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Christian Schaft

Die Linke 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, der Kollege Hoffmeister hat es gerade schon gesagt, der Gesetzentwurf ist jetzt an sich keine große Veränderung, aber dennoch aus unserer Sicht notwendig. Der Änderungsbedarf ist jetzt schon beschrieben: die Frage der Zuständigkeitsänderung und auch des Bestandsschutzes für die Studierenden, die schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag gestellt haben. Man kann die Entlastung, die dadurch insbesondere für die Beschäftigten der BAföG-Ämter in Kraft tritt, auch noch einmal konkret in Zahlen gießen. Im Ausschuss hatten wir noch einmal nachgefragt und die Zahlen aus dem Februar dieses Jahres zeigen das sehr deutlich. Wir haben aktuell im Verfahren etwas weniger als 12.500 Anträge und von den Studierenden der Internationalen Universität, also dieser Fernhochschule mit dem Sitz in Thüringen, sind es fast 7.000 Anträge. Das zeigt die Dimension, um die es geht. Dabei könnte ich es eigentlich schon belassen und sagen, wir überweisen den Gesetzentwurf an den Ausschuss. Aber ich will es dabei nicht belassen, weil man dennoch mal sagen muss – und das ist dann der Punkt, bei dem ich sogar Herrn Hoffmeister zustimme und das noch zuspitzen würde –, das Gesetz bekämpft am Ende natürlich nur die Symptome, aber nicht die grundlegenden Ursachen. Denn was natürlich bleibt, ist der aktuelle Berg an Anträgen von 12.500 Verfahren, die eine Belastung einerseits für die Beschäftigten im Studierendenwerk und in den BAföG-Ämtern sind, aber natürlich auch vor allem eine Belastung für diejenigen – und das muss man noch mal sagen, auch mit Blick auf die Berichterstattung des Staatssekretärs hier im Plenum – Studierenden, die teilweise bis zu zehn Monate oder länger auf die Bearbeitung ihrer BAföG-Anträge warten. Für die wird es keine schnelle Entlastung sein. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das ist ein Skandal!) Und das sind dann diejenigen – da will ich noch mal an den Petitionsausschuss anknüpfen –, die uns sehr deutlich gesagt haben, was denn die konkrete Auswirkung dieser Wartezeit ist: eine Verschuldung bei Freunden und Familie, Dauerstress, weil man nicht weiß, ob man die Wohnung oder den nächsten Einkauf bezahlen soll, die Verlängerung der Regelstudienzeit oder die längere Studienzeit. Deswegen halte ich übrigens auch Maximalstudiendauern, wie sie an der TU Ilmenau oder der FSU Jena eingeführt werden, für den falschen Weg. Oder eben – und das ist das Schlimmste, was uns ja auch gemeinsam umtreibt oder umtreiben sollte – Studienabbrüche oder auch der Imageschaden für den Studienstandort Thüringen, wenn Studierende aufgrund der Situation des BAföG entscheiden, erst gar nicht nach Thüringen zu kommen. Deswegen werde ich auch nicht müde, das noch mal zu sagen. Herr Kollege Geibert, da reicht es nicht zu sagen, dass Sie im Petitionsausschuss so aufmerksam zugehört haben, sondern es gilt dann auch, hier gemeinsam noch zu schauen, wie denn eine schnellstmögliche Entlastung für diejenigen stattfinden kann, die jetzt schon sehr lange warten. Dazu haben uns die Petentinnen und Petenten eine Sache ganz klar ins Stammbuch geschrieben. Unser Vorschlag, den wir im Oktober 2025 hier auf die Tagesordnung gehoben haben, nämlich dass jeder, der oder die länger als drei Monate auf die Bearbeitung des Antrags wartet, endlich eine Unterstützung in Form eines monatlichen Notfalldarlehens bekommen soll – wir hatten damals 800 Euro vorgeschlagen, solange bis der Antrag bearbeitet wurde –, wurde leider hier im Hohen Hause von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Das ist dann das Fatale, denn das war auch der entscheidende Punkt, den die Petentinnen und Petenten eingefordert haben. (Beifall Die Linke) Ich lasse es auch nicht gelten, wenn dann wie in der Debatte gesagt wurde, dafür fehlt die gesetzliche Grundlage, denn es gibt bereits Grundlagen für Härtefalldarlehen, für Notfalldarlehen oder aber auch das Programm „StudiumThüringenPlus“. Wer ist denn da, gesetzliche Grundlagen zu schaffen? Entweder wir hier im Thüringer Landtag mit entsprechenden Gesetzen oder die Ministerien mit Verordnungen und Richtlinien und deswegen lasse ich da auch nicht locker. In dieser Diskussion heute muss auch dann dieser große Rahmen gespannt werden, wenn wir über diese vergleichsweise kleine Änderung reden. Aber insgesamt begrüßen wir den Gesetzentwurf, der vorliegt, dennoch und sind auch an einer schnellen Beratung im zuständigen Ausschuss interessiert. Wir werden sicherlich dann auch im Detail in der Anhörung beraten müssen, ob er dann im Vollzug auch wirklich keine Lücken lässt, damit Studierende beispielsweise in besonderen Lebenslagen oder familiären Situationen nicht durch das Raster fallen. Ich will meine letzten Minuten, die ich hier noch Redezeit habe, trotzdem aber noch mal nutzen: Wenn wir über das BAföG reden, braucht es, glaube ich, auch ein Signal in Richtung Bund. Das muss man an der Stelle noch mal sagen. Ich habe es am Anfang gesagt, wir reden hier über ein Symptom. Aber wir müssen auch über die Ursachen reden. Es ist und bleibt notwendig, endlich eine grundlegende BAföG-Reform im Bund auf den Weg zu bringen. Ich hoffe, dass uns das hier im Landtag eint. Denn eins muss doch klar sein: Ein Studium darf kein Luxus sein. (Beifall Die Linke) Das ist das Grundproblem seit Jahren, dass das BAföG seinem ursprünglichen Anspruch nicht mehr gerecht wird, wenn wir uns die Zahlen anschauen. Es ist doch ein Armutszeugnis, wenn aktuell bundesweit nur noch 11 Prozent der Studierenden überhaupt BAföG bekommen, ein historischer Tiefstand. Da kann man nicht nur sagen, das sind nur 11 Prozent, weil nur 11 Prozent berechtigt sind. Nein, es gibt eine Studie des Max-Planck-Instituts, die kommt zu dem Schluss, dass bis zu 70 Prozent der Berechtigten gar keine Leistung in Anspruch nehmen, weil sie beispielsweise denken, sie wären gar nicht berechtigt, die Eltern würden zu viel verdienen oder sie Sorge und Angst vor Schulden bei der Rückzahlung haben. Das ist eine untragbare Situation vor dem Hintergrund, dass wir eine Armutsquote bei den Studierenden haben. Der Paritätische Gesamtverband hat das vor zwei Jahren in einer Studie festgestellt: Über ein Drittel der Studierenden sind von Armut bedroht. Das ist ein unhaltbarer Zustand in einem Land, das sich einmal Bildungsnation nannte. Da kommen wir nämlich zu den vier Problemen des BAföG: zu unübersichtlich, zu bürokratisch, unzuverlässig, zu gering, weil es unter dem Existenzminimum liegt. Deswegen werden wir auch hier im Landtag nicht müde, an den Bund zu appellieren, und hoffen, die Thüringer Landesregierung macht das auch, dass es endlich diese grundlegende Reform braucht, mit höheren Förderquoten, mit dynamischen Fördersätzen, mit einem digitalen und einfachen Antragsverfahren, klaren Informationen für diejenigen, die sich fragen, ob sie einen BAföGAntrag stellen oder nicht, einem automatisierten Abgleich zwischen den Ämtern, längeren Bewilligungszeiträumen. All das wären Maßnahmen, die beide entlasten, die am Ende damit zu tun haben, einerseits die Studierenden, die schnell wissen wollen, ob sie BAföG erhalten, und andererseits die Beschäftigten in den BAföG-Ämtern, die dringend entlastet werden müssen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe, denn es darf am Ende nicht sein, dass Studierende sich entscheiden müssen, was sie eigentlich bezahlen, die Miete oder den Einkauf, falls sie es überhaupt noch bezahlen können. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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