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Sven Küntzel

BSW 26.03.2026 Sitzungen 8/41

Gesetz zur Einführung einer Unabhängigen Polizei-Beschwerde- und Ermittlungsstelle in Thüringen

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, stellen Sie sich ein Fußballspiel vor, bei dem der Schiedsrichter aus derselben Mannschaft oder demselben Verein stammt wie eine der beiden Mannschaften auf dem Platz. Selbst wenn er alles richtig macht, die Zweifel an seiner Neutralität bleiben. Und genau um diese Zweifel geht es heute. Die Polizei ist eine tragende Säule unseres Rechtsstaats. (Beifall CDU, BSW) Sie sorgt täglich für Sicherheit, oft unter schwierigen Bedingungen. Aber auch in der Polizei arbeiten Menschen. Und wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Die Frage ist also nicht, ob Fehler passieren, sondern die entscheidende Frage ist, wie wird mit diesen Fehlern umgegangen. Der Beschluss des LG Gera im Zusammenhang mit dem sogenannten Saalfeld-Komplex zeigt sehr deutlich, warum wir darüber reden müssen. Er macht sichtbar, dass es nicht nur um einzelne Maßnahmen geht, sondern auch um Strukturen, in denen solche Entscheidungen getroffen und überprüft werden. Worum geht es konkret? Es wurden einschneidende Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachungen und Durchsuchungen teilweise bei Personalräten angeordnet, die sich im Nachhinein als rechtswidrig herausgestellt haben. Das Gericht stellt in dem Zusammenhang fest, es fehlte an einem tragfähigen Tatverdacht und die Maßnahmen waren unverhältnismäßig. Das bedeutet: erhebliche Eingriffe in Grundrechte ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Zugleich wurden in diesem Verfahren Mängel bei der Aktenführung festgestellt und Verbesserungsbedarf in der kriminalistischen Ermittlungsarbeit deutlich. Meine Damen und Herren, das ist kein pauschaler Vorwurf gegen die Polizei, aber in dem Zusammenhang müssen wir uns fragen, ob die bestehenden Strukturen in jeder Lage die nötige Distanz und Kontrolle gewährleisten. Und an diesem Punkt setzt der Gesetzentwurf teilweise an. Eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle kann dazu beitragen, Vertrauen in die Polizei zu stärken, nach außen und nach innen. Insofern gebe ich Ihnen da nicht recht, Herr Mühlmann. Unabhängigkeit entsteht nicht allein durch eine neue Struktur – das muss man so weit konstatieren –, sie braucht klare Zuständigkeiten, klare Verfahren und klare Grenzen. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf liegt uns erst seit kurzer Zeit vor. Wir reden hier aber über eine neue, grundlegende Neuordnung des Beschwerdewesens und der internen Ermittlungsstrukturen bei der Polizei. Die Idee, die hinter diesem Gesetzentwurf steht – ich betone: die Idee –, ist für mich grundsätzlich tragfähig. (Beifall Die Linke) Mehr Unabhängigkeit und eine Neuordnung der internen Ermittlungen. Und gerade weil es um so grundlegende Fragen geht, kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Diese sollten wir im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung intensiv beraten, die vorgeschlagenen Änderungen gründlich diskutieren und auch bewerten und natürlich klären, wie eine solche Stelle in der Praxis tatsächlich funktionieren kann. Ich habe es angedeutet, wir würden uns hier für eine Ausschussüberweisung aussprechen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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