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Dorothea Marx

SPD 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, „Nein heißt Nein“ hat unser Land verändert. Erkämpft wurde dieser Erfolg von Betroffenen mit viel Mut, Ausdauer und öffentlichem Druck. Die Reform von 2016 machte klar: Von Opfern sexueller Gewalt darf kein körperlicher Widerstand verlangt werden. Das war die Rechtslage zuvor. Das war ein wichtiger Schritt, doch er reicht offenkundig nicht aus, wie nicht zuletzt auch die Debatte der letzten Tage gezeigt hat. Ich freue mich, dass auch die Bundesjustizministerin die Notwendigkeit einer Reform des Sexualstrafrechts erkannt und Handeln angekündigt hat. Noch immer fallen Menschen durch das Raster. Deutschland hat sich – es wurde schon von der Kollegin Rosin betont – mit der Istanbul-Konvention verpflichtet, jede sexuelle Handlung ohne freiwilliges Einverständnis zu bestrafen. „Freiwillig“ heißt: bewusst, ohne Druck, aus freiem Willen. Sexuelle Handlungen brauchen ein freiwilliges Einvernehmen. Das ist überhaupt nicht kompliziert, das ist auch kein Angriff auf irgendwen, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall Die Linke, SPD) Das Problem: Unser Recht fragt oft noch zu sehr nach dem Nein statt nach dem Ja. Die entscheidende Frage muss also neu nicht nur lauten „Gab es ein Nein?“, sondern „Gab es ein echtes Ja?“. Und ein Ja ist mehr als nur ein Nein. Natürlich werden immer wieder Bedenken gegen diesen Ansatz vorgebracht. Und ja, es überrascht mich nicht, dass diese Bedenken größtenteils von Männern artikuliert werden. Harmlose Annäherungen könnten kriminalisiert werden, die Beweisführung werde unmöglich oder rechtsstaatliche Grundsätze gerieten in Gefahr. Diese Sorgen muss man natürlich prüfen, aber wir denken, dass sie einer genauen Betrachtung nicht standhalten. Die Beweislast würde auch künftig bei den Strafverfolgungsbehörden bleiben. Wir brauchen den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ und ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht. Warum das so dringend ist, das zeigt auch die Realität. Mit Fällen von Schockstarre war ich in meiner anwaltlichen Tätigkeit öfter konfrontiert, wenn ich Opfer gerichtlich vertreten habe. Geschlechtsspezifische Gewalt ist weltweit ein massives Problem. Fast täglich erleben wir einen Femizid in Deutschland. In Thüringen wird im Schnitt alle 75 Minuten ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt. Und wir wissen, es sind überwiegend Frauen und Mädchen, die davon betroffen sind. In den vergangenen Monaten haben wir hier im Plenum immer wieder darüber gesprochen, auch über hinterhältige Angriffe auf Frauen etwa durch K.-o.Tropfen. Wir haben auch über das Angebot der vertraulichen Spurensicherung im Zusammenhang mit den vielen sexuellen Übergriffen diskutiert. Dabei ist deutlich geworden: Alle Angebote müssen bekannter werden und weiter ausgebaut werden, denn die Realität ist, Vergewaltigungen werden immer noch viel zu selten angezeigt. Betroffene haben Angst vor Stigmatisierung, sie haben kein Vertrauen in die Justiz oder sie befürchten schlicht, dass man ihnen am Ende nicht glauben wird. Es geht hier nicht um missglückte Flirte, sondern es geht um gravierende sexuelle Übergriffe und die Not, in die das Opfer gestürzt wird. (Beifall BSW) Der Fall „Collien Fernandes“ steht beispielhaft für die Rückständigkeit des deutschen Sexualstrafrechts. Auf das, was ihr mutmaßlich widerfahren ist, hat das Strafgesetzbuch bisher auch keine akzeptable Antwort. Nicht ohne Grund hat Collien Fernandes ihre Strafanzeige deshalb in Spanien gestellt. Dieser Fall hat in den letzten Tagen eine breite gesellschaftliche Debatte ausgelöst über digitale Gewalt, über Deepfakes und über die Frage, ob unser Recht noch zeitgemäß ist. Und er zeigt ganz deutlich: Gewalt gegen Frauen hat nicht nur im häuslichen Rahmen zugenommen, sie findet längst auch im digitalen Raum statt. Auch hier müssen wir handeln. Ich bin allen sehr dankbar, die sich in den vergangenen Tagen lautstark auf die Seite von Collien Fernandes und von allen Betroffenen sexualisierter Gewalt gestellt haben. Eine Vielzahl von Frauen aus Politik, Gesellschaft und Justiz hat zehn Forderungen formuliert, die bereits mehr als 220.000 Menschen unterschrieben haben und die ich kurz vorlesen möchte: 1. die konsequente Strafbarkeit von digitaler sexualisierter Gewalt, insbesondere von Deepfakes, und eine klare Regulierung der Plattformen, 2. ein wirksames digitales Gewaltschutzgesetz, das Betroffenen echte Rechte gibt auf Löschung, Auskunft und Sanktionen gegenüber Tätern, 3. die klare Verankerung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht, 4. eine bundesweite Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt mit klarer Koordination und verlässlicher Finanzierung, 5. spezialisierte Justiz- und Polizeistrukturen sowie bessere Schutzangebote und ein verbindliches Monitoring, 6. klare Verpflichtungen für Plattformen, sexualisierte Inhalte schnell zu entfernen und Risiken wirksam zu begrenzen, 7. die Einführung eines Straftatbestands Femizid, um geschlechtsspezifische Tötungen klar zu benennen und zu ahnden, 8. die konsequente Umsetzung internationaler Verpflichtungen, insbesondere der Istanbul-Konvention, 9. die Strafbarkeit voyeuristischer Aufnahmen, auch in halböffentlichen Räumen, 10. einen engen Austausch mit der Bundesregierung, um diese Maßnahmen zügig auf den Weg zu bringen. Deswegen danken wir Ihnen ausdrücklich, den Linken, zur Initiative, die Sie hier einbringen, und wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Nicht der Widerstand sollte entscheidend sein, sondern die Zustimmung. (Beifall Die Linke, SPD)

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