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Dirk Hoffmeister

BSW 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – dem Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – schaffen wir eine Reform, die drei zentrale Herausforderungen zugleich adressiert: erstens die Entlastung der Familien, zweitens die Sicherung der Qualität frühkindlicher Bildung und drittens den verantwortungsvollen Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels. Damit stärken wir die Kinder, die Eltern, die Träger und letztlich auch die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. (Beifall BSW) Erstens, Entlastung der Familien und Bildungsgerechtigkeit von Anfang an: Ein zentraler Fortschritt dieses Gesetzes ist die Einführung des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres. Künftig sind 36 Monate vor Beginn der Schulzeit beitragsfrei. Das ist eine spürbare Entlastung für viele Familien in Thüringen. Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sie beginnt in der Kita. Deshalb ist es folgerichtig, die frühkindliche Bildung stärker als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und nicht allein als private finanzielle Belastung. Gleichzeitig sorgen wir mit einer klareren und einheitlichen Ausgestaltung der Elternbeiträge für mehr Transparenz und Verständlichkeit im System. Zweitens, Stärkung der Qualität frühkindlicher Bildung: Das Gesetz stärkt zugleich die Qualität der pädagogischen Arbeit. Die Neufassung des § 7 Thüringer Kindergartengesetz präzisiert die Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen. Kinder werden stärker als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen, ihre Beteiligungsrechte werden klar hervorgehoben und die Bedeutung sozialer Kompetenzen sowie einer demokratischen Grundhaltung wird ausdrücklich betont. Drittens, realistische Antworten auf den demografischen Wandel: Meine Damen und Herren, wir müssen uns einer Realität stellen, die politisch nicht immer bequem ist. Die Zahl der Kinder in Thüringen sinkt seit Jahren, bis 2030 um 30 Prozent; Kollegin Gerbothe hat bereits auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Und ja, der demografische Wandel ist keine abstrakte Größe. Er ist in unseren Städten und Gemeinden konkret spürbar. Wir wären nicht redlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, wenn wir so tun würden, als ließen sich alle bestehenden Strukturen dauerhaft unverändert aufrechterhalten, auch wenn sich einige Parteien hier im Hohen Haus als Retter der Kindergärten gerieren. (Beifall CDU, BSW) Die Wahrheit ist: Wir werden nicht jeden Kindergarten dauerhaft erhalten können. Fortbestand oder Schließung einer Einrichtung ist am Ende immer die betriebswirtschaftliche Entscheidung des jeweiligen Trägers. Politik kann und darf diese Entscheidung nicht ersetzen. Und, Kollege Hey, die Veredelungsprämie aus Bayern: In Bayern sind etwas andere Strukturen, da haben wir nicht ganz so den großen Geburteneinbruch, den wir in Thüringen haben. Und vor diesem Hintergrund ist das ein kleines bisschen anders. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Die haben die- selben ländlichen Räume wie wir!) Dieselben ländlichen Räume, aber nicht die sinkenden Geburtenzahlen. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Seid ihr noch in einer Koalition?) Wir müssen sicherstellen – unsere Aufgabe ist eine andere –, dass auch unter veränderten Bedingungen eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung gewährleistet bleibt. Genau hier setzt das Gesetz an, zum einen mit einem zusätzlichen Landeszuschuss für kleinere Einrichtungen. Mit einem Landesprogramm zur strukturellen Anpassung unterstützen wir Kommunen und Träger dabei, notwendige Veränderungen geordnet und verantwortungsvoll zu gestalten. Es geht nicht um ein ungeordnetes Schrumpfen, sondern um eine kluge Anpassung der Strukturen an reale Bedarfe. (Beifall BSW) Damit sichern wir langfristig tragfähige Angebote für Familien, gerade auch im ländlichen Raum. Viertens, verantwortungsvoll handeln im Sinne der Familien und der Fachkräfte: Gleichzeitig stärken wir die Planungssicherheit für Träger durch eine weiterentwickelte Bedarfsplanung mit längerem Planungshorizont. Wir schaffen mehr Transparenz, mehr Klarheit bei der Finanzierung und weniger bürokratische Doppelstrukturen. Auch das gehört zu einer verlässlichen Bildungspolitik, (Beifall BSW) klare Rahmenbedingungen für diejenigen, die täglich Verantwortung für unsere Kinder tragen. Fünftens: Unsere Positionen als BSW sind Bildungsgerechtigkeit, Realismus und Verlässlichkeit. Für das Bündnis Sahra Wagenknecht ist klar, Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Eine gute frühkindliche Bildung stärkt die Entwicklungschancen der Kinder, unterstützt Familien und sichert langfristig Fachkräfte für unsere Wirtschaft. Und gleichzeitig stehen wir für eine Politik der Vernunft. Wir versprechen den Menschen nichts, was wir nicht dauerhaft halten können. Der demografische Wandel verlangt Ehrlichkeit und verantwortungsbewusste Entscheidungen. (Beifall CDU, BSW) Unser Ziel ist nicht der Erhalt jeder einzelnen Einrichtung um jeden Preis, sondern die Sicherstellung eines leistungsfähigen Systems in der Kindergartenbetreuung, das für Eltern erreichbar, verlässlich und qualitativ hochwertig ist. (Beifall CDU, BSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz verbindet soziale Entlastung mit qualitativer Weiterentwicklung und realistischem Umgang mit dem demografischen Wandel. Es stärkt Familien, es stärkt die Qualität der Bildung und es stärkt die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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