Carolin Gerbothe
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Frau Große-Röthig, eine Sache möchte ich hier mal klarstellen. Scheinbar haben wir andere Erinnerungen. Die Kindergartenkommission war wohl nicht Ihre Idee.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was? Es
gibt eine Landtagsdrucksache dazu!) Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte im frühkindlichen Bereich verfolgt unser Gesetzentwurf – es wurde schon von den Kollegen aus der Koalition genannt – einen Dreiklang: die Stärkung der Qualität, die Entlastung unserer Familien und die Anpassung der Strukturen an veränderte Rahmenbedingungen in unserem Freistaat. Ein wesentlicher Baustein wurde hier schon aufgeführt, die Änderung des § 30 des Kindergartengesetzes. Das bedeutet, künftig werden die letzten 36 Monate vor der Einschulung beitragsfrei gestellt. Mit dieser Maßnahme entlasten wir Familien finanziell und stärken zugleich die frühkindliche Bildung und leisten einen wichtigen Beitrag für Chancengerechtigkeit. Aber uns ist es auch ganz wichtig, die Qualität der Betreuung zu stärken. Die Neufassung des § 7 konkretisiert die Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen und macht sie vor allem verbindlicher. So wird die alters- und entwicklungsgerechte Beteiligung ausdrücklich verankert. Zudem werden regelmäßige Beobachtungen und Dokumentationen der kindlichen Entwicklung verpflichtend, insbesondere im Bereich der Sprache. Auch dieser Bereich wurde schon mehrfach angesprochen und jeder, der Kinder oder Enkelkinder hat, weiß, wie wichtig Sprache gerade auch in der Welt und für unsere Entwicklung ist. Für einen gelingenden Übergang in die Schule werden darüber hinaus verbindliche Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Schule geschaffen. Fachkräfte aus beiden Bereichen arbeiten künftig enger zusammen, um die pädagogische Förderung kontinuierlich fortzuführen und die Kinder ganz individuell bei ihrem Übergang zu stärken und auch vor allem zu unterstützen. Auch die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie Maßnahmen zum Kinderschutz werden klarer geregelt und präzisiert, um deren Handhabung zu erleichtern und vor allen Dingen natürlich auch um die Schutzwirkung zu erhöhen. Ergänzt wird dies durch die Verpflichtung einer systematischen Selbstevaluation, um die Qualität der pädagogischen Arbeit in unseren Einrichtungen weiterzuentwickeln. Neben Qualität und Entlastung nimmt der Gesetzentwurf auch die strukturellen Herausforderungen in den kommenden Jahren in den Blick, die sich aus dem wie vorhin von mir erwähnten demografischen Wandel ergeben. Sinkende Kinderzahlen führen insbesondere in unseren ländlichen Räumen zu erheblichen Problemen für kleinere Einrichtungen. Hier setzt unter anderem der neue § 25a an mit dem Landeszuschuss oder auch der § 25b mit einem Förderinstrument, das perspektivisch angelegte Anpassungsprozesse ermöglicht und damit auch unseren Kommunen das Handwerkszeug gibt, was sie für die Zukunft brauchen.
(Beifall CDU, BSW)
Ziel ist es, einen ungeordneten Rückbau zu vermeiden und stattdessen nachhaltige und tragfähige Lösungen auch für freie Träger vor Ort zu ermöglichen. Flankiert werden diese Maßnahmen unter anderem durch eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung nach § 20. Künftig wird stärker auf eine mittelfristige Perspektive abgestellt, sodass Entwicklungen frühzeitig erkannt und vor allen Dingen auch berücksichtigt werden können. Gleichzeitig wird die Planung transparenter und stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Eltern ausgerichtet. Sehr geehrte Damen und Herren, der hier von der CDU, dem BSW und der SPD vorgelegte Gesetzentwurf zeigt, dass wir den demografischen Wandel als Regierungskoalition nicht nur als Herausforderung begreifen, sondern wir wollen aktiv mitgestalten. Wir stärken die frühkindliche Bildung, entlasten Familien spürbar und schaffen gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass unsere Kindertageseinrichtungen, die Kommunen und freien Träger auch unter veränderten Rahmenbedingungen leistungsfähig bleiben. Und da möchte ich ganz ehrlich sagen: Ich glaube, jeder von uns im Rund müsste wissen, dass das Thema „Bildung“, egal ob es Kindergarten, Schule oder Hochschule ist, nie zu Ende gedacht ist. Wir müssen uns immer wieder hinterfragen und alle Jahre oder regelmäßig darüber nachdenken, wo wollen wir hin und wie ist der aktuelle Stand in unserem Land.
(Beifall CDU, BSW)
Als CDU-Fraktion unterstützen wir diesen Ansatz dieses Gesetzentwurfs ausdrücklich und hoffen auf breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf sowie eine Überweisung an den zuständigen Bildungsausschuss. Dort kann dann über einzelne Änderungen im Detail beraten werden und natürlich auch mit allen Beteiligten die bestmögliche Lösung gefunden werden. Denn das ist es, was wir doch im Endeffekt brauchen. Wir müssen die Leute vor Ort anhören, die es tagtäglich betrifft, und die noch mal ganz explizit mit einbeziehen. Es geht darum, Thüringen auch in Zukunft für die kommenden Generationen, für unsere Kinder als familienfreundliches, lebenswertes und vor allem zukunftsfähiges Land zu gestalten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
