Dr. Jens Dietrich
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, so steht es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Vor Gott sind sie es sicher. In unserem Rechtssystem ist das leider nicht mehr durchgängig der Fall – besonders dann nicht, wenn man alles für sein Vaterland geben möchte. Gleichstellen muss man nur, was nicht gleich ist. Männer und Frauen sind aber gleichwertig und deshalb gebührt ihnen Gleichberechtigung, die gleiche Bewertung ihrer Leistung, gerade im akademischen Bereich, wo die Qualität der Forschung und nicht die Gruppenzugehörigkeit des Forschers zählt. Aber wer sich das Thüringer Hochschulgesetz genauer ansieht, der stößt auf ein dichtes Geflecht aus Gleichstellungsbeauftragten, Diversitätsbeauftragten, Gleichstellungsplänen und Quoten, ein Geflecht, das den Kernauftrag der Hochschulen – qualitativ hochwertige Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung – zunehmend ausbremst. Nach geltendem Recht wird an jeder Hochschule ein weibliches Mitglied zur Gleichstellungsbeauftragten gewählt und ein weiteres weibliches Mitglied zur Stellvertreterin. Ausschließlich an den Hochschulen wird gesetzlich festgelegt, dass diese Position nur von einer Frau besetzt werden darf, im übrigen öffentlichen Dienst gilt das so explizit nicht. Darüber hinaus hat diese Gleichstellungsbeauftragte weitreichende Rechte. Sie kann an Sitzungen aller Gremien, Organe und Kommissionen teilnehmen. Sie hat ein Antrags- und Rederecht und sie kann gegen jeden Beschluss Einspruch einlegen. Je nach Größe der Hochschule wird sie dafür bis zu einem Vollzeitäquivalent freigestellt. Wir reden hier nicht über eine Nebentätigkeit, wir reden über eine parallele Machtstruktur innerhalb der Hochschulverwaltung. Dann der Diversitätsbeauftragte: Auf dem Papier soll er die Belange aller Mitglieder der Hochschulen vertreten, insbesondere von Studenten mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Für genau diese Gruppe gibt es aber bereits die Vertretung nach dem Sozialgesetzbuch IV und den Inklusionsbeauftragten. Was macht der Diversitätsbeauftragte also tatsächlich? Er fördert die sogenannte Vielfalt, definiert über eins der unzähligen Geschlechter, die Herkunft und die sexuelle Orientierung. Die Studenten mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen, die laut Gesetz ebenfalls zu seinen Aufgaben gehören, treten dahinter faktisch zurück. Auch hier eine Doppelstruktur, die am Tatsächlichen vorbeigeht. Kommen wir noch zu den Quoten. § 22 Abs. 4 des Thüringer Hochschulgesetzes schreibt vor, dass Frauen in allen Organen und Gremien zu mindestens 40 Prozent Berücksichtigung finden sollen. Das gilt für den Hochschulrat, für die Berufungskommission und so weiter und so fort. Dabei soll sich die Besetzung dieser Gremien doch nach fachlicher Zuständigkeit richten. Gleichberechtigung heißt „gleiche Chancen“, nicht „gleiches Ergebnis per Verordnung“.
(Beifall AfD)
Ich möchte zuletzt noch auf einen Punkt eingehen, der in der Debatte mit Sicherheit kommen wird: EU-Fördermittel. Europa verknüpft die Vergabe von Forschungsmitteln an die Vorlage eines Gleichstellungsplans. Das bedeutet in der Praxis: Auch wenn wir die Hochschulen von der Pflicht befreien, solche Pläne zu erstellen, werden viele von ihnen dem finanziellen Druck der EU nachgeben. Dieser Sachverhalt sollte uns nachdenklich stimmen. Hier wird Landespolitik und Wissenschaftspolitik von der EU überschrieben, und das in einem hoch politisierten und ideologisierten Bereich. Es ist ein Unding, dass die Vergabe von Forschungsgeldern nicht allein an die Qualität der Forschung geknüpft wird, sondern an die Erfüllung ideologischer Vorgaben.
(Beifall AfD)
Werte Abgeordnete, unser Gesetzentwurf stellt die Gleichberechtigung im Sinne des Grundgesetzes wieder her. Er befreit die Hochschulen von einem ideologischen System, das Ergebnisgleichheit erzwingt, statt Chancengleichheit zu gewährleisten. Er stellt Qualifikation, Eignung und fachliche Exzellenz wieder in den Mittelpunkt und erspart den Hochschulen Ressourcen, die sie dringend für Forschung und Lehre benötigen. Gleichberechtigung und die gleiche Bewertung von Leistungen, das ist unser Maßstab, nicht mehr und nicht weniger. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Überweisung an die Ausschüsse und zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
