Dr. Wolfgang Weißkopf
Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD rechtsfreie Räume im Asylbereich abschaffen. Sie identifiziert – das haben wir eben noch mal gehört – rechtsfreie Räume, wo keine sind. Die AfD will wie so oft nichts anderes als Recht abschaffen, und zwar Recht abschaffen, was ihr im Weg steht. Dazu wollen Sie uns ernsthaft glauben machen, durch Abschaffung von Recht würden rechtsfreie Räume zu Recht werden. Auf einen solchen Unsinn muss man erst mal kommen. Die Härtefallkommission – und da widerspreche ich deutlich – ist kein rechtsfreier Raum. Die Einrichtung einer Härtefallkommission ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Da irren Sie sich. Im Aufenthaltsgesetz ist dann, wenn man sie einsetzt, genau geregelt, wann und wie die Härtefallkommission arbeitet und welche Aufgaben sie hat. Auch dort ist kein rechtsfreier Raum. Die Härtefallkommission hat dann den ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag, sich in Härtefällen von Abschiebungen damit zu befassen und eine Empfehlung – nicht mehr – über die Frage der Abschiebung auszusprechen. Das ist alles, nur kein rechtsfreier Raum, sondern ein klar definierter gesetzlicher Auftrag und im Übrigen ein Auftrag des Gesetzgebers, der unserem christlich-humanistischen Menschenbild entspricht, eine Errungenschaft, auf die wir in der CDU stolz sind. Was Sie wollen, ist nicht Recht schaffen. Was Sie hier wollen, ist nicht weniger, als ein in Recht und Gesetz gegossenen Meilenstein unserer humanistischen Zivilisation abzuschaffen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Genauso unsinnig ist Ihre Behauptung, der Zugang von Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen in Flüchtlingsunterkünften sei ein rechtsfreier Raum. Wenn Sie Gesetze lesen würden, wüssten Sie, dass im Aufenthaltsgesetz von Thüringen kein Anspruch, sondern eine Möglichkeit des Zugangs gewährt wird. Und Sie wüssten auch, wenn Sie denn das Gesetz lesen würden, dass nur der Betreiber und nicht die Organisation über sein Hausrecht entscheiden kann, ob Zugang gewährt wird oder nicht. Es ist eben nicht die Entscheidung der Flüchtlingsorganisation. Und das muss ich Ihnen auch sagen: Seien Sie doch einmal wahrhaftig. Sagen Sie doch einfach, was Sie wirklich wollen. Sie wollen den Menschen einfach verbieten, Flüchtlingen in der Unterkunft zu helfen. Menschlich oder, wie Sie es gern nennen, abendländisch ist das gewiss nicht. Es ist das Gegenteil von menschlich oder abendländisch. Schließlich wollen Sie uns mit diesem Vorschlag auch noch weismachen – das haben Sie heute wieder getan –, mit einer gesetzlichen Regelung des Kirchenasyls würden Sie eine Privilegierung der Kirchen in einem angeblich bisher rechtsfreien Raum beseitigen. Die Kirche ist aber – und das wissen Sie eigentlich auch, wenn Sie ehrlich sind – wie wir alle an Recht und Gesetz gebunden, auch beim sogenannten Kirchenasyl. Ein Asylrecht und Aufenthaltsrecht kann in unserem säkularen Rechtsstaat nur der Staat begründen, niemand anderes, auch die Kirche nicht. Mit Ihrem Vorschlag schaffen Sie keinen rechtsfreien Raum ab, mit Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie auch diesmal wieder nichts anderes wie fast in allen Ihren Vorschlägen, als das Recht da abschaffen, wo es Ihrer Politik im Weg steht.
(Beifall SPD)
Genau da haben wir bisher nicht mitgemacht, das machen wir auch heute nicht und werden wir auch künftig nicht mitmachen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
