Dorothea Marx
Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dem Grundanliegen des Antrags, also dem Titel sozusagen, eine unabhängige Polizeibeschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen einzuführen, verschließen auch wir uns nicht. Das ist eine langjährige Forderung, die wir auch selber schon erhoben haben. Jedoch müssen wir in der Tat um die konkrete Ausgestaltung ringen. In dem sehr komplexen, sehr kleinteiligen Werk, den Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, sind wirklich einige Sachen drin, die doch ziemliche Brocken enthalten, die doch noch zu hinterfragen sind und die doch sehr anders geregelt werden müssten, als sie jetzt im ersten Entwurf drinstehen. Es vermischt sich hier so einiges, das nicht richtig gut zusammenpasst. Die Zusammensetzung dieses UPET-Gremiums soll so sein, dass dem unterschiedliche fachliche Perspektiven angehören sollen. Es soll eine Mischung geben aus Justizrechtserfahrung, polizeilicher Erfahrung, menschenrechtlich-zivilgesellschaftlicher Expertise sowie Wissenschaft. Ausgeschlossen sind – das ist insofern richtig – Mitglieder der Landesregierung, aktive Abgeordnete des Thüringer Landtags, Menschen mit hauptamtlicher Funktion in Parteien oder Gewerkschaften. Aktive Bedienstete der Thüringer Polizei sollen dem Rat auch nicht angehören. Das kann man machen. Also die Ausschlusstatbestände sind recht konkret gefasst. Aber wer da reinkommt, das ist halt verdammt vage. Und dass das so vage ist, das reicht uns nicht und das kann uns auch aus rechtsstaatlicher Sicht nicht zufriedenstellen. Das kann auch so nicht bleiben in einem künftigen eventuellen UPET-Rat, weil im Folgenden wirklich ganz viele Kompetenzen von Staatsanwaltschaft und Polizei ausschließlich diesem Gremium übertragen werden sollen. Da gibt es dann schon Probleme, die ich zum Beispiel – die Vorstellungen sind auch schon genannt worden – da sehe, wenn Sie in § 6 Abs. 3 dem UPET-Gremium die Kompetenz geben, gewisse Ermittlungen an sich zu ziehen und nicht nur einfach an sich zu ziehen, sondern die Konsequenz daraus soll dann auch noch sein, dass polizeiliche Ermittlungen parallel gar nicht mehr gemacht werden dürfen. Das ist ein sehr schwerer Eingriff, auch ins Legalitätsprinzip. Unsere Polizei ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, wenn sie von Straftaten Kenntnis erlangt, selbsttätig und umfänglich zu ermitteln. Und einem Gremium – jetzt bin ich mal ein bisschen flapsig –, dem dann Wissenschaftler angehören, zu sagen: „Wir geben es euch und wir machen da nichts mehr“, also das funktioniert so sicherlich leider nicht. Das würde ich als Verstoß gegen das Legalitätsprinzip werten. Auch an anderen Stellen wird dann immer wieder gesagt: Aber selbstverständlich kann die Staatsan waltschaft immer wieder darauf zurückgreifen und selbstverständlich dürfen diese Kompetenzen nicht verletzt und berührt werden. Aber es entsteht prak tisch tatsächlich schon ein eigenständiges Voller mittlungsgremium mit einem Monopol. Und da ist es halt sehr schwer, gegen wen denn da der Rechts weg eröffnet werden soll. Ist das dann sozusagen eine eigenständige Antragsgegnerin vor den Thürin ger Verwaltungsgerichten für Betroffene, die sich da zu Unrecht unter die Lupe genommen fühlen? Ein Problem habe ich auch, dass Ermittlungszuständigkeiten auch dann eingefordert werden – so ist das ja hier in dem Gesetzesvorschlag geregelt –, wenn ein Fall öffentlichkeitswirksam ist. Also wenn das jetzt mit sehr viel Gossip dazu führen kann, dass sich so eine Stelle damit zu beschäftigen hat und die dann auch noch sagen, wir machen es ausschließlich, also da wird es dann auch sehr problematisch. Herr Küntzel, Sie haben noch mal gesagt, dass grundsätzlich natürlich so eine Beschwerdestelle und Ermittlungsstelle sinnvoll sein muss. Sie haben sich auf die Rechtsprechung des Landgerichts Gera bezogen, das bestimmte Ermittlungsmaßnahmen für rechtswidrig erklärt hat. Da funktioniert die Gewaltenteilung, da funktioniert unser Rechtsstaat. Aber ich muss auch hier noch mal darauf hinweisen, dass die Maßnahmen, die dort aufgehoben worden sind, keine eigenständigen Polizeimaßnahmen waren, sondern dass es um die nicht vorhandene Verhältnismäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen geht, die die Staatsanwaltschaften angeordnet hatten. Daran hätte die neue polizeiliche Ermittlungsstelle auch wieder nichts geändert, weil wir hier staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren haben. Da muss in der weiteren Beratung dieses Gesetzentwurfs doch noch sehr umfangreich geguckt werden, an welcher Stelle der Entwurf gefährlich wird, was die rechtsstaatliche Legitimation angeht. Wenn der Landtag ein solches Gremium besetzen soll und hier auf der rechten Seite des Hauses der Traum besteht, die Mehrheit zu bekommen und dann den Staat so auszurichten, wie man das selber will,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Hochmut kommt vor dem Fall!) dann wollen Sie das auch nicht haben, dass das, was Sie da alles reingeschrieben haben, dann von einer anderen Mehrheit bestimmt werden kann. Wenn das aber schon so ist, dass das quasi in einem Fall schöner aussieht als im anderen, dann stimmt in der Konstruktion etwas nicht. Deswegen müssen wir uns das tatsächlich im Innenausschuss im Rahmen der Beratung des Polizeiaufgabengesetzes sehr viel genauer anschauen. Dennoch gern eine unabhängige Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle, aber das müssen wir dann im Ausschuss sehr genau analysieren. Deswegen stimmen auch wir für die beantragte Überweisung.
(Beifall SPD)
