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Schenk

26.03.2026 Sitzungen 8/41

Stand und Weiterentwicklung einer vernetzten Gesundheitsversorgung im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion Die Linke und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 8/769/2150 – auf Verlangen der Fraktion Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am 28. März 2025 haben wir die Große Anfrage erhalten und es freut mich, dass sowohl der Abgeordnete Zippel als auch die fragestellende Fraktion hier noch mal gewürdigt hat, dass die Beantwortung von 153 Fragen natürlich erst mal ganz formal ein parlamentarisches Recht ist. Trotzdem denke ich, hat die buchdicke Ausarbeitung bewiesen, dass wir hier viele Institutionen befragt haben – Landeskrankenhausgesellschaft, Landesärztekammer, um nur einige exemplarisch zu benennen –, die da sehr viel dazu beigetragen und damit ja auch ein breites Spektrum an Sichtweisen und Verantwortlichkeiten geliefert haben. Es ist vielleicht, wenn man sich an einige Redebeiträge gerade eben erinnert, auch gar nicht schlecht, noch mal deutlich zu machen, wer eigentlich formal den Sicherstellungsauftrag zum Beispiel beim Thema „ambulante Versorgung“ hat. Das ist nämlich die KVT. Nichtsdestotrotz – und das Thema „Pflege“ ist nun ja auch sehr wichtig – möchte ich noch mal auf ein paar andere Punkte eingehen. Frau Güngör hat so schön gesagt, dass wir jetzt alle hier nur das Problem beschrieben haben. Das kann man vielleicht so sehen, wenn man sich nicht ganz so gut mit dem beschäftigt hat, was alles schon umgesetzt wurde. Und vielleicht ist die Problembeschreibung richtig. Man muss sich natürlich auch mal fragen, wo Probleme entstehen. Die entstehen ja in der Regel in der Vergangenheit. Und wenn man mal schaut, wann die Anfrage gestellt wurde – 28. März 2025, verantwortlich bin ich seit 13. Dezember 2024 –, weiß ich jetzt nicht ganz, ob ich innerhalb von 3,5 Monaten tatsächlich so eine große Mangelwirtschaft erzeugen könnte. Wenn, würde das ja viel über meinen Einfluss aussagen, das wäre ja dann auch nicht schlecht. Aber schauen wir mal, wo wir hinkommen. (Beifall CDU, BSW) Ich möchte Schlaglichter auf vier Schwerpunktthemen werfen, denn eins ist mir besonders wichtig und wurde jetzt noch gar nicht in den Voraussprachen erläutert, nämlich das Thema „Krankenhausreform“. Das wundert ein bisschen, denn das ist, glaube ich, schon ein sehr zentraler Punkt, auch gerade für eine älter werdende Bevölkerung. Der Bund hat immer noch kein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen. Das soll aber morgen – also höchstaktuelle Debatte – eigentlich passieren. Warum ist das wichtig? Weil man genau hier zeigen kann, wie handlungsfähig und konkret Thüringen daran arbeitet, die Krankenhausversorgung in Thüringen sicherzustellen. Erstens haben wir stets einen sehr dialogorientierten Prozess mit den Kommunen, mit den Krankenhausgeschäftsführern, mit der Landeskrankenhausgesellschaft geführt. Material geworden ist das in vier Regionalkonferenzen, in denen wir immer über diesen sehr fluiden gesetzlichen Vorgang informiert haben. Gleich folgen auch Ende April, Anfang Mai die nächsten vier Regionalkonferenzen, um die hoffentlich morgen beschlossene gesetzliche Grundlage mit den Geschäftsführern kooperativ zu besprechen. Laufend werden Sie im Ausschuss und auch hier von diesem Plenum immer wieder darüber informiert, wo wir gerade stehen. Wir stehen bei 884 Anträgen für ein Gesetz und Leistungsgruppen, was grundsätzlich diese Finanzierung von Krankenhäusern neu aufstellt, neu aufstellt in der Hinsicht, dass es zumindest jetzt im Ansatz weggeht von Fallkosten hin zur Vorhaltung. Das stellt uns gerade in Thüringen, in einem Land mit sinkender Einwohnerzahl und weiten Wegen, vor die Frage, wie wir Qualität und Erreichbarkeit bündeln können. Deswegen ist es eine gute Nachricht, dass es auch aufgrund des Engagements unseres Freistaats gelungen ist, den Transformationsfonds, der erhebliche finanzielle Mittel bereitstellt, so auszugestalten, dass es rechtlich möglich ist, auch den Bestand von Krankenhäusern zu finanzieren. Das ist deswegen eine gute Nachricht, weil wir in Thüringen bereits wenige Krankenhäuser haben und es uns darum gehen muss, Qualität zu bündeln, Erreichbarkeit sicherzustellen und natürlich den Transformationsprozess nicht einfach nach „Wer bricht als Erstes wirtschaftlich zusammen?“ zu gestalten, sondern tatsächlich anhand der Fragen: Was sind selektive Eingriffe? Was ist Grundversorgung und was ist am Ende auch das, was gerade eine älter werdende Bevölkerung auch mobil erreichen kann? Denn Ambulantisierung erreicht ihre Grenzen immer dann, wenn man – da kann man zum Beispiel mal nach Dänemark schauen, wäre sicherlich eine lohnenswerte Beschäftigung für den Gesundheitsausschuss – mal sieht, was passiert, wenn irgendwo gute Kliniken sind, aber rechts und links dann ganz wenig konkrete Versorgung von Menschen stattfindet, die zum Beispiel eine Operation in hochbetagtem Alter hinter sich gebracht haben. Deswegen freut es mich, sagen zu können, dass die Krankenhausreform in Thüringen sehr kooperativ und partizipativ verläuft und wir Ende des Jahres trotz des sehr verschleppten Zeitplans des Bundes die Bescheide übersenden werden, die uns einen klaren Krankenhausplan vorlegen und vor allen Dingen auch für die Bevölkerung ein klares Signal schaffen, zu sagen, wo wird welche Leistung in welchen Rahmenbedingungen abzurufen sein. Ich denke, die Krankenhauslandschaft ist damit ein zentraler Anker für das 20-Minuten-Konzept, denn am Ende sortiert sich nun mal die restliche Gesundheitslandschaft ganz stark danach, wo andere Leistungen erbracht werden. Deswegen ist es richtig, glaube ich, und das hat Abgeordneter Zippel getan, auch noch mal auf die Niederlassungsfragen zu schauen. Denn ja, das 20-Minuten-Land ist ein Bekenntnis, um zu sagen, wir möchten, dass Menschen innerhalb von 20 Minuten mit einem handelsüblichen Pkw zur Apotheke oder zu einem Arzt kommen. Da wurden konkrete Schritte umgesetzt und nicht nur Dinge beschrieben, zum Beispiel ein Gesetz, was in der letzten Legislatur beschlossen wurde, aber in meinem Haus offensichtlich nicht die nötige Verve entfaltete, um auch bearbeitet zu werden. Ich spreche über das Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz. Mit Beginn dieses aktuellen Monats können sich die ersten Studierenden dort bewerben, um nach Landeskinderquote an unserer, von unserem Steuergeld finanzierten Universität zu studieren (Beifall CDU, BSW) und dann hier in Thüringen tätig zu werden, in Thüringen etwas zur Versorgung beizutragen. Da sieht man, wenn man einfach mal mit den Zahnärzten oder auch mit den Hausärzten spricht, das stößt bei den Menschen, die sich mit diesen Fragen tagtäglich beschäftigen und die auch für diese Große Anfrage zugearbeitet haben, auf Unterstützung. Es ist hingegen sogar der Wunsch, diese Quote noch zu erhöhen, gerade wenn man auf andere Bundesländer schaut. Auch die Niederlassungsförderung, die Einsetzung von Stiftungspraxen, die Zusammenarbeit hinsichtlich der Frage, wie man mit Ärzte-Scouting und konkreten Tagen, die das Berufsbild greifbar machen, dafür sorgen kann, dass mehr Menschen in die Niederlassung kommen oder sich im MVZ in einer Anstellung wiederfinden, sind wir ganz konkret angegangen. Gerade gestern hat zum Beispiel der „Tag der Pharmazie“ stattgefunden, wo es mir ein persönliches Anliegen war, dort zu sein, um potenziellen Apothekerinnen und Apothekern zu sagen: Ihr seid nicht einfach irgendein Berufsstand, ihr seid das materialgewordene 20-Minuten-Land! Denn nur, wenn jemand dieses Studium in Thüringen absolviert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er auch in Thüringen eine Versorgungslücke schließt. Beim Thema „Pflege“ stellt es sich sogar noch konkreter dar, dass wir die Probleme nicht nur beschrieben haben. Deswegen, Herr Lauerwald, kann ich nicht ganz verstehen, wo Sie da gewesen sind, wenn Sie sich fragen, was da eigentlich passiert. Wir haben am 30. Juni dieses Jahres einen Pflegeentwicklungsplan vorgelegt; den können Sie nachlesen. Den gibt es sogar in Papier, aber auch digital. Wir haben diesen Forderungskatalog an den Bund übermittelt und wir sind eben zu dieser Stunde in regelmäßigen Arbeitsgruppensitzungen, um mit dem Bund die Pflegereform zu diskutieren ob der Frage: Wie kann ein Sockel-Spitze-Tausch so umgesetzt werden, dass die finanzielle Bedrohung für Personen, die sich in einem Pflegeheim wiederfinden wollen, gedeckelt wird? Das ist einfach der aktuell laufende Prozess. Wenn man den verpasst hat, ist man vielleicht nicht so tief im Thema drin, wie man meint. Zweitens gibt es zum Beispiel in Ebersdorf dank der Entscheidung meines Hauses eins von diesen von Ihnen geforderten Modellprojekten, nämlich der Ansatz in der Pflege, Rehabilitation ganz nach vorn zu stellen, nicht das Pflegeheim als letzte Station, sondern das Pflegeheim als Ort zur Befähigung, zum Beispiel nach einer Operation, mittels geriatrischer Maßnahmen wieder so fit zu werden, dass die Selbstständigkeit zu Hause, das Leben zu Hause wieder möglich ist. Dazu haben wir zum Beispiel auch die ThürAUPAVO überarbeitet – langes Wort, Ungetüm als Abkürzung. Was heißt das konkret? Es regelt, wie wir Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer an die Leute bringen. Wir haben im Unterschied zur Vorgängerregierung klargestellt, dass wir nicht wollen, dass da erst ein komplizierter Kurs absolviert wird, damit ich meiner Nachbarin mal einen Wasserkasten reintragen kann, sondern dass einfach Nachbarschaftshilfe konkret möglich wird. Zweites konkretes Projekt: das Telemedizinprojekt „CARLA“ in Alperstedt. Dort arbeiten wir daran, wie im Pflegeheim mittels telemedizinischer Datenübertragung möglich wird, den Hausarztbesuch zu vermeiden. Das hat einen ganz konkreten Effekt. Wenn jemand, der früh zum Hausarzt kommt, dort ein Schild liest „Bin gerade auf Besuchen.“, hat der kein gutes Erlebnis, denn der Arzt ist zwar räumlich da, aber nicht faktisch, denn der ist gerade im Pflegeheim. Das vermeiden wir dadurch, dass Daten dort von den Mitarbeiterinnen erfasst werden können, telemedizinisch an den Arzt geschickt werden können und der in Echtzeit entscheiden kann, muss ich überhaupt vor Ort entscheiden oder sind das alles Dinge, die dort von dem Pflegepersonal umgesetzt werden können, weil vielleicht ein bestimmtes Medikament verabreicht werden muss oder weil man vielleicht sowieso einen Krankenwagen rufen muss. Sprich, wir haben „CARLA“, wir haben in Saalburg-Ebersdorf diesen Ansatz zur rehabilitativen Pflege. Ich könnte da noch viele weitere Punkte nennen. Ganz zentral ist auch die hier schon mehrfach gemachte Ankündigung, ein Pflegeentwicklungsgesetz vorzulegen, das genau das tut, was hier beschrieben wurde, nämlich gemeinsam mit den Kommunen partnerschaftlich zu erarbeiten, wo müssen welche Pflegeheimstandorte – auch im Blick auf die Niederlassung der Hausärzte – entwickelt werden, damit wir langfristig genügend Plätze haben. Ein kleiner Sidekick zum Thema „Investitionskosten“: Es ist schon ein bisschen lustig. Also, Heike Werner hat wirklich an 100 verschiedenen Stellen aus den gleichen Gründen wie ich gesagt, nämlich: Wenn Sie mir kein Geld in den Haushalt geben, soll ich es mir backen oder wie? Hier sitzt der Haushaltsgesetzgeber. Der Haushaltsgesetzgeber hat offensichtlich nicht 40 Millionen Euro im Haushalt gefunden, die er mir jährlich zur Verfügung stellen kann, um sie direkt an Pflegeheimbewohnerinnen und ‑ bewohner weiterzuleiten. Das ist auch für mich ein Ärgernis. Ich hätte die auch gern ausgegeben. Aber wir müssen ja nun mal mit dem arbeiten, was wir haben. Auch Heike Werner hat mehrfach deutlich gemacht, dass das eine Stellschraube ist, so wie das auch der Regierungsvertrag dieser Koalition deutlich macht. Wir haben da kein Erkenntnisproblem. Aber Fakt ist doch, diese Ausgabe, die jährlich wiederkehrend ist, muss doch wirklich die absolut prioritäre Stellschraube sein bei den begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln. Und da haben wir uns ja wohl offenkundig hier – also ich nun nicht, denn ich bin ja keine Abgeordnete, aber Sie – mehrheitlich dafür entschieden, erstens Geld für Kurzzeitverhinderungspflegeplätze bereitzustellen – dafür bin ich auch sehr dankbar – und zweitens einen Fokus darauf zu legen, gutachterlich zu prüfen, welche Entlastung an welcher Stelle den größten Beitrag leistet. Wie man da ein Gutachten geißeln kann, das genau die Frage stellt, wie die vielen verschiedenen Konzepte, die ja in anderen Bundesländern auch nicht friktionsfrei umgesetzt werden, Landespflegegeld in Bayern, mancher indirekter Investitionskostenzuschuss – natürlich ist das das größte Problem, dass die Menschen eine wahnsinnig hohe finanzielle Belastung haben. Aber das muss doch strukturell gelöst werden und deswegen ist es doch richtig, dass die Bundesregierung eine Pflegereform anstoßen will und dass genau dort die Ursachenbekämpfung stattfinden muss. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Genau dort muss doch geklärt werden, warum 3.000 Euro, 3.200 Euro zu einer individuellen Bedrohung werden. Da haben wir doch in meinem Haus kein Erkenntnisproblem. Fakt ist doch, 40/50 Millionen Euro müssten da bewegt werden jedes Jahr, um 200/250 Euro Entlastung bei einer Bewohnerin und einem Bewohner zu erreichen. Da muss ich doch auch sicher sein, dass das am Ende wirklich dort ankommt. Aber auch die Heime haben natürlich extreme Herausforderungen bei Betriebskosten, bei Sanierungen, bei klimagerechter Anpassung, beim Umbau von Zwei-Bett-Zimmern, die mal en vogue waren, zu Ein-Bett-Zimmern, die natürlich heutzutage mehr gewünscht sind. Es ist doch Augenwischerei, so zu tun, als ob die Landesregierung da ein Erkenntnisproblem hätte. Es geht darum, Entscheidungen zu treffen in einem begrenzten finanziellen Budget und damit den maximalen Output zu erreichen. Es geht auch darum, Herr Lauerwald – ich weiß, mit Strukturfragen haben Sie es nicht so –, zu benennen, wer, wo, welche Verantwortung trägt. Wenn der Bund verantwortlich dafür ist, eine Pflegereform anzustoßen, dann wird auch genau das passieren. Dafür setzt sich Thüringen nachdrücklich ein. Sie wollen was fragen?

Protokoll ↗