sprechen heute zu Ihrem Antrag zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns, ein Thema, das sowohl die Natur als auch die Verkehrssicherheit betrifft. Und das sind zwei Aspekte, die tatsächlich nicht gegeneinander stehen, sondern bei einer nachhaltigen Verkehrsplanung gedacht werden müssen. Wir als Thüringer Landesregierung sind uns dieser Verantwortung tatsächlich bewusst und setzen auch bereits auf eine praxisorientierte und ausgewogene Lösung. Die Thüringer Straßenbauverwaltung ist für etwa 4.000 Kilometer Bundes- und Landesstraßen verantwortlich. Auf diesen Strecken ist die Pflege des Straßenbegleitgrüns von großer Bedeutung, nicht nur für die Verkehrssicherheit, sondern auch für den Naturschutz. Jeder, der an den Straßenrand schaut, wird feststellen, die Flächen sind kein Niemandsland, sie sind wertvolle Lebensräume für Tiere, Pflanzen und besonders für die Insekten. Die Pflege des Straßenbegleitgrüns ist ein gutes Beispiel dafür, wie nachhaltiger Naturschutz und gutes Verkehrsmanagement miteinander kombiniert werden können. Es ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie Verantwortung in den Kommunen abläuft, die bei der Pflege von Straßen in ihren Bereichen eigene Wege gehen können, aber natürlich nur im Rahmen der entsprechenden Verkehrssicherheitsvorgaben. In Thüringen verfolgen wir daher einen klaren Ansatz. Wir arbeiten mit dem Thüringer Entomologenverband zusammen und berücksichtigen seine Empfehlungen zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung. Der Leitfaden des TLUBN, der gerade schon genannt wurde, wurde hier als wertvolle Ergänzung entsprechend entwickelt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und aber auch gleichzeitig Lebensräume für die Insekten zu erhalten. Auch wenn Bundesregelwerke wie das Leistungsheft des Bundes für den Straßenbetrieb oder das Merkblatt für Grünpflege von der Straßenverwaltung Anwendung finden, bleibt noch genug Raum für naturschutzfachliche Anforderungen. Auch im Pilotprojekt „Umweltakademie“ führte die landeseigene Stiftung Naturschutz Bauhofschulungen für die entsprechend insektenfreundliche Pflege durch. Dies wird von unserem Thüringer Umweltministerium auch weiterhin verstetigt. Ich gebe Ihnen an der Stelle noch mal ein paar Zahlen mit. Auf den sogenannten Intensivflächen, die besonders aus Verkehrssicherheitsgründen gepflegt werden müssen, erfolgt die Mahd zweimal jährlich. Die Schnitthöhe liegt dort bei 6 bis 8 Zentimetern. In Bereichen, die für die Insekten besonders wertvoll sind, wird eine höhere Schnitthöhe von mindestens 10 Zentimetern angewandt. Zusätzlich werden die extensiven Flächen, die vor allem aus landwirtschaftspflegerischen Gründen gepflegt werden, nur noch einmal im Jahr gemäht und zwar im Frühherbst, wenn die meisten Insektenarten ihren Lebenszyklus bereits abgeschlossen haben. Fakt ist also, die Verkehrssicherheit ist und bleibt unsere oberste Priorität. Wir müssen stets sicherstellen, dass Sichtflächen, Bankette, Straßengräben stets frei sind, damit keine Gefährdung des Verkehrsteilnehmers entsteht. Doch das bedeutet nicht, dass wir auf die Natur verzichten. Durch intelligente Pflege und die Kooperation von Fachleuten wie dem Thüringer Entomologenverband sorgen wir dafür, dass Insekten mehr Lebensräume finden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesverwaltung setzt also bereits funktionierende Maßnahmen um, um die Verkehrssicherheit und auch den Natur- und Insektenschutz zu gewährleisten. Der Antrag, der von der AfD an dieser Stelle vorliegt, kann dann eigentlich nur noch als Feigenblatt definiert werden, denn wenn die AfD tatsächlich ein wirksames Herz für Arten- und Insektenschutz haben sollte, sollte doch vielleicht eher auf die Positionen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes fokussiert werden, als sich am Straßenbegleitgrün abzuarbeiten. (Beifall CDU, BSW) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Aber doch kein blaues Herz!) In Thüringen sind wir somit gut aufgestellt, was den Schutz der Insektenwelt betrifft. Im Antrag wird aber tatsächlich eine falsche Schlussfolgerung angebracht. Die bestehenden Regelungen und die Praxis der Straßenpflege in Thüringen widersprechen eben nicht dem Artenschutz. Wo wir uns tatsächlich einig sind, ist, dass der Schutz der Artenvielfalt eine große Bedeutung hat. Das tun wir bereits, es ist gelebte Praxis, gelebte Realität. An der Stelle ist der Antrag der AfD entsprechend abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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