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Lutz Liebscher

SPD 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Zuschauertribüne, wir beraten einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick technisch wirkt, der in Wahrheit aber eine ganz unmittelbare soziale Frage berührt. Es geht um die Verlässlichkeit und die Effizienz unserer staatlichen Ausbildungsförderung. Für viele Studierende ist das BAföG nicht ein Zuschuss für Extras, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Studium überhaupt möglich ist. Wer BAföG bekommt, finanziert damit Miete, Lebensmittel, Lehrmaterial und den Semesterbeitrag. Wenn BAföGBescheide monatelang ausbleiben, ist das kein Verwaltungsdetail, sondern eine existenzielle Belastung. Und genau das wollen wir nicht länger hinnehmen. Wir als SPD stehen für sozialen Aufstieg durch Bildung, das ist Teil unserer politischen DNA. Und wir als Sozialdemokraten haben auch einen ganz erheblichen Anteil daran, dass es dieses BAföG überhaupt gibt. Daraus folgt natürlich auch die Verantwortung, dass dieses wichtige Förderinstrument im Alltag auch verlässlich funktioniert. Warum ist dafür diese Gesetzesänderung notwendig? Thüringen hat in den vergangenen Jahren eine Entwicklung erlebt, die so im Bundesgebiet kaum vorkommt. Durch die bisherige Zuständigkeitsregelung wurden in Thüringen BAföG-Anträge in großer Zahl bearbeitet, obwohl viele Antragstellerinnen und Antragsteller tatsächlich gar nicht in Thüringen studieren und oft auch noch nicht mal in Thüringen leben. Der Grund liegt in einer Konstellation, bei der der Sitz einer nicht staatlichen Hochschule in Thüringen dazu geführt hat, dass Anträge aus dem gesamten Bundesgebiet in Thüringen aufgelaufen sind. Das wiederum hat eine Grundannahme im BAföG praktisch ausgehebelt. Die Zuständigkeit soll eigentlich dort sein, wo Menschen wohnen oder wo sie studieren, damit Beratung erreichbar ist und Verfahren handhabbar bleiben. Das ist das sogenannte Wohnortprinzip im entsprechenden BAföG-Gesetz. Stattdessen sind Verfahren zentral in Thüringen gelandet und das hat zu einem massiven Bearbeitungsdruck geführt. Die Folge war ein Antragsstau von etwa 12.000 Verfahren. Dieser Stau hilft niemandem, am wenigsten den Studierenden, die dringend auf ihre Bescheide warten. Mit unserem Gesetzentwurf gehen wir dieses Problem an der Wurzel an. Wir ordnen die örtliche Zuständigkeit so, dass sie wieder zur Lebensrealität der Studierenden passt. Wir schaffen damit keine neuen Leistungsvoraussetzungen. Wir ändern keine Förderhöhen und wir bauen auch keine zusätzlichen Hürden auf. Wir regeln die Zuständigkeit so, dass das System wieder arbeitsfähig wird und Bescheide in vertretbarer Frist ergehen können. Was wird konkret geändert? Erstens stellen wir klar, dass das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen örtlich zuständig ist für all diejenigen Studierenden, die an den zehn staatlichen Thüringer Hochschulen immatrikuliert sind. Das schafft Klarheit für die Studierenden an unseren Hochschulen und für das Studierendenwerk. Wer in Jena, Erfurt, Ilmenau, Weimar, Eisenach, Gera, Nordhausen oder in Schmalkalden studiert, hat einen klaren Ansprechpartner im Land. Das ist transparent und das entspricht auch dem Studienortprinzip. Zweitens gilt für Studierende an nicht staatlichen Hochschulen künftig grundsätzlich das Wohnortprinzip nach dem Bundesrecht. Zuständig ist dann das Amt, das an den maßgeblichen Wohnsitz anknüpft. Thüringen ist nur noch dann zuständig, wenn dieser Wohnsitz eben auch in Thüringen liegt. Damit beenden wir eine Sonderkonstellation, die Thüringen bundesweit zur Anlaufstelle für Anträge gemacht hat, die mit dem Freistaat in der Sache häufig aber kaum etwas zu tun haben. Das ist kein Affront gegen private Hochschulen und erst recht keine Schlechterstellung von Studierenden. Es ist eine Rückkehr zu einer Zuständigkeitslogik, die Verwaltungsnähe und Praktikabilität wiederherstellt. Und es ist der notwendige Schritt, um Bearbeitungskapazitäten auf die Fälle zu konzentrieren, für die Thüringen auch tatsächlich zuständig sein soll. Drittens sichern wir einen geordneten Übergang. Wir wollen keinen Zuständigkeitsbruch mitten im Verfahren. Anträge, die bis zum Inkrafttreten eingegangen sind, bleiben bei der bisherigen Behörde. Damit verhindern wir, dass laufende Vorgänge hin- und hergeschoben werden, dass Fristen unklar werden oder dass sich Bearbeitungszeiten durch die Abgabe von Verfahren sogar noch verlängern. Unser Maßstab ist immer: Studierende müssen schnell zu einem Bescheid kommen und sie müssen wissen, an wen sie sich wenden können. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf einen bundesweit neuen Weg, weil die thüringische Ausgangslage besonders ist. Gerade deshalb ist es uns als SPD auch wichtig, dass die Neuregelung rechtssicher ist und ohne neue Hürden umgesetzt werden kann. Rechtssicherheit bedeutet hier nicht nur, dass die Regelung juristisch trägt, es bedeutet auch, dass sie praktisch funktioniert. Dazu gehören klare Informationen für Studierende, verlässliche Weiterleitungen, wenn Anträge versehentlich an die falsche Stelle gehen, und eine Umsetzung, die nicht neue Unsicherheiten produziert. Deshalb plädieren wir ausdrücklich für die Überweisung an den zuständigen Wissenschaftsausschuss. Dort wollen wir eine Anhörung durchführen. Wir wollen die Expertise des Studierendenwerks, der Hochschulen, der Studierendenvertretungen und der Verwaltungspraktikerinnen und Verwaltungspraktiker einholen. Wir wollen auch prüfen, ob es noch Sonderkonstellationen gibt, die sauber geregelt werden müssen, damit niemand durchs Raster fällt. Unser Anspruch ist, dass die neue Zuständigkeitsordnung nicht nur auf dem Papier richtig ist, sondern im Alltag zu kürzeren Bearbeitungszeiten führt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, BAföG ist ein Versprechen. Es ist das Versprechen, dass Bildungschancen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen dürfen. Dieses Versprechen lösen wir nicht allein mit schönen Überschriften ein, sondern mit einem Gesetzesvollzug, der in der Praxis dann auch funktioniert. Mit diesem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass Zuständigkeiten wieder stimmen, dass Verfahren beherrschbar werden und dass Studierende in Thüringen schneller Klarheit bekommen. Deshalb werben wir für die Überweisung an den Ausschuss, damit wir die Gesetzesänderung zügig, rechtssicher und praxistauglich auf den Weg bringen können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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