Thomas Gottweiss
Insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns landesweit umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin tatsächlich mal überrascht. Wir beraten heute einen Antrag der AfD, der von seiner Intention her sinnvoll ist. Das muss man schon mal anerkennen, gerade weil das eine Ausnahme ist. Fast alle Punkte, die Sie in Ihrem Antrag anführen, sind nachvollziehbar und schlüssig. Gleichzeitig ist es aber auch klar, warum das so ist: Ihr Antrag greift das Anliegen einer Petition auf, die wir in der letzten Legislaturperiode beraten haben. Der Thüringer Entomologenverband hat damals eine Petition zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns eingereicht. Diese Petition ist fachlich fundiert und äußerst schlüssig gewesen. Diese Petition ist fraktionsübergreifend positiv aufgenommen worden. Der Petitionsausschuss hatte den Umweltausschuss als zuständigen Fachausschuss am Verfahren beteiligt. Wir haben als CDU-Fraktion damals in der Vorlage 7/4736 folgenden Formulierungsvorschlag gemacht: „Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz empfiehlt, den Forderungen der Petenten vollumfänglich zu folgen und entsprechend § 17 Nr. 2a) ThürPetG abzuschließen.“ Dieser Vorschlag hat sich damals nicht durchgesetzt. Zugegebenermaßen war unsere Formulierung doch etwas zu pauschal. Wir haben uns im Gespräch mit den anderen Fraktionen darauf verständigt, eine etwas differenziertere Formulierung zu beschließen. Der Text kam von Rot-Rot-Grün als regierungstragende Fraktionen, er wurde vom Umweltausschuss so beschlossen und auch vom Petitionsausschuss so übernommen und an die Landesregierung gerichtet. Die damals gewählte Formulierung ist sehr aussagekräftig und nach wie vor hat sie ihre fachliche Gültigkeit. Daher möchte ich gern aus dem Beschluss zitieren: „Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) unterstützt die Petition in ihrem Ziel für eine insektenfreundlichere Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns. Unter dem Zeichen des sich beschleunigenden Artensterbens ist es dringend notwendig, unter Wahrung der Verkehrssicherheit alle Möglichkeiten der Lebensraumverbesserung für Tier- und Pflanzenarten auszuschöpfen. Da straßenbegleitende Pflegemaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Qualität dieser Lebensräume und die Artenvielfalt haben, empfiehlt der AfUEN eine entsprechende Anpassung der derzeitigen Bewirtschaftungsmethoden (Zeitpunkt der ersten Mahd, sowie Häufigkeit der Mahdtermine, Schnitthöhe, Mähbreite sowie die angewandten Techniken beim Mähen, Mulchen und die Einbringung von Saatgut). Die Seitenränder von Straßen bieten darüber hinaus eine gute Möglichkeit zur Erweiterung des Biotopverbundsystems, indem verschiedene Lebensräume besser miteinander vernetzt werden können. Durch eine verbesserte Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns kann somit ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz und die Biodiversität geleistet werden.“ Dieser Tenor ist nach wie vor richtig. Bemerkenswert ist auch die große Einigkeit der Fraktionen im Landtag gewesen, die das Anliegen der Petenten grundsätzlich mitgetragen haben. Nun wird das Thema der Petition durch den Antrag der AfD wieder aufgegriffen. Fair enough, es ist legitim, wenn Sie als Oppositionsfraktion das Anliegen einer Petition nochmals im Landtag thematisieren. Allerdings muss man schon hinterfragen, warum es notwendig sein sollte, dass der Thüringer Landtag sich erneut positionieren sollte. Die Beschlussfassung aus der letzten Legislaturperiode ist nach wie vor gültig und sollte für die Straßenbauverwaltung Richtschnur für die Ausschreibung und die Auftragsvergabe zur Pflege des Straßenbegleitgrüns sein. Die Thüringer Straßenbauverwaltung steht einer möglichst insektenfreundlichen Straßenrandpflege offen gegenüber, sofern die Verkehrssicherheit bzw. die der Straßenbauverwaltung obliegende Verkehrssicherungspflicht dies zulässt. Dies zeigt auch die Mitwirkung Thüringens bei der Befassung der Länderfachgruppe Straßenbetrieb mit dem Thema „Ökologische Grünpflege“. Dabei wird neben den laufenden Untersuchungen im Rahmen von Pilotprojekten in verschiedenen Ländern auch die laufende Forschung des Bundes begleitet und ausgewertet. Der Ball liegt nun bei den Mitarbeitern der Thüringer Straßenbauverwaltung. Sie müssen in der Praxis die konkrete Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Artenschutz vornehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in Bezug auf die notwendige Abwägung möchte ich nun auf einige Formulierungen aus dem Antrag der AfD eingehen. Unter I.4 und I.5 sind Ihre Formulierungen zu pauschal. Die Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns beachtet bereits jetzt die Erfordernisse des Artenschutzes. Auf extensiven Flächen wird die Pflege lediglich einmal pro Jahr durchgeführt. Auf intensiv gepflegten Flächen erfolgt die Mahd an zwei Zeitpunkten im Jahr: der erste Schnitt von Anfang Mai bis Ende Juli, der zweite Schnitt ab August bis Mitte Oktober. Wenn wir uns Punkt III.1 anschauen, ist das ja gerade der Knackpunkt. Sie fordern darin die Landesregierung auf, „die landesweite Umsetzung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung, die sowohl dem Naturschutz als auch der Verkehrssicherheit Rechnung trägt, zu forcieren“. Die Schwierigkeit besteht ja gerade in diesem Sowohl-als-auch. Artenschutz und Verkehrssicherheit sind in Bezug auf die Pflege des Straßenbegleitgrüns widerstrebende Belange. Die Abwägung zwischen diesen Belangen kann nicht pauschal von oben verordnet werden. Sie muss durch die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung in der Praxis vorgenommen werden. Genau deswegen werden die regierungstragenden Fraktionen der Brombeere den AfD-Antrag ablehnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Artenschutz ist kein Nice-to-have, sondern eine grundlegende Frage unserer Überlebensfähigkeit. Das Insektensterben ist kein Randthema. Es ist ein stiller, aber tiefgreifender Prozess, der die Grundlagen unserer Ökosysteme erschüttert. Insekten bestäuben einen Großteil unserer Nutzpflanzen. Sie sind unverzichtbarer Bestandteil der Nahrungsketten. Sie sichern Bodenfruchtbarkeit und ökologische Stabilität. Wenn wir diesen Verlust weiter zulassen, gefährden wir nicht nur einzelne Arten, wir gefährden die Funktionsfähigkeit ganzer Ökosysteme und damit letztlich auch unsere eigene Lebensgrundlage. Gerade deshalb tragen wir hier politische Verantwortung. Auch scheinbar kleine Maßnahmen wie die Art und Weise, wie wir Straßenränder pflegen, sind Teil des großen Ganzen. Sie können Lebensräume schaffen oder zerstören. Sie können Rückzugsorte sichern oder weiter verdrängen. Deshalb sollten wir das, was wir bereits beschlossen haben, konsequent umsetzen, weiterentwickeln und in der Praxis stärken – nicht aus Symbolpolitik, sondern aus echter Verantwortung. Der Schutz der biologischen Vielfalt ist kein Luxus, er ist eine Voraussetzung für das Fortbestehen unserer Zivilisation. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
