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Marion Rosin

CDU 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Sexuelle Selbstbestimmung stärken – „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht verankern

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, wir beraten heute einen Antrag mit dem Titel, der zunächst einmal breite Zustimmung auslöst: „Sexuelle Selbstbestimmung stärken“. Und ich will gleich zu Beginn klar sagen, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung kein Randthema ist. Es ist kein parteipolitisches Thema. Es ist ein Kernanliegen unseres Rechtsstaats. (Beifall CDU, SPD) Denn hinter jeder Statistik steht ein Mensch. Und viel zu häufig ist es eine Frau, die Gewalt erlebt. Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke stellt das sogenannte „Ja heißt Ja“-Modell in den Mittelpunkt. Es wird argumentiert, dass das bisherige Prinzip „Nein heißt Nein“ in bestimmten Konstellationen nicht ausreicht, etwa bei Schockstarre, Angst oder ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnissen. Diese Problembeschreibung nehmen wir sehr ernst. Denn es ist richtig, es gibt Situationen, in denen ein klares Nein nicht artikuliert werden kann, und dennoch liegt ein schweres Unrecht vor. Gerade Fälle von tonischer Immobilität, also der völligen Angsterstarrung eines Opfers, zeigen die Grenzen des geltenden Rechts auf und auch neue Entwicklungen, etwa sexualisierte Gewalt durch KI-generierte Inhalte, stellen unser Rechtssystem vor Herausforderungen, die wir nicht ignorieren dürfen und die jetzt aktuell endlich von der Bundesjustizministerin in Angriff genommen werden. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus dieser Analyse folgt nicht automatisch die richtige gesetzgeberische Antwort. Als CDU sagen wir, wir brauchen Verbesserungen, aber wir brauchen sie auf einer soliden Grundlage. Deshalb setzen wir ganz klar auf einen Dreiklang. Erstens: Wir sind offen für die Prüfung eines zustimmungsfähigen Ansatzes – basisorientiert. Ein modernes Sexualstrafrecht muss sich daran messen lassen, ob es Opfer wirksam schützt. Zweitens: Wir warnen vor vorschnellen gesetzlichen Änderungen ohne belastbare Erkenntnisse. Die Reform des Sexualstrafrechts aus dem Jahr 2016 ist noch nicht abschließend ausgewertet worden. Wir brauchen eine fundierte Evaluation, gerade mit Blick auf die Praxis in Ermittlungsverfahren und vor Gerichten. Denn ein Gesetz hilft den Opfern nur dann, wenn es auch zu tragfähigen Verurteilungen führt und nicht an der Beweisaufnahme scheitert. Drittens – und das ist für uns nicht verhandelbar –: Die Unschuldsvermutung gilt. Eine Umkehr der Beweislast lehnen wir entschieden ab. Rechtsstaatlichkeit und Opferschutz sind keine Gegensätze, sie gehören für uns zusammen. (Beifall CDU, BSW) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der Antrag fordert, die Beweisführung zugunsten der Opfer zu erleichtern, und diskutiert in diesem Zusammenhang eine mögliche Beweisumkehr. Hier sagen wir ganz klar, das ist mit unserem Verständnis eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens nicht vereinbar. Aber das bedeutet nicht, dass wir nichts tun – im Gegenteil. Wir wollen die Glaubhaftigkeit von Opfern im Verfahren stärken. Wir wollen bessere Schulungen für Justiz und Polizei. Und wir wollen Rahmenbedingungen, die es für den Betroffenen leichter machen, Anzeige zu erstatten. Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Antrag verweist auf internationale Beispiele – die Vorrednerin hat schon darauf verwiesen –, etwa Schweden, und die deutlichen Verbesserungen dort. Das ist das Argument, was aus dem Antrag hervorgeht. Auch diese Erfahrungen schauen wir uns genau an. Aber wir übertragen sie nicht unreflektiert auf Deutschland, denn Strafrecht muss immer auch zur eigenen Rechtskultur und zur gerichtlichen Praxis passen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle auch auf unseren Koalitionsvertrag verweisen. Wir haben uns dort bereits positioniert. Wir setzen auf Prävention, auf Antigewalttraining für Täter, auf stärkere Schutzinstrumente wie Kontaktverbote und elektronische Aufenthaltsüberwachungen und auf die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das zeigt, der Kampf gegen sexualisierte Gewalt ist für uns kein neues Thema, es ist Teil unseres politischen Handelns. (Beifall CDU, BSW) Deshalb schlagen wir vor, folgenden Weg zu gehen: Wir stimmen dem Anliegen, nämlich dem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, im Grundsatz zu, aber wir sagen ebenso klar, die konkrete Ausgestaltung gehört auf die Bundesebene und sie braucht eine fundierte Grundlage. Deshalb unterstützen wir eine Überweisung an den Justizausschuss, um die offenen Fragen sorgfältig zu prüfen und zu beraten. Wir senden zugleich ein Signal: Thüringen ist bereit und willens, Impulse für einen modernen, wirksamen Opferschutz auf den Weg zu bringen. Darin möchten wir unsere Justizministerin unterstützen, diesen Weg zu gehen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um Ideologie, es geht um Gerechtigkeit. Gerechtigkeit bedeutet, Opfer zu schützen und zugleich rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren. Dafür steht die CDU-Fraktion. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um die Überweisung an den Ausschuss für Justiz. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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