Christian Schaft
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Herr Geibert, ich will nur kurz eine Sache klarstellen. Ich habe gar nicht gesagt, dass die Landesregierung gar nichts getan hätte. Ich habe nur gesagt, dass ein entscheidender Punkt und eine zentrale Forderung der Studierenden, die bei der Anhörung im Petitionsausschuss zur Sprache kamen, im Oktober von allen Fraktionen hier im Landtag außer von uns abgelehnt wurden. Wir haben gesagt, es braucht eine schnelle Entlastung mit einem unkomplizierten Notfalldarlehen, solange der Antrag nicht bearbeitet ist. Das war der entscheidende Punkt.
(Beifall Die Linke)
Da wären wir auch bereit gewesen, im Ausschuss noch einmal eine Schleife zu drehen, um eine tragfähige Lösung zu finden; das aber wurde verhindert. Deswegen lösen wir eben nur einen Teil des Problems, nämlich den in der Zukunft. Die 12.500 Studierenden, die jetzt gerade auf die Bearbeitung ihres Antrags warten, teilweise bis zu zehn Monate, wurden dann eben im Stich gelassen.
(Beifall Die Linke)
