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Daniel Haseloff

AfD 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kollegen, liebe Zuschauer, was wir heute hier in zweiter Lesung beraten, ist im Kern keine komplizierte juristische Frage, sondern eine ganz einfache: Gilt das Recht in Thüringen für alle oder gilt es nur für manche dann, wenn es ihnen gerade passt? Genau darum geht es bei diesem Gesetz und genau deshalb fiel die letzte Debatte darüber auch so emotional aus. Denn wir sprechen hier über Zustände, in denen staatliche Entscheidungen nicht umgesetzt werden, in denen Transparenz fehlt und in denen sich Parallelstrukturen etabliert haben, die faktisch darüber entscheiden, ob Recht durchgesetzt wird oder nicht. Dann wurde sich hingestellt und behauptet, es gebe in Deutschland keine rechtsfreien Räume. Meine Damen und Herren, wenn das Kirchenasyl kein rechtsfreier Raum ist, was denn dann? (Beifall AfD) Es gibt lediglich eine Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen, aber Thüringen hat faktisch keinerlei Handhabe. Das zeigt im Übrigen auch noch mal die vergangene Justizausschusssitzung. Im Übrigen sieht Frau Ministerin Meißner auch rechtsfreie Räume, wie wir in den letzten Wochen gelernt haben, nämlich an Schulen, womit das Argument, es gebe in Deutschland keine rechtsfreien Räume, obsolet sein sollte. In der ersten Lesung wurde uns allen Ernstes erklärt, das Kirchenasyl habe eine 1.000-jährige Tradition. Ja, das mag sein, aber wir leben nicht mehr im Mittelalter. Wir leben in einem modernen Rechtsstaat. In einem modernen Rechtsstaat gilt nicht das, was seit 1.000 Jahren gemacht wird, sondern das, was heute Gesetz ist. (Beifall AfD) Noch absurder wurde es, wenn gleichzeitig behauptet wird, Kirchenasyl schütze staatlich Verfolgte. Was ist das eigentlich für ein Staatsverständnis? Sie unterstellen damit, dass unsere Behörden und Gerichte Ausreisepflichtige verfolgen. Auch da wieder die Frage: Leben wir eigentlich noch in einem Rechtsstaat? Denn beides zusammen geht nicht. (Beifall AfD) Dann kommt Ihr nächstes Argument: Es gehe ja nur um 1 bis 2 Prozent der Fälle. Meine Damen und Herren, seit wann hängt die Geltung von Recht davon ab, wie viele betroffen sind? Gilt das Steuerrecht nur, wenn es viele betrifft? Gilt das Strafrecht nur bei Mehrheiten? Das ist eine völlig absurde Argumentation. Recht gilt nicht nur für 98 Prozent, Recht gilt wenn, dann für 100 Prozent. Alles andere wäre Willkür. (Beifall AfD) Dann hörten wir auch, Kirchen wollten doch nur eine Atempause ermöglichen. Atempause wovon eigentlich? Wir haben Tausende Ausreisepflichtige, viele davon seit Jahren geduldet. Wir haben Verfahren, wir haben Gerichte, wir haben Rechtsmittel, wir haben Beratung, wir haben Unterstützung. Und trotzdem soll am Ende eine nicht staatliche Organisation entscheiden, wann der Staat mal kurz Pause zu machen hat. Meine Damen und Herren, das ist kein monetäres Instrument, das wäre ein Eingriff in den Rechtsstaat. (Beifall AfD) Dann wurde es besonders widersprüchlich. Auf der einen Seite sagten Sie – ich habe es eingangs gesagt –, es gebe keine rechtsfreien Räume, auf der anderen Seite sagen Sie, Gesetze erfassen nicht alles, Gesetze hinkten der Realität hinterher, deshalb brauchen wir das Kirchenasyl. Ja, was denn nun? Wenn Gesetze nicht gelten oder nicht ausreichen und deshalb durch private Entscheidungen ersetzt werden, dann ist genau das ein rechtsfreier Raum. (Beifall AfD) Auch bei der Härtefallkommission erleben wir dasselbe Muster. Es wird so getan, als sei sie unverzichtbar, als sei sie quasi gesetzlich vorgeschrieben. Das stimmt nicht. Das Gesetz sagt ganz klar: Die Länder können eine solche Kommission einrichten, sie müssen es aber nicht. Selbst wenn etwas erlaubt ist, heißt das noch lange nicht, dass es sinnvoll ist, vor allem dann nicht, wenn Entscheidungen intransparent, Kriterien nicht nachvollziehbar sind und die Landesregierung die Zahl der Fälle steuert. Dann stellt sich doch ganz ehrlich die Frage: Wofür brauchen wir diese Struktur überhaupt noch? Dann kam der moralische Vorwurf, wir würden damit ein Stück Humanität abschaffen. Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Humanität bedeutet nicht, dass einzelne Gruppen über dem Recht stehen. Humanität bedeutet eben nicht, dass man entscheidet, wann Gesetze gelten und wann nicht. Humanität bedeutet, dass alle gleichbehandelt werden. Genau das stellen wir mit diesem Gesetzentwurf sicher. (Beifall AfD) Werte Kollegen, Kirchen dürfen helfen, aber sie dürfen nicht darüber entscheiden, ob staatliche Entscheidungen gelten oder nicht. Sie stehen nicht über dem Recht und das sollte in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein. Und deshalb ist auch der Vorwurf völlig verfehlt, wir würden damit ein Stück Demokratie abbauen. Ich frage Sie ganz offen: Wer delegitimiert hier eigentlich den Staat? Derjenige, der sagt, Recht muss durchgesetzt werden, oder derjenige, der sagt, im Einzelfall braucht es eine Atempause? (Beifall AfD) Unser Gesetz sorgt für klare Regeln, für Transparenz, für Gleichbehandlung und dafür, dass staatliche Entscheidungen nicht ins Leere laufen. Es schafft keine Härte, es schafft Ordnung. Und vor allem stellt es eines wieder her, was in dieser Debatte viel zu kurz kam, das Vertrauen in den Rechtsstaat. Denn die Bürger draußen erwarten zu Recht, dass Gesetze nicht nur beschlossen, sondern auch umgesetzt werden. Dementsprechend stehen wir heute mit diesem Gesetzentwurf hier und ich bitte Sie nochmals um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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