Claudia Heber
Etablierung eines flächendeckenden psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zu einem sehr wichtigen Thema eingereicht. Es geht um die Versorgung von Menschen in psychischen und psychiatrischen Krisensituationen. Die Prüfung der Einrichtung eines solchen psychiatrischen Krisendienstes findet sich bereits auf Seite 65 unseres Koalitionsvertrags und auch – das steht im Antrag – der Thüringer Landesfachbeirat für Psychiatrie empfahl dann im Frühjahr 2025 die Einrichtung einer psychosozialen Krisenhilfe. Konkret haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart – ich zitiere –: „Um eine niederschwellige psychiatrische und psychosoziale Krisenhilfe zu erreichen, prüfen wir die Einrichtung eines psychiatrischen Krisendienstes nach dem Beispiel anderer Bundesländer.“ So weit sind wir uns also einig und diesen Prüfauftrag nehmen wir auch ernst, aber nicht mit plakativen Anträgen, sondern mit Fachleuten und Experten, die sich bereits mit dem Thema beschäftigen, weshalb ich auf den Sofortbericht gehofft hatte. Warum ist der Antrag für uns jetzt hier so nicht zustimmungsfähig? Bereits im zweiten Satz finden wir die Behauptung – ich zitiere –: Es „existiert in Thüringen bislang kein flächendeckendes, rund um die Uhr verfügbares Krisenhilfe-Angebot für seelische Notlagen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.“ Und man sei – ich zitiere weiter – „oft auf den Notruf, die Polizei oder überlastete Klinikambulanzen angewiesen“. Meine Damen und Herren, hier wird in der Einleitung ein Bild gezeichnet, das mir persönlich so nicht gefällt. Zum einen ignoriert es die vielen ehrenamtlichen, seelsorgerischen und Telefonangebote, die rund um die Uhr erreichbar sind, und zweitens rückt es die in ein schlechtes Licht, die bei Rettungsdiensten, Polizei und Notaufnahmen in diesem Land als erste Ansprechpartner sehr wohl auch außerhalb der Geschäftszeiten in Krisensituationen erreichbar sind.
(Beifall CDU)
Polizei, Sanitäter und Ärzte hätten nicht zwingend – ich zitiere weiter – „das notwendige Know-How“. Daraus wird dann auch ein Schulungs- und Sensibilisierungsbedarf bei Polizei und Rettungskräften ausgemacht. Ich finde die Herangehensweise und Stigmatisierung etwas schwierig, weil es den Betroffenen in Extremsituationen suggeriert: Du kannst zwar Hilfe holen, aber da kommen Helfer, die nicht wissen, wie man in Krisensituationen mit Menschen umgeht, und die im Zweifel auch nicht resilient sind. Und das ist ein Befund, den ich an dieser Stelle so nicht stehen lassen kann und auch nicht will.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Es gibt nicht ohne Grund ein eigenes Studium!) Wer schon mal Krisensituationen erlebt hat, der weiß, dass mobile Kriseninterventionsteams zum Beispiel sofort aktiviert werden. Auch die Traumaambulanzen, die thüringenweit an Kliniken eingerichtet sind, stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Bei schwierigen Einsatzlagen sind Polizeipsychologen vor Ort, geschulte Notfallseelsorger stehen in traumatischen Situationen zur Verfügung. All diese Akteure machen eine hervorragende Arbeit und ihnen gilt unser Dank. Und ja, diese Dienste sind über die Notrufnummer 112 zu erreichen. Das ist auch keine – ich zitiere weiter – „Überbrückungshilfe“, sondern der aktuell richtige Weg, passgenau die richtige Stelle zu finden. Es gibt zudem die Landeszentralstelle für psychosoziale und seelsorgliche Notfallversorgung in Thüringen, die beim Innenministerium angesiedelt ist. Die psychosoziale Notfallversorgung, kurz PSNV, umfasst alle Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Zusammenhang mit belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen. PSNV gibt es darüber hinaus nicht nur für Einsatzkräfte, sondern auch für Betroffene in diesen Krisensituationen. Diese Landeszentralstelle, über die wir auch schon im Ausschuss gesprochen haben, erwähnen Sie in Ihrem Antrag nicht. Aber Sie fordern unter Nummer II.3 eine gemeinsame Leit- oder Koordinationsstelle. Soll die neben dieser Landeszentralstelle eingerichtet werden oder haben Sie schlicht übersehen, dass es schon solche Strukturen gibt? Immerhin heißt es aber noch im Antrag: Doppelstrukturen sollen vermieden werden. Na dann! Auf starke 270 Seiten kommt zudem der Thüringer Psychiatriewegweiser des Sozialministeriums, der zuletzt im Januar 2025 neu aufgelegt wurde. Hier sind alle Kontakte und Ansprechpartner in Thüringen aufgelistet. Ich glaube, der Antrag zeigt deutlich: Die Frage ist nicht zuvorderst, ob es Hilfsangebote gibt, sondern die Frage ist eher, wie Betroffene erfahren, wo sie sich hinwenden können. Das ist tatsächlich ein Problem. In meinem Büro hängt zum Beispiel ein Schild/ein Blatt mit der rund um die Uhr erreichbaren Nummer des Hilfetelefons gut sichtbar im Fenster. Ich kann allen Kolleginnen und Kollegen nur empfehlen, das auch zu tun.
(Beifall CDU)
Letztlich sind die sozialpsychiatrischen Dienste, die bei Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtet sind, die kompetenten Anlauf- und Koordinierungsstellen vor Ort, wenn es um psychische Gesundheit und Krisensituationen geht. Meine Damen und Herren, wenn man die Situation mit Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen ernst nehmen will, dann muss man auch so ehrlich sein und benennen, dass ein Krisendienst, den wir prüfen, die bestehenden Lücken im Versorgungssystem nie vollständig schließen kann. Klar ist, psychische Erkrankungen brauchen dauerhafte Hilfesysteme, nicht nur für die akute Situation, sondern auch dauerhaft, verlässlich und flächendeckend. Genau deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen im September-Plenum einen Antrag unter der Drucksache 8/1260 eingebracht und auch beschlossen. Hierin bitten wir die Landesregierung um einen umfassenden Bericht zur Situation der Versorgungslage bei psychischen Erkrankungen und richten den Blick auf die Prävention, explizit mit dem Fokus auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unter II.1.d werden auch Soteria-Angebote angefragt, die in Krisensituationen eine niedrigschwellige Möglichkeit sind, stationäre Hilfe zu bekommen. Den damit einhergehenden Bericht erwarten wir in Kürze im zuständigen Ausschuss. Auf Grundlage dieses Berichts können wir dann weitere Schritte gehen und auch – das versteht sich von selbst –, was im Antrag benannt ist, weitere Interessengruppen, Experten einbinden und natürlich auch die Barrierefreiheit mitdenken. Die ist nicht nur für die Krisenintervention ein wichtiges Thema, die müssen wir überall mitdenken. Ob ein Krisendienst nach bayerischem Vorbild die richtige Antwort ist oder ob wir in Thüringen einen solchen Dienst in bestehende Strukturen integrieren, das bleibt dem bereits mit dem Koalitionsvertrag erteilten Prüfauftrag vorbehalten. Zu guter Letzt fordern Sie ein Konzept innerhalb von zwölf Monaten, Berichtspflichten und natürlich auch eine Evaluation. Wenn man etwas mit heißer Nadel stricken will, dann macht man es genau so. Aber genau das wollen wir nicht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Meine Damen und Herren, wir richten den Blick auf die gesamte Versorgungslage. Wenn wir Lücken schließen wollen, stellen wir uns gerade jetzt an die Seite der Psychotherapeuten in Thüringen. Mein Kollege Christoph Zippel hat das in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung für unsere Fraktion deutlich gemacht und auch wir waren gestern bei den Psychotherapeuten draußen hier vor dem Landtag. Wir wissen alle, dass die Wartezeiten für ambulante und stationäre Therapien viel zu lang sind, die Psychotherapeuten in Praxen, Kliniken und Beratungsstellen oft unter großem Druck eine verlässliche Arbeit leisten. Die ab dem 1. April geplanten Honorarkürzungen für die ambulante Psychotherapie sind das völlig falsche Signal. Deshalb nutze ich meine Redezeit, um hier noch mal an die Beteiligten zu appellieren, die Entscheidung zu korrigieren. Selbst die Erhöhung des Strukturzuschlags bedeutet für die Praxen am Ende eine reale Kürzung von minus 2,3 Prozent. Diese Kürzung ist ein einmaliger Vorgang bei der Honorarbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Und wenn wir die aktuelle Anpassung nach unten mit so starken Steigerungen der letzten Jahre begründet sehen, dann muss man sich auch die Frage gefallen lassen, wie diese Erhöhungen zustande gekommen sind und was sich jetzt so marginal innerhalb kürzester Zeit verändert haben soll.
