Dirk Hoffmeister
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, mit dem vorliegenden Änderungsgesetz nehmen wir eine präzise, aber wichtige Korrektur im Vollzug des BAföGs in Thüringen vor. Es geht um eine Frage, die auf den ersten Blick technisch erscheint, aber zentrale Prinzipien staatlichen Handelns berührt: Verwaltungseffizienz, sachgerechte Zuständigkeiten und verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln. Zunächst zum Ausgangspunkt: Nach bisheriger Rechtslage war das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen auch für Studierende zuständig, die zwar an einer nicht staatlichen Hochschule mit Sitz in Thüringen eingeschrieben sind, ihr Studium aber tatsächlich an einem Standort außerhalb von Thüringen absolvieren. Dies führte dazu, dass Thüringen in erheblichem Umfang Verwaltungsverfahren für Studierende durchführte, die weder ihren Lebensmittelpunkt noch ihren Studienort in Thüringen haben. Das betraf konkret 6.938 Anträge der Internationalen Hochschule von insgesamt 12.469 offenen Anträgen. Zum Vergleich: An der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena hatten wir ein Antragsvolumen von 2.659 Anträgen – man vergleiche die Anzahl. Damit wurde das im BAföG angelegte Prinzip der örtlichen Nähe, also die Orientierung am tatsächlichen Studien- oder Wohnort, faktisch durchbrochen. Genau hier setzt das Änderungsgesetz an. Künftig gilt: Das Studierendenwerk Thüringen bleibt zuständig für Studierende an den staatlichen Hochschulen in Thüringen. Für Studierende nicht staatlicher Hochschulen gilt dagegen grundsätzlich wieder das Wohnortprinzip hinsichtlich BAföG. Zuständig ist also regelmäßig das Amt am Wohnort der Eltern oder des Studierenden selbst. Das ist sachgerecht. Das ist systematisch sauber. Und das entspricht dem bundesrechtlichen Leitgedanken der Verwaltungsnähe. Gleichzeitig stellen wir durch eine Übergangsregelung sicher, dass bereits laufende BAföG-Verfahren weiterhin beim Studierendenwerk Thüringen bearbeitet werden können. Niemand muss also befürchten, dass sich durch die Gesetzesänderung Verzögerungen bei der Ausbildungsförderung ergeben. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie verantwortungsvolle Politik funktioniert.
(Beifall BSW)
Wir analysieren, wo Regelungen in der Praxis zu Fehlsteuerungen führen. Wir korrigieren diese Fehlstellungen zielgenau. Und wir sorgen dafür, dass staatliche Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich benötigt werden. Durch die Neuregelung wird eine erhebliche Zahl von Verwaltungsverfahren entfallen, für die bislang Thüringen zuständig war, obwohl kein tatsächlicher Bezug zum Land bestand. Das führt zu einer spürbaren Entlastung der Verwaltung und zu Einsparungen im Landeshaushalt von bis zu 2 Millionen Euro jährlich. Das ist kein Selbstzweck. Denn jeder Euro, den wir durch effizientere Verwaltungsstrukturen einsparen, steht an anderer Stelle für Bildungsgerechtigkeit, für gute Studienbedingungen und für eine verlässliche Förderung zur Verfügung. Für uns als BSW ist klar: Bildungspolitik bedeutet nicht nur, neue Programme zu beschließen. Bildungspolitik bedeutet auch, staatliches Handeln so zu organisieren, dass es wirksam und nachvollziehbar ist. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und der effiziente Einsatz öffentlicher Mittel. Die vorliegende Änderung stärkt genau diese Prinzipien. Sie stellt sicher, dass Thüringen Verantwortung für die Studierenden übernimmt, die tatsächlich hier studieren oder ihren Lebensmittelpunkt haben. Und sie beendet eine Regelung, die dazu geführt hat, dass Verwaltungsressourcen für Fälle gebunden wurden, die mit Thüringen nur noch formal verbunden waren. Wir schaffen damit mehr Verwaltungsnähe, mehr Systemklarheit und mehr Effizienz. Das ist solide Politik und das entspricht unserem Anspruch, staatliches Handeln konsequent an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz ist kein großer politischer Wurf im Sinne grundlegender Strukturreformen, aber es ist ein notwendiger und sinnvoller Schritt hin zu einer leistungsfähigen, verlässlichen und bürgernahen Verwaltung. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
