Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie ganz herzlich willkommen heißen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Wahl betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henke – zeitweise –, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Laudenbach, Herr Abgeordneter Müller, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Karawanskij – zeitweise – und Herr Minister Stengele entschuldigt. Die Hinweise zur Tagesordnung: Die für heute vorgesehenen Tagesordnungspunkte 27 sowie 28 a und 28 b wurden bereits gestern aufgerufen. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden zu Tagesordnungspunkt 22 ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/10210, zu Tagesordnungspunkt 23 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/10190, ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/10207 sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/10208, zu Tagesordnungspunkt 24 ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/10192. Wird der so vorgetragenen und beschlossenen Tagesordnung widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.
Ich habe zwei Anträge zur Tagesordnung: Einmal würde ich darum bitten, dass der bisher eingeplante Tagesordnungspunkt 20 – die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – heute nicht aufgerufen wird, sondern erst in der nächsten Woche bei den Wahlen am Donnerstag. Als Zweites liegt Ihnen ja seit gestern der Antrag „Soforthilfen für Schäden durch Aprilfröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen“ vor, den wir auch verteilt haben. Diesen Antrag – aufgrund dessen, dass ja da eine hohe Betroffenheit vorliegt – würden wir bitten, noch in die Tagesordnung aufzunehmen und ihn im Laufe des heutigen Tages abzuarbeiten. Für die Dringlichkeit würde mein Kollege Marcus Malsch sprechen.
Dann würde ich zunächst den ersten Antrag hier noch einmal aufrufen. Es gibt den Antrag, Tagesordnungspunkt 20, eine Wahl, auf die nächste Woche zu verschieben. Erhebt sich Widerspruch? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Ja, für die Platzierung würden wir einen anderen Vorschlag machen. Wir würden am Mittwoch damit beginnen, sodass dann gegebenenfalls noch einmal eine Nachwahl 48 Stunden später am Freitag stattfinden könnte. Mittwoch als TOP 1, bitte.
Erhebt sich Widerspruch, den Tagesordnungspunkt 20, die Wahl, auf nächste Woche Mittwoch zu schieben? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zum zweiten Antrag. Es ist beantragt, heute einen Tagesordnungspunkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu setzen. Für die Dringlichkeit spricht Herr Abgeordneter Malsch für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, das Aprilwetter hatte den Anbaubetrieben, insbesondere in den Bereichen „Obst“, „Gemüse“, „Wein“, verheerende Schäden zugefügt. Fast die gesamte Stein- und Kernobsternte ist betroffen und der Berufsstand spricht von existenzbedrohenden Folgen für die gesamte Branche. Der geschätzte Erlösverlust beträgt nach Angaben des Landesverbandes Gartenbau mehr als 13 Millionen Euro, die Höhe des monetären Schadens fast 7 Millionen Euro. Die kürzlichen Starkniederschläge haben das alles nicht besser gemacht. Deswegen haben wir den Antrag eingereicht, auch im Zuge dessen, dass im Landtag in Sachsen diese Woche auch die Hilfen auf den Weg gebracht worden sind. Wir möchten den Antrag gern nutzen, um auch der Landesregierung hier parlamentarisch die Unterstützung zu geben, schnell zu helfen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Das war die Begründung der Dringlichkeit. Gibt es Abgeordnete, die gegen die Dringlichkeit sprechen möchten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann rufe ich die Abstimmung über die Aufnahme des Antrags in Drucksache 7/10209 auf, die Herr Abgeordneter Malsch hier gerade begründet hat. Da der Antrag nicht fristgerecht eingereicht wurde, ist er, wenn kein Widerspruch besteht, mit einfacher Mehrheit aufzunehmen. Erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann reicht die einfache Mehrheit. Wer der Aufnahme dieses Tagesordnungspunkts zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und einer fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen die Aufnahme in die Tagesordnung? Niemand. Wer enthält sich der Stimme zur Aufnahme? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Damit ist dem Antrag stattgegeben. Er wird also in die Tagesordnung aufgenommen. Die Frage ist, unter welchem Tagesordnungspunkt. Wir würden es entsprechend einordnen, es sei denn, es gibt einen Antrag auf Platzierung. Den habe ich nicht vernommen. Dann ist die Aufnahme in die Tagesordnung beschlossen. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Ich würde die Tagesordnungsdebatte dafür nutzen, dass wir den Antrag stellen, in der Mittagspause den Ältestenrat einzuberufen. Grund ist die Regelung, dass wir bei einer zweiten Wahlwiederholung ein entsprechendes Gremium brauchen, und das ist der Ältestenrat, um hier eine Zustimmung zu erhalten.
Dann betrachte ich das als beantragt. Es heißt also, der Ältestenrat soll sich in der Mittagspause zusammenfinden. Dem ist stattzugeben. Weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Dann können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8644 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/10172 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen - Drucksache 7/10210 dazu: Qualitätsentwicklung im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung – Einrichtung eines landesweiten Zentrums für frühkindliche Bildung Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10186 dazu: Beitragsfreiheit im Kindergarten vorbereiten Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10187 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Reinhardt aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport für die Berichterstattung. Bitte.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Und zu den Entschließungsanträgen?) Das kommt danach.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, am 1. September 2023 haben wir, die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, einen Gesetzentwurf eingereicht, der das Thüringer Kindergartengesetz ändern soll. Am 15. September 2023 fand hier bei uns im Rund die erste Beratung im Plenum statt und der Gesetzentwurf wurde durch das Plenum an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Ebenfalls am 15. September 2023 wurde in einer nicht öffentlichen Sitzung im Ausschuss eine mündliche und eine schriftliche Anhörung zum Kindergartengesetz beschlossen. Diese öffentliche Anhörung fand dann am 24. November 2023 statt, und zwar im Ausschuss. Am 19. Januar 2024 wurde die mündliche Anhörung ausgewertet. Zusammenfassend kann man sagen, dass die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich des Betreuungsschlüssels so ziemlich von jedem Angehörten begrüßt wurden. Es gab die einen, die sagten: „Wir brauchen mehr!“ Und die anderen sagten: „Wir wollen mehr, wir wollen es aber nicht finanzieren.“ Die Beitragsfreiheit wurde durchaus gemischt bewertet, für meinen Geschmack jedoch auch überwiegend positiv. Wenngleich in der Anhörung auch herauskam, dass man sagt, Beitragsfreiheit ja, aber nicht, wenn dadurch Qualitätsverlust im Kindergarten stattfinden würde. Ebenfalls sehr positiv wurde in der Anhörung das frühkindliche Zentrum für Bildung im Kindergarten bewertet. Hier entspann sich die Debatte allerdings darum, was uns das kosten darf und ob es ein Anoder ein Ob-Institut sein soll? Für die Nerds unter uns, die sich sehr mit dem Kindergartengesetz beschäftigt haben, gab es noch weitere strittige Punkte, beispielsweise: Wie soll die Stichtagsregelung stattfinden, also wann sollen Gebühren erlassen und erhoben werden? Wie oft soll ein Kindergarten/ein Träger das Personal über Stichtage melden und damit seine Personalkostenvorausberechnung machen? All die Themen spielten dann allerdings in einer erneuten Anhörung keine größere Rolle mehr. Es gab dann nochmals eine Sonderausschusssitzung am 4. Juni 2024, in der eine erneute Anhörung, die wir auf den Weg gebracht hatten, und zwar zu zwei Änderungen, ebenfalls ausgewertet worden ist. Die erneute Anhörung hatte zum Ziel, einerseits die Änderungen der CDU mit aufzunehmen. Sie hatte nämlich mit ins Verfahren eingebracht, den Personalschlüssel der Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr auf eins zu sechs zu verändern mit einer insgesamt auf den Personalschlüssel bezogenen stufigen Einführung dieses veränderten Personalschlüssels. Wir haben als Rot-Rot-Grün noch mal unser gutes Gesetz abgeändert, leicht abgespeckt und in die Anhörung eingegeben. Auch in dieser Anhörung kam wenig überraschend heraus, dass alle Angehörten sagten: „Jawohl, wir wollen eine Personalschlüsselverbesserung, egal ob im Krippen- oder im Kindergartenbereich, Hauptsache wir bekommen ihn am besten gestern als übermorgen.“, sodass Ihnen heute, werte Kolleginnen und Kollegen, ein Gesetz vorliegt mit einer Beschlussempfehlung, die auf der einen Seite den Personalschlüssel – eingebracht von der CDU, das war das, was Sie eingebracht haben, nicht mehr, aber auch nicht weniger – auf eins zu sechs im Bereich der Kinder zwischen einem und drei Jahren vorschlägt. Es ist eine wesentlich größere Personalschlüsselverbesserung für die Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt auf eins zu zwölf und es gibt tatsächlich auch eine besondere Veränderung bei der Berechnung der Ausbildung, wie Ausbildungskosten über die Betriebskosten im Kindergarten finanziert werden können. Auch hierzu liegt Ihnen eine Änderung in unserem Gesetz vor. Was rausgefallen ist, ist die Beitragsfreiheit, ist auch das Zentrum für frühkindliche Bildung. Was noch dringeblieben ist, aber auch das ist eher für die, zu denen ich immer so liebevoll „Nerd“ sage, die sich im Kindergartengesetz berufsbedingt auskennen müssen, ist beispielsweise eine anlassbezogene Aufsichtspflicht des TMBJS und andere Kleinigkeiten. Ich kann Ihnen heute die Beschlussempfehlung, die der Ausschuss getroffen hat, nur empfehlen und freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag in der Drucksache 7/10186 gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bitte.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Daniel Reinhardt hat es ja gerade schon bei der Berichterstattung gesagt, wir haben zum Gesetzentwurf auch zwei Entschließungsanträge vorliegen. Hintergrund ist, dass die darin enthaltenen Punkte sich so im Gesetz nicht mehr wiederfinden, wir aber trotzdem um Zustimmung zu diesen werben. Ich möchte jetzt unseren Entschließungsantrag unter der Überschrift „Qualitätsentwicklung im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung – Einrichtung eines landesweiten Zentrums für frühkindliche Bildung“ einbringen. Zu diesem Zentrum und den Vorstellungen davon haben wir auch eine umfangreiche Anhörung durchgeführt und die Rückmeldungen waren im Prinzip durchweg positiv. Wir wollen, dass das Zentrum mit einer Förderung von 700.000 Euro jährlich auf den Weg gebracht wird und damit eine landesweite Struktur zur Qualitätsentwicklung und zum Austausch zwischen Forschung und Praxis geschaffen wird. Dieses Zentrum soll dabei die Träger von Kindergärten, aber auch und gerade die Fachberatungen und das Fachpersonal unterstützen, qualifizieren und beraten. Ich will es ganz deutlich sagen: Es ist ausdrücklich keine Konkurrenz zu den guten Angeboten, die Träger bereits etabliert haben, aber es soll eine vernetzende und ergänzende Einrichtung sein, die wir uns auch nicht neu ausgedacht haben, sondern das gibt es durchaus erfolgreich in anderen Ländern, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, und daran haben wir uns auch entsprechend orientiert. Wie gesagt, die Aufgaben eines solchen Zentrums sind nicht nur – das wurde mitunter falsch verstanden – die wissenschaftliche Forschung, sondern auch die Übertragung dieser Erkenntnisse aus der Wissenschaft in die Praxis, die Konzipierung und Umsetzung von Angeboten für die Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern, die Unterstützung der internen Selbstevaluation und auch die Qualitätsentwicklung in unseren Kindergärten, die Umsetzung von eigenen Pilotprojekten, die Förderung des Austauschs und der Vernetzung, aber auch Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und des Landes. Ich sage es noch mal, es geht auch nicht um eine Landesstruktur im Sinne einer landeseigenen Struktur, sondern es geht uns um die Förderung einer Hochschul- und hochschulnahen Einrichtung. Die Aufgaben des Zentrums im Bereich der Fortund Weiterbildung sowie des Austauschs und der Vernetzung sind unter der Wahrung der Trägerautonomie eine auf den gesamten Freistaat bezogene Ergänzung zu den Aufgaben der Träger im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, die auch in § 6 Abs. 1 des Thüringer Kindergartengesetzes benannt sind. Ich bitte Sie sehr, diesem Antrag zuzustimmen, denn es geht natürlich im Kindergartengesetz immer erst mal um die – ich sage mal – ganz augenscheinlichen Dinge, wie die Betreuungsschlüssel, aber die Qualität in unseren Kindergärten ist entscheidend. Ich sage es ganz direkt.
(Beifall SPD)
Es gibt ja den schönen, bekannten Spruch: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Da, wo wir nämlich genau auf die Qualität in den Einrichtungen gucken, wo wir unsere Erzieherinnen, die Fachkräfte, die multiprofessionellen Teams in den Einrichtungen unterstützen, wo wir auch wissenschaftliche Forschungen miteinbeziehen, wo wir auch die Heterogenität der Kinder mit im Blick behalten – wir wissen es, es gibt ganz unterschiedliche Förderbedarfe, die Kinder mitbringen, ganz unterschiedliche Voraussetzungen –, da braucht es ein solches Zentrum. Das ThILLM, was wir in Thüringen haben und was sicherlich gute Arbeit leistet, kann das mit dem wenigen Personal überhaupt nicht so umsetzen, was es gibt, und deshalb noch mal ein Plädoyer für die Qualität und auch für die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag zum Gesetz. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag in der Drucksache 7/10187 gewünscht?
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Ja!) Herr Abgeordneter Daniel Reinhardt für die Fraktion Die Linke, bitte.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der Entschließungsantrag, den wir Ihnen heute vorlegen, ist Teil des Gesamtkompromisses „Kindergartengesetz 2025“. Für uns als Linke, aber auch als rot-rot-grüne Fraktionen, war die Beitragsfreiheit – und da spreche ich jetzt mal, man sehe es mir nach, eher für die Linken, ich glaube, unsere politischen Kollegen nehmen mir das auch gar nicht krumm – eine Herzensangelegenheit und ist es auch immer noch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Für uns galt und gilt noch immer: Wir wollen im Gleichklang Betreuungsschlüssel und Beitragsfreiheit herstellen. Beides zusammen ist aus unserer Sicht möglich, sodass wir uns wirklich sehr schweren Herzens, aber immer die Kinder des Freistaats im Sinn, die Beitragsfreiheit aus dem Gesetz haben heraus-, wegverhandeln lassen – das kann man deutlich adressieren, es waren die Kolleginnen und Kollegen der CDU, die gesagt haben: „Mit uns gibt es diese Beitragsfreiheit nicht, die wollen wir nicht im Gesetz jetzt schon umgesetzt haben.“ Dann haben wir gesagt: „Na gut, wenn das der Kompromiss ist, im Sinne unserer Kinder, springen wir über unseren eigenen Schatten und lassen die Beitragsfreiheit aus dem Gesetz heraus, sehr zu unserem Bedauern, und würden uns aber freuen, wenn im politischen Miteinander ein Entschließungsantrag, der dann Teil des Gesetzes, Teil des gesamten Kompromisses auch mit der CDU ist, zumindest beschließt, dass in 2026 die vollständige Beitragsfreiheit im Kindergarten eingeführt werden kann.“
(Beifall DIE LINKE)
Hierfür werden die Abgeordneten der 8. Wahlperiode, die dann gewählt sind, die dann Volkes Stimme sind, verantwortlich sein und die Landesregierung ist dann gebeten, haushalterisch für 2026 die dann wahrscheinlich nur noch 26 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Ich will noch mal auf zwei weitere Punkte eingehen. Nicht, dass Sie denken, Beitragsfreiheit ist ein linkes Hexenwerk. In sieben von 16 Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland gibt es bereits diese Beitragsfreiheit. Die rührt nicht nur daher, dass wir sagen, für uns sind Kindergärten Bildungseinrichtungen, und wenn Bildungseinrichtungen wie staatliche Schulen kostenfrei sind, ist es auch nur konsequent, sie kostenfrei zu stellen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir stellen auch fest, dass mittlerweile insbesondere Familien mit Kindern im Kindergarten, aber auch in der Schule besonders hart von den Krisen gebeutelt sind, die uns betreffen, in dem Fall sind es dann die alleinerziehenden Mütter. Wenn wir die konkret mit 150 Euro im Monat entlasten wollen, ist das auch eine sozialpolitische Maßnahme, die direkt bei den Familien ankommt.
(Beifall DIE LINKE)
Da kann ich Ihnen nur sagen: Wer das soziale Gewissen im Freistaat haben möchte, wer möchte, dass Familien entlastet werden, wer möchte, dass Mütter, die voll arbeiten gehen, bei voller Erwerbstätigkeit aber trotzdem 200 bis 300 Euro Kindergartengebühr bezahlen müssen, entlastet werden, der muss diesem sozialen Antrag, den wir Ihnen heute hier vorschlagen, zustimmen und der muss am Ende des Tages bei der Thüringer Wahl auch gucken, wo er sein Kreuz hinmacht. Original sozial geht hier nur mit
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: SPD!)
uns. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor gut drei Jahren haben wir als CDU-Fraktion hier im Thüringer Landtag ein großes Kindergartenforum durchgeführt mit weit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das Thema war damals „Aktuelle Herausforderungen angehen – beste frühkindliche Bildung langfristig sicherstellen“. Die gewonnenen Impulse aus der Veranstaltung und aus vielen Gesprächen haben wir in unseren Thüringer Kindergartenplan einfließen lassen. Heute werden wir die zentrale Forderung aus diesem Thüringer Kindergartenplan, die Verbesserung des Personalschlüssels, im Landtag beschließen. Mit der heutigen Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes wird ein großer Schritt zur Verbesserung der Betreuungs- und Bildungsqualität in unseren über 1.300 Kindergärten vollzogen. Dies war bei der Einbringung des Gesetzentwurfs nicht zu erwarten. Erinnern wir uns daran, dass die Koalitionsfraktionen den ursprünglichen Gesetzentwurf damals ohne Rückhalt in ihrer eigenen Landesregierung – die Finanzministerin ist bis heute nicht da – vorgelegt haben. Das Gesetz war eine kunterbunte Sammlung an Forderungen von der Schlüsselverbesserung über die Ausweitung der Beitragsfreiheit bis hin zu einem zusätzlichen Qualitäts- und Forschungszentrum. Nach einem langen und intensiven Anhörungs- und Beratungsverfahren liegt nun eine Beschlussempfehlung vor, die tatsächlich einen großen Schwerpunkt auf die Qualität legt. Das war auch dringend nötig. Ich möchte herzlich allen danken, die sich im Beratungsverfahren konstruktiv und lösungsorientiert eingebracht haben. Das beginnt bei den Gemeinden und Städten und setzt sich fort über die Trägerlandschaft bis hin zum Ministerium. Da bin ich beim Kern des heutigen Gesetzentwurfs. Wir als CDU-Fraktion halten Wort und schaffen eine Verbesserung der Betreuungsqualität für die kleinen und großen Kinder in unseren Kindergärten. Wir vereinheitlichen nun endlich den Betreuungsschlüssel für die über Dreijährigen auf eins zu zwölf, wir verbessern den Schlüssel für die Ein- bis Dreijährigen auf eins zu sechs und wir sichern den Betreuungsschlüssel für den Babybereich bei eins zu vier. Wir halten Wort und verbessern die Qualität nicht zulasten von Gemeinden und Eltern. Wir erhöhen die Landespauschale im Altersbereich drei bis zur Einschulung von aktuell 40 Euro auf 166 Euro,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Und
das alles auf Antrag von Rot-Rot-Grün!) dazu gehört im Grunde auch die Praktikumsvergütung. Übrigens sind die 166 Euro sogar noch mehr als das, was der Gemeinde- und Städtebund in der Anhörung gefordert hat.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Wer hat es gemacht? Rot-Rot-Grün!) Wir schaffen neue Landespauschalen für den Altersbereich eins bis drei in Höhe von 255 Euro und wir schaffen eine dreijährige Übergangsfrist für die Umsetzung des neuen Mindestpersonalschlüssels bis zum 31.12.2027 für die Träger bzw. Einrichtungen mit Wirkung der Landespauschale zum 01.01.2025. Bemerkenswert ist, dass dies das allererste Gesetz sein wird, in dem die durch die Verfassungsänderung eingeführte Konnexität ab dem 01.01.2025 tatsächlich vollzogen wird. Konkret verbessert das Land den Personalschlüssel und finanziert die Mehrkosten für die Schlüsselverbesserung vollständig. Damit ist dies die erste Gesetzesänderung, bei der die neuen Regelungen unserer Thüringer Verfassung vollzogen und auch angewendet werden.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch Quatsch!) Wer bestellt, bezahlt und genau so soll es sein.
(Beifall CDU)
Anders als bei allen Schlüsselverbesserungen in der Vergangenheit, bei denen die prozentualen Anteile der Kommunen und der Anteil der Eltern an die Drittel-Kita-Finanzierung übergeben wurde, liefern wir nun. Dies ist ein wichtiges und gutes Signal für alle Kommunen sowie für alle Eltern und für alle Familien. Wir als CDU halten Wort und das ist auch wichtig, gerade mit Blick auf die Qualitätsverbesserung. Warum ist eine Schlüsselverbesserung bildungspolitisch dringend notwendig und richtig? Erstens, eine Verbesserung des Schlüssels kommt zuallererst den Kindern zugute. Das war für die CDU das wesentliche Kriterium. Wir sorgen dafür, dass mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern zur Verfügung steht. Und wir sorgen mit der Schlüsselverbesserung dafür, dass der zunehmenden Heterogenität in unseren Kindergärten entsprochen werden kann und dass unsere Kinder besser auf den Schulstart vorbereitet werden. Mehr Zeit für eine gute und umfassende Betreuung, mehr Zeit für eine wertebasierte Erziehung und mehr Zeit für eine gute frühkindliche Bildung. Und um es ganz klar auch an die Träger noch mal zu sagen: Die Verbesserung des Schlüssels und die 146 Millionen Euro sind auch mit einer Erwartung verbunden, nämlich mit der Erwartung, Bildung und Erziehung in unseren Kindergärten zu stärken und nicht die bloße Beaufsichtigung. Zweitens, gleichzeitig geben wir vielen hunderten Einrichtungen und Erzieherinnen und Erziehern eine berufliche Perspektive in Thüringen. Aufgrund der sinkenden Kinderzahlen in unseren Einrichtungen benötigen wir zum Jahresende 2024 500 weniger Erzieherstellen. Im kommenden Jahr sind es sogar 700 Erzieherstellen, die nicht mehr benötigt würden. Diesen Kollegen und gerade auch den jungen Pädagogen, die sich in der Ausbildung befinden, gibt diese Gesetzesänderung eine Perspektive. Gleichwohl muss es in den kommenden Jahren der Auftrag sein, dass die Landespolitik die Ausbildungskapazitäten klar an den Bedarfen im Erzieherbereich qualitativ und quantitativ orientiert. Meine Damen und Herren, die Stärkung und Entwicklung der frühkindlichen Bildung bleibt weiterhin eine große Aufgabe auch in der kommenden Wahlperiode. Wir als CDU werden uns deshalb weiter für die Qualitätssicherung im Interesse der Kinder einsetzen. Wir werden den bestehenden Sanierungsstau abbauen und moderne, kindgerechte Lernumgebungen schaffen. Wir werden die Elternarbeit intensivieren und die Kommunikation zwischen Kindergärten und Eltern stärken. Wir werden die Sprachförderprogramme ausbauen, um alle Kinder frühzeitig sprachlich vor dem Schuleintritt auch zu qualifizieren. Und wir werden eine Kita-Finanzreform angehen, die die Partnerschaft bei der Kindergartenfinanzierung wieder vom Kopf auf die Füße stellt, die Bürokratie abbaut und die verschiedenen Herausforderungen der einzelnen Kitas qualitativ und finanziell angemessen berücksichtigen wird. Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, die frühe Bildung legt den Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie. Und je besser die frühe Bildung, desto besser ist der Beitrag für die Bildungsgerechtigkeit. Deshalb ist der heutige Landtagsbeschluss zuallererst ein Beschluss in die Zukunft unseres Landes, ein guter Beschluss für unsere Kinder in Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Erfolg hat viele Väter, nur der Misserfolg ist ein Waisenknabe. Christian Tischner, ich weiß nicht, du hast hier Verhandlungen beschrieben, an denen habe ich nicht teilgenommen. Das war ein bisschen anders. Bevor ich darauf komme, möchte ich kurz schlaglichtartig das eine oder andere aus dem Gesetz hier noch mal darstellen. Ja, es ist ein großer Wurf. Es ist die größte Verbesserung der frühkindlichen Bildung und der frühkindlichen Betreuung seit 2010. Wir verbessern den Betreuungsschlüssel für die unter Dreijährigen auf eins zu sechs. Danke, CDU, das war eure Initiative. Bei allem, was jetzt im Folgenden beschrieben wird, hat die CDU Ja gesagt; es kommt aber aus der Koalition. Das Einzige, was Sie beigetragen haben, habe ich gerade genannt. Der Betreuungsschlüssel für die über Dreijährigen wird auf eins zu zwölf verbessert. Und diese Verbesserung lassen wir nicht einfach so in der Luft schweben, sondern wir untersetzen sie mit Geld, mit 156 Millionen Euro jedes Jahr, das wir an die Kommunen ausreichen. Damit ist dem Schlagwort „wer bestellt, bezahlt“ – das ist schon genannt worden – im Prinzip Rechnung getragen worden. Wir lassen die Kommunen finanziell nicht im Regen stehen. Wir tragen Sorge dafür, dass es nicht daran scheitert, dass nicht genügend Geld da ist, dass die Erzieherinnen und Erzieher hier an dieser Stelle ihre Tätigkeit weiter fortführen können. Und dann wollen wir mal ganz ehrlich sein: Nicht nur die Kinder stehen hier im Mittelpunkt unseres Bemühens, es sind auch die Erzieherinnen und Erzieher, um die wir uns kümmern, denn da sind tatsächlich in den letzten Wochen und Monaten erhebliche Sorgen aufgetaucht, weil wir mit den Kinderzahlen in vielen Kommunen ein Problem haben, die Betreuungsplätze zu halten. Mit der Schlüsselverbesserung versetzen wir diese Träger, die jetzt gegebenenfalls weniger Kinder haben, als sie eigentlich laut Personal, das sie vorhalten, betreuen müssten, in die Lage, dieses Personal zu halten. Da, wo das Personal noch nicht da ist, haben wir mit einer dreijährigen Übergangsfrist die Möglichkeit geschaffen, sich um dieses Personal zu bemühen. Man kann es sogar noch in der entsprechenden Zeit ausbilden, um hier diese Personalschlüssel zu erfüllen. Das ist unser Kümmern, nicht nur um die Kinder, sondern auch um die Erzieherinnen und Erzieher. Das ist auch erfolgt, weil der Druck von der Straße am Ende sehr groß war.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Verbände der Träger, Elternverbände, Gewerkschaften – all die haben hier laut und deutlich gesagt: „Wir brauchen jetzt die Schlüsselverbesserungen, wir brauchen sichere Arbeitsverhältnisse.“, und dem haben wir am Ende Rechnung getragen. Dem konnte sich – und das ist die Wahrheit – letztendlich die CDU auch nicht verweigern.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Wenn wir an dieser Stelle noch einmal den ursprünglichen Gesetzentwurf Revue passieren lassen, dann sehen wir, dass zwei wichtige Säulen fehlen: Das eine ist die Beitragsfreiheit – das ist hier nun verschiedentlich schon angesprochen worden. Ja, ich gebe zu, für uns Sozialdemokraten war die Schlüsselverbesserung das wesentlichere Element, aber die Beitragsfreiheit ist uns deswegen nicht unwichtig, und wir werden sie in der Zukunft auf dem Schirm behalten. Wenn wir jetzt diese Entschließungsanträge über die parlamentarische Hürde bringen, dann ist es das erste Mal, dass sich der Landtag in einer – wenn auch eher unverbindlichen – Form zu genau dieser Beitragsfreiheit bekennt. Das ist aus unserer Sicht schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Etwas mehr bedauere ich den Wegfall des Instituts, denn das hätte nicht viel Geld gekostet und hätte tatsächlich eine wesentliche Weichenstellung für mehr wissenschaftlich fundierte Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern gegeben. Das haben wir auch nicht bekommen, aber auch das werden wir nicht einfach fallen lassen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
So, und jetzt, lieber Christian Tischner, habe ich noch 2 Minuten, um auf dich zu antworten. Ich sage es mal so: In weiten Teilen der Verhandlungen war es ein bisschen anders, als du es hier dargestellt hast. Du verkaufst jetzt hier das gesamte Gesetz als Erfolg der CDU. Sorry, das größte Verdienst – abgesehen von der Schlüsselverbesserung – für die unter Dreijährigen war, dass ihr euch nicht mit Händen und Füßen dagegen gesträubt habt, dass die euch zum Jagen getragen haben. Das war das größte Verdienst der CDU!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir alle können uns noch gut an die Demonstration draußen vor dem Landtag erinnern, wo sie dich ausgepfiffen haben,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Erzähl
doch nicht so einen Quatsch!) wo sie dir ins Stammbuch geschrieben haben, dass eins zu 13 einfach nicht reicht. Ihr wolltet eins zu 13 ab 01.01. nächsten Jahres, ihr wolltet nicht die eins zu zwölf.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ein
Schwachsinn!) Ihr wolltet einen Stufenplan, ihr wolltet einen harten Cut, keine Übergangsfristen. Das alles war eure Verhandlungsposition.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir haben
doch Übergangsfristen! So ein Quatsch!) Das haben wir abgeräumt. Aber ich will mich hier nicht weiter darüber auslassen. Am Ende standen verschiedentliche Wasserstandsmeldungen in der Zeitung, aus denen gingen die Verhandlungsstände relativ nachvollziehbar hervor. Ich möchte an dieser Stelle – und das ist mir wirklich ein Bedürfnis – denen danken, die an diesen Verhandlungen teilgenommen haben. Ich möchte nicht nur den Abgeordneten danken – das ist unsere Aufgabe –, ich möchte an dieser Stelle den Referenten danken, die alle regelmäßig Überstunden gemacht haben. Es war ein hoch anstrengendes Verfahren, die einzelnen Änderungen mit vier, teilweise fünf Partnern zu beraten. Ich möchte den Mitarbeitern des Ministeriums danken, namentlich auch Herrn Becker, der also so oft durchgerechnet hat, der so viel ausgearbeitet hat. Und ich muss ganz ehrlich sagen: Die Geduld, die er da aufgebracht hat,
(Beifall Gruppe der FDP)
um uns Abgeordneten – teilweise ein bisschen schwer von Begriff, teilweise immer wieder dasselbe fragend – das zu erklären. Lieber Helmut, sag es Herrn Becker. An dieser Stelle mein herzlicher Dank an alle Beteiligten. Vielen, vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und auch am Livestream, im letzten Herbst kam Rot-Rot-Grün mit ihrer seit Jahren schon groß angekündigten Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes um die Ecke. Was aber hier vorgelegt wurde, war zunächst nichts anderes als ein Sammelsurium eilig zusammengeschriebener Forderungen, Forderungen, für die man schon während der Haushaltsdebatte im letzten Jahr innerhalb der Regierung keine Mehrheit finden konnte,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Von euch kam gar nichts!) da feststand, dass sie schwer zu finanzieren sind, aber anscheinend alles Forderungen, die Rot-RotGrün im anstehenden Landtagswahlkampf ja nun unbedingt noch verwursten will. Und die Forderung nach einem weiteren kostenfreien Kindergartenjahr kurz vor Wahlen hat ja bei Rot-Rot-Grün nun mittlerweile schon Tradition.
(Beifall AfD)
Da man sich aber in der Regierung nicht einigen konnte, musste der entsprechende Gesetzentwurf eilig in den Fraktionen zusammengeschustert werden und das merkt man dann auch deutlich am Ergebnis.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: So ein
Quatsch! So ein Quatsch!) Die Ursprungsversion von Rot-Rot-Grün bekam bei der schriftlichen und mündlichen Anhörung nicht nur positive Kritik, Herr Reinhardt, sondern teilweise auch massive Gegenkritik. Ich erinnere mich zum Beispiel noch sehr gut an die mündliche Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün wurde von den Vertretern förmlich zerrissen. Es war die Rede davon, er sei handwerklich schlecht gemacht, dass man deutlich merke, dass der Gesetzentwurf keine rechtsförmige Prüfung durchlaufen habe oder aber auch, dass er bestenfalls als Diskussionsgrundlage dienen könne und die Anhörungszeit bei Weitem nicht ausgereicht habe, um alle Mängel auch nur annähernd zu benennen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Nach dem
Punkt haben Sie ausgesetzt, weiterzumachen!) Und das waren noch die freundlichsten Worte vom Gemeinde- und Städtebund zum Ursprungsentwurf von Rot-Rot-Grün zur geplanten Änderung des Kindergartengesetzes. Seitdem hat sich viel getan, die Forderung nach einem weiteren kostenfreien Kindergartenjahr wurde gestrichen und an vielen Stellen wurden die Kritikpunkte aus dem Anhörungsverfahren aufgenommen und der Antrag entsprechend korrigiert, insbesondere vieles, was zum Beispiel den Bereich der Berechnung der Landespauschale für die örtlichen Träger angeht, wurde angepasst. Der Hauptpunkt der heute zu beschließenden Änderung des Kindergartengesetzes ist aber die Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Wir begrüßen als AfD ‑ Fraktion ausdrücklich, dass der Personalschlüssel in Kindergärten endlich angepasst wird, nicht nur für den ursprünglich vorgesehenen Bereich der über Dreijährigen, sondern auch schon im U3-Bereich, also für die unter Dreijährigen im Kindergartenalter. Dieser stellt eine deutliche Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindergärten in Thüringen dar, aber auch eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation für viele Erzieher. Wir werden als AfD-Fraktion der Änderung des Kindergartengesetzes deswegen auch gern zustimmen.
(Beifall AfD)
Für uns als AfD-Fraktion steht aber schon immer die Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder im Mittelpunkt. Wir wollen eine wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern und das wird auch mit der hier vorliegenden Gesetzesänderung nicht erreicht werden. Die Betreuungsform des Kindergartens wird weiter gestärkt, wohingegen Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, gar keine Förderung erhalten. Das heißt, eine wirkliche Wahlfreiheit haben wir in Thüringen nicht, denn der Staat gibt vor, welche Betreuungsform er bevorzugt und finanziell am stärksten fördert.
(Beifall AfD)
Deswegen sprechen wir uns als AfD immer auch für das Modell eines Familiengeldes aus. Das Familiengeld soll sich nach unserer Meinung an den tatsächlichen Kosten für einen Ganztagsbetreuungsplatz orientieren und an die Eltern direkt ausgezahlt werden.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: „Herdprämie“
würde man dazu sagen!) Die Eltern sollen dann frei von finanziellen Zwängen entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreut wissen wollen. Wenn sie sich für eine außerhäusliche Betreuung entscheiden, dann können sie das Geld gern zum Beispiel für einen Kindergartenplatz oder für eine Tagesmutter verwenden. Es wäre mit einem solchen System aber auch leichter möglich, dass vielleicht ein Elternteil etwas länger zu Hause bleibt und sich um die Kinder kümmert. Wichtig ist uns dabei, dass die Eltern die wirkliche Wahlfreiheit haben. Sie wissen am besten, was für ihre Situation und vor allem für ihr Kind die beste Betreuung darstellt. Und die Erreichung dieser wirklichen Wahlfreiheit für Eltern, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, wird für uns das Erste sein, was wir in der nächsten Legislatur in Angriff nehmen werden, wenn wir hier im Thüringer Landtag stärkste Fraktion sind.
(Beifall AfD)
Aber nur, weil wir die in unseren Augen einseitige Fokussierung auf den Kindergarten kritisieren, heißt das nicht, dass wir uns nicht auch für eine bessere Betreuungsqualität in den Kindergärten einsetzen. Deswegen ist die Verbesserung des Betreuungsschlüssels genau in unserem Sinne. Wir haben momentan in vielen Landkreisen und auch Städten rückläufige Kinderzahlen und dies bietet die einmalige Chance, den Betreuungsschlüssel sanft zu verbessern, indem man die derzeitigen Erzieher hält und sich der Betreuungsschlüssel durch die sinkenden Kinderzahlen auch leicht verbessert. Dieses Vorgehen begrüßen wir ausdrücklich und es wäre auch einfach Wahnsinn und auch verlorene Chance, wenn der Betreuungsschlüssel jetzt nicht angepasst werden würde und deswegen die Träger im schlimmsten Fall Erzieher entlassen müssten. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass auch nur durch die sinkenden Kinderzahlen der Betreuungsschlüssel nicht so stark verbessert wird, wie nun im Gesetzentwurf gefordert, mancherorts vielleicht, aber über ganz Thüringen hinweg wird das nicht der Fall sein. Es braucht noch deutlich mehr Erzieher als jetzt und woher diese kommen sollen, hierfür liefert der Gesetzentwurf leider keine Antworten. Und am Ende muss man schauen, ob der geforderte Personalschlüssel am Ende 2027 überhaupt erreicht werden kann. Auch die Frage der Finanzierung wird eine Bürde für die zukünftigen Haushaltsaufstellungen darstellen. Wir reden hier immerhin von rund 145 Millionen Euro, die die Verbesserung des Betreuungsschlüssels am Ende jährlich kosten wird. Dies ist bei Weitem kein Pappenstiel und wird sicherlich bei den Haushaltsaufstellungen in der nächsten Legislatur den Spielraum für andere Projekte deutlich einschränken. Wir als AfD denken aber auch, dass jeder Euro, der in die Betreuungsqualität der Kinder gesteckt wird, ein gut angelegter Euro ist, und werden deswegen der Änderung des Kindergartengesetzes zustimmen. Nun noch kurz zu den Entschließungsanträgen von Rot-Rot-Grün: Beide Anträge enthalten Punkte, die nun nicht mehr in den vorliegenden Änderungen des Kindergartengesetzes enthalten sind, und das auch aus guten Gründen. Ich sehe nicht ein, warum sie nun als Entschließungsantrag hier noch einmal vorgebracht werden, wo es vorher keine Einigung gab. Man möchte nun zum Beispiel den zukünftigen Landtag auffordern, das weitere kostenfreie KitaJahr dann doch noch in Angriff zu nehmen. Ich persönlich glaube nicht, dass der kommende Landtag hier zu irgendetwas aufgefordert werden müsste. Ich bin zuversichtlich, dass im kommenden Landtag die Abgeordneten auch so sehr gut wissen, was sie tun sollten oder was nicht, ohne dass wir sie auffordern. Deswegen werden wir beide Entschließungsanträge ablehnen, weil wir es als anmaßend empfinden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Wir stellen die Kinder in den Mittelpunkt unserer Bildungspolitik.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Frau Landtagspräsidentin Pommer, werte Abgeordnete des Landtags Thüringen, liebe Eltern, liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Trägervertreter – Herr Jankowski, Sie haben mir ein nasses Pult hinterlassen, merke ich gerade, Entschuldigung –, das Thüringer Kindergartengesetz regelt unter anderem, wie hoch die Ausstattung mit Personal im Kindergarten sein muss. Das Ganze heißt Mindestpersonalschlüssel. Man sagt, je höher dieser Mindestpersonalschlüssel ist, desto höher ist auch die Qualität im Kindergarten. Das ist auch ganz klar und einfach, denn je mehr Erzieherinnen und Erzieher in einer Kindergartengruppe sind, desto individueller kann ich arbeiten und jedem Kind die Aufmerksamkeit schenken, die es für seine persönliche Entwicklung braucht. Mit dem heutigen Änderungsgesetz, welches wir hier zur Abstimmung vorlegen, ermöglichen wir genau diese höhere, bessere, individuellere Betreuung und Bildung unserer Kinder. Vorgeschlagen wird, dass der Personalschlüssel der Kinder zwischen dem 1. und dem 3. Lebensjahr auf eins zu sechs erhöht wird. Das heißt, eine Pädagogin soll dann zukünftig sechs Kinder in diesem Alter betreuen. Dafür brauchen wir in Thüringen rund 800 VbE mehr. Bei den Kindern zwischen drei Jahren und Schuleintritt soll der Personalschlüssel auf eins zu zwölf erhöht werden. Auch hier ist eine deutliche Verbesserung im Personalschlüssel zu erkennen. Wir brauchen hierfür 1.200 neue VbE. Das Ganze wird den Freistaat stolze 146 Millionen Euro kosten. Das sagt aber auch ganz klar, diese Investition ist es uns wert und sie wird vom ersten Tag an die Kommunen per erhöhter Pauschale überwiesen. Aktuell haben wir in Thüringen in unseren 1.394 Kindergärten rund 11.800 Erzieherinnen und Erzieher. Da sind also 12.000 Erzieherinnen und Erzieher beschäftigt. Mit dem neuen Gesetzesvorschlag sollen über 2.000 neue VbE-Erzieherinnen und Erzieher geschaffen werden. Man kann sich ‑ also grob vorstellen, für jeden Kindergarten gibt es dann eine neue Erzieherin. Das stimmt zwar nicht so ganz, denn wir haben auch 31 Kindergärten im Freistaat, die nur um die 30 Kinder betreuen. Da ist der Aufwuchs natürlich nicht so hoch, aber im Durchschnitt stimmt das schon. Unser Land Thüringen hat in dem Bereich der Kindergärten ganz unterschiedliche Voraussetzungen. So werden in Jena und Weimar schon jetzt Kita-Plätze und damit auch Personalstellen abgebaut. Jene Städte in diesen Gebieten profitieren im besonderen Maße von diesem neuen Gesetz, weil drohende Arbeitsplatzverluste somit voll kompensiert werden können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es gibt aber auch ländliche Einrichtungen, welche händeringend auf der Suche nach neuem Personal sind. Diese können oftmals nicht so schnell mit dem gestiegenen Bedarf neue Fachkräfte einstellen. Daher haben wir eine dreijährige Übergangsfrist eingebaut, das heißt, wer es kann, darf die neuen Leute einstellen und wer es nicht sofort schafft, der hat drei Jahre Zeit. Aber – wohlgemerkt – ab dem ersten Tag bekommt die Kommune den gestiegenen Bedarf finanziert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Jetzt komme ich noch mal zu dem Herzensthema der Linken, der Beitragsfreiheit für den Kindergarten, was im Gesetz – wie schon gesagt – leider nicht vorkommt. Liebe CDU, wenn Sie Ihr Wahlprogramm von morgen und die programmatischen Punkte, die Sie hier aufgeschrieben haben, ernst nehmen würden, hätten Sie mit uns heute schon die Beitragsfreiheit einführen können.
(Beifall DIE LINKE)
Und das wissen die Thüringer Wählerinnen und Wähler, die Ihr Wahlprogramm lesen. Sie hätten heute mit uns zum 01.01.2025 die Beitragsfreiheit einführen können und nicht, wenn Sie vielleicht spekulativ in einer Landesregierung sind – das wird Ihnen dann keiner mehr abkaufen.
(Beifall DIE LINKE)
In sieben von 16 Bundesländern gibt es diese Beitragsfreiheit im Übrigen schon als sozialpolitische Maßnahme für Eltern, die an der Armutsgrenze leben, obwohl sie arbeiten gehen wollen. Kindergärten sind für uns Linke Bildungseinrichtungen und Bildungseinrichtungen sind kostenfrei zu gestalten, so wie jede staatliche Schule.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und ja, nun gehöre ich ja zu den Linken und sage ganz offen: Nehmt den Reichen und gebt den Armen!
(Beifall DIE LINKE)
So weit voll in Ordnung. Aber ich will mal die Kosten aufmachen, was es im Durchschnitt für eine Familie bedeutet, wenn man zwei Kinder im Kindergartenalter hat. Für das Essen bezahlen sie round about 200 Euro, nur für das Essen für so eine kleine Maus, die essen nicht besonders viel. Die reinen Kindergartengebühren sind mittlerweile im Durchschnitt auf 160 Euro angestiegen. Allerdings nicht mal für die ganztägige Betreuung, die Öffnungszeiten sind reduziert worden. Es gibt mehr Freizeit, es gibt mehr Schließtage, aber die Eltern müssen bitte freinehmen, um an diesen Schließtagen dann ihr Kind selbst zu betreuen. Diesen Satz, den ich gerade vorgerechnet habe, nehmen wir mal zwei, das macht also 720 Euro, die Sie als Familie als Belastung haben, wenn Sie zwei Kinder in den Kindergarten bringen, weil Sie arbeiten gehen wollen und müssen. Und das sind 720 Euro, die wirklich besonders wehtun. Insbesondere tut es den Familien weh, das sind die alleinerziehenden Mütter, die voll arbeiten gehen, die an dieser Armutsgrenze so gerade obendrüber schrammen. Besonders denen tut es richtig weh und das ist für mich sozusagen etwas, was ich nicht mehr nachvollziehen kann. Menschen, die voll arbeiten gehen, werden quasi mit 720 Euro, wenn sie zwei Kinder im Kindergartenalter haben, belastet. Uns als Linken erklärt man, dass das keine familienentlastende Leistung wäre, wenn wir die Kindergartengebührenfreiheit einführen. Das kann ich doch niemanden mehr erklären, das ist wirklich starker Tobak.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist für mich eine Schweinerei sondergleichen, dass in einem reichen Land wie Deutschland Kinder so viel Geld kosten. Und das ist ja nur die Kinderbetreuung im Kindergarten. Es geht weiter über die gestiegene Miete, Essen, Strom, Kleidung, Ausflüge, ein bisschen Bildung. Also mir kann man nicht weismachen, dass die 160 Euro, die wir den Familien gezielt zukommen lassen würden, keine Familienentlastung wären.
(Beifall DIE LINKE)
Ich sage Ihnen geradezu: Wer die Familien im Freistaat entlasten möchte, wer das soziale Gewissen im Freistaat haben möchte, der kann auch in Zukunft auf die Linke-Fraktion im Thüringer Landtag bauen. Wir sind die einzige Fraktion, die dafür ernsthaft gekämpft hat und auch weiterhin kämpfen wird.
(Beifall DIE LINKE)
Denn wir sind es, die die Familien entlasten wollen. Wir sind es, die bis zum Schluss die Stimme der finanziell Unterdrückten sind und eine tatsächliche Veränderung der vorherrschenden Machtverhältnisse anstreben, indem wir eben eine Umverteilung des Kapitals von oben nach unten vornehmen wollen. So ist im Übrigen auch unser Entschließungsantrag zu verstehen. Wir wollen soziale Gerechtigkeit im Freistaat Thüringen herstellen und das geht nur mit Links.
(Beifall DIE LINKE)
Zum Abschluss lassen Sie mich noch mal die Perspektive von Erzieherinnen und Eltern einnehmen. Ich selbst bin Erzieher, ich bin auch Elternteil. Ich sage Ihnen ganz klar: Wir Eltern, wir Erzieher sind keine Bittsteller an euch, an mich, an Politik. Wir haben einen klaren Auftrag an die Abgeordneten des Freistaats Thüringen. Unser Auftrag an Sie ist: Wir wollen die beste Betreuung und Bildung unserer Kinder haben, mit einer hervorragenden Qualität und mit einer Beitragsfreiheit. Da wird nicht darüber diskutiert, ob, wenn ja und überhaupt. Das ist die Forderung der Eltern und der Pädagoginnen und Pädagogen und daran hat sich Politik auch zu orientieren. Ich sage es noch mal: Wir sind hier keine Bittsteller.
(Beifall DIE LINKE)
Die heute vorgenommenen Verbesserungen sind im Übrigen – da spreche ich als ehemaliger Kindergartenleiter – eine längst überfällige Maßnahme, die lange Zeit zu Recht im Freistaat auch ein bisschen vor sich hergeschoben wurde, weil man gesagt hat, wir wissen nicht so ganz, wie man das finanzieren soll, und wir wissen nicht, woher die ganzen neuen Erzieherinnen und Erzieher kommen. Aber die Zeit hat sich verändert. Jetzt ist der Wille da, 146 Millionen Euro aus dem Steuersäckel zu nehmen und diese massive Investition in die Köpfe unserer Zukunft zu investieren. Jetzt sind die Personalstellen da, also müssen wir dieses Gesetz konsequenterweise auch umsetzen. Und natürlich, das weiß ich, da kehre ich wieder ein Stück zurück in meine Rolle als Politiker, gibt es noch viele Bereiche, die auch wichtig sind. Aber wenn Thüringen aus der Krise als Gewinner hervorgehen möchte, müssen wir in unsere Kinder investieren, müssen wir in die Köpfe von Thüringen investieren. Da der Kindergarten Teil vom Staat ist, ist es gut, wenn wir in diesen Teil vom Staat, in Bildung und Betreuung investieren, denn der Kindergarten bildet, er vermittelt Sprache, er vermittelt Wissen, er gibt Kompetenzen für die Schule und für das weitere Leben mit. Diese massive Investition, die wir heute in Qualität vornehmen, wird sich lohnen, und zwar können wir dadurch in Zukunft die schlausten Köpfe im Land haben.
(Beifall DIE LINKE)
Im Übrigen ist der Kindergarten der Bildungsbereich, der am wenigsten aufgrund der Herkunftsfamilie selektiert. Die Schlussfolgerung für mich ist ganz klar: Sie und wir müssen heute diesem Gesetz zustimmen, sodass es zum 01.01.2025 Gültigkeit erlangt! Der nächste Landtag braucht einen Stufenplan hin zu den geforderten wissenschaftlichen Mindeststandards und einer Beitragsfreiheit im Kindergarten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier auf der Tribüne, nachdem man beim Schulgesetz ja zu einem relativ versöhnlichen Ende gekommen ist, ist man fast versucht, das Gleiche auch beim zweiten großen letzten Bildungsprojekt in dieser Legislatur zu ermöglichen. Allerdings konnten Sie dieses Mal unsere Bedenken nicht so recht zerstreuen, nicht etwa, weil die Änderung des Personalschlüssels zu viel kosten würde, sondern weil im Laufe des Prozesses dieses Gesetzgebungsverfahrens einige Probleme zutage getreten sind, die die Struktur der Kindergartenfinanzierung betreffen und die nicht gelöst werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sie schaffen mit diesem Gesetz nämlich ungedeckte Personalbedarfe und machen die Kita-Finanzierung noch komplizierter. Es ist immerhin gut, dass auf die Hinweise aus der Anhörung reagiert wurde, und die viel kritisierte Beitragsfreiheit, auch wenn Herr Reinhardt hier noch mal sehr vehement dafür gestritten hat, und auch das Zentrum für frühkindliche Bildung im Gesetz ausgeklammert sind. Das macht es uns leichter, uns zu verhalten. Ich bin darüber hinaus auch froh, dass es die Anhebung der Mindestpersonalzahl, die ursprünglich in dem Gesetz drin war, auch nicht mehr in diesem Gesetzentwurf drin ist, denn die Frage, wie viele Fachkräfte in einer Kita überhaupt nötig sind, hätte bei einer Anhebung hier viele kleine Kitas, deren Personal wir eigentlich hier retten wollen, in ihrer Existenz bedroht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Kommen wir also zu dem Punkt, der hier viel diskutiert wurde und um den es ja auch gehen soll, die Änderung des Personalschlüssels. Bei der Schlüsselverbesserung, was jetzt hier immer mehrfach gefallen ist, geht es nicht wirklich um Schlüssel, sondern es geht um Personal, also die Frage, wie viele Fachkräfte sich in den Kindergärten um die Kinder kümmern sollen. In der Schule – das betrifft dann eher die Zuhörenden hier – sind das momentan wahrscheinlich so eins zu 26, 28, 30, also ein Lehrer auf 28 Schüler; bei den Kleineren machen wir die Zahl ein bisschen kleiner. Aber anders als hier in der Diskussion suggeriert wird – so ehrlich muss man an der Stelle auch sein –, stand im Vordergrund der Verhandlungen eigentlich weniger die Qualitätsverbesserung, sondern es ging in erster Linie darum, Personal zu halten. Es ging darum, die Fachkräfte zu halten, die wir aufgrund sinkender Kinderzahlen sonst verlieren würden, wenn wir den Schlüssel nicht verändern. Das macht das Ansinnen deswegen nicht schlechter, weil jede Schlüsselverbesserung die Betreuungszeit und damit auch die Qualität der Betreuung in den Kindergärten erhöht, und das sagen nicht nur wir, sondern das sagt uns auch die Wissenschaft. Die jetzt ausgehandelte Paketlösung sieht die Verbesserung der Schlüssel im U3Bereich auf eins zu sechs vor und im Ü3-Bereich auf eins zu zwölf. Es ist richtig, das ist ein großer Schritt. Ob das ein großer Wurf ist, Kollege Hartung, da bin ich mir noch nicht so sicher
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Glau-
ben Sie mir einfach!)
(Beifall DIE LINKE)
– genau, ich glaube Ihnen einfach –, weil dieser große Schritt nicht nur Personalabbau verhindert, sondern darüber hinaus für einen Mehrbedarf von 711 Vollzeitäquivalenten sorgt. Das zumindest, wenn man den Zahlen der Anzuhörenden Glauben schenkt, denn – das kommt noch dazu – wir haben in Thüringen keine verlässliche Datenlage dazu, was die Personalsituation in allen Thüringer Kindergärten angeht, weder zu den aktuell eingesetzten Vollzeitäquivalenten noch zu Teilzeit oder zum erwarteten Renteneintritt. Dass wir diesen Mehrbedarf vermutlich nicht abdecken können, das habe ich schon an verschiedenen Stellen eingebracht, und so räumen Sie jetzt einen relativ großzügigen Übergangszeitraum ein. Gegebenenfalls müssen wir vor Ablauf dieses Zeitraums – auch das hat sich aus der zweiten Anhörung ergeben – aber erneut eine Schüsselanpassung vornehmen,
(Beifall Gruppe der FDP)
weil die Kräfte, die wir nun im System halten würden, aufgrund der weiter absinkenden Geburtenzahlen herausfallen würden. Das Problem ist – Sie sehen –, wir versuchen hier einen bedarfsunabhängigen Ausgleichsmechanismus in einem Gesetz zu schaffen, das eigentlich darauf ausgelegt ist, die Finanzierung eines Subjekts, also eines kindbezogenen Schlüssels, über Pauschalen zu regeln.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der Gemeinde- und Städtebund hat in seiner Anhörung richtigerweise dazu ausgeführt, dass durch die vielen Änderungen der letzten Jahre eigentlich aktuell überhaupt gar keine Systematik mehr erkennbar ist, wie die Finanzierung läuft.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das zeigt sich auch bei diesem Entwurf. Denn statt einer Vereinheitlichung, die Sie ja über den Personalschlüssel machen, indem wir sagen, Ü3 fassen wir zusammen und U3 fassen wir zusammen, schaffen Sie zusätzliche Pauschalen, und mittlerweile kommen wir bei fünf verschiedenen Schlüsselgruppen auf sieben verschiedene Finanzierungspauschalen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da ist die Infrastrukturpauschale noch nicht drin, und auch die Aufgaben für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Es wird dementsprechend aus unserer Sicht eine dringende, schwere Aufgabe des nächsten Landtags sein, sich das Kindergartengesetz einmal systematisch vorzunehmen und entweder subjektbezogen durchzuziehen und vernünftig umzusetzen oder einen Systemwechsel voranzubringen. Es ist aus unserer Sicht notwendig, das Gesetz haushaltssystematisch glattzuziehen und so Planungssicherheit und Verlässlichkeit für alle Akteure zu schaffen, und dabei lohnt sich sicher auch ein Blick auf Finanzierungsmodelle wie eine gruppen- oder eine einrichtungsbezogene Finanzierung, die kann das alles vereinfachen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir hoffen, dass die Veränderungen den Kindergärten im Freistaat tatsächlich erst mal Luft verschaffen. Wir enthalten uns hier und stehen der Änderung also nicht im Weg, sind aber nicht davon überzeugt, dass die Probleme damit langfristig gelöst sind. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mit einem Zitat von Friedrich Fröbel beginnen. Wir wissen ja alle, die Wiege des Kindergartens steht hier in Thüringen. Fröbel ist da einer der ganz entscheidenden Menschen für die Entwicklung der Kindergärten gewesen und er sagte einmal: „Kinder sind wie Blumen. Man muss sich zu ihnen niederbeugen, wenn man sie erkennen will.“ Ich finde, das ist ein sehr schönes Bild und beschreibt die Augenhöhe, die es braucht, die Erzieherinnen und Erzieher, die Fachkräfte immer wieder herstellen müssen, wenn sie sich auf Kinder einlassen. Das ist natürlich eine große Herausforderung, wenn das Ganze dann in die Politik übersetzt werden soll, denn als Politik sind wir dazu da, Rahmenbedingungen zu schaffen. Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildung, für die erste Säule im Bildungssystem, die für uns ganz zentral ist. Daniel Reinhardt hat es auch schon herausgestellt. Ich bin in den letzten Wochen wirklich oft gefragt worden – das war etwas, was viele Menschen hier im Freistaat umgetrieben hat –: „Kriegt ihr denn das noch hin mit dem Kindergartengesetz? Findet ihr dazu eine Einigung?“ Ich war da zugegebenermaßen skeptisch und ich sage auch ganz offen, ich bin davon überzeugt, ohne den Druck von der Straße, ohne die Allianz für Fachkräfte, ohne die vielen Erzieherinnen, die vielen Eltern, auch die Kinder, die hier vorm Landtag standen und uns deutlich gemacht haben: „Wir brauchen jetzt die Schlüsselverbesserung, wir brauchen jetzt diese Schlüsselverbesserung auf eins zu zwölf!“ wäre uns das nicht gelungen. Denn genau dieser Druck hat auch die CDU dazu gebracht, sich endlich zu bewegen.
(Beifall DIE LINKE)
Schauen wir uns einfach noch mal die Fakten an: Wir haben einen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, der jetzt seit fast einem Jahr hier im Haus liegt und wozu wir auch eine große Anhörung durchgeführt haben. Ich will es gleich einmal und am Anfang auch ganz kurz zur AfD sagen: Die AfD ist die einzige Fraktion, die wirklich überhaupt nichts dazu beigetragen hat.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Jankowski, es gibt von Ihnen keine Zeile, gar nichts dazu. Wir wissen auch alle, warum. Sie wollen ja gar nicht, dass Kinder in Kindergärten gehen. Das haben Sie heute hier in Ihrer Rede mal kurz verraten. Sie wollen die Herdprämie auszahlen, wissen wir ja alles. Das ist Ihr altes Familienbild. Das hat aber mit der Lebensrealität nichts zu tun. Ich bedauere ausdrücklich, dass Franziska Baum, mit der wir sonst immer sehr konstruktiv zusammenarbeiten, heute hier so viel Skepsis hat erkennen lassen, weil ich davon überzeugt bin, dass wir mit dem Kindergartengesetz tatsächlich viele Schritte weiterkommen. Ich will das auch noch mal begründen. Ich bin da sehr bei meinem Kollegen Thomas Hartung, der gesagt hat: Das ist ein großer Wurf, der uns letztmals so 2010 geglückt ist. Wir erinnern uns alle. Da gab es damals ein Volksbegehren für eine bessere Kinderbetreuung in Abgrenzung zu Dieter Althaus und seinen damaligen Kürzungen. Insofern will ich noch mal sagen: Es ist gut, dass wir heute hier das Gesetz auf dem Tisch liegen haben, und ja, es gibt eine Verbesserung, die wir uns auch gewünscht haben, die von der CDU mit dem Schlüssel eins zu sechs für die Zwei- bis Dreijährigen konkretisiert wurde, die wir jetzt auch mit in das Gesetz aufgenommen haben. Das ist richtig so, dass wir auch bei den Kleinsten eine Verbesserung machen. Aber, liebe CDU, es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass Sie den Schlüssel eins zu zwölf eben nicht ab 01.01.25 wollten. Ich bin froh, dass wir uns auf die dreijährige Übergangsfrist verständigt haben. Daniel Reinhardt hat sehr genau beschrieben, warum. Weil es eben den Trägern den nötigen Freiraum verschafft zu agieren, entweder die Kräfte, die sie schon haben, ab sofort zu binden oder sich auf die Suche zu begeben. Ich bin auch froh, dass wir über die Betriebskosten – das will ich auch noch mal sagen – auch die Praktikumsvergütung mit geregelt und diese hier mit aufgenommen haben und auch die praxisintegrierte Ausbildung sicher gemacht haben. Das kostet viel Geld – ja. Da wird jetzt wieder jemand sagen: Sind es nun 146 Millionen Euro oder 156 Millionen Euro? Das wissen wir nicht so genau. Warum wissen wir das nicht so genau? Weil es von den Kinderzahlen, die wir in den Einrichtungen haben, abhängig ist und die können wir nicht eins zu eins vorhersagen. Deswegen ist es trotzdem wichtig, dass sich der Landtag dazu bekennt, dieses Geld dafür auszugeben, weil jeder Euro, den wir in frühkindliche Bildung investieren, sich vielfach rechnet, davon bin ich wirklich zutiefst überzeugt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und ja, wir wollten mehr, das sage ich auch ganz deutlich. Wir wollten sehr viel mehr. Das haben wir nicht erreicht. Wir wollten sowohl zum Thema „Beitragsfreiheit“ eine Verständigung als auch zum Zentrum für frühkindliche Bildung, ich habe es vorhin gesagt, deswegen haben wir dazu auch zusätzlich zwei Entschließungsanträge eingereicht. Aber entscheidend ist, dass wir jetzt einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der klarmacht, wir haben zum einen die Schlüsselverbesserung und wir haben auch aus der Anhörung gelernt, denn manche tun so, als ob das nicht passiert wäre. Zum Beispiel hatten wir Stichtagsregelungen vorgesehen, wozu uns die Träger klar gesagt haben, die sind so nicht praktikabel. Deswegen haben wir sie rausgenommen. Wir hatten im ursprünglichen Gesetzentwurf auch eine Regelung für kleine Einrichtungen mit aufgenommen, die so auch nicht hilfreich war. Das sagen wir ganz ehrlich. Deswegen haben wir sie rausgenommen, weil wir eben kleinen Einrichtungen auch die Chance geben wollten, mit dem nötigen Personal so haushalten zu können, wie es für sie richtig und wichtig ist. Deswegen noch mal: Es stimmt schon, ein Erfolg hat immer viele Mütter und Väter. So ist das. Aber dieser Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün mit dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün, so wie er jetzt auch zur Abstimmung kommt, ist gut, ist richtig und zukunftsweisend. Trotzdem wird er uns nicht davon entbinden, uns auch in der nächsten Legislatur weiter mit dem Thema zu beschäftigen. Denn wir haben zwar bundesweit die höchste Betreuungsquote, das muss man klar sagen, aber beim Personalschlüssel waren wir immer noch ein bisschen hinterher. Wir sind das Land, in dem die Wiege des Kindergartens steht. Wir wollen frühkindliche Bildung von Anfang an hochqualitativ anbieten, dafür braucht es auch das nötige Geld, dafür braucht es die politische Unterstützung, dafür braucht es den Rahmen und deswegen ist es ein gutes, ein wichtiges Signal, wenn wir uns heute hier mehrheitlich auch dazu verständigen und wenn wir heute nicht nur das Gesetz, sondern auch beide Entschließungsanträge verabschieden. Darum bitte ich Sie und danke noch mal allen, die zum Gelingen beigetragen haben, den Mitarbeiterinnen im Ministerium, Daniel Reinhardt hat es gesagt, genauso wie den Referentinnen und Referenten, die ganz viel Zeit darauf verwandt haben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Ja, es geht auch ganz schnell. Ich muss nur ganz kurz was dazu sagen. Frau Rothe-Beinlich, also, sorry, aber Sie schließen uns mit öffentlicher Ansage aus allem aus. Sie wollen nicht, dass wir mitmachen. Sie sagen das auch noch ganz offen so und jetzt stellen Sie sich hier vorn hin und behaupten, wir hätten nichts beigetragen. Nein, so ist es nicht!
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Haben Sie ja auch nicht!) Es mag tatsächlich sein, dass unsere Vorschläge dort nicht mit eingegangen sind.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben keinen vorgelegt! Keinen einzigen!) Aber es ist nun mal im Ergebnis so, dass wir uns die Sachen, die Sie einbringen, eben nicht so wie Sie bei uns angucken und dagegenstimmen, weil sie von uns kommen oder weil sie von Ihnen kommen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Welchen Vorschlag haben Sie denn eingebracht? Nennen Sie mir einen einzigen!) Nein, wir gucken es uns an, wir beurteilen das Ganze sachlich. Und in dem Fall führt es dazu, dass wir sogar Ihren Sachen zustimmen. Weil wir eben nicht so ideologisch unterwegs sind wie Sie.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste im Saal und am Livestream, was gibt es Schöneres als fröhliche und lachende Kinder? Was ist die Voraussetzung dafür? Dass es gut in der Familie aussieht und dass sie im Kindergarten gut betreut werden und dann natürlich auch in der Schule gute Bedingungen finden. Lachende und fröhliche Kinder habe ich gestern erlebt, hier im „Spatzennest im Park“, ein Kindergarten in Erfurt, der 50 Jahre alt geworden ist. Wir haben gemeinsam den Geburtstag gefeiert. Aber es gab auch eine große Vorfreude auf den heutigen Tag, weil, wie schon von den Abgeordneten hier berichtet wurde, alle in großer Erwartung sind, dass das Kindergartengesetz heute verabschiedet wird. Dieses Kindergartengesetz wird etwas erzeugen. Und zwar einen Plumps. Keinen Einfachplumps, keinen Zweifachplumps, sondern einen tausendfachen Plumps. Warum Plumps? Weil vielen Menschen, Erzieherinnen und Erziehern, Eltern ja wirklich große Steine vom Herzen fallen werden, weil alle darauf gewartet haben. Darauf ist Herr Reinhardt ja im Speziellen eingegangen, auf die Geschichte dieses Gesetzes. Danke dafür, Daniel. Aber nicht nur dafür, sondern auch für deine engagierte Rede.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben, meine Damen und Herren, immer die Frage in den Mittelpunkt gestellt: Wie sieht es denn in den Kindergärten aus? Ja, wir haben in den letzten sieben Jahren viel für die Kindergärten getan und damit für die Kinder. Ich bin gestern in einer Grundschule gefragt worden, was denn mein Wahlspruch sei. Mein Wahlspruch war – und die Abgeordneten werden sich an 2017 erinnern –: „Das Beste für die Kinder ist nur gut genug.“ Das ist genau auch von den Kindern angenommen worden. Wenn ich kurz erinnern darf, was im Kindergartenbereich in den letzten Jahren passiert ist: Wir haben immer wieder am Personalschlüssel gearbeitet. Das ist alles hier erläutert worden, worum es dabei geht. Aber es hat eben auch dazu geführt – Franziska Baum, du bist darauf eingegangen –, dass es eben die verschiedensten Schlüssel gab und dass die auch zu einem hohen Verwaltungsaufwand in den Kindergärten geführt haben. Ganz klar, das musste korrigiert werden. Wir haben über die Sprach-Kitas gesprochen. Dass die sprachliche Vorbereitung der Kinder auf die Schule – nicht nur auf die Schule, aber speziell auf die Schule – notwendig ist. Alle, die hier im Saal sitzen, wissen, dass der Bund ein Programm aufgelegt hat, das er dann aber eingestellt hat. Wir als Thüringen – mit Ihrer Unterstützung, meine Damen und Herren – haben dieses Sprach-Kita-Programm fortgesetzt. Das Programm „Vielfalt vor Ort begegnen“ ist unwahrscheinlich wichtig, um eben auch Sozialarbeit in die Kindergärten zu bringen. Auch dieses Programm wird fortgesetzt. Wenn auf Bundesebene erst das Gute-KiTa-Gesetz auf den Weg gebracht wurde – jetzt das Qualitätsgesetz und dann kommt das Qualitätsentwicklungsgesetz –, dann ist das auch ein Punkt, der unseren Kindergärten zugutekommt. Ich will damit nur deutlich machen, dass sowohl der Bund, aber auch die Länder und wir konkret als Freistaat, bei dem Thema „Kindergarten“ und dem Wohl der Kinder – und zwar, was die Betreuung und die Bildung im Kindergarten betrifft –, immer hart am Wind gesegelt sind und immer notwendige Entscheidungen getroffen haben. Deswegen ist das heute – und so würde ich das in mein Tagebuch reinschreiben – ein guter Tag für Thüringen. Für mich auch ein guter Tag, ein GuteLaune-Tag, und ich habe wieder gute Stimmung, so wie auch bei dem Schulgesetz. Erst mal vorab schon herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn ich dann aber, lieber Christian, euren Brief, den Brief der CDU, an die Kindergärten lese, dann bin ich an die „Prawda“ erinnert. Also, für die Schülerinnen und Schüler, die des Russischen nicht mächtig sind, „Prawda“ ist russisch und bedeutet „Wahrheit“, aber es gab da auch und gibt immer noch eine Zeitung, die „Prawda“ hieß. Und als ich mal unter anderem 1986 in Moskau studiert hatte, war ja Tschernobyl. Wir in Moskau haben nicht erfahren, dass es an diesem Tag diesen Reaktorunfall gab. Das habe ich über Umwege erfahren. „Prawda“, diese Zeitung, lieber Christian, hat immer nur eine bestimmte Wahrheit abgedruckt, die genau den damaligen Machthabern diente. Eine spezielle Wahrheit, aber was wahr war und was nicht wahr sein sollte, das wurde dort nicht abgedruckt. Und das ist genau euer Brief. Ihr habt etwas abgedruckt, was gar nicht der Wahrheit entspricht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Da, glaube ich, sollte noch mal Klartext gesprochen werden, denn am Ende geht es ja darum – die Abgeordneten von Rot-Rot-Grün haben das deutlich gemacht –, der Ausgangspunkt dieser Diskussion war der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Daran haben wir uns festgebissen – und lange auch festgebissen, muss man sagen –, aber dann auch zielgerichtet daran gearbeitet, dass es zu dem Ergebnis kommt, wie es heute ganz konkret vorliegt. So viel Wahrheit, meine Damen und Herren, muss sein. Die CDU hat – ja, da ziehe ich auch den Hut vor der CDU – einen langen und schwierigen Weg zurückgelegt. Aber eins ist doch klar – und das zeichnet Thüringen auch aus, meine Damen und Herren –: Thüringen hat starke Gewerkschaften, Thüringen hat starke Verbände, und das ist auch notwendig. Der Druck von der Straße hier vor dem Landtag und vor Ort, der hat dafür gesorgt, dass die CDU ihre Haltung zu diesem Gesetz geändert hat, auch ihre Haltung zu dem Personalschlüssel.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen, meine Damen und Herren, kann jeder seine Geschichte erzählen. Jeder kann seinen Beitrag einbringen. Das ist auch richtig. Alle, die hier im Saal sind, haben ihren Beitrag eingebracht, richtig. Aber am Ende ist es nicht die Frage: Wer hat hier was gemacht? Sondern die Frage ist doch: Was kommt den Kindern zugute und was kommt am Ende den Erzieherinnen und Erziehern und damit dann auch den Eltern zugute? Wenn wir jetzt nicht das Problem der zurückgehenden Kinderzahlen hätten, hätten wir sowieso die Frage nach der Qualitätsverbesserung in den Kindergärten gestellt. Da sind wir uns doch sicherlich alle einig. Deswegen ist nach meiner Auffassung eins zu zwölf jetzt – das war die Forderung von der Straße, eins zu zwölf – eine richtige Entscheidung, eine notwendige Entscheidung. Aber es darf nicht das Ende der Geschichte sein. Wenn ich sage, das Beste für die Kinder ist nur gut genug, dann ist eins zu zwölf etwas Gutes für die Kinder. Es ist aber noch nicht das Beste für die Kinder, deswegen brauchen wir den Stufenplan, von dem hier gesprochen wurde,
(Beifall DIE LINKE)
und der übrigens auch, Anja Müller, hier im Petitionsausschuss von den Petentinnen und Petenten eingefordert wurde. Ich stehe dazu und sage auch, der Stufenplan muss sein, und das ist eine Herausforderung und Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Deswegen reden wir, wenn ich über Qualität spreche, erst darüber, was den Kindern zugutekommt. Das Zweite ist: Angesichts der zurückgehenden Kinderzahlen ist es nun mal so, dass dann auch zu Recht von Trägern, aber auch von den Beschäftigten, sprich von den Erzieherinnen und Erziehern, die Frage gestellt wird: Was wird denn nun aus mir, wenn also weniger Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten unter den aktuell geltenden Kriterien eingesetzt werden können? Und deswegen war es auch notwendig, den Personalschlüssel zu verbessern, damit die jetzt im Kindergarten tätigen Erzieherinnen und Erzieher auch ihre Arbeit behalten und zukünftig an den Kindern arbeiten können. Es ist auch ein Signal an die jungen Leute, ob es denn sinnvoll ist und richtig ist, in dem Beruf der Erzieherin und des Erziehers zu arbeiten. Also es geht in mehrere Richtungen, sowohl an die jetzt Beschäftigten, aber auch an die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es vollkommen richtig: Dieses eins zu zwölf und auch das eins zu sechs, was die CDU eingebracht hat – das ist auch eine notwendige Geschichte und notwendige Forderung gewesen –, dient den Kindern, dient den Erzieherinnen und Erziehern, dient den Trägern, dient aber auch den Eltern, weil sie ihre Kinder in den Einrichtungen gut gebildet und betreut wissen.
(Beifall DIE LINKE)
Darum geht es jetzt, wir sichern Arbeitsplätze. Deswegen muss alles Hand in Hand gehen. Wir brauchen gut motivierte Erzieherinnen und Erzieher und wir brauchen natürlich einen solchen Schlüssel, der es auch ermöglicht, dass das Beste in den Kindergärten an Bildung und Betreuung tatsächlich gegeben wird. Das wird mit diesem Gesetz erreicht, aber, wie gesagt, das darf nicht das letzte Wort der Geschichte sein, an dem Thema muss auch weitergearbeitet werden.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist hier schon von den verschiedenen Rednerinnen und Rednern gesagt worden, dass dieses Gesetz ein Kompromiss ist. Natürlich ist es ein Kompromiss, der sich tatsächlich auf die Verbesserung des Personalschlüssels und die anderen Punkte, die hier auch genannt wurden, die ich alle für richtig halte, beschränkt. Es ist aber auch notwendig, über die Frage der Beitragsfreiheit zu sprechen – Daniel Reinhardt hat das hier sehr engagiert noch mal eingebracht. Ich bin der Überzeugung, dass sowohl der Ministerpräsident Bodo Ramelow aber auch ich und auch Die Linke – und vielleicht auch nicht nur Die Linke, sondern auch andere Fraktionen – im zukünftigen Landtag mit Unterstützung der Eltern und der Gewerkschaften das Thema „Beitragsfreiheit“ wieder aufrufen, weil Bildung vom Kindergarten bis zum Meister, bis zum Studium beitragsfrei sein muss.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist nicht nur eine sozialpolitische Entscheidung, sondern das ist auch eine bildungspolitische Entscheidung und hat was mit Chancengleichheit für alle zu tun. Deswegen ist die Frage der Beitragsfreiheit nicht vom Tisch, sondern sie gehört auf die Tagesordnung in der nächsten Legislatur. Genauso gehört das Zentrum für frühkindliche Bildung auf die Tagesordnung. Es wird auch hier im Landtag immer von evidenzbasierten und wissenschaftsbasierten Entscheidungen gesprochen. Wenn wir tatsächlich in Zukunft Kindergarten gestalten wollen, dann bitte schön auf einer wissenschaftlichen Grundlage, die nicht politisch, die nicht ideologisch geprägt ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen ist es notwendig, dieses Institut, dieses Zentrum auf den Weg zu bringen, meine Damen und Herren. Und deswegen ist heute ein guter Tag, weil erstens ein Gesetz verabschiedet wird, welches den Kindern, den Erzieherinnen und Erziehern, den Eltern zugutekommt, und zweitens mit Entschließungsanträgen deutlich gemacht wird, dass nicht das letzte Wort der Geschichte gesprochen ist, sondern sowohl bei der Qualitätsverbesserung, bei dem Zentrum für frühkindliche Bildung und der Beitragsfreiheit noch viele Wegstrecken und große Aufgaben vor Thüringen stehen. Dafür wünsche ich dem zukünftigen Landtag ein gutes Händchen, viel Glück und viel Erfolg bei den guten Entscheidungen im Interesse der Kinder. Das Beste für die Kinder ist nur gut genug. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf, zunächst die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10210. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen im ganzen Rund. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der Gruppe der FDP ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/10172 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls wieder die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der Gruppe der FDP angenommen. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die für den Gesetzentwurf sind, sich von ihren Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Ich sehe fast das gesamte Plenum stehen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Hier stehen die Mitglieder der Gruppe der FDP. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10186. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/10187. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Wer ist gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 23 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9426 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/10183 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10190 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10207 Neufassung dazu: Ehrenamtliche entlasten, Bürokratie abbauen – Reisekosten für Ehrenamtliche im öffentlichen Auftrag unkompliziert erstatten Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10208 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. König aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Herr Abgeordneter Dr. König, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier im Planum, aber auch am Livestream, der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vom 24. Januar 2024 in der Drucksache 7/9426, Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtlicher Vorschriften, sowie der Entschließungsantrag in der Drucksache 7/9482, Starkes Ehrenamt für Thüringen – ehrenamtliches Engagement unterstützen, fördern und vereinfachen, wurden in der 127. Plenarsitzung am 1. Februar 2024 behandelt und an den federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, den Innen- und Kommunalausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Petitionsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024 beschlossen, am 16. Mai ein mündliches Anhörungsverfahren zu beiden oben genannten Beratungsgegenständen durchzuführen und die Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse zu dieser Anhörung einzuladen. Darüber hinaus wurde auch eine schriftliche Anhörung beschlossen. Ebenfalls in der 68. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde am 7. März 2024 die Durchführung eines Online-Diskussionsforums zum oben genannten Gesetzentwurf in der Zeit vom 11. März bis zum 10. Mai 2024 beschlossen. Im genannten Zeitraum sind aber keine Beiträge eingegangen. Schriftliche Stellungnahmen erfolgten umfangreich. Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 70. Sitzung am 16. Mai 2024 und in seiner 71. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten sowie ein mündliches und schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die mündliche Anhörung war am 16. Mai 2024. Ich muss insgesamt sagen, wir hatten eine sehr umfangreiche, große Anhörung, insgesamt 15 Anzuhörende waren bei der mündlichen Anhörung vor Ort, unter anderem der Landessportbund Thüringen, der Landesjugendring, die Thüringer Ehrenamtsstiftung, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, DGB Hessen-Thüringen und der Landestierschutzverband –, um nur einige der 15 Anzuhörenden in der mündlichen Anhörung zu nennen. Was die schriftliche Anhörung angeht, ist festzustellen, dass wir 60 schriftliche Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf bekommen haben, was wirklich eine sehr große Beteiligung flächendeckend in ganz Thüringen dokumentiert.
(Beifall CDU)
Von der CDU-Fraktion wurde zum Gesetzentwurf am 29. Mai 2024 ein Änderungsantrag sowie am 30. Mai 2024 ein weiterer Änderungsantrag zum genannten Entschließungsantrag gestellt. Ebenfalls am 30. Mai 2024 stellten die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Mit Vorlage 7/6677 vom 30. Mai 2024 empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Nach dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Mai 2024 empfiehlt der federführende Ausschuss ebenfalls, den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion mit Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 53. Sitzung am 8. März 2024 und in seiner 55. Sitzung beraten und mit der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung zur Kenntnis genommen. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 84. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung empfohlenen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 75. Sitzung am 4. Juni 2024 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung empfohlenen Änderungen anzunehmen. Die zunächst vorgesehene Mitberatung des Petitionsausschusses wurde in der Plenarsitzung am Mittwoch zurückgenommen, sodass dort keine Mitberatung stattgefunden hat. Insgesamt ist zu sagen, dass wir hier nach einem sehr umfangreichen Anhörungsverfahren eine positive Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gesetzentwurf haben. Noch mal recht herzlichen Dank an alle für die zügige Beratung, innerhalb eines halben Jahres dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Das ist das erste der Bundesrepublik, also haben wir heute auch hier einen historischen Moment im Thüringer Landtag. Ich freue mich auf die Beratung. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, ein paar kurze Worte zu unserem Entschließungsantrag. Es ist ja in der Berichterstattung schon deutlich geworden, dass wir unseren Gesetzentwurf im Sozialausschuss sehr intensiv diskutiert haben. Da gab es eine Formulierung zur Erstattung von Reisekosten für Ehrenamtliche, die im öffentlichen Auftrag unterwegs sind. Da gibt es in Thüringen, aber auch in Deutschland, eine Regelungslücke. Wir hatten versucht, das über das Reisekostengesetz zu lösen. Im Ausschuss gab es darüber Diskussionen, inwieweit das rechtlich praktikabel sei, und deswegen haben wir uns darauf verständigt, diesen Punkt zu streichen. Nichtsdestotrotz gibt es aber dieses Problem und wir kennen zahlreiche Ehrenamtliche, die darauf warten, dass auch dieses gelöst wird. Da das jetzt im Rahmen dieses Gesetzentwurfs nicht so einfach war, haben wir einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der die Landesregierung damit beauftragt, das Problem so zu lösen, dass es rechtlich sauber ist und vor allen Dingen den Ehrenamtlichen hilft. Und in diesem Sinne darf ich unseren Entschließungsantrag begründen und auch um Zustimmung werben. Danke.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenarsaal, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, da reden wir heute mal über das Ehrenamtsgesetz. Werte Zuhörende, Sie werden nachher erleben, vielleicht auch nachvollziehen können, dass der alte Spruch stimmt: Ein Gesetz, was in den Landtag eingereicht worden ist, verlässt so in der Art und Weise den Landtag nicht. Und das Ehrenamtsgesetz ist ein Beweis dafür, dass an einem Gesetz parlamentarisch sehr viel geändert wird und an diesem auch geändert werden musste. Aber ich will noch mal ein Stückchen zurückgehen in die vergangene Landtagssitzung am 26.04., denn da wurde für uns als Fraktion Die Linke und, ich glaube, für die meisten hier im Rund ein sehr entscheidender Schritt für Thüringen gegangen: Das Ehrenamt wurde in die Thüringer Verfassung aufgenommen und somit ist für uns eine wichtige Grundlage dafür gelegt worden, zu einem Ehrenamtsgesetz zu kommen. In dem jetzigen Artikel 41 a der Verfassung heißt es, dass damit alle staatlichen Stellen und öffentlichen Akteure rechtsverbindlich dazu verpflichtet sind, in den gesellschaftlichen Bereichen und mit allen brauchbaren Instrumenten und Maßnahmen das Ehrenamt zu unterstützen und zu fördern. Ein Satz, der eventuell nur ganz einfach klingt, aber ich denke, für die Thüringerinnen und Thüringer, und davon die 750.000 Engagierten, ist das ein wichtiger Satz, um auch in Perspektive genau die Unterstützung für das Engagement einklagen zu können. Damit ist mit dem Gesetzestext demnach ein erster Schritt geschaffen worden, um das Ehrenamt in Perspektive zu unterstützen, also nur ein Baustein. Wir als Fraktion Die Linke haben einen anderen Weg für richtig gehalten. Ich hätte es gut gefunden, wenn wir uns gemeinsam mit breitem ehrenamtlichem Engagement in einer kommenden Legislatur auf den Weg gemacht hätten, um eine gesetzliche Initiative, ein gesetzliches Festschreiben des Ehrenamts in einem Ehrenamtsgesetz zu erreichen. Nun haben wir aber davon Abstand genommen, nachdem unter anderem in der Anhörung, wie bereits Kollege Dr. König hier formuliert hat, eine Vielzahl von Kritiken an dem damaligen Gesetzentwurf, aber auch Wünsche und Forderungen noch mal sichtbar und deutlich gemacht worden sind. Dr. König hat darauf hingewiesen, dass sich über 60 Anzuhörende zu einem Gesetzentwurf schriftlich geäußert haben. Ich glaube schon, das ist eine unwahrscheinlich hohe Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichsten Vereine und Verbände, die sich inhaltlich dazu bekannt haben. An der Stelle sage ich Danke, wirklich Danke für die Mühe, die man sich gemacht hat, um uns noch mal schwarz auf weiß darzulegen, wo Änderungen, wo Wünsche, wo vielleicht Lücken sind. Eigentlich sind natürlich die vielen schriftlichen Stellungnahmen viel zu wenig gewürdigt worden. Ich hätte mir da mehr Zeit gewünscht, aber die Zeit haben wir aufgrund des Ablaufs der Legislatur an der Stelle nicht. Trotzdem will ich noch mal auf zwei, drei Punkte hinweisen, die in dem ursprünglichen Gesetzestext schon immer viel Widerstand hervorgerufen haben. Widerstand gab es natürlich bei der Einführung des Ehrenamtsbeauftragten. Eine neue Stelle sollte geschaffen werden, und, ich glaube, es ist gut, dass wir gemeinsam gesagt haben: Das geht überhaupt nicht. Wir wollen keinen zusätzlichen Beauftragten, der sich um die Thematik „Ehrenamt“ kümmert. Das wäre für uns als Fraktion Die Linke die Installierung einer Doppelstruktur gewesen, die überhaupt nicht dem Anspruch eines Gesetzes, der Reduzierung des bürokratischen Aufwands, entsprochen hätte. Darum ist es gut, dass genau dieser unwahrscheinlich große Passus rausgenommen worden ist. Es ist auch gut, dass man diese besondere Förderung des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr aus dem Gesetz genommen hat, denn das hätte für mich eine Bevorzugung eines bestimmten Ehrenamtsbereichs bedeutet, die an dieser Stelle nicht gerechtfertigt gewesen wäre, da natürlich auch eine Vielzahl von Sozialvereinen, von kirchlichen Trägern ehrenamtlich aktiv ist und mit ihrem gesellschaftlichen Engagement sehr in die Gesellschaft hineinwirkt. Ich kann da noch mal den Hospizdienst nennen, ich könnte die Obdachlosenhilfe nennen, ich könnte die Arbeit der Tafeln nennen usw. usf. Darum ist es auch gut, dass jetzt mit der gesetzlichen Struktur in Perspektive die Thüringer Ehrenamtsstiftung gestärkt wird. Es ist gut, dass sie in Perspektive auch mehr Verantwortung erhält, und es ist natürlich gut, dass alles, was das Thema „Ehrenamt“ anbelangt, dort zusammenläuft und zusammengefügt wird. Somit ist es auch gut, dass ab dem kommenden Jahr auch da mehr personelle Ressourcen eingesetzt werden müssen, ansonsten kann man 15 Millionen Euro so, wie wir sie heute in einem Gesetzestext festschreiben, nicht bewirtschaften und nicht wirklich inhaltlich gut an ehrenamtliche Vereine und Verbände in Thüringen ausbringen. Bei dem Thema „15 Millionen Euro“, werte Kolleginnen und Kollegen, sage ich auch: Das klingt gut. Alle großen Vereine und Verbände haben gesagt: „Toll, her mit den 15 Millionen!“ So richtig nachzuvollziehen sind die 15 Millionen Euro nicht, die sind für mich immer noch sozusagen der „große weiße Elefant“, der in den Raum gesetzt worden ist, den man jetzt in einem Haushalt ab 2025 finden muss. Aber – an der Stelle will ich auch mein Aber sichtbar und deutlich hier formulieren – ich habe Sorge, dass die 15 Millionen Euro ab 2025 und folgende nur dann erwirtschaftet und eingesetzt werden können, wenn andere eventuell auch wichtige Projekte, die in dem sogenannten freiwilligen Bereich zu finden sind, reduziert oder gestrichen werden, und davor will ich warnen. Es kann nicht sein, dass wir vielleicht ein Ehrenamtsgesetz mit dieser wunderbaren Summe auf den Weg bringen und zeitgleich im nächsten Jahr von Vertreterinnen und Vertretern der Vereine zu hören bekommen, dass die nicht mehr genug und ausreichend finanziert werden. Das wäre fatal, werte Kolleginnen und Kollegen, und das will ich hier ganz sichtbar machen. Das habe ich auch mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und mit dem Landessportbund und anderen Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen genauso besprochen, dass man das einfach nicht vergisst, dass die Gefahr im Raum steht. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch drei Änderungen hier nennen, die wir als Rot-Rot-Grün hier auf den Weg gebracht haben: Das ist einmal, dass wir das Wort „Bürger“ durch das Wort „Personen“ ersetzt haben. Für viele von euch, von Ihnen, ist das vielleicht sehr marginal, aber ich glaube schon, dass wir das Wort „Bürger“ durch „Personen“ ersetzt haben, bedeutet einfach, dass alle damit gemeint sind und nicht nur eventuell deutsche Bürger, sondern dass die Personen, die hier in Thüringen engagiert sind, alle Unterstützung bekommen. Wir haben also darauf gedrungen, dass die ganze Thematik des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes aus dem Ehrenamtsgesetz gestrichen worden ist. Das Thema „Reisekosten“ ist bereits genannt worden, das muss geklärt werden. Wir haben keine gemeinsame Lösung gefunden, aber es ist zumindest mit einem Entschließungsantrag, dem wir in diesem Teil zustimmen werden, auf den Weg gebracht. Einen letzten Satz will ich gern noch zu der Änderung des Artikels zum Thema „Glücksspiel“ formulieren. Das hat mich schon betroffen gemacht, wenn bei den Anzuhörenden natürlich auch die Frage gestellt wird, wie zum Beispiel beim Deutschen Kulturrat, warum sie in diesem Glücksspielgesetz nicht mehr oder nicht beachtet werden. Ich finde, darüber hat auch eine nächste Legislatur noch mal inhaltlich zu reden,
(Beifall DIE LINKE)
warum nur der Landessportbund und die LIGA, aber nicht der Deutsche Kulturrat oder vielleicht die LIGA Selbstvertretung von den Mitteln aus dem Glücksspiel profitieren. Wir haben also trotzdem Aufgaben ins Stammbuch geschrieben bekommen. Ich sage: Wir als Linke werden dem Gesetzestext zustimmen. Wir werden ihn auch in der nächsten Legislatur in der Umsetzung kritisch begleiten. Die mahnenden Worte sind ins Protokoll und ins Stammbuch geschrieben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, jedes Gemeinwesen, das über ein breites ehrenamtliches Engagement verfügen kann, darf sich glücklich schätzen. Ehrenamtler schauen nie auf Tarifverträge, auf Mindestlöhne, auf Überstundengeld oder auf Zeitkonten. Sie tun das, was sie tun, aus innerer Überzeugung, aus Liebe zur Sache, aus Begeisterung.
(Beifall AfD)
Ein gut beratenes Gemeinwesen sollte so etwas durch Erleichterung des Ehrenamts fördern, dadurch, dass man den Steuerzahlern, den Bürgern, denjenigen, die diese Ehrenämter ausfüllen, genügend eigenes Geld zur Verfügung stellt, damit sie ihr Ehrenamt frei und selbstbestimmt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ein anderer wichtiger Punkt bei den Ehrenämtern in unserem Gemeinwesen ist das Ehrenamt für die Daseinsfürsorge, das heißt die Feuerwehr und der Katastrophenschutz. Wir sind dafür, dieses Ehrenamt immer zu fördern, immer zu unterstützen und alles auf dem materiellen sowie auch auf dem immateriellen Sektor dafür zu tun, diesen Ehrenamtlern das Leben so leicht wie möglich zu machen.
(Beifall AfD)
Wer zum Beispiel keine Förderung benötigt, weil er wirtschaftlich in der Lage ist, aus eigener Kraft zu laufen, sind, so glauben wir, die Kirchen. Außerdem leben wir in einer säkularen Gesellschaft. In Thüringen sind ungefähr noch 28 Prozent aller Thüringer Bürger kirchlich, konfessionell überhaupt engagiert. Da sollte sich der Staat weitestgehend heraushalten. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU inklusive der verschiedenen Änderungs- und Entschließungsanträge ist in unseren Augen das Belohnungsbonbon in Höhe von 15 Millionen von RotRot-Grün an die CDU zum Dank für fünf Jahre treuen Vasallentums unter Missachten des Thüringer Wählerwillens.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Sie sollten
sich schämen, und das bei dem Thema! Sie waren nicht mal anwesend im Ausschuss!) Frau Meißner, ich habe Ihnen gestern schon zu verstehen gegeben: Sie mögen bitte mal zuhören, auch wenn das Ihrem gottgleichen Ego jetzt ein bisschen zusetzt.
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Nein, danke. Die Presse ist heute auf Jubelarien gestimmt.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das ist
doch peinlich!) Einige Verbandsvertreter, mit der Aussicht auf Geldsegen motiviert, sind des Lobes voll und sehen großzügig darüber hinweg, dass dieses Gesetz in einem Holper- und Stolperverfahren ohne Einhaltung sonst üblicher Verfahrenswege beschlossen werden wird.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Sie waren
ja nicht mal dabei!) Das wurde eben schon thematisiert, Frau Meißner. Hören Sie bitte immer aufmerksam zu.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Keine Be-
teiligung an der Anhörung, null!) Die späte Einreichung drei Monate vor einer richtungsweisenden Landtagswahl, die als Ergebnis ganz andere, hoffentlich eindeutig bürgerlich konservative Mehrheiten im Landtag schafft, spricht Bände. Wir haben in der blitzartig schnellen und durchgezogenen Behandlung dieses Gesetzeswerks im Ausschuss manche Merkwürdigkeiten erlebt, unter anderem keine ordentliche Auswertung der Anhörung vom 16. Mai 2024.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wären Sie
mal dabei gewesen!) Es gibt eine ganze Reihe von Kritikpunkten, unter anderem planen Sie die Aushöhlung des Datenschutzes, die Weiterungen, die sich daraus ergeben, sind überhaupt nicht angemessen betrachtet und auch nicht abgeschätzt worden. Was wir auch nicht gut finden, ist die Übernahme der GEMAGebühren durch das Land. Dies halten wir für einen unangemessenen Wettbewerbsnachteil zulasten der sowieso schon schwer gebeutelten Gastronomie, die unter den staatlichen Maßnahmen der letzten Jahre schwer zu leiden hat, als da sind Inflation, CO -Abgabe, Mehrwertsteuererhöhungen, 2 Mindestlohnanhebung und die Reihe der misslichen Bedingungen ließe sich noch länger fortsetzen. Die Gastwirte werden sich bedanken. Wir finden auch, dass Elternvertretungen kein unbedingt förderfähiger Tatbestand sind, aber wir haben ja die Ehrenamtsstiftung, wir haben die Kommunen vor Ort. Wir hoffen sehr, dass die im Laufe der nächsten Monate lautstark darauf hinweisen werden, wo es an diesem Gesetz überall klemmt und hapert. Wir plädieren dafür, dass wir den Kommunen ausreichend Geld zur Verfügung stellen, damit sie vor Ort entscheiden können, welche Vereine und Ehrenämter gefördert werden und womit. Das kann man durchaus über die Ehrenamtsstiftung machen, dazu brauchen wir keine Doppelstrukturen. Vorläufig abschließend an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir natürlich für alle notwendigen Änderungen an diesem Schnellschuss von Gesetzeswerk in der 8. Wahlperiode dann gern und mit besseren Mehrheitsverhältnissen zur Verfügung stehen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Lassen Sie die Anfrage vom Abgeordneten König noch zu, Frau Abgeordnete Herold?
(Zuruf Abg. Herold, AfD: Nein!)
Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion.
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, ich muss doch ein paar Bemerkungen zu meiner Vorrednerin machen, um das noch mal deutlich einzuordnen. Frau Herold, Ihre Rede hat noch mal sehr deutlich gemacht, dass Sie weder in der Thüringer Gesellschaft verwurzelt sind noch in irgendeiner Form Ahnung davon haben, was es bedeutet, sich ehrenamtlich zu engagieren
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und wer in diesem Land den gesellschaftlichen Zusammenhalt trägt. Das sind nämlich 750.000 Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler und ich bin schon sehr froh, dass es heute und auch gestern, in den letzten Tagen und Stunden dieses Parlaments möglich geworden ist, in einer doch sehr angespannten politischen Lage in Thüringen mit klaren demokratischen Mehrheiten dafür zu sorgen, dass unsere soziale Infrastruktur, sozusagen die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, das Ehrenamt und auch die frühkindliche Bildung, die Zukunft durch den Freistaat gefördert und unterstützt werden, wie es sich gebührt. Das haben wir ja auch mit dem Grundsatz, dem Ehrenamt Verfassungsrang in unserer Thüringer Verfassung zu geben, sehr deutlich argumentiert. Denn, Frau Herold, man muss sich schon fragen, wo Sie denn in der konkreten Auseinandersetzung mit denjenigen waren, die von der Ehrenamtsfrage betroffen sind und eine Unterstützung brauchen. Die haben uns deutlich gemacht, auch in der mündlichen Anhörung, dass man über das Wie schon streiten kann und nicht alle zufrieden sind, wie jetzt die Strukturen aufgebaut werden, wie viel sich der Freistaat dafür leistet, aber nicht über das Ob sozusagen und dass es insbesondere eine gesetzliche Verankerung braucht, die auf Dauer angelegt ist und auf die sich alle verlassen können, seien es die Kommunen, sei es die Ehrenamtsstiftung, seien es insbesondere die Vereine und Verbände und die Ehrenamtlichen vor Ort. Das ist sozusagen doch ganz klar herausgekommen. Dass Sie sich dieser Diskussion verweigert haben, macht doch noch mal sehr deutlich, mit welcher Verachtung Sie den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern gegenüber auftreten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist
falsch!) So und nicht anders ist es doch! Um das noch mal Revue passieren zu lassen: Wir haben vor Kurzem auf Initiative unserer Koalition das Ehrenamt als Staatsziel in unsere Verfassung aufgenommen. Das war ein historischer Schritt, der deutlich macht, wie sehr wir die freiwillige Arbeit unserer Bürgerinnen und Bürger schätzen. Wir haben damit einen Meilenstein gelegt, der die Anerkennung des Engagements unserer Mitmenschen auf eine neue Ebene hebt, und dessen Förderung nachhaltig sichert. Nun stehen wir hier mit einem Gesetzentwurf, der die Umsetzung dieses Staatsziels regeln soll. Um den zeitlichen Rahmen des Gesetzes noch mal zu verdeutlichen: Er war insgesamt sehr kurzfristig. Deswegen hatten wir von Beginn an auch Kritik an dem Gesetzentwurf, denn die Anhörung hat auch noch einmal deutlich gemacht, welche Schwächen der erste Entwurf aufwies. Dank der vielen wertvollen Hinweise der verschiedenen Akteurinnen und Akteure konnten wir wichtige Änderungen vornehmen. Das war schon beeindruckend – das will ich noch mal sehr deutlich sagen –, über 200 Anzuhörende im schriftlichen Verfahren, eine mehrstündige Debatte im zuständigen Sozialausschuss, die deutlich gemacht hat, dass man über die Art und Weise, wie wir die Strukturen nachhaltig aufbauen und fördern, welche Strukturen das sein sollen, schon trefflich streiten kann. Aber dass das unbedingt jetzt gelingen muss, das war die übergroße Klammer und hat ähnlich wie beim Kindergartengesetz eben auch noch mal sehr deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich demokratisch, sich politisch zu engagieren, sich für seine Interessen einzusetzen. Das haben die Vereine und Verbände auf der Straße, aber auch mit ganz klaren Gesprächen mit uns Abgeordneten getan und damit deutlich gemacht, was eine übergroße Mehrheit in diesem Land von diesem Parlament und von ihrer Landesregierung erwartet. Dem kommen wir heute nach. Besonders hervorheben möchte ich zwei Änderungen aus der Beschlussempfehlung, die wir als RotRot-Grün eingebracht haben. Zum einen haben wir dem sozialen Bereich explizit die Förderwürdigkeit anerkannt. Das ist ein klares Bekenntnis zu den vielen ehrenamtlich Tätigen, die sich tagtäglich für soziale Belange einsetzen, sei es in der Altenpflege, in der Jugendarbeit, in der Migrations-, Familienarbeit, bei den Gewerkschaftsseniorinnen oder auch im Fußballverein, denn die leisten die Betreuung von Menschen in Not. Sie leisten aber nicht nur die Betreuung von Menschen in Not, sie organisieren den sozialen Zusammenhalt und das zwischenmenschliche Füreinander, das ganz zentral für unsere Gesellschaft ist. Zum anderen haben wir beschlossen, die lokalen Strukturen vor Ort in den Freiwilligenagenturen besser zu fördern. Diese Agenturen sollen Herzstück für eine künftige Förderinfrastruktur des Engagements sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ehrenamt lebt vom Engagement der vielen Engagierten in Thüringen. Deswegen hat der Prozess auch noch mal gezeigt, wie wichtig es ist, die Akteurinnen und Akteure in diesen Prozess einzubeziehen. Ich sage das ganz klar: Das ist ausbaufähig. Deswegen ist es aus meiner Sicht unerlässlich, als Nächstes eine Ehrenamtsstrategie im Freistaat zu entwickeln, die Konkretes festschreibt. Dies muss mit den Akteurinnen und Akteuren im Ehrenamt passieren. Nur so können wir sicherstellen, dass unterschiedliche Interessen eingebunden und gehört werden. Indem wir ein Gremium bilden, das sich dieser Strategie widmet, können wir genau das leisten. Wo wäre ein solcher – ich nenne es mal – Landesehrenamtsbeirat besser aufgehoben als angesiedelt in der Thüringer Staatskanzlei? Im Zuge der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss wurde ein weiterer Kritikpunkt deutlich. Das ist die geplante Änderung in Artikel 9, die Änderung der Landeshaushaltsordnung. Eine unkalkulierbare finanzielle Mehrbelastung für das Land könnte hier entstehen. Deswegen haben wir in einem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung empfohlen, diesen Artikel herauszunehmen. Ich hoffe, dass das hier auf eine Mehrheit im Hause trifft. Ein Satz noch zum Entschließungsantrag der CDU: Wir sind gemeinschaftlich der Meinung, wir müssen bei den Reisekosten was tun. Uns ist es nicht gelungen, im Nachhinein in der Anhörung eine regelkonforme Formulierung zu finden. Deswegen schließen wir uns dem Entschließungsantrag in diesem Punkt an. Wir halten aber die bundesgesetzliche Initiative für die Steuerfreiheit für überflüssig, weil die bereits existiert. Ich möchte damit abschließend, den vielen Engagierten danken, die tagtäglich einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Ihre Arbeit ist das Fundament, auf dem wir bauen, und es ist unsere Pflicht, dieses Fundament zu schützen und zu stärken. Für die SPD darf ich sagen: Wir stehen hinter unseren Ehrenamtlichen, wir schätzen ihre Arbeit und wir werden alles tun, um sie bestmöglich zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute das Ehrenamtsgesetz. Ja, es ist richtig, Ehrenamt schafft Zusammenhalt, Freude, Glück, Erinnerung, Zuversicht und auch ein Miteinander. Ehrenamtliches Engagement verbessert die Lebensqualität in städtischen und ländlichen Räumen, sei es bei der freiwilligen Feuerwehr, bei den Hilfsorganisationen, im Sportverein, bei der Arche oder der Tafel oder in Tierheimen. Viele Bürgerinnen und Bürger leisten einen ehrenamtlichen Beitrag für ein friedfertiges Zusammenleben und das ist wichtig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dieses private Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen. Keine staatliche Institution, kein staatliches Handeln könnte jemals all das auffangen, was Menschen in ihrer Freizeit im Ehrenamt leisten und wie sie dort auch unsere Gesellschaft gestalten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Vielen Dank also auch von dieser Stelle noch mal an alle, die sich ehrenamtlich engagieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Richtig ist auch: Ehrenamtler müssen entlastet werden. Aktive Ehrenamtliche klagen zu Recht über zunehmende Bürokratie, die sich in der Freizeit kaum bewältigen lässt. Gerade im ländlichen Raum birgt dieser Umstand auch die Gefahr eines Vereinssterbens, da es den Verantwortungswillen gerade in der Vorstandsarbeit reduziert. Neben dem immer schneller fortschreitenden demografischen Wandel sind immense Auswirkungen auf unser kulturelles und gesellschaftliches Miteinander zu befürchten. Auch wir sehen es daher als notwendig, Ehrenamtler zu entlasten und weitere Anreize zu schaffen, sich neben Ausbildung, Beruf, Familie und den Herausforderungen des Alltags für unser Vereinsleben und letztlich für den Menschen neben mir zu engagieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir wollen und müssen daher bürokratische Hürden abbauen, aber auch die hauptamtlichen Strukturen, die dieses Engagement ermöglichen, stärken. Nur sehen wir, dass bei diesem Gesetzentwurf der Abbau von Bürokratie keine Rolle spielt.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das
stimmt doch gar nicht!) Es ist ein Gesetz, das mit hehren Ambitionen und mit Intentionen gestartet ist, die wir durchaus teilen. Allerdings ist es auch ein Gesetz, das für uns nicht zustimmungsfähig ist, denn es verankert sehr viel Geld für weitere freiwillige Leistungen im Haushalt. Das darf es im Grunde auch, aber das Ausmaß kann nach Auskunft des Finanzministeriums aktuell nicht einmal annähernd beziffert werden. Dieses Gesetz ist kurz vor dem beginnenden Wahlkampf ein ungedeckter Scheck an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
(Beifall Gruppe der FDP)
Allein die Vorgaben aus Artikel 1 werden jährlich mehr als 18 Millionen Euro beanspruchen, aber das ist nur ein Teil, warum wir diesen Einzelregelungen insgesamt skeptisch gegenüberstehen. Denn es ist ein Gesetz, das schlicht handwerklich nicht gut gemacht ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sinnbildlich dafür steht auch, dass es im Ausschuss sogar mündliche Änderungsanträge gab und zwischenzeitlich das Miteinander eher einem Basar
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Na, na, na,
das war eine normale Auseinandersetzung im Ausschuss und kein Basar, Herr Kollege!) als einem guten und als einem angemessenen und als einem qualitativ notwendigen Verfahren eines Gesetzgebungsprozesses entsprach. Es geht aber weiter: Auch die einzelnen Regelungen sind problematisch. Beispielhaft stehen hier die großen Bedenken des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, welche eben dann nicht aufgegriffen worden sind. Auch wir setzen uns natürlich dafür ein, dass die DSGVO zukünftig praxistauglich und vereinfacht angewandt wird. Dazu muss man aber auch eine gesetzliche Änderung schaffen. Das gelingt dem Gesetz nicht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und, Frau Meißner, er beinhaltet auch ein aus unserer Sicht europarechtlich großes Problem, denn die Befreiung Ehrenamtlicher von Geldbußen im Datenschutz ist ein hehres Ziel, das kann man auch mittragen, es ist aber aus unserer Sicht europarechtlich nicht zulässig. Auch darauf wurden diejenigen, die dem zustimmen wollen, hingewiesen, das hat aber aufgrund des Ad-hoc-Verfahrens leider keine Aufnahme gefunden. Insofern gibt es einen Unterschied zwischen der FDP und der AfD. Auch wenn wir uns heute hier zu dem Gesetz enthalten werden, nehmen wir an allen Sitzungen teil.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Ach, wieder mal?) Wir bringen uns ein, wir diskutieren und wir schweigen nicht und finden erst im Plenum die Worte, die Sie doch besser im Ausschuss schon hätten finden sollen. Das ist keine konstruktive Arbeit seitens der AfD,
(Beifall Gruppe der FDP)
das ist aber auch nicht anders zu erwarten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ihr seid ja
nicht mal bei euren eigenen Anträgen im Haus! Ganz dünnes Eis!)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich das Wort an die nächste Rednerin übergebe und wir hier einen Wechsel in der Sitzungsleitung vornehmen, möchte ich Ihnen noch Folgendes mitteilen: Sie haben sicher heute bemerkt, dass die Fahnen vor dem Landtag auf Halbmast wehen, dass das Land Baden ‑ Württemberg im Gedenken an den am 31. Mai ermordeten 29-jährigen Polizisten heute das Land für 1 Minute des Schweigens aufruft, und zwar in der Zeit von 11.34 Uhr bis 11.35 Uhr. Ich denke, dass wir diese Botschaft verstehen und uns solidarisieren. Gewalt darf nie eine Antwort sein, Gewalt darf nie unser Miteinander bestimmen, und in Solidarität wird die Sitzungsleitung nach mir hier um 11.34 Uhr eine Unterbrechung für eine Schweigeminute aufrufen, um das Schweigen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Möglicherweise wird auch eine Rednerin oder ein Redner in der Zeit unterbrochen. Ich denke, das ist eine gute Botschaft für alle hier im Land. Vielen Dank für das Verständnis.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wir werden jetzt den Sitzungswechsel vornehmen, und das Wort erhält Frau Babette Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, das Gesetz, das wir heute in der zweiten Lesung beraten, soll die Arbeit der vielen ehrenamtlich Engagierten hier in Thüringen verbessern. Das ist gut und wichtig, und ich freue mich wirklich, dass wir in der letzten Sitzung des Sozialausschusses in dieser Legislatur – das ist übrigens die 71. Sitzung gewesen – zu einem guten Ende gekommen sind. Auch wenn wir uns an manchen Stellen noch Ergänzungen gewünscht hätten, um noch mehr für das Ehrenamt rauszuholen, es war nicht mehr drin. Dazu kam der erste Aufschlag von der CDU ‑ Fraktion etwas zu spät. Aber wir haben doch gezeigt, dass wir in der Lage waren, in dieser kurzen Zeit zu einem Ergebnis zu kommen, und das macht mich froh. Wir haben die vielen schriftlichen und mündlichen Anregungen zur Kenntnis genommen und haben uns Einschätzungen eingeholt und uns im letzten Ausschuss auch wirklich viele Gedanken gemacht, damit wir auch was Gutes auf den Weg bringen können. So haben wir darauf geachtet, dass auch gemeinnützige Stiftungen und Genossenschaften im Gesetz stehen und die Aufwendungen und Sachkosten zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit von Menschen mit Behinderungen mit aufgeführt sind. Es waren auch einige problematische Unklarheiten zu bereinigen, was sich jetzt bewähren muss. Dass sich die ursprüngliche Regelung zum Bürgerbeauftragten nicht in der Fassung wiederfindet, geht nicht gegen den Bürgerbeauftragten, aber wir haben hier in Thüringen eine gute, organisierte Ehrenamtsstiftung, die nun stattdessen gestärkt wird und auf die eine Menge Arbeit mit der Übernahme weiterer Aufgaben zukommt. Wir hätten auch gern eine Regelung zur Finanzierung der Jugendleitercard und zum Führungszeugnis gefunden. Das kann nun hoffentlich die Rechtsverordnung regeln. Doch ein Führungszeugnis und dessen Finanzierung für bestimmte ehrenamtliche Aufgaben generell zu verankern, halten wir für eine gute Idee. Ebenso hätten wir gern auch eine gesetzliche Grundlage für Ausschlussklauseln drin gehabt, die eine Förderung von Organisationen verhindert, die nachweislich nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Aber wir haben für vieles Lösungen gefunden, das Gesetz und den Änderungsantrag von uns und den von der CDU unter Berücksichtigung zahlreicher Änderungen und Streichungen angenommen. So können wir uns für hier und heute bei der letzten regulären Plenarsitzung in dieser Legislatur beraten und hoffentlich auch beschließen.
(Beifall CDU)
Ehrenamtliches Engagement vereint Menschen und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt brauchen wir in diesen Zeiten: im Sportverein, der ohne Übungsleiter oder Trainerinnen nicht mehr organisiert wäre; in einer Bürgergenossenschaft, in der sich Menschen für das Gemeinwesen engagieren; in Kulturinitiativen, die Musik- und Literaturveranstaltungen organisieren und damit die kulturelle Infrastruktur am Leben halten; in Bündnissen, die sich politisch zum Schutz unserer Demokratie einsetzen. Wir alle kennen unzählige weitere Beispiele, wie sich Menschen im Alltag und in ihrer Freizeit für unsere Gesellschaft einsetzen. Jetzt haben wir hier ein Ehrenamtsgesetz in der wohl letzten Plenarsitzung des Landtags vor der Wahl im September. Wir wissen, dass viele Organisationen überall im Land diese Abstimmung sehnsüchtig erwarten, weil sie damit zu Recht eine Entlastung, eine Unterstützung erwarten, die sie gut gebrauchen können und unbedingt auch verdient haben. Nun ist es tatsächlich in der Verantwortung derer, die für den künftigen Haushalt verantwortlich sein werden, die im Gesetz verankerten 15 Millionen Euro auch bereitzustellen, ohne dafür Geld aus den Titeln abzuzwacken, welches für Projekte und Programme zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für das Zusammenleben der Generationen im Landeshaushalt eben auch dringend benötigt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe heute früh gesehen, es ist tatsächlich mein letztes Gesetz, zu dem ich hier reden darf, denn ich werde für die nächste Legislatur im Thüringer Landtag nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie gestatten es, Frau Präsidentin, dass ich kurz einige persönliche Worte an Sie richte und mich bei Ihnen ganz herzlich für die Zusammenarbeit im Ausschuss bedanke. Der Gesundheits- und Sozialausschuss hat mich sehr geprägt. Ich habe auch eine sehr große Dankbarkeit in mir, dass ich viele Menschen hier kennenund schätzen lernen durfte. Besonderer Dank geht an meine Fraktion und an Eli Sondermann, die mich die letzten Jahre begleitet hat. Ohne sie könnte ich hier nicht stehen und so tolle Reden hier vortragen und das mit ihr gemeinsam besprechen. Das weiß ich sehr zu schätzen. Und ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen, wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft. Ich würde mir für die nächste Legislatur wünschen, dass Sie gut zusammenarbeiten, gut streiten und am Ende des Tages auch ein Ergebnis für die Menschen hier in unserem wunderschönen Freistaat haben. Eines darf ich noch zuletzt sagen: Schützen Sie unsere Demokratie, sie hat es verdient. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, aber auch sehr geehrter Herr Krätzschmar als Vorstand der Thüringer Ehrenamtsstiftung, die Vorrednerinnen sind bereits auf die Bedeutung des Ehrenamts eingegangen. Daher möchte ich mich zunächst einmal bei Babette Pfefferlein bedanken, die es geschafft hat, die Diskussion jetzt doch ein bisschen harmonischer zu gestalten, denn ich glaube, das ist es letztendlich auch, was unser Ehrenamt in Thüringen verdient hat. So wie beim Kindergartengesetz, Herr Minister Holter, haben wir heute auch einen guten Tag für das Thüringer Ehrenamt. Grund ist, dass wir hier als CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der für viele Hunderttausende Thüringer, wenn nicht sogar für jeden Thüringer, Auswirkungen hat. Der letzte Freiwilligensurvey von 2021 hat Thüringen 870.400 Ehrenamtliche bescheinigt. Das heißt, 40,8 Prozent der Thüringer Bevölkerung sind ehrenamtlich engagiert. Das ist eine stolze Zahl, für die wir dankbar sein müssen. Sie liegt im Übrigen auch über dem Bundesschnitt. Dieses Ehrenamt muss man pflegen, nicht mit Sonntagsreden oder mit leeren Worthülsen, sondern mit Taten. Das, was wir hier in den letzten Monaten erreicht haben, nämlich das Thüringer Ehrenamt in die Verfassung einzuführen, untersetzen wir jetzt letztendlich auch mit konkreten Inhalten. Das ist das, was unsere Ehrenamtlichen in Thüringen nicht nur erwarten dürfen, sondern auch verdient haben. Denn sie opfern das Wichtigste, was sie haben – Zeit. Zeit ist unwiederbringlich und daher unbezahlbar. In diesem Sinne möchte ich unseren Gesetzentwurf an dieser Stelle auch noch einmal vorstellen. Ich möchte voranstellen, dass wir in der ersten Beratung einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der sich von dem unterscheidet, was wir heute hier beschließen. Die einen nennen die Ausschussberatung „Basar“, die anderen nennen es „Demokratie“. Denn es geht um die beste Lösung für unseren Freistaat, und ich bin dankbar, dass es uns gelungen ist, für das Ehrenamt eine Einigung herbeizuführen. Denn darum geht es. Genau das ist es, was uns die Anzuhörenden hier im Plenarsaal bei der Anhörung mitgegeben haben. Zahlreiche Ehrenamtliche – über DRK, Johanniter, aber auch Tierschutzbund – haben uns mitgegeben: „Rauft euch zusammen, macht jetzt ein Gesetz, wer weiß, wann wir es wieder bekommen?“ Und, wie gesagt, wäre die AfD anwesend gewesen, hätte sie das vielleicht auch mitbekommen, aber an der Stelle spare ich mir weitere Kommentare. In Deutschland – muss man feststellen – beschäftigen sich viele Ehrenamtliche in sehr viel ihrer Zeit mit dem Ehrenamt. Also beispielsweise sind 60 Prozent bis zu zwei Stunden wöchentlich für das Ehrenamt unterwegs, 23 Prozent drei bis fünf Stunden und 17,1 Prozent sechs Stunden und mehr in der Woche. Genauso viel Zeit müssen sich die Ehrenamtlichen aber auch mit Bürokratie beschäftigen. Deswegen beinhaltet unser Gesetzentwurf verschiedene Aspekte. Fakt ist eins, dieser Gesetzentwurf ist ein Meilenstein, nicht nur für Thüringen, sondern auch für Deutschland, denn es ist das erste Ehrenamtsgesetz, was es in der Bundesrepublik Deutschland geben wird, und darauf sollten wir alle hier stolz sein. Genauso stolz können wir auf unsere Ehrenamtsstiftung sein, die damals 2002 auch die allererste in Deutschland und letztendlich Vorbild für die Bundesstiftung war. Dementsprechend hat uns auch das Gründungsmitglied, Jan Holze, von der Bundesstiftung in der Anhörung mitgegeben: Bleibt dran, macht das, wir freuen uns, dass Thüringen auch an dieser Stelle vorangeht. Diese Maßstäbe haben wir als CDU-Fraktion in einen Gesetzentwurf gepackt, der vor allen Dingen vier Aspekte berücksichtigt. Erstens: Wertschätzung und Anerkennung für das Ehrenamt. Wir dürfen nicht nur reden, wir müssen auch machen, und das ganz konkret letztendlich mit diesen Regelungen hier im Gesetz. Zweitens: finanzielle Förderung. Es ist gesagt worden, dieses Ehrenamtsgesetz beinhaltet ein Landesprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro zu ganz vielen verschiedenen Zwecken, wozu ich noch ausführen werde. Drittens: weniger Bürokratie. Was uns Ehrenamtliche immer wieder sagen, ist, dass der bürokratische Aufwand sie verrückt macht und dass er eigentlich von dem, was sie ehrenamtlich gern tun, woran sie Spaß haben, ablenkt. Der vierte Aspekt sind starke Ansprechpartner. Als starken Ansprechpartner haben wir in Thüringen die Ehrenamtsstiftung, für die wir mit diesem Gesetz auch 3,5 Millionen Euro institutionelle Förderung festschreiben. Ich habe es schon gesagt, unser Gesetzentwurf ist Ausfluss des Staatsziels Ehrenamt. Deswegen ist er von uns auch erst im Januar eingebracht worden. Dass wir uns zusammengerauft haben und heute hier diesen Beschluss treffen, ist auch deswegen gut, weil dann das Ehrenamt im Wahlkampf hoffentlich nicht missbraucht werden kann. Ich möchte aber zum Inhalt noch etwas sagen, denn mit dem Landesprogramm Ehrenamt werden folgende finanzielle Projekte gefördert: Erstens, Projekte wie beispielsweise „Aktiv vor Ort“. Das ist ein Landesprogramm der Ehrenamtsstiftung, wo derzeit 750.000 Euro drin sind. 750.000 Euro, Herr Krätzschmar wird es bestätigen: Nach drei Wochen war dieses Antragsvolumen auf das Vierfache ausgeschöpft, und das zeigt uns doch, dass der Bedarf hoch ist. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sagen, 15 Millionen Euro seien zu viel – ganz ehrlich, ich weiß es nicht, ob es zu viel ist, aber es ist auf jeden Fall gut angelegt, denn ehrenamtliches Engagement ist nicht bezahlbar. Und wenn es mehr als 750.000 Euro sind, dann ist es nicht zu wenig. Dafür haben wir den Nachweis bekommen. Wir wollen aber über das Landesprogramm auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen finanzieren, Nachwuchsgewinnung, Härtefallleistungen für Vereine, die in Not sind, Gesundheitsschäden, Finanzierung der Ehrenamtscard, aber eben auch die GEMA. Und gerade dieses Beispiel, Frau Herold, zeigt, dass Sie keine Ahnung haben. Die GEMA ist eine bürokratische Belastung und hat einen finanziellen Aufwand für Ehrenamtliche in Thüringen, das sollten Sie sich mal erfragen. Das ist eine Belastung, die wir an dieser Stelle jedes Jahr mit diesem Landesprogramm beseitigen werden.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Aber für die
Gastronomen ist das keine Belastung, oder was?) Die Gastronomen profitieren sogar davon, weil sie beispielsweise bei Veranstaltungen von Vereinen mit eingebunden sind. Aber wahrscheinlich kriegen Sie das nicht mit, weil Sie ja vor Ort gar nicht so unterwegs sind wie andere hier im Haus.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Aufgenommen haben wir letztendlich auch noch die Förderung der Freiwilligenagenturen, Rechtsberatungskosten und auch Aufwendungen und Sachkosten für ehrenamtliche Betätigungen von Menschen mit Behinderungen. Dazu haben wir letztendlich auch noch einen Änderungsantrag eingereicht. Ich möchte abschließend sagen: Wir sind dankbar, dass unser Gesetzentwurf hier Zustimmung erhalten wird, weil wir damit für die vielen Ehrenamtlichen in Thüringen tatsächlich etwas machen. Es ist vielleicht längst überfällig, aber es kommt genau richtig, denn unsere Gesellschaft braucht ehrenamtlich Tätige, die auch ein wichtiger Bestandteil der Demokratie sind. Deswegen danke ich für die intensive Beratung, aber letztendlich auch für das ehrenamtliche Engagement in Thüringen. Ich wünschte mir, wir hätten noch mehr erreicht, aber das ist jetzt trotzdem ein Meilenstein, den die CDUFraktion hier in Thüringen auf den Weg gebracht hat, und wir werden sehen, was es mit dem Ehrenamt macht. Ich bin auf jeden Fall sehr, sehr dankbar, und, ich finde, wir können alle stolz sein, dass wir hier in diesem Land dieses Gesetz heute verabschieden können.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz! Herr Möller, Sie haben vorhin von hier vorn aus behauptet, ich würde das Ehrenamt verachten. Ungeachtet weiterer Folgen für mich, sage ich Ihnen jetzt deutlich und hier in aller Öffentlichkeit: Es ist erstens falsch, unverschämt und schlicht gelogen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Getroffene
Hunde bellen!) Wir schätzen das Ehrenamt und wir wissen, dass unsere Gesellschaft nur deswegen funktioniert, weil sich in Thüringen, deutschlandweit und überall, wo Zivilisation stattfindet, Ehrenamtler unentgeltlich und mit ganzem Herzblut für ihre Gemeinschaft engagieren.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das hätten
Sie mal in Ihrer Rede sagen sollen!) Ich habe hier deutlich gemacht, was wir uns unter der Förderung von Ehrenamt vorstellen, nämlich volle steuerliche Absetzbarkeit aller Ausgaben, gesellschaftliche Anerkennung und bürokratische Erleichterungen. Die 15 Millionen, die hier in Rede stehen, sind angesichts eines riesigen Haushalts in Thüringen so gut wie nichts. Das Geld ist vorhanden und es wird sich finden.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: So, wie
Sie bei den Feuerwehren streichen wollen!) Da haben wir überhaupt gar keine Sorge.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
haben doch noch nie bei dem Haushalt zugestimmt!) Wir werden uns an der Findung dieser Gelder gern aktiv beteiligen. Aber, wenn man einmal schaut, dass wir davon reden, dass in Thüringen 750.000 Ehrenamtler unterwegs sind, macht das pro Jahr einen Betrag von 20 Euro. Das ist in unseren Augen lächerlich und rechtfertigt nicht, dass sich die CDU hier dafür feiert, mit der Gießkanne und teilweise an Ziel und Zweck vorbei 20 Euro pro Nase pro Jahr ausreichen zu wollen, um damit Vereine und Ehrenamtler an die Leine staatlicher Zuwendungen zu legen.
(Beifall AfD)
Wir wünschen uns einfach an dieser Stelle eine andere, der Angelegenheit und Sache besser entsprechende Politik. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Vielen
Dank für nichts!) Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich ganz kurz einen Satz vorab sagen: Frau Herold, die Verachtung, die jetzt hier wahrgenommen wurde, wurde uns aus dem Ausschuss gespiegelt, nämlich aus der Anhörung. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der FDP und der CDU haben sich die Zeit genommen, dort zuzuhören, mit den Sachverständigen ins Gespräch zu kommen, und von der AfD war die ganze Zeit über kein einziger Abgeordneter da.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das kann man gut als Verachtung oder zumindest als Missachtung einordnen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich auch, dass wir heute hier über dieses Ehrenamtsgesetz sprechen, diskutieren und ich denke, wir können alle gemeinsam nachvollziehen, warum es wichtig ist, über das Ehrenamt nicht nur zu sprechen, sondern auch entsprechende Regelungen gemeinsam zu treffen. Ich stimme dem auch zu, es ist ein Meilenstein. Ich stimme auch zu, dass wir sehr stolz sein können, aber ich glaube, Frau Meißner – und ich hoffe, Sie nehmen mir das an der Stelle nicht übel –, dass wir jetzt hier das Ehrenamtsgesetz diskutieren, das ist der Kraft und dem Engagement der Ehrenamtlichen zu verdanken.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Die haben
aber den Gesetzentwurf nicht eingebracht!) Insofern zu verdanken – Sie haben auf die Verfassung Bezug genommen, dass das Ehrenamt in der Verfassung formuliert wurde und dass sich daraus dann die Idee zum Gesetzentwurf entwickelt hat. Dass die Verfassungsänderung endlich vollzogen wurde, das ist den Ehrenamtlichen zu verdanken.
(Beifall DIE LINKE)
Vor vielen Jahren haben die Koalitionsfraktionen hier in den Thüringer Landtag eingebracht, dass das Ehrenamt in die Verfassung aufgenommen werden soll. Es gab hier viele Diskussionen, die ich jetzt gar nicht alle widerspiegeln will. Aber es war wirklich das wachsende Unverständnis der Ehrenamtlichen, dass sich die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU und der FDP nicht darauf verständigen konnten, wenigstens das Ziel des Ehrenamts in die Verfassung aufzunehmen. Ich erinnere mich sehr gut an eine Veranstaltung hier im Landtag. Das war im Dezember oder im Januar, als die Ehrenamtlichen es uns allen gemeinsam ins Stammbuch geschrieben haben, hier endlich tätig zu werden.
(Beifall DIE LINKE)
Ich bin froh, dass dann diese Regelung gemeinsam verabschiedet wurde.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Also an dieser Stelle, glaube ich, muss man den Ehrenamtlichen danken, die wirklich mit Kraft und Mut auch hinterher gewesen sind und genau das hier aus meiner Sicht erreicht haben.
(Beifall DIE LINKE)
Sie wissen auch, Frau Meißner, dass es in der Anhörung viel positiven Zuspruch für ein Ehrenamtsgesetz gab, aber es gab auch den Hinweis, dass es schade ist, dass man diesen Gesetzentwurf nicht gemeinsam erarbeitet hat, weil eben doch – das ist in der Diskussion deutlich geworden – das eine oder andere ungenau formuliert war, an der einen oder anderen Stelle Fehler im Gesetz passiert sind und sich eine Gesamtstrategie noch nicht in erster Linie herauslesen ließ. Aber es gab dann eben die Anzuhörenden, die gesagt haben, lieber erst mal ein schlechtes Gesetz, aber eines, dass zumindest die Anliegen auf den Weg bringt, um es dann im Nachhinein durch Evaluierung usw. auch weiterzubearbeiten. An der Stelle können wir alle froh sein, dass wir so ein starkes Ehrenamt hier in Thüringen haben. Nicht nur die mündliche Anhörung, sondern auch das, was uns schriftlich mitgeteilt wurde, empfand ich auch als sehr gewinnbringend. Insofern war auch das, denke ich, ein großer Gewinn für uns alle hier in Thüringen.
Frau Ministerin, eine Frage: Warum hat die Landesregierung, wenn ihr das Ehrenamt so wichtig ist, nicht schon selbst ein Ehrenamtsgesetz oder zumindest eine Ehrenamtsstrategie vorgelegt?
Dazu sage ich erst später noch genauer etwas. Aber uns ist es wichtig, dass es hier viele Regelungen gibt, die für das Ehrenamt auf den Weg gebracht werden müssen. Aber die Einschätzung war – und das kennen Sie auch aus verschiedenen Diskussionen, die wir derzeit dazu hatten –, dass die meisten Dinge auf Bundesebene zu regeln sind, um das Ehrenamt tatsächlich bei den bürokratischen Dingen zu entlasten.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben in der Ehrenamtsstiftung gemeinsam darüber gesprochen. Wir hatten uns verschiedene Ehrenamtsstrategien der Länder angeschaut und Sie wissen auch, dass zwei Drittel immer Punkte sind, wo es heißt, es muss auf bundesgesetzlicher Ebene dieses oder jenes verändert werden, damit es zu dieser Entbürokratisierung und auch zu anderen finanziellen Regelungen kommt. Dass aber im Bereich des Ehrenamts eine ganze Menge hier in Thüringen in den letzten Jahren passiert ist, dazu will ich ganz zum Schluss noch ein paar Worte sagen. Wie gesagt, ich glaube, dass es ein großer Gewinn für uns alle gewesen ist, diese Diskussion nicht nur nachzuverfolgen, sondern uns damit auseinanderzusetzen. Ich denke, das wird auch für die nächsten Jahre genau das Thema sein, hier eine entsprechende Ehrenamtsstrategie auf den Weg zu bringen, denn das Gesetz allein, das ist es eben noch nicht. Hier müssen viele Dinge berücksichtigt werden. Aber ich will natürlich auch an erster Stelle noch mal dem Ehrenamt und, weil Herr Krätzschmar auch da ist, der Ehrenamtsstiftung danken. Wir haben viele gewachsene, starke Strukturen in Thüringen, die das Ehrenamt fördern. Das eine ist unsere Thüringer Ehrenamtsstiftung, die beispielhaft versucht, Ehrenamt zu unterstützen. Es geht um Unterstützung, es geht um Förderung, aber es geht auch um Strukturierung. Es geht um die Sichtbarkeit des bürgerlichen Engagements, und das eben auf einem hohen Niveau weiterzuentwickeln. Unsere Ehrenamtsstiftung ist an dieser Stelle Impulsgeberin. Sie ist Beraterin, Fördererin, aber auch Multiplikatorin. Ich bin sehr froh, wenn wir die Ehrenamtsstiftung jetzt mit einer institutionell verankerten Förderung im Gesetz in die Lage versetzen, diese Strukturen weiterzuentwickeln und zu begleiten. Es ist wichtig, dass wir die Ehrenamtsstiftung zukünftig bei diesen Weiterentwicklungen beteiligen, weil sie das Wissen über die Belange des Ehrenamts hier in Thüringen hat. Es gibt viele Dinge, die sich im Gesetz wiederfinden. Das sind die Fragen des Zuwendungsrechts, hier Möglichkeiten auszuloten, um Verfahren zu straffen, da wo es möglich ist. Die Frage von Begleitung der Ehrenamtlichen, also, dass sie Kenntnisse über unverzichtbare Regelungsbedarfe haben – denn alle Regelungsbedarfe kann man außer Kraft setzen –, das gehört zu Zuwendungen am Ende auch mit dazu. Es geht aber natürlich darum, die Ehrenamtlichen dabei auch gut zu begleiten und – was mir auch noch mal sehr wichtig ist, was auch herausgearbeitet wird – es geht eben nicht, dass man Ehrenamt dafür nutzt, verpflichtende Aufgaben der Daseinsvorsorge umzusetzen. Die dürfen nicht auf Ehrenamtlichen abgeladen werden. Das ist auch wichtig, dass wir das in all unseren Diskussionen, in all unseren Entscheidungen der nächsten Jahre immer wieder beachten. Wir haben, denke ich, über verschiedene Programme wie LSZ, AGATHE, aber auch im Bereich der Menschen mit Behinderungen und auch in den Bereichen „Kultur“, „Sport“ usw. versucht, hier schon Strukturen zu schaffen, die eben Ehrenamtliche dabei unterstützen, indem Hauptamt danebensteht und diese Begleitung am Ende auch mit fördert. Ja, ich habe es gesagt, das Ehrenamt spielt in der rot-rot-grünen Landesregierung natürlich eine sehr herausragende Rolle. Das sieht man natürlich nicht nur daran, dass es im Bereich der Ehrenamtsstiftung hierzu Verstetigungen gab, was die Förderung angeht, sondern auch an der Etablierung der institutionellen Förderung, die nun verbindlich im Haushaltsplan ausgewiesen ist, auch der Frage der Personalstelle im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, um das Ehrenamt sichtbarer zu machen, auch den verschiedenen Programmen, Frau Meißner, die Sie angesprochen haben. Wichtig finde ich, dass das Netz der freiwilligen Agenturen ausgebaut werden konnte und dass wir jetzt auch ein landesweites, trägerübergreifendes Netzwerk für freiwilliges Engagement in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen haben, weil es eben darum geht, das Ehrenamt strukturiert zu begleiten. Jetzt wurden die 15 Millionen Euro angesprochen und es wurde auch in der Anhörung gesagt, dass man 15 Millionen Euro nicht einfach so in ein Landesförderprogramm umsetzt. Man muss viele Dinge beachten, und ich will zum einen sagen, bei unserem LSZ haben wir zwei Jahre gebraucht, weil wir es beteiligungsorientiert gemacht haben, um tatsächlich ein Landesförderprogramm, das jetzt bei 15 Millionen ist, auf den Weg zu bringen. Ich will an dieser Stelle auch noch mal deutlich sagen, das braucht seine Zeit, wenn man es partizipativ und beteiligungsorientiert leistet. Was an dieser Stelle noch wichtig ist zu bedenken – und das ist jetzt in einigen Redebeiträgen auch schon mal angeklungen –, es ist ja in den letzten Jahren sehr viel passiert. Im Bereich der Kultur: Wir haben dort nicht nur engagierte Menschen, sondern es wurden oft mehr finanzielle Mittel für das kulturelle Ehrenamt gegeben. Es gibt mehr finanzielle Mittel für das Ehrenamt im Bereich der Feuerwehr. Es gibt mehr finanzielle Mittel im Bereich des Sports. Es gibt mehr finanzielle Mittel im Bereich der Landwirtschaft. Es gibt mehr finanzielle Mittel – das kann ich für mein Haus sagen – im Bereich der gesundheitlichen Selbsthilfe. Wir haben eine Landeskontaktstelle – hauptamtlich – eingerichtet, um die gesundheitliche Selbsthilfe mit zu unterstützen und zu begleiten. Wir haben auch für die Gedenkstättenarbeit die Förderung für das Ehrenamt erhöht.
(Beifall DIE LINKE)
Ich kann hier zum Beispiel den Bund der Vertriebenen nennen. Auch hier haben wir die finanziellen Mittelt erhöht. Also, je weiter Sie sehen – da passiert unheimlich viel derzeit in Thüringen. Es wird jetzt die Aufgabe sein, das in der Ehrenamtsstrategie mit einer entsprechenden Struktur zusammenzuführen und ein Landesförderprogramm zu entwickeln, das tatsächlich gerecht ist, das alle Akteure mit in den Blick nimmt, nicht nur die großen, auch die kleinen. Das ist mir an der Stelle wichtig noch mal zu sagen, darauf freue ich mich, gemeinsam mit Ihnen in diese Arbeit weiter einzusteigen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache und wir treten ein in die Abstimmung zum Gesetzentwurf, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der CDU. Der liegt Ihnen in der Drucksache 7/10190 vor. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Das sind ein fraktionsloser Abgeordneter und die AfD-Fraktion. Es liegt uns außerdem ein weiterer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10207 – Neufassung – vor. Der ist gestern als Vorabdruck und eben noch mal als Tischvorlage verteilt worden. Der unterscheidet sich in der Ziffer 2 des Antrags, darauf möchte ich an der Stelle zumindest auch für das Protokoll hinweisen. Nur damit alle Beteiligten wissen, worüber sie abstimmen. Darüber würde ich jetzt auch abstimmen lassen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus der CDUFraktion, der AfD-Fraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist auch dieser Änderungsantrag angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, und zwar über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/10183 unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung der Änderungsanträge. Wer der geänderten Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP, die AfD-Fraktion und der eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der CDUFraktion in der Drucksache 7/9426 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung der Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Wir kommen dann zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10208. Ein Antrag zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Gut, dann verfahren wir so und stimmen zunächst über den Punkt I des eben genannten Antrags ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die CDUFraktion. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Enthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete und die Gruppe der FDP. Wir kommen zu Ziffer II des Antrags. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die AfDFraktion. Damit ist Ziffer II des Antrags abgelehnt. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9865 - korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/10136 dazu: Eigenkapitalerhöhung der Thüringer Aufbaubank für Wohnungsbau nutzen – Zusammenarbeit mit Sparkassen und Geschäftsbanken intensivieren Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10192 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Schubert aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Wir haben jetzt die Situation, dass wir tatsächlich in wenigen Sekunden die Gedenkminute haben, auf die wir uns verständigt haben. Deswegen würde ich jetzt Herrn Schubert erst mal noch bitten, kurz zu warten, damit wir nicht nach 30 Sekunden die Rede unterbrechen müssen. Wir halten vielleicht die Stille jetzt schon kurz aus, jeder kann seinen Platz suchen. Vielleicht ein ganz kurzer Hinweis für die Zuschauerinnen auf der Tribüne, wir haben das vor dem Wechsel des Sitzungsdienstes schon vereinbart: Vor wenigen Tagen wurde in Baden-Württemberg ein Polizist umgebracht und das Land Baden-Württemberg hat anlässlich dieses Todes eine Gedenkminute für heute um 11.34 Uhr – das ist quasi der Zeitpunkt des Angriffs gewesen – ausgerufen. Wir haben als Land einfach signalisieren wollen, dass wir da auch solidarisch sind, und haben deswegen an der Stelle die Sitzung unterbrochen. Wir fahren jetzt in der Beratung fort. Das ist immer keine ganz einfache Situation. Herr Abgeordneter Schubert, bitte.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Am 17. April 2024 hat die Koalition, haben Linke, SPD und Grüne mit der Drucksache 7/9865 den heute in zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf eingebracht, der in der 134. Sitzung des Thüringer Landtags am 25. April dieses Jahres in erster Lesung im Plenum beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurde. Das Gesetz, das heute hier zur Abstimmung vorliegt, ist die konsequente Umsetzung einer mehrfach dokumentierten Willensbekundung einer Mehrheit hier im Thüringer Landtag – des Gesetzgebers des Freistaats. Schon mit dem Beschluss des Antrags der Koalitionsfraktionen in der 109. Plenarsitzung am 28. April 2023 „Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen“ in der Drucksache 7/7916 wurde durch den Gesetzgeber unter III. formuliert: „In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Maßnahmen auf den Weg zu bringen: […] Die Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank mit 50 Millionen Euro. In Folge einer Aufstockung des […] Eigenkapitals könnte ein vervielfachtes zweckgebundenes Kreditvolumen für Transformationsinvestitionen ermöglicht werden.“ Danach erfolgte ein zweiter Beschluss, und zwar im Haushaltsplenum der 125. Plenarsitzung am 20. Dezember vergangenen Jahres. In einem Entschließungsantrag, der hier Mehrheiten fand, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Haushaltsgesetz steht unter der Überschrift „Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank“ – ich zitiere: „Deshalb spricht sich der Landtag dafür aus, bei der Thüringer Aufbaubank durch Zuführung von bankenaufsichtlich anerkannten Eigenmitteln die Möglichkeit auszuweiten, verstärkt mit Mitteln des Kreditmarkts die Energiewende, kommunalnahe Unternehmen sowie den Eigenheimbau von Familien zu unterstützen.“ Der aus diesen Vorgaben konsequenterweise erarbeitete Gesetzentwurf wurde wie beschrieben in erster Lesung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dort gab es dann am 31. Mai in der 84. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Vorlage 7/6668 vom Vortag, vom 30. Mai. Dieser ergänzt den vorliegenden Gesetzentwurf mit der Vorgabe eines erweiterten Reportings des Vorstands zu den zusätzlichen Investitionen, die mit der Eigenkapitalaufstockung ermöglicht wurden, und wie sich diese aufteilen. Im Ergebnis der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss zum Gesetzentwurf gab es eine klare Empfehlung, dieses Gesetz inklusive des Änderungsantrags der CDU zu beschließen. Zum Abschluss möchte ich noch festhalten: Andere als die genannten Anträge oder gar Gesetzentwürfe gab es zu diesem Thema in der parlamentarischen Beratung im Umfeld dieses Gesetzes nicht, ich komme darauf noch einmal zurück. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, es ist gut, dass unser Entschließungsantrag, der am 20.12. vorigen Jahres hier im Plenum beschlossen wurde, es nun tatsächlich zu einem Gesetz gebracht hat. An oberster Stelle stand und steht die Absicht, die Thüringerinnen und Thüringer bei der Schaffung von Wohneigentum zu unterstützen. Das haben wir in dieser Legislatur gleich mit vier großen Bausteinen umgesetzt, ich erinnere an die CDU-Initiative zum Kinderbaulandbonus. Der zweite große Baustein, der hier ja auch an dieser Stelle intensiv im Plenum diskutiert wurde, war die Senkung der Grunderwerbsteuer und somit die erste Steuersenkung im Freistaat Thüringen. Und auch der dritte Baustein wird mit Veröffentlichung der Richtlinie seine Wirkung entfalten, das von uns durchgesetzte Familienförderprogramm für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Und schließlich, heute kommen wir zum vierten großen Baustein: Durch die Eigenkapitalerhöhung wird die Thüringer Aufbaubank für mehr zinsvergünstigte Kredite sorgen können. Deshalb war es besonders wichtig, auch den Wohnungsbau in die Liste der Aufgaben in § 2 aufzunehmen. Damit senden wir ein wichtiges Signal an alle Bauwilligen in Thüringen, an all diejenigen, die sich hier in unserem Freistaat ihr Zuhause schaffen wollen. Wir unterstützen Familien und wir unterstützen auch die angeschlagene Thüringer Bauwirtschaft und das Bauhandwerk. Gerade in den Zeiten von gestiegenen Baukosten ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte an dieser Stelle aber auch die Bedenken der regionalen Hausbanken zerstreuen. Wir haben hier deshalb einen Entschließungsantrag vorgelegt, der noch einmal einiges klarstellen soll: Die Unterstützung, insbesondere im Bereich „Wohnungsbau“, aber auch in den anderen aufgenommenen Bereichen, wird über die bekannten Kanäle, also insbesondere über den Bankenleitweg, die Wege passieren. In den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir unser Ansinnen mit einem Änderungsantrag um einen zusätzlichen und wesentlichen Aspekt erweitert. Weil es uns wichtig ist, dass wir mit den Haushaltsmitteln sorgfältig und sinnvoll umgehen, haben wir durchgesetzt, dass mittels eines Sonderberichts eine Erfolgskontrolle über die Verwendung der hier zur Verfügung gestellten Mittel stattfinden muss. Gemeinsam mit der Erhöhung des Eigenkapitals werden im Gesetzentwurf zusätzliche Bereiche, in denen die Thüringer Aufbaubank unterstützen kann, definiert. Ich habe bereits zum Wohnungsbau ausgeführt, aber lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein paar Worte zum Bereich „Energie und Dekarbonisierung“ verlieren. Beides hängt miteinander zusammen, denn insbesondere auf die organisierte Wohnungswirtschaft werden große finanzielle Anstrengungen im Bereich der energetischen Sanierung zukommen. Auch hier werden wir ohne neue Formen der Unterstützung nicht auskommen. Der Bundesgesetzgeber hat uns zudem mit der kommunalen Wärmeplanung eine gewaltige Aufgabe übermittelt. Deshalb haben wir in unserem Entschließungsantrag deutlich gemacht, dass weder die Kommunen noch die kommunalen Stadtwerke noch die regionalen Hausbanken und auch nicht die Thüringer Aufbaubank eine derartige Mammutaufgabe allein stemmen können. Hier braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung all dieser Akteure und eine koordinierende und ambitionierte Landesregierung, wie wir sie hoffentlich dann ab 1. September auch hier in unserem Land haben. Sie sehen, der Gesetzentwurf und unser ergänzender Entschließungsantrag adressieren viele wesentliche Zukunftsthemen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unseren Initiativen an dieser Stelle. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, heute sprechen wir über eine geplante Eigenkapitalerhöhung der Thüringer Aufbaubank um 50 Millionen Euro. Diese Maßnahme soll – laut vorliegendem Gesetz – ein bedeutender Schritt mit weitreichenden Auswirkungen auf unsere regionale Wirtschaft und das finanzielle Umfeld sein. Zunächst möchte ich betonen, dass ich einer Eigenkapitalerhöhung grundsätzlich nicht ablehnend gegenüberstehe. Die Erhöhung kann notwendig sein, um den stetig steigenden europäischen Eigenkapitalanforderungen und dem immer mehr ausufernden Bankenaufsichtsrecht gerecht zu werden. Ein gestärktes Eigenkapitalpolster ermöglicht es der TAB, größere finanzielle Risiken einzugehen und gleichzeitig ihre Stabilität zu sichern. Es wirkt sich erheblich positiv auf das Risikomanagement der Bank aus und versetzt sie in die Lage, ihre Förderprojekte zu erweitern und damit einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes zu leisten. Geplant ist die Eigenkapitalaufstockung der TAB um 50 Millionen Euro, von derzeit 33 Millionen Euro auf 83 Millionen Euro. Die Finanzministerin will dies aus dem Bestand der Haushaltsausgleichsrücklage durch zusätzliche Entnahme im Haushaltsvollzug 2024 bereitstellen. Mit der vorliegenden Drucksache vom 20. Dezember 2023 sollen durch die Zuführung von bankenaufsichtlich anerkannten Eigenmitteln die Möglichkeiten der Thüringer Aufbaubank ausgeweitet werden. Damit sollen insbesondere die Förderung zur Schaffung von eigengenutztem Wohnraum im Freistaat Thüringen und die Handlungsmöglichkeiten zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur erweitert werden. So weit, so gut. Aber: Außerdem soll der gesetzliche Aufgabenkatalog der Thüringer Aufbaubank um die Bereiche „Energie“ und „Dekarbonisierung“ erweitert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Begründung für diese Maßnahme stark auf Klimaund Energieziele auszurichten, sehe ich mehr als kritisch. Eigenkapital sollte primär dazu dienen, die Bank zu stärken und ihr Risikomanagement zu verbessern, nicht um ideologisch motivierte Kreditgeschäfte zu fördern.
(Beifall AfD)
Es ist entscheidend, dass diese finanziellen Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden, um die wirtschaftliche Stabilität zu sichern, und nicht um politische Agenden zu unterstützen. Die Eigenkapitalzufuhr an die TAB durch Steuergeld verzerrt den Wettbewerb mit privaten Banken erheblich. Private Banken müssen ohne staatliche Unterstützung auskommen und sind benachteiligt, wenn eine öffentlich geförderte Bank wie die TAB zusätzliche Mittel erhält. Diese Ungleichheit führt zu einer Verschiebung der Marktkräfte und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit privater Banken massiv. Außerdem werden öffentliche Mittel möglicherweise nicht so effizient eingesetzt wie in der Privatwirtschaft. Die TAB zeigt nicht die gleiche Dringlichkeit und Effizienz bei der Mittelverwendung wie private Banken, die einem höheren wirtschaftlichen Druck ausgesetzt sind. Dies führt zu einer suboptimalen Nutzung der Mittel und verfehlt die gewünschten Effekte.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist eine reine Behauptung!) Herr Schubert, Staatsbank hat nicht funktioniert, das hatten wir schon mal.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
ist eine Bank, kein Staat!) Dies führt zu einer suboptimalen Nutzung der Mittel und verfehlt die gewünschten Effekte. Da die Mittel von der öffentlichen Hand stammen, tragen die Steuerzahler das Risiko. Wenn die von der TAB finanzierten Projekte scheitern oder nicht die erwarteten Renditen erzielen, führt dies zu Verlusten, die von der öffentlichen Hand und dem Steuerzahler getragen werden müssen. Eine sorgfältige Prüfung und Überwachung der Projekte ist daher unerlässlich. Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist das Risiko politischer Einflussnahme. Politische Ziele beeinflussen die Entscheidungsprozesse innerhalb der TAB. Dies führt dazu, dass Mittel nicht ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien vergeben werden, sondern auch nach politischen Erwägungen. Eine solche Einflussnahme beeinträchtigt die Effizienz und Wirksamkeit der Maßnahmen erheblich. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Investitionen nachhaltig und langfristig wirtschaftlich sinnvoll sind. Es besteht das Risiko, dass Projekte gefördert werden, die zwar kurzfristig politisch opportun sind, aber langfristig nicht tragfähig. Dies verfehlt die gewünschte Wirkung und verschwendet die finanziellen Ressourcen. Ein weiterer Punkt, den wir nicht außer Acht lassen dürfen, sind die hohen Prozesskosten innerhalb der TAB. Es ist bekannt, dass die Erstattung der Grunderwerbsteuer für Familien pro Fall etwa 500 Euro kosten soll. Dies deutet auf ineffiziente Prozesse hin, die die Kosten in die Höhe treiben. Die TAB muss dringend an der Optimierung ihrer internen Abläufe arbeiten, um diese Prozesskosten zu senken und eine effiziente Mittelverwendung sicherzustellen.
(Beifall AfD)
Zusammengefasst gibt es durchaus Argumente für eine steuergeldfinanzierte Eigenkapitalzuführung, um den europäischen Eigenkapitalanforderungen zu entsprechen und das Risikomanagement der Bank zu verbessern. Allerdings darf diese Erhöhung nicht dazu verwendet werden, ideologisch motivierte Projekte zu fördern. Es ist entscheidend, dass bei der Umsetzung dieser Maßnahme strenge Kriterien und Kontrollen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Ebenso ist es von großer Bedeutung, die Risiken für die öffentliche Hand und den Wettbewerb zu minimieren. Eine transparente Kommunikation und klare Rechenschaftsberichtspflichten sind essenziell, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Maßnahmen zu gewährleisten. Deswegen unterstützen wir auch den Entschließungsantrag der CDU. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer heute hier im Hohen Haus und an den Bildschirmen, als wirtschaftspolitscher Sprecher der Fraktion Die Linke freue ich mich außerordentlich darüber, dass wir heute hier im Landtag über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition, der Fraktionen von Linke, SPD und Grünen, zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes beraten und abstimmen können, mit dem wir das Eigenkapital unserer landeseigenen Förderbank um 50 Millionen aufstocken. Das Grundkapital wird im Ergebnis 83.234.000 Euro betragen. Das ist notwendig, wirtschaftspolitisch, klimapolitisch und damit gesellschaftspolitisch gut begründet und eigentlich überfällig. Zukünftig werden also im Errichtungsgesetz der Thüringer Aufbaubank auch die Themen „Energie“ und „Dekarbonisierung“ für förderberechtigte Projekte und Maßnahmen etabliert. Es gab in der doch sehr langen Diskussion schon vor der Debatte zu einem konkreten Gesetzentwurf nicht wirklich viele Akteure, die immer daran geglaubt haben, dass wir am Ende dem Gesetzgeber einen Gesetzentwurf vorlegen werden, der noch dazu mit einer positiven Beschlussempfehlung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss im Plenum ankommt. Es galt Widerstände zu überwinden und auch diesmal bewahrheitet sich: Hartnäckigkeit zahlt sich aus, und zwar für uns alle, die wir in Thüringen vorangehen wollen, die Thüringen vorn sehen wollen, die das Land gut gerüstet in die Zukunft führen wollen. Deshalb ist heute wirklich ein guter Tag für Thüringen, weil wir damit unsere Spielräume erheblich vergrößern, um den sozial-ökologischen Umbau unseres Landes, die Modernisierung Thüringens schneller voranzutreiben und das ist dringend notwendig, wie wir mit Blick auf die Nachrichten aus den aktuellen Hochwasserkatastrophengebieten feststellen. Wir haben keine Zeit mehr. Wir haben keine Zeit mehr, jetzt wird auch unser Beitrag in Thüringen gebraucht, um die Folgen des Klimawandels beherrschbar zu halten. 50 Millionen Euro mehr Eigenkapital für die Thüringer Aufbaubank bedeuten mehr Unterstützungsmöglichkeiten für die Thüringer Unternehmen und ein Stück Zukunftssicherung für den Wirtschaftsstandort, die Umwelt und damit die Gesellschaft insgesamt. Mit der Erhöhung des Eigenkapitals der Thüringer Aufbaubank können Nachhaltigkeitsinvestitionen in eine klimaneutrale und sozial gerechte Zukunft noch besser gefördert werden. Initiiert werden können diese durch die Thüringer Aufbaubank beispielsweise über zinsverbilligte Darlehen. Wir ermöglichen damit kurzfristig – kurzfristig! – Investitionen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro in Thüringen. Dies sichert nicht nur Arbeitsplätze und Unternehmensstandorte, sondern unterstützt zum Beispiel auch die Energie- und Wärmewende in den Kommunen. Die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens erfordert die schnelle Umstellung auf CO 2 neutrale Energiequellen und Produktionsprozesse einschließlich Energieeffizienzsteigerungen. Das ist und bleibt auch für die Thüringer Wirtschaft eine Herausforderung, gerade angesichts extremer Preissteigerungen und multipler Krisen. Dabei leben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer Zeit, in der es schon allein aus Klimaschutzgründen eine Ausnahmesituation gibt, in der aber auch unsere Mitbewerber auf dem Weltmarkt mit erheblichen, übrigens kreditfinanzierten Förderprogrammen die Dekarbonisierung der Wirtschaft – Green Transition – vorantreiben und anreizen. In diesen Zeiten fesselt sich Deutschland mit der Schuldenbremse die Hände, denn diese beschränkt in fataler Weise die Möglichkeiten für Investitionen in nachhaltige Entwicklungen und ist damit längst eine Zukunftsbremse für unser Land geworden, die abgeschafft gehört.
(Beifall DIE LINKE)
Im Unterschied dazu ist die Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank ein wirksamer Beitrag für eine echte Generationengerechtigkeit. Wird doch so mit den Möglichkeiten der Landespolitik dem riesigen Bedarf an Nachhaltigkeitsinvestitionen begegnet, um unser Land schnell zu modernisieren und die Verpflichtung aus Klimaschutzabkommen und auch aus der Vorgabe unserer Verfassung, aus Klimaschutzgesetzen in Bund und Land Rechnung zu tragen. Sehr geehrte Damen und Herren, den Schnellen gehört bekanntlich die Zukunft. Wir sorgen mit diesem Gesetz für mehr Geschwindigkeit und damit mehr Zukunftschancen für Thüringen. Damit komme ich zurück zu den Initiatoren dieses Gesetzes. Möglicherweise hat die „Thüringer Allgemeine“ Mario Voigt am 30.05. bei seinem Besuch des RobertKoch-Krankenhauses in Apolda ja falsch zitiert, als sie schrieb – ich zitiere –: „[…] die Union [werde] versuchen, […] einen Antrag im Landtag durchzubringen, der eine Eigenkapitalerhöhung um 50 Millionen Euro für die Thüringer Aufbaubank vorsieht.“ Fakt ist aber, es gab nie einen Antrag, den die CDU zu diesem Thema aufgeschrieben hat und hier im Landtag durchbringen wollte. Ein Gesetzentwurf ist für die Erhöhung des Eigenkapitals notwendig.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Doch! Ja, kei-
nen Antrag!) Deswegen bleibt festzustellen, Herr Bühl, Herr Voigt lobt so gern die Fleißigen in unserem Land: Das Lob für den Fleiß gilt auch bei diesem wichtigen Gesetz der rot-rot-grünen Koalition, die diesen erarbeitet und ins Parlament eingebracht hat.
(Beifall DIE LINKE)
Uns als Linke war es besonders wichtig, dass wir eine klare Zeitvorgabe machen, die sogenannte Dreimonatsfiktion. Das bedeutet, dass nach Inkrafttreten dieses Gesetzes innerhalb von drei Monaten tatsächlich auch das Geld zur Erhöhung dieses Eigenkapitals unserer landeseigenen Förderbank fließt, damit das Geld schnell mit einer Hebelwirkung über unsere eigene Bank nutzbar gemacht werden kann. Mit der Verabschiedung zünden wir also tatsächlich für Thüringen einen Investitionsund Innovationsturbo, den Entschließungsantrag der CDU brauchen wir dafür nicht. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei denjenigen in der Thüringer Aufbaubank bedanken, die uns mit einer Expertise aus ihrer Sicht in all den vielen Monaten des langen Diskussionsprozesses immer zur Verfügung gestanden haben. Der Dank geht auch im Voraus an all diejenigen, die in der Thüringer Aufbaubank in den kommenden Monaten und Jahren genau mit diesen erweiterten Möglichkeiten dafür sorgen werden, dass wir in den Bereichen „Energiewende“ und „Dekarbonisierung“ mit einer entsprechenden Fördermittelkulisse in Thüringen schneller vorankommen. Gehen wir also gemeinsam diesen Weg! Heute ist wirklich ein guter Tag für Thüringen. Die Koalition löst auch mit diesem Gesetz einen weiteren Teil des Koalitionsvertrags ein, der ja bekanntlich die Überschrift trägt: „Gemeinsam neue Wege gehen. Thüringen demokratisch, sozial und ökologisch gestalten“. Gehen wir also gemeinsam voran auf dem Weg in eine gute Zukunft Thüringens! Ab heute sind wir noch schneller unterwegs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, insbesondere liebe Schüler und Schülerinnen, leider ist niemand vom Finanzministerium da, aber gut, was soll es. Es geht um die Eigenkapitalerhöhung der Thüringer Aufbaubank, das ist die landeseigene Förderbank und Eigenkapital ist das Haftungskapital einer Bank. Es gibt europäische Kapitalvorschriften, die festlegen, wie viel Eigenkapital eine Bank hinterlegen muss, um Geschäfte im Sinne des Bankenwesens zu tätigen. Wenn ich 50 Millionen Euro einlege, dann erhöht sich das Volumen, einfach gesagt, um das ca. Zehnfache, sodass also die Thüringer Aufbaubank tatsächlich im Rahmen ihrer Aufgaben und ihrer Verpflichtungen einfach mehr Flexibilität bekommt, mehr Möglichkeiten bekommt, das Risiko minimiert. Insofern ist das eine Stärkung der Thüringer Aufbaubank und das ist sehr zu begrüßen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Malus ist bei dieser Angelegenheit allerdings – leider ist keiner vom Finanzministerium da –, dass sich als Finanzierungsquelle dieser Aufstockung des Eigenkapitals der Rücklagen des Freistaats bedient wird. Man muss bei der Betrachtung der Situation bedenken, dass wir im Thüringer Landeshaushalt ein strukturelles Defizit haben, was Milliardengröße hat. 1 Milliarde und mehr. Bei der Anmeldung der Haushaltsmittel für das Jahr 2025 ist eine Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben von fast 2 Milliarden Euro aufgetaucht. Insofern kann man sich hier dafür feiern, das Kapital zur Verfügung zu stellen, aber eigentlich wäre es nachhaltig gewesen, es wirklich aus dem Eigenkapital des Freistaats zu nehmen, um es langfristig nicht kreditfinanziert oder auf tönernen Füßen finanziert darzustellen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Was bedenklicher ist, meine Damen und Herren, ist aber die Vereinnahmung der Tätigkeit oder des Umgangs mit diesem Eigenkapital durch die politische Seite. Es wurde gesagt, dass das klimapolitisch und wohnungspolitisch Chancen eröffnet. Nochmals: Die Thüringer Aufbaubank hat im Rahmen ihrer Aufgaben das Ziel zu erreichen, rentierliche Anlagen zu fördern.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ob sie aus Wohnungspolitik oder wirtschaftspolitischen Dingen geboren sind, sie sollen für Thüringen sein, das ist natürlich richtig. Man kann auch sicherlich sagen: Für Dinge, die andere Banken nicht ohne Weiteres im Konsortialgeschäft finanzieren, ist die Thüringer Aufbaubank hier Partner oder auch alleiniger Financier. Aber finanzielle Risiken über das gebotene Maß einzugehen, lehnen wir ab. Das ist auch abzulehnen und das ist genau damit nicht gewollt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich weiß auch, dass die Verantwortlichen der Thüringer Aufbaubank in keiner Weise Risiken eingehen, die nicht gerechtfertigt sind. Das hat auch die Thüringer Aufbaubank über Jahre bewiesen und insofern ist sie auch noch da. Denn wir haben andere Aufbaubanken und andere Banken anderer Ländern gesehen, die gerade in den letzten Jahren des vormaligen Jahrzehnts, also 2008/2009 im Zuge der Subprime-Crisis, in große Schwierigkeiten gekommen sind, ja, sogar nicht mehr im Markt sind. Insofern Respekt vor allen Verantwortlichen der Thüringer Aufbaubank, dass sie das mit dem nötigen Augenmaß machen. Ich weiß auch, dass sie die weiteren 50 Millionen Euro, die hier in Rede stehen, auch mit derselben verantwortungsvollen Tätigkeit für den Freistaat einsetzen werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Was wir aber anmahnen müssen, ist bei der ganzen Fördermittelvergabe und der Tätigkeit der Thüringer Aufbaubank, dass die Vergaberichtlinien bürokratieärmer, nachvollziehbarer sein und damit weniger Bürokratie nach sich ziehen sollten. Mit Recht wurde angemahnt, dass hier bei der Überprüfung der Ausreichung von Fördermitteln hohe Kosten entstehen, auch bei dem langfristigen Nachprüfen, ob die Fördermittel richtig verwandt worden sind. Ich denke nur an die Coronamaßnahmen. Ich bleibe dabei, dass wir für die Coronahilfen, die ausgegeben worden sind, Bagatellgrenzen einziehen sollten, um Rückzahlungspflichten nicht in kleinen dreistelligen Beträgen zustande kommen zu lassen. Es entstehen vielfach gefühlte Ungerechtigkeiten. Ich bin froh über jeden Unternehmer, der durch die Krise gekommen ist. Wenn wir dem mit wenigen Hundert Euro oder knappen 1.000 Euro geholfen haben, dann sind hier Bürokratie und Hinterherlaufen, damit er diese zurückzahlt, weil sich im Nachhinein etwas als falsch herausgestellt hat, nicht hinnehmbar. Deshalb geht die Kritik falsch, dass die Thüringer Aufbaubank hier zu viel in Rechnung stellt. Die AfD zeigt mal wieder ihren wirtschaftlichen Sachverstand. Von dem ist es nicht weit hergeholt. Ich suche immer noch das Wahlprogramm, wo denn euer tolles Finanz- und Wirtschaftsprogramm für die Landtagswahl drinsteht. Das ist nicht aufzufinden, also ziemlich mau.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deshalb ist es nicht falsch, dass die Thüringer Aufbaubank so viel Geld in Rechnung stellen muss. Nein, wir sollten gemeinsam dafür kämpfen, dass die Bürokratie, um Fördermittel zu erhalten, Fördermittel zu behalten und Fördermittel am Ende auch richtig ausgegeben zu haben, deutlich sinkt. Wir müssen den Unternehmern einfach vertrauen, dass sie das Richtige machen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern ist die Bürokratie einfach nicht zumutbar und führt zu einem: Dass die Thüringer Aufbaubank auf vielen Geldern – und das ist auch amtlich und nachgewiesen, dass viele Fördermittel gar nicht mehr zur Ausreichung kommen, weil die Unternehmen es ablehnen, überhaupt hier tätig zu werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Liebe Kollegen von der CDU, die immer das Hohelied auf zinsverbilligte Kredite lenken, wir haben gestern erlebt, dass die Europäische Zentralbank den Leitzins um 0,25 Prozent gesenkt hat. Wir haben jetzt ein Zinsniveau von ungefähr 4 Prozent für Immobilienkredite, für Industrie- und Unternehmenskredite von 6/7 Prozent. Das ist im historischen Vergleich sehr niedrig. Natürlich kommen wir aus einer Zinsphase um die null. Aber das jetzt immer nur mit zinsverbilligten Krediten zu machen, kommt der Volkswirtschaft nicht nach.
(Beifall Gruppe der FDP)
Rentierlich müssen Investitionen sein. Sie müssen sich aus sich heraus tragen. Ansonsten riskieren Sie die nächste Blase.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende, und wir haben die Zeit schon sehr großzügig bemessen aufgrund der technischen Schwierigkeiten zu Beginn.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gemeldet ist hier kein Gesprächsbedarf mehr. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten noch Gesprächsbedarf hier vorn am Pult?
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Vorn
nicht!) Vorn nicht, gut. Den Rest spätestens, wenn wir jetzt in die Abstimmung treten. Die Landesregierung hat sich nicht zu Wort gemeldet. Das heißt, wir schließen die Aussprache und kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf, und starten mit der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/10136. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD- und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Gegenstimmen kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9865 in korrigierter Fassung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD- und die CDUFraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen? Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, folgt Herrn Schubert und erhebt sich von den Plätzen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD- und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10192. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen aus der Gruppe der FDP, der SPD-Fraktion, von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir haben eigentlich vereinbart, dass der Tagesordnungspunkt 25 erst nach der Mittagspause aufgerufen wird, also nach der Bekanntgabe der Wahlen. Ich würde mit Blick – es gibt ja eine Reihe von Tagesordnungspunkten, bei denen sich verständigt wurde, sie heute noch aufzurufen. Da uns zu diesen Tagesordnungspunkten noch keine Redelisten vorliegen, würde ich vorschlagen, dass wir jetzt mit dem Tagesordnungspunkt 25 fortfahren zum Thema „Mountainbike“.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Fortfahren! Sehr gut!) Fortfahren, genau. Können wir so verfahren? Ja, ich sehe, das ist so. Verbunden mit der Bitte, für die anderen Tagesordnungspunkte Redelisten einzureichen, damit es dann nach der Mittagspause hier vorn tatsächlich auch weitergehen kann, rufe ich auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7942 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/10184 Das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft erhält zunächst Herr Abgeordneter Bühl.
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute über den Antrag der Gruppe der FDP mit dem Titel „Fahrt aufnehmen für den Mountainbike-Sport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer ‚Mountainbike-Strategie 2030‘ für Thüringen“.
(Beifall Gruppe der FDP)
Durch Beschluss des Landtags in seiner 128. Sitzung am 2. Februar 2024 wurde der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat den Antrag in seiner 51. Sitzung am 6. März 2024 und in seiner 54. Sitzung am 29. Mai sowie in seiner 55. Sitzung am 5. Juni beraten und hat ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In der letztendlichen Beratung des Ausschusses wurde eine Beschlussempfehlung mit Änderungen durch den Ausschuss positiv beschieden. In dieser Fassung wird der Antrag heute auch zur Annahme empfohlen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in den vergangenen drei Tagen fand der Kongress des deutschen Mountainbike Tourismusforums unter dem Motto „TEAM UP!“ in der Pfalz statt. Dort haben sich Vertreter von Verbänden, Tourismusdestinationen und weitere Akteure zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in dem Bereich ausgetauscht. „TEAM UP!“ – ein Motto, das den Werten der Bike-Community entspricht und das auch für uns das Wort der Stunde sein muss. Denn Thüringen hat alles, was es für eine starke Mountainbike-Destination braucht. Mit unserer Initiative stoßen wir den lang ersehnten notwendigen Schritt an, endlich diese Potenziale auch zu nutzen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Experten, liebe Damen und Herren, bezeugen dafür den Mittelgebirgsregionen wie unserem Thüringer Wald aufgrund der Topografie mehr Potenzial als dem Alpenraum. In den vergangenen Wochen und Monaten hat mir der Austausch mit der Community – ob in Eisenach, Saalfeld oder Oberhof – gezeigt, was für ein Pfund wir hier haben und auch endlich bergen müssen. Wir haben herausragende Events, bereits mit Tradition – 2024 erneut eine Deutsche Meisterschaft im Downhill in Ilmenau –, und weltbekannte Spitzensportler wie Nina Hoffmann, die beste Werbung für Thüringen betreiben, aber auch starke Radläden und -vereine, den Rennsteig als verbindende Ader zwischen noch entwicklungsbedürftigen Bikeparks und einmalige Mountainbike-Erlebnisse unter Tage – von Kamsdorf bis Merkers. Der Bikepark in Oberhof beispielsweise hat sich seit den Investitionen in seine Trails und eine Verbesserung des Angebots von 3.541 Radfahrern mittlerweile zu stattlichen 14.000 bikebegeisterten Besuchern pro Jahr gepuscht. Gäste aus ganz Deutschland, die vorher noch nie in Thüringen gewesen sind, waren unsere Gäste. Daran wollen und müssen wir anknüpfen, denn das Potenzial ist da,
(Beifall Gruppe der FDP)
damit auch bereits investierte Mittel wie in die 2011 erste beschilderte Mountainbike-Strecke Deutschlands an der Thüringer Bergbahn im Schwarzatal wieder zu einem Aushängeschild werden und nicht in Vergessenheit geraten oder Investitionen wie in den Rennsteig-Mountainbike-Radweg endlich an der Zielgruppe orientiert entwickelt werden und nicht an ihr vorbei, wie aus den Stellungnah men zur Anhörung deutlich genug hervorgeht. Wir müssen solche Einzelprojekte wie in Ilmenau am Linden berg durch kluge Kurationen weiterdenken, mit ei nem erlebbaren R t netz verknüpfen, aktiv ver ou en markten – und das auch zielgruppengerecht. Da draußen, meine Damen und Herren, allein in Deutschland sehnen sich 16 Millionen Menschen nach familienfreundlichen, gemeinschaftsfördernden Freizeitaktivitäten auf zwei Rädern. 9,1 Millionen Deutsche suchen nach einem Urlaub auf zwei Rädern und anderen Aktivitäten im Urlaub, bei denen sie aktiv eine neue Landschaft, Schlösser und Gärten, auch Kulinarik entdecken können. Gleichzeitig ist nicht zu vergessen: 80 Prozent der Mountainbiker beginnen ihre Tour vor der Haustür. Auch ist unser Antrag ein klares Zeichen, dass wir mit der Konzeption der Strategie einen Beitrag zur Lebensqualitätssteigerung für unsere Bürgerinnen und Bürger im Freistaat leisten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich weiß, wie viel Geld wir allein für Prävention und Bewegung ausgeben, dabei beginnt das Erlebnis und die Bewegung manchmal schon hinter der eigenen Haustür im Wald. Eine durchdachte Strategie wird außerdem einen entscheidenden Beitrag leisten, damit unsere Einkehrmöglichkeiten wie die Neue Gehlberger Hütte auf dem Schneekopf oder die Bobhütte in Ilmenau wieder Betreiber finden und sich langfristig halten können, denn wer besucht, der will auch versorgt werden. Das ist ein Qualitätsmerkmal für eine Destination.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir müssen also das Know-how der hiesigen Akteure nutzen, die bisherigen Herausforderungen meistern und die guten Ideen aus den Schubladen von Bürgermeistern, Kommunen bis hin zu den Ministerien wieder hervorholen. Mit den vielen Initiativen und Vereinen – in Pößneck, Saalfeld, Ilmenau, Arnstadt, Eisenach, Tabarz, Liebenstein, Hermsdorf oder Erfurt – haben wir hier schon ein unglaubliches Potenzial der eigenen Community. Wir können hier endlich die Grundlagen schaffen, dass kluge Ideen Früchte tragen und eine nachhaltige Wirkung erzielen. Es gilt, aus der Vorarbeit von Ländern wie Sachsen oder dem Saarland die notwendigen Schlüsse zu ziehen und effektive Ergebnisse zu erzielen und dem Motto des Kongresses des deutschen Mountainbike Tourismusforums zu folgen: Let‘s „TEAM UP!“ Dieser Weg beginnt heute mit dem Beschluss unserer und dieser Mountainbike-Strategie für Thüringen. Es ist bundesweit der erste Beschluss eines Landtags dieser Art. Darauf bin ich sehr stolz, dass uns das allen gemeinsam gelungen ist, denn Mountainbiken hat Zukunft in Thüringen, aber auch über Thüringen hinaus. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, wir sind uns doch weitgehend einig, dass der Mountainbike-Sport an Fahrt aufnehmen soll, dass wir ein großes, bisher unausgeschöpftes Potenzial haben, dass Infrastruktur auszubauen ist, Beschilderungen vorzunehmen, Strecken mit den dazugehörigen Bikemöglichkeiten und Anschlüssen an den ÖPNV zu planen sind. Aber, liebe FDP, wir müssen uns auch die Frage stellen: Ist diese Aufgabe bei dieser Landesregierung tatsächlich gut angesiedelt?
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Ja, ist sie!)
Wir wollten doch eigentlich alle Bürokratie abbauen mit dieser Mountainbike-Strategie. So schön, wie das auch klingt, wird definitiv mehr Bürokratie geschaffen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Keinerlei Bürokratie! Gar nicht!) Das Land soll sich noch mal über diese urtypischen kommunalen Aufgaben drüberstülpen. Ich habe es doch gerade beschrieben: Es geht in Ihrem Antrag eben darum, Infrastruktur auszubauen, Beschilderungen vorzunehmen – das sind urtypische, kommunale Angelegenheiten. Wir erleben es ja auch tagtäglich, dass diese rot-rot-grüne Landesregierung mit der Umsetzung der bestehenden Strategien und Konzepte bereits komplett überfordert ist, so zum Beispiel mit dem Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen. Mit diesem Konzept soll eigentlich die Radinfrastruktur in Thüringen verbessert und flächendeckend ausgebaut werden, Menschen sollen aufs Rad umsteigen – so ist die Theorie in der Verkehrswende. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Thüringen ist das deutschlandweite Schlusslicht beim Anteil straßenbegleitender Radwege. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Thüringen äußert sich wie folgt: „Die Infrastruktur und damit die Sicherheit der [Radfahrer] hinkt der Nachfrage hinterher.“ Aus meinem Wahlkreis kann ich berichten, dass die Landesregierung trotz Radverkehrskonzept 2.0 alles andere getan hat, als das Radfahren sicherer und attraktiver zu machen, geschweige denn die Radinfrastruktur flächendeckend zu verbessern. Bereits 2018 wurde beispielsweise der grundhafte Ausbau der Landesstraße 1099 zwischen Kreisverkehr Friesau und der Kreuzung Oberlemnitz/Friesau versprochen und angekündigt. Bis heute ist kein Bagger angerollt. Auf meine Frage, ob denn beim grundhaften Ausbau auch ein straßenbegleitender Radweg mitgeplant sei, antwortete das zuständige Infrastrukturministerium, dass es zwischen den Orten bereits zahlreiche Verbindungen – sprich: Dorfstraßen, Feld- und Wiesenwege – gebe und deshalb auch kein Radweg geplant werde. Bei einem dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße 90 zwischen Frössen und Saaldorf für 70 Millionen Euro wird das Ganze noch mal skurriler: In diesem Fall gibt es sogar einen Nationalen Radverkehrsplan 3.0 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Noch ein Konzept, noch eine Strategie – diesmal nicht 2.0 wie vom Land, sondern 3.0, der Bund setzt noch mal eins drauf.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Zahlen lügen nicht!) Trotzdem passiert nichts, obwohl es irgendwo auf dem Papier steht. Auf Anfrage an die Landesregierung bekam ich zur Antwort, dass das dort eben aus topografischen Gründen nicht möglich wäre. Man gibt zwar sehr viele Steuermittel für den Ausbau der E-Bike-Ladeinfrastruktur aus, aber nicht bei uns im Thüringer Schiefergebirge, dort sind angeblich die Berge zu steil. Lieber Herr Montag, angesichts dieser Tatsachen, dass Theorie und Praxis hier einfach nicht zusammengehen, finden wir zwar die Initiative, die Sie auf den Weg gebracht haben, recht interessant, aber wir können dem nicht zustimmen und enthalten uns deshalb bei diesem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste hier im weiten Rund und natürlich auch an den Bildschirmen, lassen Sie mich vorweg zwei Sätze zu Herrn Thrum sagen. Er hat wieder mal gezeigt, dass er keine Ahnung hat, weder von der Entwicklung von Sport bzw. Radwegen bzw. Radsport in Thüringen noch davon, was die Landesregierung in den letzten Jahren hier gemacht hat. Ich will hier nur zwei Dinge aufzählen: Die Landesregierung hat ein Wanderwegekonzept aufgelegt, ein touristisches Wanderwegekonzept, welches mit 2 Millionen Euro jährlich untersetzt ist, womit touristische Wanderwege von ThüringenForst gepflegt werden. Wir haben in der TTG mittlerweile einen Wanderwegekoordinator und wir haben auch einen hauptamtlichen Radwegekoordinator. Nur so viel. Davon haben Sie wahrscheinlich noch nie etwas gehört, weil Sie sich damit auch überhaupt nicht beschäftigen, Herr Thrum. Es tut mir ganz herzlich leid.
(Beifall DIE LINKE)
Aber zum Antrag der FDP: Dass es Herrn Montag ein inneres Bedürfnis war, hat man an der Rede sehr deutlich gemerkt und auch an den Diskussionen, die wir geführt haben, die sehr inhaltlich waren,
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Eine Begeisterung für den Sport!) und eine Begeisterung natürlich auch an dieser Stelle, das will ich durchaus auch zugeben. Es ist, glaube ich, von niemandem hier in Zweifel zu stellen, dass das Mountainbiking durchaus eine Zukunftssportart und auch eine Trendsportart ist, die immer weiter nach vorn geht, und nicht nur Mountainbiken als solches, sondern das Fahrradfahren im Allgemeinen. Davon ist Mountainbiking nur ein Teil. Rund 16 Millionen Deutsche nutzen in der Freizeit ein Mountainbike, davon 4,1 Millionen regelmäßig. Im vergangenen Jahr sind bundesweit rund 1 Million neue Mountainbikes verkauft worden, 82 Prozent davon allerdings als elektrische Räder. Herr Schubert, Sie haben eins davon. Die Zielgruppe ist mit einem Durchschnittsalter von rund 40 Jahren vergleichsweise jung, die Mountainbike-Szene ist zudem vor allen Dingen männlich geprägt und bevorzuge vor allem Trails, also unbefestigtes Fahren. Ich würde mich freuen, wenn wir auch Trails hätten, die nicht ganz so anspruchsvoll sind, damit wir auch viel mehr Frauen in diese Mountainbike-Szene mit einbeziehen können. Ich glaube, das ist notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Montag hat schon auf den Mountainbike-Kongress hingewiesen, der vom 4. bis 6. Juni in Annweiler am Trifels stattgefunden hat. Dort wurde gesagt: Weltklasse Mountainbike-Destination in Deutschland, das ist unsere Vision. Der Antrag hat ein wenig davon aufgenommen. Es ist im Endeffekt auch die Vision, in Thüringen und deutschlandweit Weltklasse zu werden. So lese ich zumindest diesen Antrag.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deutschland und Thüringen haben die besten Voraussetzungen für exzellenten Mountainbike-Tourismus, vielfältige Landschaften, einen starken Heimatmarkt und auch eine engagierte MountainbikeSzene. Auch in Thüringen gibt es mittlerweile eine sehr engagierte Szene. Trotzdem steckt die gesamte Branche nicht nur in Thüringen noch in den Kinderschuhen, das muss man auch ganz deutlich sagen. Da haben andere europäische Länder uns durchaus noch etwas voraus. Das Mountainbike Forum Deutschland ist angetreten, dies zu ändern. Wir wollen das mit diesem Antrag heute auch ein Stück weit ändern und gemeinsam mit den Akteuren der Branche wollen wir das Potenzial heben und Thüringen als Mountainbike-Destination weiter voranbringen. Ich will besonders einen Punkt aus dem Antrag hervorheben, den Punkt des runden Tischs. Ich glaube, dass es dringend notwendig ist, vor allen Dingen die Akteurinnen und Akteure an den Tisch zu bekommen. Das sind nicht nur diejenigen, die mit dem Fahrrad oder mit dem Mountainbike unterwegs sind, sondern das sind natürlich auch die kommunalen Akteure, das sind die Landesakteure, all diese müssen an einen Tisch, wenn so etwas weiterentwickelt werden soll. Mountainbike-Angebote gibt es in Thüringen, es gibt ein wachsendes Interesse an Kurs- und Verleihangeboten, es gibt ein wachsendes Interesse von Menschen, die für touristische Aufenthalte nach Thüringen kommen, die Mountainbike in Thüringen fahren wollen. Darum ist es natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor für Thüringen, und es kann ein steigender Wirtschaftsfaktor werden, wenn es uns gelingt, hier etwas nach vorn zu bringen. Es gibt derzeitig leider noch kein vollständig abgestimmtes und attraktives Mountainbike-Streckennetz. Damit ist eine Besucherlenkung auch schwierig. Das muss man auch ganz deutlich an dieser Stelle sagen. Ich verspreche mir, wenn es uns gelingt, ein abgestimmtes Mountainbike-Konzept oder Fahrradkonzept für Thüringen zu entwickeln, auch die Besucherlenkung hier noch etwas nach vorn zu bringen. Wir müssen dazu kommen, dass die Akzeptanz für diese neuen touristischen Angebote noch erhöht wird. Oftmals fehlt diese Akzeptanz noch. Es ist vor allen Dingen oftmals auch noch so, dass es hier durchaus immer noch Querelen – will ich mal sagen – sowohl mit der Wanderbewegung, aber auch besonders mit der Verkehrssicherung gibt. Da muss etwas getan werden, damit wir hier auch ein Stück weiterkommen. Ich will noch drei weitere Dinge nennen, die durchaus bedenkenswert sind und die man bei einer Entwicklung eines Mountainbike-Konzepts unbedingt mit in den Mittelpunkt stellen muss: Das sind die Haftungsfragen, die damit im Zusammenhang stehen, die Finanzierung und der Unterhalt von den Strecken. Es wird nicht möglich sein, das alles ohne Geld zu machen. Auch hier muss man sich dazu verständigen, was man will, und – ich hatte es schon einmal gesagt – die Besucherlenkung zwischen Wanderern und Radfahrern, die hier in den Blick genommen werden muss. Alles in allem habe ich die große Hoffnung, dass wir mit diesem Konzept, welches zu entwickeln ist, ein Stückchen weiterkommen, dass wir Mountainbike- bzw. das Radfahren in Thüringen weiterentwickeln, dass wir damit die Wirtschaft weiter stärken und dass wir insgesamt damit auch den Tourismus stärken, und dass wir Mountainbike- und Fahrradfahren als einen Punkt in die Landestourismusstrategie 2025 mit aufnehmen, um hier deutlich zu machen: Thüringen ist nicht nur ein Wanderland, sondern es ist durchaus auch ein Land, in dem man gern Fahrrad fährt, in dem man gern Mountainbike fährt. In diesem Sinne werden wir dem Antrag unsere Zustimmung geben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon in der Berichterstattung gesagt, das ist ein Antrag, der positiv beschieden wurde, dem ich auch positiv gegenüberstehe, weil der Mountainbike-Tourismus in Thüringen – und ich mache jetzt seit 2014 Tourismuspolitik – ein Bereich ist, der bei Weitem nicht so viel Aufmerksamkeit erfahren hat, wie er von der Wirkung her, die wir damit erzielen könnten, erfahren müsste. Ich will an die Erstellung der letzten Tourismuskonzeption erinnern. Knut Korschewsky und ich saßen dort mit drin. Es war leider damals noch die mehrheitliche Auffassung, dass man gesagt hat: „Wir brauchen Mountainbike jetzt nicht so, wir sind Wanderland, Fahrrad ist jetzt eher so sekundär, das wollen wir nicht.“ Ich finde, da hätten wir uns damals schon – ich habe damals schon dafür gestritten – innovativer zeigen können, denn, man sieht es aktuell, der Markt zieht an uns vorbei. Wir hätten als Land mitten in Deutschland schon viel mehr leisten können. Wir brauchen dafür aber die Angebote. Wir brauchen die Bike-Parks, wir brauchen die Strecken. Wir haben ja auch schon Strecken, allerdings nicht – und das wurde von den Vorrednern auch schon angesprochen – so, dass wir sie in der Breite schon gemeinsam auch vermarkten können. Das hätten wir schon alles viel früher haben können. Jetzt ist es schwer zu sagen: hätte, wäre, wenn. Man muss ja nach vorn gucken. Das heißt, wir müssen und wir sollten da jetzt zügig vorangehen. Da kann dieser Antrag ein Bestandteil sein. Ehrlicherweise muss man sagen, wir beschließen ihn heute als Landtag, der bald seine letzte Sitzung hat, und wir haben eine Landesregierung, die bald auch dann durch eine neue Landesregierung – wie auch immer sie aussieht – ersetzt werden wird. Von daher bleibt es dann Aufgabe des kommenden Landtags, auch diese Sachen nachzuhalten und von der Landesregierung dort auch entsprechend einzufordern. Das trifft auch die Tourismuskonzeption. Die wird auch nicht mehr in dieser Legislatur abgeschlossen, sondern sie wird in einer neuen Legislatur von einer neuen Landesregierung mit einem neuen Landtag begleitet werden. Ich kann schon mal für uns zusagen, für meine Fraktion, dass wir dieses Thema in dieser Tourismusstrategie sehr prominent platziert haben wollen, weil wir wollen, dass der Mountainbike-Tourismus vorankommt, dass wir auch Streckenangebote haben. Das wird eine Frage von Förderung und Vermarktung sein. Und das muss ich jetzt auch noch mit einbringen: Wenn man mal schaut, was in diesen Tagen so in den Medien zu lesen war, auch im MDR, trifft mich ganz persönlich in Ilmenau, wie wir uns zum Teil auch kleinmachen. Wir haben schon Strecken angeboten und sie werden dann nicht oder sollen nicht vermarktet werden. Da gab es im MDR einen Beitrag, dass gerade die Stadtverwaltung in Ilmenau das nicht vermarkten will, was man schon hat. Auch da wollten wir ein viel größeres Konzept. Es gab keine Mehrheit dafür. Ich habe mir persönlich vorgestellt, dass wir auch da zu einem größeren Beitrag kommen, den wir als Leuchtturm nach außen stellen. Aber das zeigt, dass wir in den Kommunen immer noch überzeugen müssen, dass das was Gutes ist, man damit auch Geld verdienen und auch Aufmerksamkeit auf die Kommunen ziehen kann und wir damit auch mehr touristisch vermarkten können. Ich finde, wir machen uns dort oft als Thüringen – das betrifft nicht nur dieses Thema –, wir machen uns oft zu klein. Wir haben viel mehr zu bieten. Wenn man andere Regionen anschaut, Bayrischer Wald, mit was für einer Überzeugung, mit was für einem Selbstbewusstsein die nach vorn gehen und sagen: Schaut an, was wir zu bieten haben und wer zu uns kommen kann! Ich finde, da sind wir oft – das betrifft nicht nur die Landesebene, es betrifft eben auch die Ebenen darunter – zu zurückhaltend und wir haben eigentlich wirklich viel Grund, nicht zurückhaltend zu sein. Wir haben viel zu bieten: den Thüringer Wald in seiner Schönheit, zwar jetzt eingeschränkt durch den Borkenkäfer, aber trotzdem in der zentralen Lage. Die anderen Mittelgebirge, die wir haben, die touristische Vermarktung, die Radwegestrecken, die es ja schon gibt, bzw. die touristischen Radwege. Das ist alles etwas, das wir in die Waagschale werfen müssen und wo wir uns nicht kleinmachen dürfen. Da muss Thüringen einfach den Rücken gerade machen und sich besser vermarkten. Dafür ist dieser Antrag eine Möglichkeit. Wir müssen es gemeinsam in einer nächsten Legislatur nachhalten und ich rufe dazu auf, auch in den Kommunen, doch nach vorn zu gehen, sich zu trauen, dort Dinge zu entwickeln, denn wir können es zum Schluss nur gemeinsam, Land und Kommunen. Ich werde weiter dafür eintreten und wünsche mir natürlich auch, dass wir auch in den Kommunen Mehrheiten für sowas finden. Heute werden wir diesem Antrag zustimmen und wünschen dem Ganzen eine gute Umsetzung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eigentlich nicht mein Thema, aber da jetzt auch Ilmenau immer wieder genannt wurde, will ich dazu noch mal zwei Sätze sagen. Ich finde es immer sehr faszinierend, dass dieses Haus und insbesondere die rechte Seite in diesem Haus kocht, wenn wir über Windenergie im Wald auf bestimmten Flächen sprechen. Wenn es aber um anderen Flächenverbrauch geht, wie zum Beispiel für Mountainbike-Sport, dieses Grillenzirpen haben alle gehört, dass das sozusagen hier keine Rolle spielt. Und ich finde es schwierig, weil wir in Ilmenau in Bezug auf den Lindenberg eine Abwägung darüber getroffen haben, auch was Umweltverträglichkeitsfragen angeht und was den Naturschutz angeht. Die Größe des Trails dort ist deswegen so ausgefallen, weil wir genau diese Abwägung getroffen haben. Weil wir gesagt haben, es ist auch ein Eingriff in die Natur,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Und die Rad-
wege sind unverträglicher als ein Windrad?) das ist eine Versiegelung an der einen oder anderen Stelle. Es ist auch touristisch insofern schwierig, weil man, wenn man dort mehr Leute bekommt, man dann im Ernstfall auch wieder Parkplätze braucht, man braucht Zubringer.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Die sind alle dort in Ilmenau!) Ja, genau. Ich wohne da übrigens, Herr RobertMartin Montag. Wir haben dort einen Druck auf diesem Gebiet, was zu den Trails hochgeht. Da haben wir nämlich die Festhalle, die Parkplätze braucht, wir haben Touristinnen und Touristen, die von dort aus teilweise hoch in den Thüringer Wald wandern, wir haben da eh schon einen massiven Parkdruck. Wir haben diesen Parkdruck.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das zeigt,
dass eine Entwicklung nötig ist, oder nicht?) Ja, genau. Der zeigt, dass eine Entwicklung nötig ist. Das ist richtig. Der zeigt aber eben auch, dass wir an dieser Stelle Flächenkonkurrenzen haben. Und ich finde, es wird immer so losgelöst darüber diskutiert. Das Mountainbike ist okay, es ist aber auch eine Flächenkonkurrenz. Es ist genau so eine Flächenkonkurrenz wie die Frage der Windkraft.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es ist genau so eine Flächenkonkurrenz wie eine versiegelte Parkfläche. Und Sie tun so, als wäre das irgendwie nicht gewollt und als würden da nicht die Abwägungen getroffen werden, aber im Stadtrat, lieber Andreas Bühl, haben wir diese Abwägung sehr intensiv getroffen und haben uns auch mit den Umweltverbänden darüber verständigt. Und wir müssen eben auch fragen, was denn nachhaltiger Tourismus ist. Das ist doch die Frage, die wir uns angesichts der Tatsache stellen müssen, dass der Thüringer Wald auch jetzt schon unter Druck steht. Wenn wir über nachhaltigen Tourismus sprechen, müssen wir diese Abwägungen treffen. Dann kann man eben auch nicht sagen, wir finden zwar Windräder doof, aber alles andere finden wir in Ordnung. Von dem Flächenverbrauch her, von den Versiegelungsfragen her, ist das doch die gleiche Frage, die im Raum steht.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Nein, überhaupt nicht!) Doch, ist es, am Ende ist es das. Wenn wir das bis zu Ende denken, wenn wir eben beispielsweise auch die Parkflächen mitrechnen, die wir im Ernstfall errichten müssten, um das touristisch attraktiv zu machen, dann ist das eine Frage. Man kann nicht behaupten, es gäbe dort keine Flächenkonkurrenz. Ich will aber gar nicht gegen diese Mountainbike-Strecke reden. Übrigens haben selbst wir als Grüne dieser Mountainbike-Strecke im Stadtrat auch zugestimmt, obwohl wir dort harte Auseinandersetzungen geführt haben. Ich will aber auch sagen, das kann man nicht mit der Keule machen, sondern da muss man eben auch Naturschutz- und Umweltschutzaspekte mit in Erwägung ziehen, wie wir es übrigens auch bei der Windkraft machen. Deswegen plädiere ich noch für eine nachhaltige Tourismuskonzeption. Für eine nachhaltige Tourismusentwicklung müssen wir den Druck, der auf dem Thüringer Wald liegt, in Gänze betrachten und können das nicht immer separat voneinander betrachten. Das wäre mein Wunsch, dass wir das hinbekommen, diese Themen nicht immer einzeln zu sehen, sondern auch den Gesamtdruck auf den Thüringer Wald. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Ich möchte das auch noch mal für die AfD-Fraktion ein bisschen einordnen. Frau Henfling, Sie wissen doch: Wer Grün will, der muss Blau wählen.
(Beifall AfD)
Wir haben uns die Anhörung zu dieser Mountainbike-Strategie sehr gründlich durchgelesen und teilen auch die Auffassung von ThüringenForst, der eben auch diese Flächenversiegelung hier kritisiert.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Welche Flächenversiegelung?) Wir wollen uns auch deshalb hier der Stimme enthalten. Wir haben nicht nur ein Problem mit den Windkraftanlagen hier in Thüringen, sondern eben auch mit neuen touristischen Projekten, die unsere Landschaft möglicherweise mehr zerstören, als sie uns Nutzen bringen. Herr Korschewsky, auch noch mal zu Ihnen: Sie meinen ich habe keine Ahnung. Ich habe doch hier aus meinen Anfragen konkret vorgetragen, konkret noch mal angesagt, was bei uns im Wahlkreis abgeht, nämlich nichts. Sie haben große Versprechungen, große Konzepte und Strategien, in der Tatsache wird tatsächlich nichts umgesetzt, weil den Kommunen für diese freiwillige Aufgabe der Tourismusförderung einfach nicht die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Was nützt uns denn ein Wegewart für 200 Kilometer Wanderwege im Landkreis, beispielsweise. Der kann natürlich nichts ausrichten.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
So ein Blödsinn!) Wir brauchen Arbeiter, die draußen die Wanderwege pflegen und hegen, aber keinen der hier irgendwo nur den Hut aufhat.
(Beifall AfD)
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Später, am Ende auch noch das. Herr Bühl, vielleicht noch mal zu Ihnen: Sie waren doch beim parlamentarischen Abend der Handwerker am Mittwoch dabei. Herr Lobenstein hat es ausgeführt: Die Landespolitik soll hier Prioritäten setzen, soll sich um die Kernaufgaben kümmern. – Da geht es um das Gesundheitswesen, es geht um das Bildungswesen, es geht natürlich grundsätzlich um den großen Brocken Infrastrukturausbau. Wir wissen, dass die Hälfte der Thüringer Landesstraßen sanierungsbedürftig ist. Und jetzt wollen wir hergehen und für Mountainbike-Wege im Prinzip eine Beschilderung oder Parkplatzmöglichkeiten schaffen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Tourismus ist Wirtschaft!) Das ist so ein Klein-Klein. Da, muss ich sagen, sollte die Landesregierung drüberstehen, sollte es den Kommunen, den Akteuren vor Ort überlassen und die müssen entsprechend mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden, so wie wir das in unserem Tourismusprojekt auch beschreiben, dann funktioniert das Ganze.
(Beifall AfD)
So, Herr Montag, jetzt zu Ihrer Zwischenfrage.
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Vielen Dank, Herr Kollege Thrum. Eine Frage: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Bundesregierung den Haushaltsansatz für den Radwegebau um ein Drittel erhöht hat? Vielleicht nehmen Sie ebenso zur Kenntnis, dass 106 Ladesäulen rund um das Thüringer Meer genau mit diesen Mitteln gebaut worden sind. Sie haben ja eben bestritten, dass EMountainbiken in der Tourismusinfrastruktur in Thüringen eine Rolle spielt.
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Nein, ich habe in meiner ursprünglichen Rede davon gesprochen, dass sehr viele Fördermittel in die E-Bike-Ladeinfrastruktur investiert werden, aber scheinbar nicht bei uns im Thüringer Schiefergebirge.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Fahren Sie doch mal mit dem Fahrrad!) Okay, hier und da sind natürlich auch schon Ladesäulen entstanden. Aber warum handelt dann die Landesregierung nicht, wenn es um den dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße 90 geht, obwohl es dieses Radverkehrskonzept 3.0 der Bundesregierung gibt, das beim grundhaften Ausbau von Bundes- und Landesstraßen auch den Ausbau von Radinfrastrukturen vorsieht? Warum macht man es einfach nicht? Ich glaube, hier werden Fördermittel falsch eingesetzt. Ich weiß auch, dass sich die FDP im Bund dafür eingesetzt hat, dass beispielsweise, wo wir jetzt beim Tourismus sind, die Linkenmühlenbrücke im Saale-Orla-Kreis, die auch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit verbindet, gebaut werden soll. 79 Jahre nach Sprengung der Brücke soll dort endlich wieder die Brücke gebaut werden, aber eben nur als Rad- und Wanderbrücke. Was ist denn das für ein Schwachsinn? Hier brauchen wir eine Brücke, wo auch mal ein Rettungswagen drüber kommt, und keine Spaßbrücke. Also es wird sehr viel Geld für sehr viel Spaß verschwendet und nicht für die wirklichen Kernaufgaben.
(Beifall AfD)
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Das scheint mir nicht der Fall zu sein. Dann hat für die Landesregierung Herr Staatssekretär Feller das Wort.
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es freut mich sehr, dass das Thema „Tourismus“ eine so engagierte Debatte hier in diesem Hohen Haus herbeiführt. Ich finde, das ist angemessen, weil Tourismus ein wichtiges Thema in Thüringen ist. Es freut mich auch sehr, dass im Ausschuss Abgeordnete vieler Fraktionen eine Einigung über diese Strategie, über diesen Antrag herbeigeführt haben. Die Frage, die ich mir stelle, ist: Braucht irgendjemand außer dem Abgeordneten Montag wirklich eine solche Strategie? Ich glaube tatsächlich, dass das nicht der Fall ist.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Dann ist ja gut, dass das Parlament es besser weiß, Herr Staatssekretär!) Das würde ich kurz erläutern wollen. Wir haben in Thüringen in vielen Bereichen regionale Tourismusorganisationen, beispielsweise im Thüringer Becken. Mit denen müssen wir nicht über Mountainbike-Tourismus sprechen. Wir haben regionale Tourismusorganisationen in den Städten, in Jena, in Weimar, in Erfurt natürlich. Mit denen brauchen wir auch nicht über
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ja, aber die Infrastruktur, Herr Staatssekretär!) – wollen Sie mal einen Moment zuhören, dann können Sie gern auch noch Fragen stellen oder Anmerkungen dazu machen – Mountainbike-Tourismus sprechen. Wo Mountainbike-Tourismus wichtig ist, ist da, wo wir Mountains haben, und das größte Gebirge in Thüringen ist bekanntlich der Thüringer Wald, und da ist tatsächlich der Regionalverbund Thüringer Wald seit zehn Jahren mit diesem Thema unterwegs – übrigens mit erheblicher finanzieller Unterstützung unseres Ministeriums. Ich will ein paar Beispiele machen: Wir haben schon jetzt im Thüringer Wald 42 Mountainbike-Touren mit insgesamt 1.880 Kilometern Strecke. Knut Korschewsky kann ich sagen, es gibt auch leichte, es gibt in Eisenach eine Einsteigertour mit 11,1 Kilometern, es gibt, um zu den Mountainbike-Parks zu kommen, in Oberhof einen Family-Trail. Den habe sogar ich mich runtergetraut. Also es gibt auch einfachere Strecken. Es gibt aber auch sehr schwierige Strecken für die Profis, auch die fühlen sich gerade in Oberhof wohl. Um auf Oberhof zu sprechen zu kommen: Wir haben da mit Landesmitteln den Mountainbike-Park erheblich unterstützt. Es gibt acht Trails, die man da runterfahren kann. Wir haben auch den Lift ertüchtigt, damit man auch wieder bequem hochkommt. Wir haben, wenn wir jetzt in die Skiarena Silbersattel gucken, dort vor Kurzem 14 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt, um die Skiarena gerade auch für den Sommertourismus zu ertüchtigen, weil, es kommt natürlich darauf an, bei schlechter werdenden Wintern, also wärmer werdenden Wintern, den Sommertourismus im Thüringer Wald zu fördern. Genau das ist da vorgesehen, nämlich, dass es eine Liftanlage gibt, mit der man Mountainbikes leicht den Berg wieder hochtransportieren kann, dass wir das System an Downhill-Trails tatsächlich noch mal erweitern. Viel gibt es da im Moment schon. Übrigens, Stichwort „Thüringer Schiefergebirge“: Da gibt es die Schiefergebirgstrophy, die wir unmittelbar mit Landesmitteln, mit 10.000 Euro in der Ausschilderung unterstützt haben. Wir haben vor Kurzem erst – der Minister selbst – Fördermittel für den Inselsberg überreicht, dessen touristische Erschließung uns sehr am Herzen liegt. Auch da wird es Mountainbike-Strecken geben, die den Berg herunterführen. Also überall dort, wo wir Berge haben, wo Leute wirklich von sich aus auch diesen Sport ausüben wollen, haben wir in den letzten zehn Jahren – und insbesondere dem Regionalverbund Thüringer Wald bin ich für dieses Engagement an dieser Stelle sehr dankbar – schon unglaublich viel geschaffen, und in jenen Regionen, wo wir keine Berge haben, brauchen wir auch keine Landesstrategie. Das ist meine Position dazu. Abschließend kann ich sagen, Mountainbike-Tourismus ist längst in Thüringen angekommen, und trotzdem ist es natürlich gut, dass wir uns dem Thema jetzt noch mal aus Landessicht ein bisschen weiter widmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wie viel Redezeit habe ich noch?) Sie hätten noch 5 Sekunden, Herr Montag. Also bei allem Respekt für Ihre Arbeit, aber ich glaube, das schaffen noch nicht mal Sie. Ich würde die Aussprache dann jetzt schließen und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in der Drucksache 7/10184. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen aus der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7942 – Neufassung – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Die kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Enthaltungen aus der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir sind jetzt noch eine gute Viertelstunde vor der Mittagspause. Ich habe aber aus den Reihen der Parlamentarischen Geschäftsführer vernommen, dass wir jetzt in die Mittagspause starten
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Es ist Ältestenrat!) – das würde ich niemals vergessen, Herr Abgeordneter Blechschmidt –, dann nach der Mittagspause mit den Wahlen weitermachen. Von dieser Seite noch mal die Bitte, in der Redeliste, die noch einzureichen ist, bitte auch den Tagesordnungspunkt 26 a „Soforthilfen für Schäden durch Aprilfröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen“ zu berücksichtigen, dass Sie das vielleicht dem Präsidium hier vorn noch zuarbeiten. Das erleichtert uns die Arbeit sehr. In der Mittagspause trifft sich im Raum F 101 der Ältestenrat. Wir unterbrechen die Sitzung bis 13.15 Uhr.
Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Tagesordnung fort. Doch bevor ich erneut die Tagesordnungspunkte 11 bis 17 aufrufe, gebe ich folgenden Hinweis zur Tagesordnung: Die zur Verhandlung anstehenden Gegenstände wurden den sechs Plenarsitzungstagen zugeordnet. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer rechtzeitig zusammenkommen, um Vorsorge für den Fall zu treffen, dass vor dem Ende einer Plenarsitzung Zeit verbleibt, um weitere Gegenstände zu beraten. Zu Ihrer und der Orientierung der im Umfeld des Landtags beschäftigten Personen sowie der Landesregierung informiere ich Sie über die bis auf Weiteres geltende Vereinbarung: Unter der Voraussetzung, dass vor dem Ende einer Plenarsitzung Beratungszeit verbleibt, sollen folgende Punkte in der nachfolgend genannten Reihenfolge aufgerufen werden: Tagesordnungspunkt 49, dann Tagesordnungspunkt 54, dann Tagesordnungspunkt 61, Tagesordnungspunkte 62, 64 und 65. Darüber hinaus wurde im Ältestenrat vereinbart, dass die Tagesordnungspunkte 10 und 12 am Mittwoch in der kommenden Woche erneut aufgerufen werden. Der Ältestenrat hat zur Ermöglichung zweier Wahlwiederholungen beraten. In derselben Wahlhandlung soll auch die Wahl zu Tagesordnungspunkt 20 durchgeführt werden. Sollten die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 10 und 20 erfolgreich sein, sollen im Anschluss an die Bekanntgabe der Wahlergebnisse die Ernennungen und Vereidigungen durchgeführt werden. Ernennung und Vereidigung finden Sie unter dem Tagesordnungspunkt 21. Nach der Bekanntgabe dieser Hinweise rufe ich erneut die Tagesordnungspunkte 11 und 14 a bis 17 auf Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10119 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Thomas Rudy vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Tagesordnungspunkt 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10121 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jörg Henke vorgeschlagen. Gewählt ist hier, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Tagesordnungspunkt 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10122 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Denny Jankowski vorgeschlagen. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Wird die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht zu erkennen. Tagesordnungspunkt 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10123 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jörg Henke vorgeschlagen. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Tagesordnungspunkt 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10124 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Denny Jankowski vorgeschlagen. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Aussprache ist nicht gewünscht. Tagesordnungspunkt 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10125 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Stefan Möller vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Auch hier ist die Aussprache nicht gewünscht. Tagesordnungspunkt 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10126 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Dr. Jens Dietrich vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10127 Gewählt ist nach den Vorgaben der Stiftungssatzung, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Ringo Mühlmann vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann treten wir ein in die Wahlhandlung. Ich bitte die Wahlhelfer, ihre Arbeit aufzunehmen, und die Schriftführer tragen bitte die Namen vor.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das kann ich nicht feststellen. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 19 , die auf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe die erste Mündliche Anfrage auf, die durch Herrn Abgeordneten Malsch in der Drucksache 7/10073 gestellt wird. Ich sehe gerade, sie wird durch Abgeordneten Henkel gestellt. Bitte.
Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung (ab der Besoldungsgruppe A16 und höher) unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unbesetzt (bitte um Auflistung je Stichtag)? 2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden? Auch hier bitte ich um die Auflistung der Stichtage. 3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen bzw. Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen? Auch hier bitte ich um die Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. der außertariflichen Eingruppierung. 4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 GG (bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. der außertariflichen Eingruppierung)?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stichtag 30.10.2023 waren zwei Planstellen der Besoldungsgruppe A16 und zwei Planstellen der Wertigkeit B3 unbesetzt. Zum Stichtag 1. Januar 2024 waren eine Planstelle der Besoldungsgruppe A16, zwei Planstellen der Wertigkeit B3 und eine Planstelle der Wertigkeit B6 unbesetzt. Zum Stichtag 1. Mai 2024 waren eine Planstelle der Besoldungsgruppe A16, eine der Wertigkeit B3 sowie eine Planstelle der Wertigkeit B6 unbesetzt. Zu Frage 2: Zum Stichtag 30. Oktober 2023 waren die Dienstposten Referatsleitung 33, Agrarzahlungen, Zuständige Behörde und Digitalisierung, im TMIL, die stellvertretenden Abteilungsleitungen 2, Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung, und 3, Landwirtschaft und Ländlicher Raum, des TMIL, sowie die Abteilungsleitung 2, Untersuchungswesen und Fachrechtskontrollen, des TLLLR unbesetzt. Zum Stichtag 01.01.2024 waren die Dienstposten Referatsleitung 33, Agrarzahlungen, Zuständige Behörde und Digitalisierung, im TMIL, die stellvertretenden Abteilungsleitungen 2, Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung, und 3, Landwirtschaft und Ländlicher Raum, sowie die Abteilungsleitung 5, Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten, des TMIL unbesetzt. Zum Stichtag 1. Mai 2024 waren die Dienstposten stellvertretende Abteilungsleitung 2, Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung, Abteilungsleitung 5, Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten, des TMIL sowie die Abteilungsleitung 3, Landesvermessung und Geoservice, des TLBG unbesetzt. Zu Frage 3: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 sechs Verfahren begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen. Zu Frage 4: Bei allen laufenden oder abgeschlossenen Verfahren erfolgte eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 GG.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/10074. Bitte, Herr Abgeordneter.
Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren in der Staatskanzlei Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung (ab Besoldungsgruppe A16 und höher) unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 in dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei unbesetzt (bitte um Auflistung je Stichtag)? 2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden (bitte um Auflistung je Stichtag)? 3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich der Staatskanzlei seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen (bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung)? 4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich der Staatskanzlei eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung)?
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Bühl, die vorliegende Mündliche Anfrage zur Staatskanzlei beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stichtag 30. Oktober 2023 waren folgende Planstellen, auf denen – dies gilt auch für die nachfolgenden Ausführungen – grundsätzlich auch Beschäftigte geführt werden könnten, also Nichtbeamte, der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 im Geschäftsbereich der TSK unbesetzt: vier Planstellen der Wertigkeit A16, eine Planstelle der Wertigkeit B3, zwei Planstellen der Wertigkeit B6. Zum Stichtag 1. Januar 2024 waren folgende Planstellen, wieder bezogen auf diese drei Gruppierungen, unbesetzt: vier Planstellen der Wertigkeit A16, eine Planstelle der Wertigkeit B3, zwei Planstellen der Wertigkeit B6. Zum Stichtag 1. Mai 2024 waren das vier Planstellen der Wertigkeit A16, eine Planstelle der Wertigkeit B3, zwei Planstellen der Wertigkeit B6. Zu Frage 2: Ohne dass damit eine untrennbare Zuordnung der Planstellen aus der Antwort zu Frage 1 zu den jeweiligen Dienstposten zum Ausdruck gebracht werden soll, hätten die zu Frage 1 angegebenen Planstellen zu den Stichtagen zur Besetzung nachfolgender Dienstposten herangezogen werden können: Stichtag 30. Oktober 2023: nach A16 bewertet – Referatsleitung 21, Strategische Planung, Referatsleitung 23, Inneres und Kommunales, Migration, Justiz, Verbraucherschutz, Integration, Verkündungswesen, Referatsleitung Internationale Angelegenheiten und die Leitung der Landeszentrale für politische Bildung; nach B3 bewertet – stellvertretende Abteilungsleitung Berlin Vertretung beim Bund; nach B6 jeweils bewertet – Abteilungsleitung 4, Kultur und Kunst, Abteilungsleiter BLN Vertretung beim Bund; Stichtag 1. Januar 2024: nach A16 bewertet – Referatsleitung 21, selbe Benennung natürlich, Referatsleitung 23, selbe Benennung, Referatsleitung Internationale Angelegenheiten und die Leitung der Landeszentrale für politische Bildung; nach B3 bewertet – stellvertretende Abteilungsleitung Berlin Vertretung beim Bund; nach B6 bewertet – Abteilungsleitung 4, Kultur und Kunst, und Abteilungsleitung Berlin Vertretung beim Bund; Stichtag 1. Mai 2024: nach A16 bewertet – Referatsleitung 21, Referatsleitung Internationale Angelegenheiten, Referatsleitung Entwicklungszusammenarbeit und Landeszentrale für politische Bildung; nach B3 bewertet – stellvertretende Abteilungsleitung Berlin Vertretung beim Bund; jeweils nach B6 bewertet – Abteilungsleitung 4, Kultur und Kunst, und Abteilungsleitung Berlin Vertretung beim Bund. Zu Frage 3: Im Geschäftsbereich der Staatskanzlei wurden seit dem 30. Oktober 2023 drei Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung einer Planstelle mit der Wertigkeit A16 begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen. Über das vierte mögliche Stellenbesetzungsverfahren wurde noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Es wurde zudem seit dem genannten Datum ein Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung einer Planstelle mit der Wertigkeit B3 begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen. Zudem wurden seit dem Stichtag vier Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung einer Planstelle mit der Wertigkeit B6 begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen. Zu Frage 4: Von den Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung von Planstellen mit der Wertigkeit A16 erfolgte in zwei von drei Fällen eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese. Im anderen Fall werden amtsangemessene Aufgaben übertragen, zum Beispiel durch Wechsel in eine andere Referatsleitung. Im Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung der Planstellen mit der Wertigkeit B3 wurde ein Stellenausschreibungsverfahren durchgeführt. Von den Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung der Planstellen mit der Wertigkeit B6 erfolgte bzw. erfolgt in zwei von vier Fällen eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese. In den anderen beiden Fällen wurden andere amtsangemessene Aufgaben übertragen, vielleicht sogar bekannt: Herr Maier und Abteilung 4, also Abteilung 2 und 4 wurden an Personen übertragen, die schon in demselben Verhältnis standen.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen zu den Ausführungen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage von Frau Abgeordneter Prof. Dr. Polster in der Drucksache 7/10075 auf. Bitte, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Herr Präsident. Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Inneres und Kommunales Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung (ab Besoldungsgruppe A16 und höher) unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales unbesetzt (bitte um Auflistung je Stichtag)? 2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden (bitte um Auflistung je Stichtag)? 3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen und Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen (bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung)? 4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (bitte auch hier Auflistung je Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung)?
Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Polster beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dessen nachgeordnetem Geschäftsbereich waren zum Stichtag 30. Oktober 2023 eine Planstelle der Wertigkeit B6 sowie drei Planstellen der Wertigkeit A16 unbesetzt. Es war keine Planstelle der Wertigkeit B3 unbesetzt. Zum Stichtag 1. Januar 2024 sowie zum Stichtag 1. Mai 2024 waren insgesamt zwei Planstellen der Wertigkeit B6, keine Planstellen der Wertigkeit B3 sowie sechs Planstellen der Wertigkeit A16 unbesetzt. Zu Frage 2: Es wird vorab darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme der Planstellen die Besoldungsgruppen der B-Besoldung grundsätzlich nicht an konkrete Dienstposten gebunden sind. Eine dem Dienstposten entsprechende Planstelle muss erst zum Zeitpunkt einer etwaigen ranggleichen Dienstpostenbesetzung bzw. Beförderung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden in den nachfolgenden Ausführungen die nicht besetzten Dienstposten dargestellt, die in ihrer Wertigkeit den genannten Besoldungsgruppen zuzuordnen sind. Diese entsprechen nicht der Anzahl der freien und besetzbaren Planstellen. Im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales waren zum Stichtag 30. Oktober 2023 keine Dienstposten der Wertigkeit B6 und B3 frei. Es waren folgende A16-Dienstposten, die allesamt mit der Referatsleitung verbunden sind, unbesetzt: Referatsleitung 15, 32, 40, 41, 42 und 45. Zum Stichtag 1. Januar 2024 war im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Abteilungsleitung 4, Dienstpostenwertigkeit B6, vakant. Alle B3-Dienstposten waren besetzt. Folgende A16-Dienstposten, die allesamt wieder mit der Referatsleitung verbunden sind, waren unbesetzt: 15, 32, 36, 40, 41, 42 und 45. Zum Stichtag 1. Mai 2024 war im Ministerium die Abteilung 4, Dienstpostenwertigkeit B6, vakant. Alle B3-Dienstposten waren besetzt. Folgende A16-Dienstposten, die ebenfalls alle mit der Referatsleitung verbunden waren, waren nicht besetzt: 15, 16, 32, 40, 41, 42 und 45. Ich komme zum Thüringer Landesverwaltungsamt, wo zum Stichtag 1. Mai 2024 die Leitung der Abteilung Inneres und Kommunales vakant ist. Im Thüringer Landesamt für Statistik war die Abteilung 4 zu den Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 frei. Im Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales war zu allen drei Stichtagen der Dienstposten einer Referatsleitung frei. Ebenfalls zu allen drei Stichtagen war bei den Polizeibildungseinrichtungen der Dienstposten Fachbereichsleiter der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, unbesetzt. Im Thüringer Landeskriminalamt war zum Stichtag 1. Mai 2024 die Abteilungsleitung 6 vakant. Zu allen Stichtagen waren im Bereich der Landespolizei der Dienstposten Präsident bzw. Präsidentin der Landespolizeidirektion, die Leitung der Bereitschaftspolizei sowie die Leitung der Landespolizeiinspektion in Jena offen. Zum Stichtag 1. Mai 2024 war darüber hinaus die Leitung der Landespolizeiinspektion in Suhl frei. Zu Frage 3: Insgesamt wurden seit dem 30. Oktober 2023, bezogen auf die Anfrage, neun Stellenbesetzungsverfahren begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen. Dabei handelt es sich im Hinblick auf Dienstposten der Wertigkeit B6 um den Dienstposten des Präsidenten der Landespolizeidirektion sowie im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales um die Leitung der Zentralabteilung, um die Leitung der Kommunalabteilung sowie um die Leitung der Abteilung Polizei. Bezogen auf die Dienstposten der Wertigkeit A16 handelt es sich um die Referatsleitungen 32, 36, 40 und 41 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und um eine Referatsleitung im Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Zu Frage 4: Mit Ausnahme einer Dienstpostenbesetzung nach B6 im TMIK, welche durch statusgleiche Umsetzung erfolgen wird, basieren alle oben genannten Stellenbesetzungsverfahren auf einem Ausschreibungsverfahren nach den Grundsätzen des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel in der Drucksache 7/10076 auf, die durch Abgeordneten Kowalleck gestellt wird.
Danke, Herr Präsident. Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung (ab Besoldungsgruppe A16 und höher) unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unbesetzt (bitte um Auflistung je Stichtag)? 2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden (bitte um Auflistung je Stichtag)? 3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen (bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung)? 4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung)?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel – von Herrn Kowalleck vorgetragen – beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zunächst bitte eine Vorbemerkung: Der jeweilige Dienstposten, also die Stelle im organisatorischen Sinn, ist nicht unmittelbar an eine bestimmte Planstelle im haushalterischen Sinn gebunden. Eine besetzbare Planstelle muss lediglich hinsichtlich der Besoldungsgruppe dem verliehenen Amt entsprechen. Sie kann jedoch auch mit einer Beamtin bzw. einem Beamten einer niedrigeren Besoldungsgruppe derselben Laufbahngruppe oder einer/einem Tarifbeschäftigten besetzt bzw. unterwertig besetzt werden. Der Übersicht halber und wegen des sachlichen Zusammenhangs beantworte ich die beiden ersten Fragen zusammen. Zum Stichtag 30. Oktober 2023 waren sechs Planstellen der Besoldungsgruppe A16 unbesetzt, und zwar die Dienstposten der Referatsleitungen 11, 32, 4A 2 und 4A 3 und ein Dienstposten für eine Referentin bzw. einen Referenten im TMASGFF sowie ein Dienstposten für die Abteilungsleitung 1 im TLV, das heißt im Landesamt für Verbraucherschutz. Zudem war eine Planstelle der Besoldungsgruppe B6 im Ministerium unbesetzt, und zwar der Dienstposten der Zentralabteilungsleitung im TMASGFF. Zum Stichtag 1. Januar 2024 waren fünf Planstellen der Besoldungsgruppe A16 unbesetzt, und zwar der Dienstposten der Referatsleitung 32, 4A 2, 4A 3 und ein Dienstposten für eine Referentin bzw. einen Referenten im TMASGFF sowie ein Dienstposten für die Abteilungsleitung 1 im TLV. Zudem waren zwei Planstellen der Besoldungsgruppe B3 unbesetzt, und zwar die Dienstposten der stellvertretenden Zentralabteilungsleitung verknüpft mit der Referatsleitung 11 im TMASGFF und die des Präsidenten des TLV. Zum Stichtag 1. Mai 2024 waren drei Planstellen der Besoldungsgruppe A16 unbesetzt, und zwar die Dienstposten der Referatsleitung 4A 3 und ein Dienstposten für eine Referentin bzw. einen Referenten im TMASGFF sowie ein Dienstposten für die Abteilungsleitung 1 im TLV. Zudem war eine Planstelle der Besoldungsgruppe B6 unbesetzt, und zwar der Dienstposten des Präsidenten des TLV. Zu Frage 3: Bei den Planstellen der Besoldungsgruppe A16 handelt es sich um acht Stellenbesetzungsverfahren. Bei den Planstellen der Besoldungsgruppen B3 und 5 und bei den Planstellen der Besoldungsgruppe B6 um ein Stellenbesetzungsverfahren. Zu Frage 4: In allen der unter Frage 3 aufgeführten Stellenbesetzungsverfahren wurde und wird die Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz getroffen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage in Drucksache 7/10077 auf. Herr Abgeordneter Dr. König hat das Wort.
Befristete Anstellungsverhältnisse von Lehrkräften ohne Zweite Staatsprüfung Im Thüringer Schuldienst unterrichten befristet eingestellte Lehrkräfte, die die Wiederholungsprüfung der Zweiten Staatsprüfung nicht bestanden haben. Gemäß § 33 Abs. 3 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter gilt somit die Zweite Staatsprüfung als endgültig nicht bestanden. Nach Kenntnis des Fragestellers gibt es aber Lehrkräfte, die sich im Rahmen der befristeten Anstellung nach Bewertung der Schulleitung bewährt haben. Rechtlich sei die Bindung dieser dringend benötigten Lehrkräfte im Rahmen von unbefristeten Anstellungsverhältnissen nicht möglich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte im Thüringer Schuldienst sind der Landesregierung bekannt, deren Zweite Staatsprüfung als nicht bestanden gilt? 2. Welche beruflichen Perspektiven haben diese Lehrkräfte im Thüringer Schuldienst in Grund-, Regel- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien und Förderzentren? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung in Bezug auf die dauerhafte Bindung dieser Lehrkräfte im Thüringer Schuldienst? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter hinsichtlich der Änderung von § 33 Thüringer Ausbildungsverordnung, konkret zur Zulassung einer zweiten Wiederholungsprüfung unter der zusätzlichen Voraussetzung der mehrjährigen Bewährung im pädagogisch-praktischen Schuldienst?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Zeitraum von 2020 bis einschließlich Mai 2024 haben insgesamt 14 Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehramtsanwärter, die in Thüringen den Vorbereitungsdienst absolvierten, die Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden. Im Sinne der Fragestellung sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: Erstens, Lehrkräfte im Thüringer Schuldienst, die in Thüringen die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden haben und später eingestellt wurden. Zweitens, Lehrkräfte im Thüringer Schuldienst, die in anderen Bundesländern die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden haben und später eingestellt wurden. Beide Fallkonstellationen werden statistisch nicht erfasst, eine Sonderauswertung ist in der zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich. Zu Frage 2: Lehrkräfte ohne vollständige Lehrerausbildung können nach der Einstellungsrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 1. November 2023 als Tarifbeschäftigte unbefristet in den Thüringer Schuldienst eingestellt werden. Gemäß Ziffer 2.1 sind sie den Qualifikationsstufen 2 oder 3 zuzuordnen. Die Qualifikationsstufe 2 bezieht unvollständige Lehrerausbildungen ein, wenn die Einstellung an der der Befähigung entsprechenden Schulart vorgenommen wird. Die Qualifikationsstufe 3 bezieht unvollständige Lehrerausbildungen ein, wenn die Einstellung an einer anderen als der der Befähigung entsprechenden Schulart erfolgt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zweite Staatsprüfung für ein anderes Lehramt abzulegen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst mit dem vorangegangenen Studium erfüllt werden. Beispielsweise kann sich jemand, der die Erste Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium oder einen gleichwertigen Abschluss absolvierte, für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen erneut bewerben und für dieses Lehramt die Zweite Staatsprüfung ablegen, wenn er zwei Fächer studierte, die im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen ausgebildet werden. Zu Frage 3: Die Landesregierung ist daran interessiert, dass grundständig qualifizierte Lehramtsanwärter und ‑ anwärterinnen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und ihren Berufsweg im Thüringer Schuldienst erfolgreich gehen. Soweit Lehramtsanwärterinnen oder ‑ anwärter ihre Ausbildung nicht erfolgreich abschließen können, hat die Landesregierung Wege eröffnet, damit auch diese im Thüringer Schuldienst tätig werden können. Auch hier ist der Landesregierung an einer dauerhaften Bindung und Fortqualifizierung dieser Lehrkräfte gelegen. Zu Frage 4: Nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz handelt es sich bei der Zweiten Staatsprüfung um eine Prüfung, die den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen abschließt. Als beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung ermöglicht sie den Zugang zu einem öffentlichen Amt im Sinne von Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz. In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob der zu Prüfende die Ziele des Vorbereitungsdienstes für das betreffende Lehramt erreicht hat. Die Zweite Staatsprüfung kann nur im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes abgelegt werden. Daher ist eine Änderung des § 33 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter hinsichtlich einer zweiten Wiederholungsprüfung unter Berücksichtigung einer mehrjährigen Bewährung im Schuldienst nicht möglich. Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Ich habe noch mal eine Nachfrage, und zwar: Habe ich es richtig verstanden, dass auch Lehrer, die die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden haben, sich aber in der Praxis bewährt haben, dauerhaft tarifbeschäftigt im Thüringer Schuldienst angestellt werden können, nur nicht in der höchsten Stufe, sondern in der Stufe 2 und 3? Ist das korrekt? Also, es besteht die Möglichkeit einer dauerhaften Beschäftigung dieser Lehrer, auch wenn die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden ist?
Fortbildung für Lehrkräfte im Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in Thüringen Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert seit dem Jahr 2009 die Umsetzung des Orientierungsrahmens für den Lernbereich Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung mit sogenannten Länderinitiativen. Laut Aussage auf der Internetseite der Engagement Global gGmbH können Vorhaben gefördert werden, „deren Fokus die Integration von Inhalten aus der BNE unter besonderer Berücksichtigung der globalen Perspektive in die Lehrkräftebildung der ersten, zweiten oder dritten Phase ist“. Antragsberechtigt sind übergeordnete öffentliche Institutionen im Schulbereich, wie zum Beispiel Bildungsministerien oder Landesinstitute für Lehrkräftebildung. Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) bietet in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) eine Online-Veranstaltungsreihe für Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogisches Personal mit dem Titel „Neue Horizonte im Klassenzimmer – Praxisorientierte BNE-Impulse“ seit dem 24. April 2024 an. Mir ist bekannt, dass es seit Herbst 2022 Pläne und konkrete Vorgespräche gab, in Kooperation mit dem entwicklungspolitischen Landesnetzwerk „Eine Welt Netzwerk Thüringen e. V.“ eine modulare Fort- bzw. Weiterbildungsreihe für Lehrkräfte, gefördert mit Bundesmitteln im Rahmen der BNELänderinitiative, anzubieten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden Bundesmittel im Rahmen der oben genannten Länderinitiative oder anderer Förderprogramme des Bundes für die Veranstaltungsreihe „Neue Horizonte im Klassenzimmer – Praxisorientierte BNE-Impulse“ eingeworben und, wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? 2. Aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt wurde die ursprünglich geplante modulare BNEFortbildung, für die dem ThILLM ein Konzept des zivilgesellschaftlichen Partners vorlag, nicht weiterverfolgt und die Zusammenarbeit mit dem Partner beendet? 3. Wie wurde sichergestellt, dass bei der Entwicklung der Fortbildungsreihe „Neue Horizonte im Klassenzimmer – Praxisorientierte BNE-Impulse“ keine Ideen oder Konzepte Dritter übernommen wurden? 4. Warum wurde der zivilgesellschaftliche Partner der seit dem Jahr 2022 geplanten Fort- bzw. Weiterbildungsreihe oder weitere relevante BNE-Akteure in Thüringen, die mit dem Thüringer Qualitätssiegel BNE ausgezeichnet wurden, nicht in die Veranstaltungsreihe „Neue Horizonte im Klassenzimmer – Praxisorientierte BNE-Impulse“ des ThILLM und des TMBJS einbezogen?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zur ersten Frage: Die Antwort ist Nein, da die Kosten der Veranstaltungsreihe über Haushaltsmittel des ThILLM finanziert wurden. Zur zweiten Frage: In den Kalenderjahren 2019 bis 2022 gab es Vorgespräche zwischen dem ThILLM und Engagement Global zu einer Modulreihe zum globalen Lernen in Form einer Landesinitiative. Aufgrund verschiedener struktureller Veränderungen war diese in dieser Form nicht mehr durchführbar. Die damals geplante BNE-Modulreihe hatte das Ziel, E-Multiplikatorinnen und -Multiplikatoren, also Beraterinnen/Berater für Schulentwicklung, für das Land Thüringen zu gewinnen, und ist strukturell nicht mit der aktuellen Veranstaltungsreihe „Neue Horizonte im Klassenzimmer“ vergleichbar. Die damals geplante Modulreihe sollte aus inhaltlich aufeinander aufbauenden, ganztägigen, in Präsenz stattfindenden Modulen bestehen. Die einzelnen Veranstaltungen der aktuellen Veranstaltungsreihe bauen inhaltlich nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Die 90minütigen Online-Veranstaltungen der Reihe richten sich nicht an Lehrkräfte, die eine Tätigkeit als Multiplikator/Multiplikatorin, Beraterinnen und Berater anstreben, sondern an Thüringer Lehrkräfte, Schulleitungen, Seiten- und Quereinsteigende, Lehramtsanwärterinnen und ‑ anwärter und Studierende. Damit erreicht diese Veranstaltungsreihe eine deutlich breitere Zielgruppe als die Modulreihe. Die Qualifizierung von Beraterinnen und Beratern im USYS im ThILLM, im Unterstützungssystem, wurde zudem strukturell grundlegend geändert, verbunden mit einem neuen Zuschnitt der Aufgaben der zukünftig Beratenden. Zu keinem Zeitpunkt gab es vertragliche Vereinbarungen, die die Zusammenarbeit regelten. Zur dritten Frage: Es wurde eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt, um sicherzustellen, dass vorhandene Konzepte und Ideen Dritter nicht übernommen werden. Die Entwicklung der Fortbildungsreihe basierte auf einer Ideensammlung der Referentinnen des TMBJS und des ThILLM, wobei ausschließlich interne Ressourcen und das Fachwissen des Teams genutzt wurden, um Inhalte zu entwickeln. Das ThILLM erarbeitet grundsätzlich Konzepte nach wissenschaftlichen Kriterien. Zur vierten Frage: Sowohl verschiedene TQS-Siegelträger, also Träger des Thüringer Qualitätssiegels BNE, als auch das EWNT, das Eine Welt Netzwerk Thüringen, beteiligten sich an der Veranstaltungsreihe und sind im Angebot 12 eingebunden, das noch im Jahr 2024 stattfinden wird. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Henfling in der Drucksache 7/10100. Bitte, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank. Planungs- und Umsetzungsstand beim Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen – nachgefragt Bereits seit dem Jahr 2009 plant die DB Netz AG in Abstimmung mit dem Freistaat Thüringen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen. In den letzten Jahren wurde die Dringlichkeit des Ausbaus durch viele Zugausfälle und Ersatzverkehr mit Bussen, weil die DB Netz AG die Stellwerke zwischen Sondershausen und Erfurt nicht mit Personal besetzen konnte, verdeutlicht. Erst mit der Umsetzung aller Projektabschnitte plant die DB Netz AG den Ersatz der veralteten und personalintensiven Leit- und Sicherungstechnik. Ende Mai dieses Jahres sollte eine Absichtserklärung zwischen der InfraGO AG und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Fortschreibung des bestehenden Realisierungs- und Finanzierungsvertrags (RuFV) gezeichnet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Finanzierung der Infrastrukturmaßnahme? 2. Geht die Landesregierung nach aktuellem Stand weiterhin von einer Fertigstellung des Streckenausbaus bis zum Fahrplanwechsel im Jahr 2028 aus und, wenn nein, warum nicht? 3. An wie vielen Tagen im Zeitraum seit Anfang Januar 2023 kam es zu Einschränkungen im Betrieb der Strecke Nordhausen–Erfurt, wovon es an wie vielen Tagen einen Schienenersatzverkehr gab und an wie vielen Tagen der Schienenersatzverkehr nicht sichergestellt werden konnte (bitte die jeweiligen Gründe für die Einschränkung/Ersatzverkehre aufführen)? 4. Wie haben sich die Fahrgastzahlen auf der Strecke Erfurt-Nordhausen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr angeben, bitte Nachfrage im Querschnitt abschnittsweise angeben)? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Henfling, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und Zuhörer/ innen online, ‑ die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Ausbau der Bahnstrecke zwischen Erfurt und Nordhausen ist ein wichtiges Projekt der Landesregierung. Dazu gibt es regelmäßig einen Austausch auf Fachebene zwischen der DB InfraGO und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Die Finanzierung des Projekts Erfurt-Nordhausen erfolgt im Wesentlichen gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Dazu soll es eine Absichtserklärung, einen sogenannten Letter of Intent, zwischen der DB InfraGO AG und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Fortschreibung des bestehenden Realisierungs- und Finanzierungsvertrags geben. Ein zwischen beiden Seiten einvernehmlich abgestimmter Entwurf liegt mittlerweile vor und soll zügig gegengezeichnet werden. Zu Frage 2: Ja, die Realisierung des Projekts liegt im Zeitplan. Zu Frage 3: Im Jahr 2023 kam es an 274 Tagen zu Einschränkungen im Bahnbetrieb, zum Beispiel kam es zu Baufahrplänen und Zugausfällen, auf der Strecke Nordhausen–Erfurt. Die Einschränkungen im Bahnbetrieb sind auf operative oder planmäßige Ursachen zurückzuführen. Zu den operativen Ursachen zählen die etwa 10 Prozent der Fälle wie beispielsweise Streik, unkalkulierbare Fremdeinwirkung, Schäden an Fahrzeugen und personalbedingte Ausfälle des Verkehrs- und/oder Infrastrukturunternehmens. Planmäßige Einschränkungen sind in der Regel auf Baumaßnahmen und Ersatzfahrpläne zurückzuführen und betrafen ca. 90 Prozent der Einschränkungen. Eine detailgenaue Auswertung war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich. So überlagern sich beispielsweise sowohl zeitlich als auch ursachenbezogen verschiedene Einschränkungen, die zu jedem Einzelfall ausgewertet werden müssen. Ich möchte allerdings ergänzend darauf hinweisen, dass die Fahrgäste bei Zugausfällen neben Schienenersatzverkehren und Busnotverkehren auch auf andere Züge oder den Straßen-ÖPNV zurückgreifen können. Zu Frage 4: Aus den kontinuierlichen Reisendenzahlen des Eisenbahnverkehrsunternehmens lassen sich für die Strecke Erfurt–Nordhausen Werte für die mittlere Querschnittsbelastung je mittlerem Tag des jeweiligen Jahres ermitteln. Diese Werte beziehen sich auf alle Züge eines Tages in jeweils beide Richtungen an einem durchschnittlichen Wochentag und sind auf volle 50 Personenkilometer je Streckenkilometer gerundet. Reisende, die nur einen Teil der Gesamtstrecke Nordhausen–Erfurt nutzten, werden dementsprechend nur anteilig im Gesamtwert berücksichtigt. Anbei gehe ich nun kurz auf die gewünschten Zahlen ein: Im Jahr 2018 fielen 850 Personenkilometer je Streckenkilometer an. Den gleichen Wert – 850 Personenkilometer je Streckenkilometer – können wir auch für das Jahr 2019 konstatieren. Im Jahr 2020 war ein Rückgang auf 550 Personenkilometer je Streckenkilometer zu verzeichnen. Die Ursachen dafür sind auf die Auswirkungen der Coronapandemie zurückzuführen. Unter dem Einfluss der Pandemie lagen auch die lediglich 400 Personenkilometer je Streckenkilometer im Jahr 2021. Hinzu kam auch noch die zeitweise baubedingte Sperrung des nördlichen Streckenabschnitts. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der Nutzer der Strecke wieder auf 750 Personenkilometer je Streckenkilometer. In dieser Zahl spiegeln sich gleich mehrere Aspekte: Der Anstieg hat mit dem 9-Euro-Ticket zu tun, aber es schlagen auch die letzten Ausläufer der Coronapandemie und die zeitweisen Streckensperrungen wegen Personalmangels und/oder Bauarbeiten zu Buche. Im abgelaufenen Jahr 2023 wurde wieder der Wert von 2018 mit 850 Personenkilometern je Streckenkilometer erreicht. Dabei spielt das 49-Euro-Ticket eine Rolle, aber es sind auch – wie in der Antwort auf Frage 3 dargelegt – zeitweise Streckensperrungen wegen Personalmangels und/oder Bauarbeiten zu verzeichnen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, würden Sie das unter 3 noch nachliefern mit der detaillierten Auflistung, wenn das jetzt in der kurzen Zeit nicht möglich war, einfach schriftlich?
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, in der Antwort auf Frage 2 hatten Sie von über 200 Tagen berichtet, wo es auf der Strecke Erfurt–Nordhausen Fahrplanstörungen gab. Ist die Vermutung richtig, dass damit die vertraglich vereinbarte Verkehrsleistung durch den Dienstleistungsanbieter nicht gewährleistet gewesen ist, und wenn das so war, wie groß sind denn die Pönale gewesen, die der Freistaat dann von diesem Dienstleister für diese nicht erfolgte Dienstleistung entsprechend den Fahrplanstörungen, von denen Sie gesprochen haben, zurückgefordert hat?
Da ich jetzt die vertraglichen Unterlagen natürlich hier nicht dabeihabe und konsultiert habe, würde ich diese Frage weitergeben und wir reichen dann die Antwort nach.
Danke, Herr Präsident. Anfechtung der Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt „AfD will in Ostthüringen Wahl anfechten“ titelte die Tageszeitung „Ostthüringer Zeitung“ nur wenige Tage nach der Kommunalwahl. Der Landesverband der AfD in Thüringen bereite demnach eine Anfechtung der Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vor. Hintergrund sei ein lokaler Streit in der AfD, der Wochen vor der Wahl über eine Liste mit Kandidaten für die Kreistagswahl entbrannt war. Der Thüringer AfD-Landesverband mit seinem Vorsitzenden wollte erreichen, dass die bereits erstellte Liste annulliert und eine neue aufgestellt wird. Die Kandidaten weigerten sich aber. Schließlich wurde eine zweite, konkurrierende AfL-Liste erstellt (Bezeichnung: „Alternative für den Landkreis“). Das führte zu der ungewöhnlichen Situation, dass der AfD-Landesparteichef die AfL-Liste unterstützte statt jene mit offiziellem AfD-Namen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hatte die Landesregierung im Vorfeld der Kreistagswahl zur Aufstellung der Listen und dem Votum des Kreiswahlausschusses im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt? 2. Inwieweit sieht die Landesregierung die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung der Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gegeben? 3. Welche Auswirkungen hätte eine erfolgreiche Anfechtung der Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt? 4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten, die durch die Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt entstanden sind und durch eine Wiederholungswahl entstehen könnten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die in der vorliegenden Mündlichen Anfrage thematisierten Vorgänge waren der Landesregierung schon aus der umfangreichen Presseberichterstattung zu den vor dem Landgericht Gera ausgetragenen AfD-internen Streitigkeiten über die Aufstellung der Listen für die Kommunalwahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bekannt. Zu Frage 2: Gemäß § 31 Abs. 1 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen anfechten. Nach Kenntnis des TMIK – das basiert auf Auskunft des Kreiswahlleiters – ist die Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses erst für den 20. Juni 2024 geplant. Dem TLVwA als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde für eine Wahlanfechtung der Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bisher keine Wahlanfechtung vor. Sollte es zu einer Wahlanfechtung kommen, wäre diese durch das Thüringer Landesverwaltungsamt zu bearbeiten. Dem Ergebnis dieses Verfahrens kann und will ich nicht vorgreifen. Zu Frage 3: Die Folgen einer Wahlanfechtung ergeben sich aus § 31 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes. Danach soll die Rechtsaufsichtsbehörde die Entscheidung über die Wahlanfechtung binnen einer Frist von drei Monaten nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses treffen. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses im Ergebnis der Überprüfung unrichtig, so ist sie zu berichtigen. Sind erhebliche Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorgekommen, die geeignet sind, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen, so ist die Wahl für ungültig zu erklären. Wurde eine Person gewählt, der die Wählbarkeit fehlt, so ist die Wahl dieser Person für ungültig zu erklären. Wird im Wege der Wahlanfechtung oder Wahlprüfung unanfechtbar oder rechtskräftig die Ungültigkeit einer Wahl ausgesprochen, hat die Rechtsaufsichtsbehörde eine Nachwahl anzuordnen, die innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Unanfechtbarkeit oder der Rechtskraft der Entscheidung stattfinden soll. Die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde ist wie die Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses bekannt zu machen. Gemäß § 33 Abs. 1 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes ist gegen die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, eine Nachfrage: Wenn eine Wahl als ungültig erklärt wurde, sind denn dann die Beschlüsse, die durch diesen Gemeinderat, der aufgrund einer ungültigen Wahl zusammengesetzt wurde, bis zur Neuwahl trotzdem gültig oder unterliegen die dann entsprechend auch dieser Bewertung, dass der Gemeinderat aufgrund einer ungültigen Wahl zusammengetreten ist und damit auch keine gültigen rechtswirksamen Beschlüsse fassen kann? Es kann sich ja durchaus hinziehen, so wie Sie es dargestellt haben, drei Monate bis zur Feststellung der Ungültigkeit, dann möglicherweise ein Gerichtsverfahren und daraus folgend dann noch mal drei Monate maximal, bis die Neuwahl angesetzt ist. Da kann ja ein Jahr vergehen.
Massive Finanzierungsprobleme bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Lobenstein Einer Veröffentlichung in der Tageszeitung „Ostthüringer Zeitung“, Lokalausgabe Schleiz-Bad Lobenstein, vom 24. Mai 2024 ist zu entnehmen, dass es in der Stadt Bad Lobenstein erhebliche Rückstände bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für deren freiwillige Feuerwehren gibt. So soll sich die Stadt seit dem Jahr 2013 in der Haushaltssicherung befinden und vom Landesverwaltungsamt aufgefordert worden sein, bei der Feuerwehr zu sparen. Ich frage die Landesregierung: 1. Entspricht der aktuelle Bestand an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Lobenstein einem den dort geltenden Risikoklassen gerecht werdenden Mindestbedarf nach der Anlage 1 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) und wenn nicht, was unternimmt die Landesregierung, damit dieser Mindestbedarf dort vorgehalten wird? 2. Welche Zuwendungsanträge der Stadt Bad Lobenstein zur Beschaffung von Fahrzeugen und Sonderausrüstungen für deren freiwillige Feuerwehren sind der Landesregierung seit wann und mit welchem Bearbeitungsstand bekannt? 3. Wurden von der Stadt Bad Lobenstein zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Sonderausrüstungen für deren freiwillige Feuerwehren Bedarfszuweisungen nach der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und die Verwendung der Mittel für Bedarfszuweisungen nach § 24 gestellt und in welcher Höhe wurden diese gestellt? 4. Unter welchen Voraussetzungen können Beschaffungen von Fahrzeugen und Sonderausrüstungen für Feuerwehren aus finanziellen Mitteln nach der Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisungen vom Land finanziert werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, möchte aber erst mit einer Vorbemerkung beginnen: Die Aufgaben im Brandschutz und die Allgemeine Hilfe erfüllen die Landkreise und Gemeinden gemäß §§ 2 und 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes als kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Die Aufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes, einschließlich der Berg- und Wasserrettung, obliegen gemäß § 5 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes den Landkreisen und kreisfreien Städten ebenfalls im eigenen Wirkungskreis. Das Land hat insoweit lediglich die Rechtsaufsicht und ist damit auf die Erteilung von Informationen beschränkt, die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit erlangt wurden bzw. bereits konkret vorliegen. Zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten liegen der Landesregierung regelmäßig keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus besteht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich keine Informationsbeschaffungspflicht des Landes. In Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen sind die Rechtsaufsichtsbehörden zur Informationsbeschaffung nur dann befugt und verpflichtet, soweit dies der Gewährleistung der Rechtmäßigkeit der Kommunalverwaltung dient. Aus der Eigenverantwortlichkeit der Kommunen sowie aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, dass die Eingriffsrechte der Kommunalaufsicht, einschließlich des Informationsrechts, restriktiv ausgeübt werden müssen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt und komme zu Frage 1: Grundsätzlich hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zu prüfen, ob die Gemeinde sich rechtswidrig verhält, indem sie ihre Pflichtaufgaben nicht erfüllt. Bei der Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Etwaige Kenntnisse der zuständigen Kommunalaufsicht im Sinne der Fragestellung wurden dem TMIK nicht mitgeteilt. Ich komme zu Frage 2: Die Förderung von Fahrzeugen, Sirenen und Feuerwehrhäusern und Sonderausstattung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe. Auf dieser Basis können die Kommunen über die Landkreise Anträge stellen. Bad Lobenstein hat am 29.09.2023 über den Landkreis einen Antrag auf Förderung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 gestellt. Dieser wurde bereits am 5. Dezember 2023 durch das TLVwA positiv beschieden. Weitere Anträge von Bad Lobenstein auf Förderung liegen dem TLVwA derzeit nicht vor. Nur der Vollständigkeit halber sei auch noch erwähnt, dass im Jahr 2023 gegenüber dem Landratsamt für die Stützpunktfeuerwehr Bad Lobenstein mit Datum vom 8. September 2023 ein Bewilligungsbescheid für einen Einsatzleitwagen ELW 1 erlassen wurde. Weitere Anträge lagen nicht vor. Ich komme zu den Fragen 3 und 4, die ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten möchte: Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in Verbindung mit Buchstabe B der VV-Bedarfszuweisungen können Gemeinden und Landkreisen zur Durchführung der Haushaltskonsolidierung Bedarfszuweisungen gewährt werden. Eine zu gewährende Bedarfszuweisung zur Haushaltskonsolidierung würde dabei jedoch nicht projektbezogen, also zum Beispiel für die Beschaffung von Fahrzeugen oder eben Sonderausrüstung für die freiwillige Feuerwehr gewährt, sondern unterliegt dem Prinzip der haushalterischen Gesamtdeckung. Sie finden das in den Bestimmungen B) Ziffer 1 Satz 2 der eben angesprochenen VV-Bedarfszuweisungen. Im Rahmen dieser von mir gerade dargestellten Gesamtdeckung kann nach Buchstabe B Ziffer 1 Satz 3 der VV-Bedarfszuweisungen auch der Finanzierungsbedarf für notwendige Eigenanteile, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Förderprogrammen aufzubringen sind, und Ausgaben für notwendige Investitionen beispielsweise im Bereich der Feuerwehr bei der Bemessung von Bedarfszuweisungen mitberücksichtigt werden. Die Stadt Bad Lobenstein hat im Jahr 2017 beim hierfür zuständigen Landesverwaltungsamt eine Bedarfszuweisung zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von 1.406.670,56 Euro beantragt. Diese wurde in Höhe von 804.852 Euro bewilligt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Ich hatte versehentlich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller in der Drucksache 7/10107 übersprungen, die jetzt durch Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich gestellt wird.
Vielen Dank. Europäische Fördermittel für Bildung für nachhaltige Entwicklung in Thüringen Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Förderprogramms für entwicklungspolitische Bildung und Bewusstseinsbildung „DEAR“ zwei Projekte („DCYDE!“ und „GEAR UP!“) mit Beteiligung des eingetragenen Vereins „Eine Welt Netzwerk Thüringen“, der französischen Region Hautsde-France und deren Kommune Grande-Synthe sowie weiterer Partner bewilligt. Die beiden Projekte haben nach meiner Kenntnis ein Gesamtvolumen von rund 10,7 Millionen Euro, wovon rund 2 Millionen Euro unmittelbar und mittelbar für Maßnahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Thüringen zur Verfügung stehen. Zum Abruf sind Kofinanzierungen mit einem Anteil von 10 Prozent notwendig. Im Landeshaushalt stehen im Einzelplan 04 Kapitel 05 Titel 687 72 bzw. 686 72 seit dem Jahr 2020 Mittel für Bildungsangebote und Weiterbildungen im Kontext von Bildung für nachhaltige Entwicklung bereit. In der Medieninformation der Staatskanzlei über den Bericht aus der Kabinettsitzung vom 28. Mai 2024 heißt es, dass es in Thüringen eine unterdurchschnittliche Beteiligung an EU-Förderprogrammen außerhalb der Strukturfonds gibt, weshalb die Landesregierung ein eigenes EU-Projekt im Rahmen des EU-Förderprogramms „Technical Support Instrument“ (TSI) auf den Weg bringen will, das eigens darauf abzielt, die Kapazitäten im Umgang mit EU-Fördermitteln signifikant zu steigern. Mit einer Kofinanzierung der beiden oben genannten Projekte allerdings ließe sich der Anteil der Beteiligung an EU-Förderprogrammen nach meiner Auffassung auch ohne das neue Programm signifikant erhöhen. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann liegen der Landesregierung die Förderanträge für die zu bescheidenden Projekte „DCYDE!“ und „GEAR UP!“ vor, zu denen es welche Vorgespräche mit dem Antragsteller gab, dem welche Unterstützungsschreiben, welche sogenannten Letters of Intent oder ähnliche Schreiben seit Herbst 2022 durch die Landesregierung ausgestellt wurden (bitte mit Aufschlüsselung nach Datum, Fachreferaten, Art der Kommunikation)? 2. Was hat bisher eine Kofinanzierung durch Landesmittel entsprechend § 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung verhindert, infolgedessen die Landesregierung welche Schritte unternimmt, um die Kofinanzierung auf den Weg zu bringen? 3. Wie wurden die Mittel aus dem Einzelplan 04 Kapitel 05 Titel 687 72 – Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an freie Träger – und seinem Vorgängertitel in den Jahren 2020 bis 2024 mit welchem Anteil an Vorhaben der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Schwerpunkt „Globales Lernen, nachhaltiger Konsum und fairer Handel“ verwendet (bitte mit Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren, Projekten und Zuwendungsempfängern)? 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Kofinanzierung beider Projekte mit Landesmitteln im Kontext der Europapolitischen Strategie des Freistaats Thüringen, des neuen EU-Projekts der Landesregierung, das im Rahmen des EU-Förderprogramms TSI durchgeführt wird, sowie der Zusammenarbeit mit der Partnerregion Hauts-deFrance bei?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller, vorgetragen von Frau Rothe-Beinlich, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zur ersten Frage werde ich jetzt in kursorischer Form und quasi tabellarisch die Daten der Kooperation und Kommunikation vorlesen. 13. Oktober 2022: Eine Welt Netzwerk Thüringen nimmt per E-Mail Kontakt zum Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf, mit dem Vorschlag, für das geplante Projekt, was später „GEAR UP!“ heißt, als Mitantragsteller aufzutreten. 7. November 2023: Antwortschreiben des TMUEN, also des Umweltministeriums, an das Eine Welt Netzwerk Thüringen e. V.: Das TMUEN kann beispielsweise im Rahmen des Wissensaustauschs und zur Ansprache der Akteure unterstützend tätig werden. Die Bitte zur aktiven Abwicklung der geplanten Drittmittelfinanzierung kann aufgrund fehlender Ressourcen nicht befolgt werden. 6. April 2023: Das Eine Welt Netzwerk Thüringen nimmt per E-Mail bezüglich einer ideellen Unterstützung des Projekts „DCYDE!“ mit den für Bildung für nachhaltige Entwicklung und für Projektfinanzierung zuständigen Fachreferaten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Kontakt auf. Die Bitte um ein Schreiben zur Unterstützung des beabsichtigten Antrags auf Förderung bei der EU wird geäußert. 14. April 2023: Erstellung eines Letters of Support durch das für Projektfinanzierung zuständige Referat des TMBJS. Gegenstand ist: Bestätigung der Übereinstimmung der bildungspolitischen Projektziele von „DCYDE!“ mit der globalen Thüringer Strategie in Bezug auf „Global Citizenship Education“ und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung; Zusicherung der Unterstützung, zum Beispiel im Hinblick auf einen Erfahrungsaustausch und die Ansprache von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern und Verbänden. 24. August 2023: Seitens des Eine Welt Netzwerks Thüringen erneut Kontaktaufnahme mit dem TMBJS per E-Mail; aufgrund geänderter Zuständigkeiten und erfolgter Stellenbesetzung „Fachreferentin für BNE“ wird der Internvorgang an das Referat 33 verwiesen. August und September 2023: erste Gespräche zwischen dem für Bildung für nachhaltige Entwicklung zuständigen Fachreferat 33 und dem Eine Welt Netzwerk Thüringen; seitens des Fachreferats Verweis auf laufende Einarbeitung. 4. Dezember 2023: Beratung des Fachreferats 33 mit dem Eine Welt Netzwerk zum Projekt „DCYDE!“. Januar 2024: durch das Eine Welt Netzwerk erneut Kontaktaufnahme mit dem Fachreferat 33 zum Projekt „DCYDE!“ und „GEAR UP!“ Februar 2024: wiederholte telefonische Rückfragen. 22. Februar 2024: auf Bitte des Fachreferats Übermittlung der bei der EU eingereichten Anträge durch das Eine Welt Netzwerk Thüringen. 7. März 2024: Eingang des Antrags auf Kofinanzierung des Projekts „DCYDE!“. 15. März 2024: Eingang des Antrags auf Kofinanzierung des Projekts „GEAR UP!“ 22. Mai 2024: Gespräch mit dem Eine Welt Netzwerk Thüringen unter Beteiligung der Referate für BNE und die Projektförderung sowie den Beauftragten für den Haushalt des TMBJS. Zu Frage 2: Die Gespräche mit dem Eine Welt Netzwerk Thüringen laufen. In der Sache ist der Entscheidungsprozess der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum parlamentarischen Fragerecht können zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Angaben zu diesem offenen Entscheidungsprozess gemacht werden. Zu Frage 3: tabellarisch zu den Förderungen: 2020 – keine Förderung von Vorhaben; 2021, 2022 – ebenfalls keine Förderung von Vorhaben; 2023 – Förderung von Vorhaben. Konkret: Im Jahr 2023 wurden die in diesem Rahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Thüringer Nachhaltigkeitsschulen zur Verfügung gestellt, um die BNE-Vorhaben der Schulen während der Projektlaufzeit 2022 bis 2024 entsprechend zu befördern und ihre Umsetzung zu unterstützen. Insgesamt wurden 77 Nachhaltigkeitsschulen über die Möglichkeit der Antragstellung durch das TMBJS informiert. 35 Schulen haben das Angebot in Anspruch genommen. Insgesamt wurden den Schulen Mittel in Höhe von 59.355,58 Euro ausgezahlt. Gliederungsgerecht erfolgte die Verausgabung der Haushaltsmittel bei Kapitel 04 05 Titel 633 72 sowie 671 72. Zu Frage 4: Hier wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vielen Dank.
Genau genommen zwei Nachfragen und eine Bitte: Die Bitte wäre, wenn Sie dann die Fragen 2 und 4 demzufolge beantworten können, was ja jetzt anscheinend noch nicht möglich war, würde ich bitten, dass Sie uns das noch schriftlich zukommen lassen. Ich hätte zwei Nachfragen: Erstens: Wie verhält sich die wiederholte grundsätzliche Infragestellung einer Zuwendung durch Mitarbeitende der Landesregierung mit der geplanten Beteiligung des Freistaats am Projekt „GEAR UP!“ zum Arbeitsplan für die Zusammenarbeit Hauts-de-France Thüringens 2024 bis 2027 vom 26. Oktober 2023? Und die zweite Nachfrage: Welche Maßnahmen und Zuwendungen an welche freien Träger wurden bereits mit Mitteln aus dem Einzelplan 04 Kapitel 05 Titel 687 72 im Haushaltsjahr 2024 finanziert oder sind im Haushaltsjahr 2024 geplant?
Zur letzten Frage bitte ich, dass wir das nachreichen können. Das kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Zur ersten Bitte: Die können wir jetzt nicht innerhalb der Frist beantworten, weil wir aus rechtlichen Gründen nicht über das laufende Entscheidungsverfahren berichten können. Und die erste Frage: Das grundsätzliche Interesse – selbstverständlich haben wir Interesse, auch aus anderen Gründen, weiterhin die Zusammenarbeit zum Beispiel mit Hauts-de-France aufrechtzuerhalten.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zur letzten Mündlichen Anfrage des heutigen Tages, die durch Frau Abgeordnete Meißner in der Drucksache 7/10118 gestellt wird.
Sicherung des Schulstandorts Staatliche Berufsbildende Schule (SBBS) Sonneberg für die Metallberufe Industriemechaniker und Maschinen- und Anlagenführer Nach meiner Kenntnis wurde mit Schuljahresbeginn 2023/2024 mit Wirkung zum 31. August 2023 (Ausbildungsbeginn war der 21. August 2023) vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über das Schulamt Thüringen der SBBS Sonneberg mitgeteilt, dass die Beschulung für die beiden oben genannten Berufe an der SBBS Sonneberg abgelehnt wurde. Die Beschulung findet nun in Zella-Mehlis statt, was für viele der regionalen ausbildenden Unternehmen und ihre Auszubildenden zeitlich und auch finanziell ein nicht zu unterschätzender Aufwand ist. So sei die Entfernung von einem Unternehmen aus Föritztal nach Zella-Mehlis beispielsweise mehr als zehnmal soweit, wie die zur Sonneberger Schule und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in nicht unter 2,5 Stunden – eine Fahrt – zu erreichen. Mit der Entscheidung gegen eine wohnortnahe Beschulung in der SBBS wird nach meiner Auffassung sukzessive die Wettbewerbssituation der Ausbildungsunternehmen auch im Hinblick auf benachbarte Unternehmensregionen verschlechtert – und das vor dem Hintergrund eines wachsenden Fachkräftebedarfs im ländlichen Raum. Zudem steht an der SBBS Sonneberg qualifiziertes Lehrpersonal im Bereich „Metalltechnik“ zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein wohn- und betriebsortnaher Schulstandort als Teil der dualen Berufsausbildung ausschlaggebend sein kann, damit sich ein Jugendlicher für einen bestimmten Ausbildungsberuf bzw. ein bestimmtes Ausbildungsunternehmen entscheidet? 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung zu gewährleisten, dass im ländlichen Raum weiterhin Fachkräftenachwuchs ausgebildet wird, wenn den potenziellen (meist minderjährigen und nicht mobilen) Auszubildenden solche weiten Wege zur Berufsschule zugemutet werden, die ein Nichtantreten der Lehr- bzw. Ausbildungsstellen bzw. auch eine Abwanderung junger Menschen in den nahegelegenen bayerischen Raum – zum Beispiel nach Coburg – zur Folge haben können? 3. Plant die Landesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die genannten Probleme zu mindern bzw. zu beseitigen oder die ausbildenden Unternehmen und die Auszubildenden zu unterstützen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung verschiedener Berufe im ersten Ausbildungsjahr, bis die Jugendlichen selbstständiger und mobiler sind?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt und zunächst mit einer Vorbemerkung: Im Rahmen der Abstimmung der Schulnetzstruktur der Staatlichen Berufsbildenden Schule – SBBS – für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2027/2028 gelang es den Schulträgern in Südthüringen nicht, miteinander für alle Ausbildungsberufe Schulstandorte und Einzugsbereiche abzustimmen, die die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben für die Klassenmindestgröße – Fachklassen der Berufsschule: 15 Schüler – gewährleisten. Die Einhaltung der Vorgaben zur Klassenmindestgröße ist jedoch pädagogisch und bildungsökonomisch geboten, soll der Unterricht angesichts landesweit fehlender Lehrkräfte vollumfänglich und in einer guten Qualität erteilt werden. Nachdem die Schulträger seinerzeit trotz wiederholter Aufforderungen und Fristverlängerung keine tragfähigen Strukturen abgestimmt haben, wurde vom TMBJS in Einzelfällen in die lokale Standortfestlegung eingegriffen. Unter anderem wurde für den Standort Sonneberg festgelegt, dass eine Klassenbildung im Beruf Industriemechaniker nur noch dann erfolgt, wenn zum Schuljahresbeginn die Vorgaben zur Klassenmindestgröße eingehalten werden, wobei hier eine gemeinsame Beschulung mit den Auszubildenden des zweijährigen Ausbildungsberufs Maschinen- und Anlagenführer möglich ist. Das geht auf einen Bescheid vom 28. Oktober 2021 zurück. Diese Regelung findet mit dem Schuljahr 2022/2023 beginnend Anwendung und stellt einen Kompromiss mit dem Schulträger dar, der letztlich zugunsten der Planungssicherheit für alle Beteiligten eingegangen wurde. Zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zeigte die Schulleitung der SBBS Sonneberg für das erste Ausbildungsjahr fünf Auszubildende für den Beruf Industriemechaniker an. Weiterhin wurden vier Auszubildende für den Beruf Maschinen- und Anlagenführer angezeigt, die auch bereits für eine gemeinsame Beschulung mit Auszubildenden des Berufs Kunststoff- und Kautschuktechnologie vorgesehen waren. Unter Berücksichtigung des oben genannten Vorbehalts hat das TMBJS eine Klassenbildung für die Industriemechaniker am Standort Sonneberg nicht akzeptiert, sondern, wie vorgesehen, die Umlenkung der Auszubildenden an den Standort Suhl/ Zella-Mehlis verfügt. Jetzt zu den einzelnen Fragen – zu Frage 1: Die Berufswahl bzw. die Entscheidung für einen bestimmten Ausbilder ist eine individuelle Entscheidung eines jeden Jugendlichen, die erfahrungsgemäß von einer Vielzahl von Faktoren, Erfahrungen, Neigungen, Voraussetzungen abhängig ist. Eine Voraussetzung kann hierbei auch die Entfernung des Schulstandorts zum Wohnort bzw. Ausbildungsort sein. Nach Einschätzung der Landesregierung handelt es sich hierbei jedoch nicht um den maßgeblichen Faktor. Vielmehr dürfte sich die Berufswahlentscheidung bzw. die Entscheidung für einen Ausbilder nach individuellen Neigungen, den gebotenen Ausbildungskonditionen und den Aufstiegschancen richten. Zudem ist anzumerken, dass aufgrund der hohen Spezialisierung und der damit verbundenen großen Zahl von Ausbildungsberufen eine wohn- und ausbildungsortnahe Beschulung generell nicht gewährleistet werden kann. So lernen an der SBBS Sonneberg zum Beispiel die Auszubildenden der Berufe Biologiemodellmacher und Spielzeughersteller aus allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, woraus entsprechende Entfernungen zu den Wohn- und Ausbildungsorten resultieren. Zu Frage 2: Hierzu ist festzustellen, dass die Schulnetzplanung und die Festlegung von Einzugsbereichen für die Berufsschulen gemäß Thüringer Schulgesetz Aufgabe der Schulträger sind. Im Rahmen der notwendigen Abstimmungsprozesse gibt das Land hierfür Vorgaben der einzuhaltenden Mindestgrößen von Schulen und Fachklassen vor und unterstützt die Schulträger bei der Koordinierung. Die einschlägigen Vorgaben sind in Thüringen vergleichbar mit den Regelungen anderer Länder und es ist erklärtes Ziel aller Beteiligten, ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot zu sichern sowie die Grundlagen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau zu schaffen. Nachdem sich die Schülerzahl im Bereich der berufsbildenden Schulen seit der Jahrtausendwende halbiert und auch das Nachfrageverhalten der Schulabsolventen und ‑ absolventinnen deutlich verändert hat, waren Anpassungsprozesse notwendig, um mit dem vorhandenen Personal den Unterricht auf einem guten Niveau absichern zu können. Dabei war stets das Ziel, Fachklassen bedarfsgerecht in der Nähe der Ausbildungsbetriebe vorzuhalten und, soweit möglich, mindestens einen Fachklassenstandort in den jeweiligen Kammerbereichen zu erhalten. Für die aktuellen Festlegungen wird eingeschätzt, dass in Thüringen nach wie vor ein vergleichsweise flächendeckendes Angebot an Schulstandorten besteht. Im konkreten Fall der Industriemechaniker wird eingeschätzt, dass sich der alternative Schulstandort Suhl/Zella-Mehlis durchaus in zumutbarer Entfernung zu den Ausbildungsbetrieben in den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen befindet. Weiterhin besteht dort die Möglichkeit, während der Blockunterrichtswochen ein Wohnheim zu nutzen. Sofern für Auszubildende individuelle Hinderungsgründe für den Besuch dieses Schulstandorts bestehen, kann mit Genehmigung des Staatlichen Schulamts ein anderer Schulstandort gastweise besucht werden. Zu Frage 3: Aktuell bestehen hier keine Unterstützungsleistungen von Landesseite. Es ist vorgesehen, künftig wieder eine Unterstützung von Berufsschülern für Fahrt- und Unterkunftskosten, die im Zusammenhang mit dem Besuch überregionaler Fachklassen, Landesfachklassen oder länderübergreifender Fachklassen entstehen, auszureichen. Hierzu hat das TMBJS Mittel für den künftigen Landeshaushalt angemeldet. Zu Frage 4: Dies ist für eine Vielzahl von Ausbildungsberufen möglich und wird in Thüringen teilweise auch praktiziert – Berufsbilder: Bautechnik, Fahrzeugtechnik, Gastronomie sowie weitere Berufe, wie zum Beispiel Maschinen- und Anlagenführer, Verkäufer/Kaufmann im Einzelhandel, Fachlagerist, Fachkraft für Lagerlogistik usw. Die aktuell gültige Richtlinie zur Schullastplanung, die seinerzeit mit den Schulträgern und den gemäß Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen, also den Kammern, abgestimmt wurde, sieht grundsätzlich eine berufsreine Fachklassenbildung vor. Hieraus wird eine qualitativ hochwertigere Beschulung erwartet und ein Schulwechsel der Auszubildenden im Verlauf der Ausbildung vermieden. Weiterhin ergeben sich hieraus bessere Voraussetzungen für eine intensivere Lernortkooperation zwischen den Ausbildungsbetrieben, den Stätten der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und den Berufsschulen. Eine Änderung dieser Regelung ist derzeit nicht vorgesehen. Vielen Dank.
Können Sie ausschließen, dass in benachbarten Landkreisen, zum Beispiel im Landkreis Hildburghausen, Klassen genehmigt wurden, die weniger als 15 Schüler haben und falls ja, welche Begründung gab es dafür?
Ausschließen kann ich es nicht, weil es immer passieren kann, dass es besondere Situationen gibt, indem auch mal im Einzelfall andere Genehmigungen erteilt werden müssen, aber die Regel ist es nicht.
Ich gehe davon aus, man hätte die Entscheidung entweder für den Schulstandort Zella-Mehlis oder für Sonneberg treffen können. Wäre nicht ein Grund für eine Ausnahmegenehmigung für Sonneberg gewesen, dass aufgrund der Grenznähe Schüler in andere Bundesländer abwandern bzw. der Konkurrenzdruck der Unternehmen dort zu groß ist?
Das wäre gegebenenfalls ein Argument. Wir haben allerdings keine handfesten Belege für diese Abwanderung und haben ja schon dargestellt, dass die Entfernungen nicht so unzumutbar sind, dass wir nicht glauben, dass man nicht gut mit der jetzt getroffenen Lösung zurechtkommt. Wichtig ist, dass alle Beteiligten bei der Schulnetzplanung frühzeitig zusammenarbeiten, um hier Probleme zu vermeiden.
Vielen Dank. Herr Staatssekretär, ich habe Sie richtig verstanden, dass im Jahr 2023/2024 eine Klasse Industriemechaniker und Anlagenführer nicht vollständig geworden ist, also mit der Stärke 15, und nach Zella-Mehlis umgeleitet worden ist? Wie sieht es angesichts dieser Ausnahmegenehmigung, die ja festgelegt wurde, aus: Besteht die Möglichkeit, wenn 2024/2025 wieder eine vollständige Klasse gebildet werden kann, dass diese wieder in Sonneberg beschult werden kann oder ist jetzt endgültig festgelegt, dass immer grundsätzlich Industriemechaniker und Anlagenführer in Zella-Mehlis ausgebildet werden?
Wir müssen die Lage beobachten und dann muss man gegebenenfalls nachsteuern, wenn sich dies anbietet. Momentan sehe ich noch keinen Anlass und Grund dafür, aber möglich ist es.
Gut. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu den Ergebnissen der Wahlen. Dazu rufe ich erneut die Tagesordnungspunkte 11 und 14 a bis 17 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10119 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 48 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10121 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 14 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10122 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10123 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 15 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10124 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10125 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 50 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 16 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10126 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 46 Neinstimmen und 1 Enthaltung. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10127 Abgegebene Stimmzettel 76, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem nun sämtliche Wahlvorschläge auch in einer jeweiligen ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht haben, ist eine jeweilige weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 26 sowie 63 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9866 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/10116 ZWEITE BERATUNG Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8002 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/9847 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8288 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/9848 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Maurer aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 26. Bitte, Frau Abgeordnete.
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Gesetzentwurf, den Sie eben angekündigt haben, wurde durch einen Beschluss des Landtags in seiner 134. Sitzung vom 25. April 2024 an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 59. Sitzung am 26. April und in seiner 61. Sitzung am 30. Mai beraten sowie ein auskömmliches schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt und ausgewertet. Der Gesetzentwurf ist mit zwei kleinen Änderungen angenommen worden. Zum einen ist die Zahl der Einwohner/ ‑ innen der Städte und Gemeinden, die berücksichtigt werden sollen, von 20.000 auf 50.000 Einwohner/ ‑ innen erhöht worden und wir haben ein vereinfachtes Verfahren für die Kommunen formuliert, mit denen sie diese Mittel beantragen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Vielen Dank. Das Wort erhält nun Herr Abgeordneter Kowalleck aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport für die Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 63 a und b. Bitte, Herr Abgeordneter.
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, eine doppelte Berichterstattung hatte ich in den vergangenen 15 Jahren auch noch nicht, aber Sie sehen, es wird nicht langweilig, es gibt auch mal was Neues. Zunächst zu dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8002 „Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption“. Durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung vom 7. Juli 2023 wurde der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 61. Sitzung am 1. September 2023, in seiner 62. Sitzung am 15. September 2023, in seiner 68. Sitzung am 19. Januar 2024 und in seiner 71. Sitzung am 12. April 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen. Als Zweites zu dem Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/8288 „Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten“. Durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung vom 7. Juli 2023 wurde der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 61. Sitzung am 1. September 2023, in seiner 62. Sitzung am 15. September 2023, in seiner 68. Sitzung am 19. Januar 2024 und in seiner 71. Sitzung am 12. April 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und eine gute Beratung!
(Beifall CDU)
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP, das Wort.
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
15 Minuten Redezeit, das ist für ein Mitglied einer kleinen Gruppe oder Fraktion fast wie Weihnachten und Ostern zusammen. Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Man
muss es nicht ausschöpfen!) – nein, ich will sie nicht ausschöpfen, keine Angst! – wir behandeln hier jetzt zwei verschiedene Themenkomplexe, die nur in einer Sache etwas miteinander zu tun haben. Es geht um die Zukunft unserer Thüringer Schwimmbadlandschaft sowie deren Absicherung. Zum vorliegenden Gesetzentwurf kann ich hier noch einmal kurz unsere Position wiederholen. Wir sehen durchaus die Notwendigkeit, den betroffenen Kommunen in einer unübersichtlichen Lage unter die Arme zu greifen. Wir würden uns aber eher eine langfristige und systematische Lösung für die Finanzierung von Härten in den Kommunen wünschen, anstatt hier schnellgeschossene Sonderregelungen zu schaffen. Aus diesem Grund werden wir uns enthalten. Finanzierung von Härten in den Kommunen – da komme ich auch zu meinem Dauerthema, nämlich dem Investitionsstau, der nach wie vor in der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs fehlt. Um das unseren Zuhörerinnen und Zuhörern auch auf der Tribüne noch einmal zu erläutern: Es ist so, dass der kommunale Finanzbedarf anhand des Geldes, das ausgegeben wurde, erfasst wird. Mit anderen Worten: Wenn wir als Kommunen etwas nicht ausgeben konnten, weil wir es nicht hatten, sagt das Land dann im Nachgang zu den Kommunen: Na, dann habt ihr es auch nicht gebraucht. Das ist auch bei der Schwimmbadfinanzierung in meinen Augen ein Problem. Deswegen werbe ich an dieser Stelle auch am Ende dieser Legislaturperiode noch einmal dafür, den Investitionsstau künftig in der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs zu berücksichtigen. Ich möchte aber nun an dieser Stelle insbesondere auf den Antrag eingehen, der jetzt mit positivem Beschluss aus dem Bildungsausschuss zurückgekehrt ist. Dank der FDP wird die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption jetzt endlich fortgeschrieben. Warum ist das wichtig, dass wir diese Konzeption jetzt neu aufsetzen? Um unsere Bäderlandschaft nicht nur als Naherholungsmöglichkeit, sondern eben gerade für die Ausrichtung des Schwimmunterrichts auch weiter aufrechtzuerhalten, benötigen wir eine systematische Erfassung der derzeitigen Strukturen sowie des damit verbundenen künftigen Bedarfs an Schwimmstätten. Daran können wir auf der einen Seite die Förderung von Neu- und Ausbau, auf der anderen Seite zielgerichtet Maßnahmen zur Förderung der Schwimmfähigkeit ausrichten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Danke. Die derzeitige Schwimmbad-Entwicklungskonzeption – so auch noch immer auf den Seiten des Ministeriums zu finden – wurde 2005 veröffentlicht und bezieht sich auf Daten aus den Jahren 2002 und 2003. Die Prognosen zur demografischen Entwicklung basieren auf der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, die Schlüsse für das Bädernetz bis 2020 zulässt. Wir haben 2024! Angesichts dieses offensichtlichen Aktualisierungsbedarfs erscheint es schon verwunderlich, dass innerhalb des Ministeriums anscheinend erst durch die Behandlung unseres Antrags begonnen wurde, die Fortschreibung auch ernsthaft ins Visier zu nehmen. Bereits 2021 gab es dazu ja Hinweise aus dem Haus, etwa über Kleine Anfragen. Gut also, dass wir Freie Demokraten mit unserem Antrag einen Schubser in die richtige Richtung gegeben haben und die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption nun endlich fortgeschrieben wird. Ich danke auch dem Ministerium, das nicht nur unseren Bitten nach dem besonderen Fokus auf energetischer Sanierung, den Schwimmsport sowie die altersgerechte Ausgestaltung der Bäderlandschaft nachkommen, sondern auch Hinweise aus der Anhörung einfließen lassen wird. Ich freue mich auch über die Zustimmung zu dieser kleinen, aber notwendigen Initiative. Erlauben Sie mir noch eine kleine Bemerkung. Wir sollten auch in der weiteren Entwicklung unserer Bäder nicht die kleinen Bäder vergessen, damit meine ich nicht, von der Abmessung her klein. Ich denke an solche Bäder, wie beispielsweise das Freibad in Hohenleuben mit einer 50-Meter-Bahn, durch einen Verein betrieben, weil es die Kommune nicht mehr schaffen konnte. Dort findet Schwimmunterricht statt, und zwar ein guter Schwimmunterricht, wo, nebenbei gesagt, auch Schüler aus Zeulenroda hinkommen, das nicht in der Lage ist, das Waikiki weiterzubetreiben. Deswegen werbe ich also sehr dafür, dass Bäder in den kleinen Kommunen nicht unter die Räder kommen. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Nicht absaufen!)
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier im Haus und am Livestream, der Antrag der CDU-Fraktion „Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten“ wurde vor rund einem Jahr fast zeitgleich mit dem Antrag der FDP hier im Hohen Haus eingebracht, und das auch bewusst zu diesem Zeitpunkt, weil ja die Sommersaison im Blick war und wir in Thüringen, aber auch bundesweit zunehmend auch mit Badeunfällen, mit Toten aufgrund von Badeunfällen zu kämpfen haben. Deswegen haben wir uns gesagt, wir als CDU wollen das Thema „Schwimmfähigkeit“ in den Fokus rücken. Das war der Hauptfokus unseres Antrags. Und wir wollten auch eine öffentliche Diskussion über das Schwimmen hier in Thüringen auslösen. Der zweite Fokus war für uns, dass wir die Voraussetzungen schaffen wollen, dass Schwimmbäder in ganz Thüringen erhalten werden. Heute, muss man sagen, beraten wir nicht nur unseren Antrag, sondern wir beraten den Antrag der FDP dazu und noch ein Gesetz, was eine Abmilderung der erhöhten Kosten der Schwimmbadbetreiber aufgrund der Energiekrise beinhaltet. Daran wird schon deutlich, dass das Thema „Schwimmen“ im Fokus ist, denn drei parlamentarische Initiativen, die hier beraten werden, das gibt es nicht oft. Es ist gut so, dass wir das Schwimmen in den Fokus hier in Thüringen gerückt haben. Ich will kurz aus der Stellungnahme des Thüringer Schwimmverbands zitieren: Der Thüringer Schwimmverband „begrüßt, dass sich die Mitglieder des Landtags und dezidiert Sie als Mitglieder des zuständigen Fachausschusses mit der Zukunft des organisierten Schwimmsports im Allgemeinen und im Speziellen mit der Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung, der Qualität und Quantität von Schwimmsportstätten, dem Fachpersonal in den Vereinen und Bädern sowie der zukünftigen Ausgestaltung und Fortschreibung der Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption des damaligen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit aus dem Jahr 2005 beschäftigen.“ Also, man sieht schon an der Stellungnahme, dass wir hier alles richtiggemacht haben. Und das Schwimmen hat es verdient, in den Fokus gerückt zu werden.
(Beifall CDU)
Was allerdings bedauerlich ist – und das sage ich an dieser Stelle auch deutlich –, ist, dass unser Antrag, das ist der umfassendste Antrag, keine parlamentarische Mehrheit in den Ausschussberatungen bekommen hat.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hat Gründe!) Und das obwohl – wer in unseren Antrag schaut – wir unter III. Punkt 5 geschrieben haben, „die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 bis zum 31. Dezember 2024 zu novellieren“. Also der Inhalt des FDP-Antrags befindet sich auch in unserem Antrag.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht!)
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Das stimmt nicht!) Das ist so, Frau Rothe-Beinlich.
(Beifall CDU)
Dazu, wenn Sie in die Nummern III. 6 und 7 schauen. Da steht: „Kommunen mit Schwimmhallen und -bädern mit zweckgebundenen Landeszuschüssen und höheren Fördermittelquoten zielgerichtet zu unterstützen; darüber hinaus sollen der Bau und die Modernisierung von Schulschwimmhallen, die auf interkommunaler Ebene geplant und umgesetzt werden, mit einer zusätzlichen Förderung von weiteren zehn Prozent zur regionalen Förderquote unterstützt werden; diese Maßnahmen sollen zum Erhalt einer thüringenweiten Schwimmhalleninfrastruktur beitragen sowie mittel- und langfristig die notwendige Grundversorgung mit Schwimmkursen für die Bevölkerung in allen Regionen sicherstellen.“
(Beifall CDU)
Also das zeigt auch, unser Antrag hat das Gesetz mit aufgegriffen. Deswegen hat es eigentlich so ein umfassender Antrag verdient, dass er auch mit einer parlamentarischen Mehrheit ausgestattet wird. Wir haben da im Ausschuss mehrere Anläufe genommen. Wir haben auch einen Änderungsantrag eingebracht, der leider keine Mehrheit bekommen hat.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Aus Gründen!) Es wurde gerade vonseiten Rot-Rot-Grün der FDPAntrag unterstützt. Die FDP war ganz zufrieden, dass ihr Antrag dann durchgeht. Und dann gab es für unseren Antrag keine Mehrheit. Aber so ist das ab und zu mal im parlamentarischen Prozess. Ich habe eben schon angedeutet, unser Antrag ist der weitgehendste, der umfassendste,
(Beifall CDU)
und deswegen will ich noch mal darauf eingehen, welche Sachen verpasst werden, wenn wir diesen Antrag nicht beschließen. Und da fangen wir mal an: Schwimmfähigkeit, also eigentlich das Wichtigste: Schwimmfähigkeit findet sich nicht im Gesetz wieder, das Erlangen von Schwimmfähigkeit findet sich auch nicht im Antrag der FDP wieder. Dann auch die Evaluierung: Was das pandemiebedingte Schließen von Schwimmhallen für Folgen für Jugendliche hatte, findet sich nicht im Antrag oder im Gesetzentwurf wieder. Das Monitoring zur Schwimmfähigkeit in Thüringen, das wir als wichtige Datengrundlage sehen, findet sich auch nicht wieder.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Bürokratieabbau!) Die auch vom Thüringer Schwimmverband begrüßte Thüringer Schwimmoffensive findet sich auch nicht im Antrag oder im Gesetz wieder. Und auch kein Sonderinvestitionsprogramm, was von uns gefordert wird. Wir wissen alle, bei den kommunalen Sportstätteninvestitionen ist es so, wir haben 15 Millionen Euro. Ein Schwimmbad kostet 5 Millionen Euro ungefähr. Und wenn Sie dann in einem Jahr vielleicht ein Schwimmbad bauen wollen und thüringenweit sanieren wollen, dann ist der Topf eigentlich schon ausgeschöpft. Also müsste es hier ein Sonderprogramm geben. Ich bin auch dafür, dass sich der Bund wieder daran beteiligt. Wir hatten ja den Goldenen Plan mit Förderungen von bis zu 90 Prozent und 10 Prozent Eigenanteil. Also das ist, wie gesagt, nicht mit aufgenommen worden. Und auch noch eine ganz wichtige Komponente ist der Fachkräftemangel, den wir haben. Fachkräfte für Bäderwesen sind bundesweit Mangelware, es fehlen 2.500. Wir haben in unserem Antrag auch diese Thematik aufgegriffen und haben gesagt, das ist natürlich für Thüringen ein Problem, dass diese Ausbildung, die theoretische Ausbildung für die Fachangestellten für Bäderwesen, nur in Chemnitz stattfindet, für Thüringen und Sachsen gemeinsam. Wenn man auf die Ausbildungszahlen schaut, dann ist es aktuell so, dass in Chemnitz im ersten Lehrjahr 15 Thüringer ausgebildet werden, im zweiten 20 und im dritten 14. Die Sachsen haben 33 im ersten Lehrjahr, im zweiten 41 und im dritten 42. Also Sachsen ist zwar ein bisschen größer, aber das zeigt schon, dass wir mit den Auszubildenden, die aktuell diesen Beruf lernen, nicht auskommen werden. Um die Attraktivität zu steigern, ist es uns wichtig – und das haben wir auch in diesen Antrag aufgenommen –, dass wir auch in Thüringen eine Berufsschule finden, die die Fachangestellten für das Bäderwesen mit ausbildet oder dass wir über digitale Lehrformen nachdenken, sodass es für Auszubildende attraktiver wird, diesen Beruf auch hier in Thüringen zu ergreifen, weil wir den brauchen, um den Betrieb unserer Schwimmbäder aufrechtzuerhalten.
(Beifall CDU)
Was uns des Weiteren auch wichtig ist, ist, dass jedes Vorschulkind die Möglichkeit hat, Schwimmen zu lernen, und dass wir am Ende sagen – da sind wir wieder beim Thema „Schwimmfähigkeit“ –: Wer aus der Grundschule kommt, soll schwimmen können. Das muss ein Ziel sein, das wir uns hier als Freistaat Thüringen stellen sollten. Um das allgemeine Schwimmen wieder aufleben zu lassen, hatten wir auch gesagt, wir brauchen eine Aufklärungs- und Werbekampagne, welche Schwimmabzeichen es gibt, und auch, dass man deutlich macht, dass das „Seepferdchen“ nicht der Freischwimmer im Eigentlichen ist. Der richtige Freischwimmer ist die Bronzestufe, und die sollten die Kinder auch erlangen, um dann wirklich vor Badeunfällen gefeit zu sein, und eine ordentliche Schwimmfähigkeit zu gewährleisten. Wie gesagt, das, was ich gerade genannt habe, sind alles Dinge, die leider nicht in dem Antrag und dem Gesetz, das wahrscheinlich heute hier eine Mehrheit bekommt, berücksichtigt wurden. Wir haben gesagt, wir würden auch etwas abändern, haben dazu auch einen Änderungsantrag eingebracht, sehen schon, dass dieser Antrag sehr gut ist. Vielleicht gibt es ja noch einen Sinneswandel
(Beifall CDU)
und wir können diesen Antrag noch mitbeschließen. Ich glaube, alle Thüringerinnen und Thüringer würden das mit Blick auf die Herstellung von Schwimmfähigkeit sehr begrüßen.
(Beifall CDU)
Kommen wir nun noch zum Gesetz – es ist schön, wenn man ein bisschen Zeit zum Reden hat –: Der FDP-Antrag ist für uns unkritisch, dem werden wir auch zustimmen. Er beinhaltet die SchwimmbadEntwicklungskonzeption, die wollen wir auch, die muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Ich bin auch gespannt, ob Herr Staatssekretär Speitkamp uns heute einen neuen Stand darbieten kann. Herr Minister Holter hat ja beim letzten Mal gesagt: Die Ausschreibungen laufen. Das ist ja jetzt auch schon eine Weile her, vielleicht sind sie ja schon abgeschlossen. Vielleicht können wir heute auch ein Datum genannt bekommen, wann die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption steht, weil die für uns auch eine ganz wichtige Voraussetzung ist – das ist der Bogen zum Gesetz zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern –, dass wir, wenn wir Unterstützungsleistungen ausgeben, das auch im Rahmen dieser Schwimmbad-Entwicklungskonzeption machen, damit wir genau wissen, welche Schwimmbäder wir erhalten müssen, wie die Struktur in Thüringen ist, was dazugehört, damit wir flächendeckend Schwimmunterricht anbieten können. Dafür braucht man halt eine Konzeption, dafür braucht man Partner. Das ist auf der einen Seite sicherlich der Heilbäderverband, aber auch der Verband der Thüringer Schwimmbäder, die uns auch in den letzten Wochen immer geschrieben haben. Deswegen: Diese Konzeption wird die Grundlage bilden, um dann auch langfristig die Finanzierung von Hallenbädern, aber auch von Freibädern sicherstellen zu können. Kommen wir nun zum Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten: Ich hatte ja schon bei der ersten Lesung gesagt, wir müssen mal schauen, welche Bäder jetzt hier gefördert werden sollen. Es gab in der Ursprungsvariante zum einen das Kriterium „Schulschwimmen“, zum anderen das Kriterium „20.000 Einwohner“. Warum diese Kriterien angewandt wurden – da habe ich gesagt, gut, das steht im Gesetz drin –, wurde begründet: 20.000 Einwohner, weil dann die nächste Stufe der Hauptansatzstaffel im Kommunalen Finanzausgleich erreicht wird und damit mehr Zuweisungen stattfinden. Das war die Begründung. Wenn man dann aber in den Gesetzentwurf schaut, dann steht ja hier, dass man explizit die kreisfreien Städte nicht mit reingenommen hat, weil die ja bereits im Zuge der Energiekrise, die stattgefunden hat, 57,5 Millionen Euro von Amts wegen ausgezahlt bekommen haben. Die kleineren Kommunen haben das nicht bekommen. Die Begründung war, wie gesagt: Wir nehmen nur die bis 20.000 Einwohner, weil die darüber dann mehr Schlüsselzuweisungen bekommen. Aber wenn man jetzt in die umfassende Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes schaut, dann schreibt der: „Gerade um die 20.000 Einwohner-Grenze herum gewähre die Einwohnerveredelung der Hauptansatzstaffel keine vergleichbaren Finanzierungsvorteile wie sie die neue gesetzliche Zuweisung ermögliche.“, also eine ganz deutliche Kritik an der 20.000-Einwohner-Grenze. Deswegen war es für uns folgerichtig, dass wir sagen: Auch, wenn der Topf mit den 5 Millionen feststeht – wir werden das Sondervermögen nicht ändern können –, gehört es dann aber auch zur Gerechtigkeit und auch zur Nachvollziehbarkeit, dass man allen kreisangehörigen Städten, die ein Schwimmbad betreiben, in dem auch Schulschwimmen stattfindet, einen Zuschuss gewährt.
(Beifall CDU)
Das wird auch in den Stellungnahmen deutlich: Natürlich haben uns die zwölf Gemeinden und Städte, die von der Ursprungsvariante profitieren, geschrieben, dass es super ist, wenn das so in der Höhe von 420.000 Euro passiert. Aber alle, die über 20.000 Einwohnern waren, haben es sehr kritisch gesehen. Ich erinnere mich an die Schreiben von Leinefelde-Worbis oder auch Greiz, die uns zugegangen sind. Das kann man alles in den Stellungnahmen nachlesen. Deswegen ist die Einwohnergrenze von 50.000, denke ich, der richtige Weg, der gewählt wurde, weil nun alle kreisangehörigen Städte von dieser Förderung profitieren können. In allen Schwimmbädern gab es aufgrund der erhöhten Energiepreise Mehrkosten und deswegen ist aus unserer Sicht 50.000 die richtige Größe. Nichtsdestotrotz – und das habe ich schon zu Beginn gesagt – brauchen wir eine strukturelle Betrachtung der Bäderlandschaft hier in Thüringen, um dann auch gezielt Zuschüsse geben zu können, wenn die nötig sind. Wir müssen aber auch die Strukturen vor Ort anschauen, warum die nicht tragfähig sind. Ja, Frau Taubert, ich weiß, es sind Kosten, aber Schwimmfähigkeit ist wichtig in Thüringen. Deswegen brauchen wir für eine langfristige Sicherstellung der Schwimmbäder hier in Thüringen die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption. Ich hoffe, dass sie schnell kommt. Am Ende möchte ich mich noch ganz herzlich für das Engagement der Thüringer Schwimm- und Wassersportvereine, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Wasserwacht des Roten Kreuzes und natürlich auch für das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die dafür sorgen, dass unsere Kinder schwimmen lernen, bedanken. Ich hoffe, dass auch unser Antrag hier eine Mehrheit findet. Wir haben immer gesagt, im Sport sind wir immer alle einer Meinung, und das ist, glaube ich, ein guter Antrag. Es wäre heute wirklich ein gutes Signal für das Schwimmen in Thüringen, wenn dieser Antrag auch noch beschlossen wird. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste nah und fern, wie Sie vielleicht mitbekommen haben, werden hier drei Anträge auf einmal bearbeitet und die Anträge kommen auch nicht alle aus demselben Ausschuss.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie waren gar nicht dabei!) Nicht bei allen. Deswegen werde ich mich erst mal nur auf den Antrag unter TOP 26 zu den Unterstützungen der Hallenbäder beziehen. Mein Kollege Uwe Thrum wird dann zu den beiden anderen Anträgen sprechen, nur so weit als Erklärung für die Zuschauer. Warum nur Gemeinden mit Hallenbädern, welche auch Schwimmunterricht durchführen, von dem Gesetz Unterstützung erfahren, hat sich mir auch nach der Diskussion im Ausschuss nicht wirklich erschlossen. Im Übrigen erhalten Schulträger auch für ihre Aufwendungen für den Schwimmunterricht den Schullastenausgleich als Sonderlastenausgleich nach § 17 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, von dem auch höhere Kosten für die Inanspruchnahme kommunaler Schwimmstätten abgedeckt werden können. Weiterhin enthält die Begründung des Gesetzentwurfs keine Ausführungen darüber, auf welcher Rechtsgrundlage die vorliegenden 5 Millionen Euro nach dem Thüringer Energiekrise- und CoronaPandemie-Hilfefondsgesetz bereitgestellt werden können. Sicherlich ist das hier schon mal eine bessere Grundlage als das, was im Bund eher ein Desaster gewesen ist. Aber dazu könnte die Landesregierung vielleicht etwas sagen. Zumindest die recht willkürlich erscheinende, niedrige Grenze von 20.000 Einwohnern wurde dann noch mal angehoben, sodass auch mehr Gemeinden in den Genuss der Unterstützung kommen, Kollege König hat das gerade noch mal ausgeführt. Aber insgesamt sind Bäder freiwillige Leistungen der Kommunen und auch andere Kommunen, also die, die nicht unbedingt Schwimmunterricht in ihren Schwimmbädern durchführen, hätten Unterstützung verdient, was letztendlich auch die Anträge unter Tagesordnungspunkt 63 a und b zeigen. Auch geht die Politik die wirklichen Ursachen für die Probleme nicht an, und das ist eine bessere grundsätzliche Finanzausstattung der Kommunen – Herr Bergner hat das auch angesprochen –, aber vor allem würde eine realistische Energie- und sogenannte Klimaschutzpolitik das Problem deutlich entspannen und die Kommunen auf vielen anderen Ebenen entlasten, nicht nur bei den Schwimmbädern. Wie irrational die Sicht auf das Klima ist, zeigte die Aussage von Mittwoch: 2023 war angeblich das wärmste Jahr seit über 120.000 Jahren. Tja, ein Blick auf die Baumgrenze in den Alpen der letzten 10.000 Jahre zeigt jedoch: Dort, wo heute die Gletscher schmelzen, gab es vor wenigen Tausend Jahren noch reichlich Bäume, also es war deutlich wärmer als heutzutage.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Was hat das mit den Schwimmbädern zu tun? Bleiben Sie doch einmal beim Thema! Ja, das ist das Thema hier,
(Beifall AfD)
Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz, und die Energiekrise hat jede Menge mit genau diesen politischen Fehlansätzen zu tun. Das verstehen Sie aber nicht und Sie wollen es auch gar nicht verstehen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Bei den Schwimmbädern? Beim Schwimmunterricht? Ich fasse es nicht!) Ja, mit den Kosten, die explodieren wegen einer irrsinnigen Energiepolitik. Warum ist das denn so teuer? Weil einfach die Energiepreise nur eins kennen – nach oben!
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Nicht einen Antrag bringen Sie, weil es Ihnen scheißegal ist! Unglaublich!) Aber Sie haben keine Ahnung, und davon jede Menge.
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Immerhin geht es emotional zu, ist ja auch ein verdammt wichtiges Thema. Sie merken, wir sind emotional dabei. Herr Dietrich, eigentlich habe ich nicht so richtig Lust, auf Ihren Redebeitrag zu reagieren, denn wer schreit, kennt sich meistens nicht gut aus. Das haben Sie gerade eben bewiesen.
(Beifall DIE LINKE)
Immerhin haben Sie den Antrag von Rot-Rot-Grün richtig vorgelesen, vielen Dank dafür. Mehr haben Sie nicht gebracht, außer immer wieder zu erzählen, die Kommunen hätten viel zu wenig Geld bekommen. Noch nie haben die Thüringer Kommunen so viel Geld erhalten wie von dieser Landesregierung – Nummer 1. Nummer 2: Da Sie hier von den richtigen ernsthaften Problemen reden, über die niemand zu sprechen scheint – ich würde mich gern über die 300 Millionen Euro
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Einnah-
men und Aufgaben, das verstehen Sie eben nicht!) Überschuss unterhalten, die die Kommunen eben nicht ausgegeben haben, und mich über die Ursachen unterhalten, nämlich Fachkräftemangel usw. usf. Stattdessen schwafeln Sie hier von – ich habe ja die Hälfte nicht verstanden, weil Sie wie immer geschrien haben. Aber das ist ungebührlich und dem Thema nicht dienlich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dem Thema nicht dienlich finde ich, offen gestanden, auch – Herr Kowalleck, Sie haben ja gesagt, es ist ein bisschen ungewöhnlich, dass wir hier zwei Berichterstattungen haben. Das ist so, weil Sie sich entschieden haben, in der Tagesordnung ganz unterschiedliche Themen zusammenzuführen. Ja, es geht um Schwimmbäder. Aber wenn man es ernst meint mit den Schwimmbädern, dann unterhält man sich differenziert über die unterschiedlichen Problemlagen. Denn zum einen haben wir es hier mit einer langfristigen Problemlage zu tun, nämlich unserem Schwimmbad-Entwicklungskonzept. Das ist der Antrag der FDP, dem stimmen wir auch zu. Zum anderen geht es um die Energiekrise, auf die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün reagiert haben. Ich erinnere mal an das Jahr 2023, da haben wir, Rot-RotGrün, bereits – Sie haben es erwähnt, Herr König – 57,5 Millionen Euro an Landkreise und kreisfreie Städte gegeben, um Betriebskosten im Zuge der Energiekrise abzufedern. Und wir haben gelernt – und da haben wir auch schon vorher Zuschriften von kleineren Kommunen bekommen –, dass die zum einen Probleme haben, die Energiekosten in ihren Schwimmbädern abzufedern, vor allen Dingen in Hallenbädern, zum anderen, dass sie nicht an diesem Förderfonds partizipiert haben. Dieses Gesetz ist entsprechend eine Ergänzung, und wir wollen relativ unkompliziert, schnell den Bedarfen der Kommunen nachkommen. 20.000 haben wir ursprünglich gesagt, die Grenze hat Rot-Rot-Grün auf 50.000 richtig nach oben geschoben, weil wir eben die Stellungnahmen bekommen haben. Vielen Dank an dieser Stelle noch mal. Diese Kommunen können sich bis zum 10. August sehr unkompliziert beim zuständigen Ministerium für Kommunalfinanzen melden und bekommen bis zum 30. August dann dieses Geld ausgeschüttet. Das umfängt ungefähr 150.000 Euro. Das ist ziemlich viel Geld für Schwimmbäder, wenn es darum geht, die erhöhten Energiekosten abzufedern. Ich finde das, ehrlich gesagt, eine ziemlich großartige Sache, weil es pünktlich zum Höhepunkt der Schwimmsaison noch mal Geld für die Bäder, die von den Kommunen betrieben werden, gibt – gute Sache.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Jetzt haben Sie natürlich das Interesse gehabt, diese beiden Dinge, also das langfristige Problem und das kurzfristige Problem, in einen Topf zu werfen, weil Sie gern den Frame erzeugen wollen, dass Rot-Rot-Grün sich nicht mit den langfristigen Problemen beschäftigen will, ignorieren allerdings, dass es ja bereits einen Antrag gibt, mit dem wir uns beschäftigt haben, eben den Antrag der FDP, der sehr richtige Ansätze hat und dem wir auch zustimmen. Das heißt, es gab bereits einen Plan hier im Landtag, wie man mit diesem Problem in Zukunft umgehen möchte, und zwar seriös. Zusätzlich haben Sie auch erwähnt, dass sich das Ministerium für Sport ja bereits damit beschäftigt hat, also der Weg, den die FDP gehen möchte, ist vom Ministerium bereits begangen worden, also sind wir uns in dieser Sache einig. Nicht einig sind wir uns bei dem Selbstbewusstsein, das Sie zu Ihrem Antrag an den Tag gelegt haben, denn ich möchte Sie gern mal daran erinnern, Ihr Antrag hat im Ausschuss keine Mehrheit erhalten, und das hat Gründe.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Weil Sie
sich mit der FDP verständigt haben!) Grund Nummer 1 ist der Antrag der FDP gewesen, der gut und richtig ist. Wir müssen eine Bestandsaufnahme machen, wir müssen schauen, wie ist der Investitions- und Sanierungsbedarf in den Schwimmbädern und dann müssen wir entsprechend Maßnahmenkataloge seriös vorlegen, um langfristige Ziele zu erschaffen. Sie glauben, Sie können das allein? Sie haben in Ihrem Antrag bewiesen, dass Sie das nicht können. Wir lehnen den Antrag der CDU entsprechend ab.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Auch wenn ich unglücklich darüber bin, dass diese Anträge gemeinsam behandelt werden, aber vielleicht möchte Herr Korschewsky – er ist der Profi für Schwimmbäder, ich ja nur für Kommunales und spreche deswegen heute – etwas ergänzen. Ich finde es nicht glücklich, dass die beiden Anträge und unser Gesetzentwurf gemeinsam behandelt werden, aber ich bin sehr glücklich, wenn wir heute den Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, wie auch schon im Ausschuss, mit Mehrheit beschließen und am 30. August die Kommunen konkret Geld in der Hand haben, damit Schwimmunterricht stattfinden kann, damit Spaß in unseren Schwimmbädern stattfinden kann, womit Rot-Rot-Grün einmal mehr bewiesen hat, dass soziale Politik konstruktiv, pragmatisch und einfach gelöst werden kann. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, 19 Minuten, die brauche ich natürlich nicht. Herr König, lieber Thadäus, du hast gefragt, warum wir dem FDP-Antrag zugestimmt haben und eurem nicht. Das kann ich euch erklären: Die FDP möchte erst mal gucken, wo das Geld notwendig ist, wo es fehlt und es dann zielgenau einsetzen. Euer Antrag ist eher so: Welche Kommunen schreien laut? Wir gießen mal ein bisschen Geld aus, das wird schon funktionieren.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das
stimmt doch gar nicht!) Beide Anträge haben gemeinsam, dass sie sich einem tatsächlich bestehenden Problem widmen, nämlich dem evidenten Zusammenhang zwischen dem Ausdünnen der Bäderlandschaft, den Verschlechterungen der Schwimmfähigkeiten und der Zunahme der Badeunfälle. Aber – das muss man mal ganz ehrlich sagen – wir müssen aufhören – und da ist ja die CDU normalerweise immer ganz vorn dabei –, das Geld rauszuschaufeln, ohne dass wir gucken, wo es benötigt wird, sondern wir sollten als Erstes die Analyse machen, wo es gebraucht wird. Dafür brauchen wir im Prinzip die Fortschreibung der Bäderkonzeption, um dann zielgenau die Bäder dort zu erhalten, wo wir sie brauchen, alles andere macht keinen Sinn. Das ist der Grund, warum wir als Koalition dem Antrag der FDP im Ausschuss zugestimmt haben und eurem nicht. Wir haben mehrmals nachgefragt – und das gehört zur Wahrheit dazu –, ob ihr euren Antrag nicht ein bisschen qualifizieren wollt, ob ihr nicht ein bisschen zielgenauer fördern wollt, ob ihr nicht eine Bedarfsanalyse vorschalten wollt. Das haben wir alles abgefragt, und zwar mehr als einmal, ohne Erfolg. Deswegen ist das Ergebnis so, wie es ist. Wir werden dem Antrag der FDP zustimmen und eurem nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, das Bädersterben in Thüringen muss aufhören, die Schwimmfähigkeit der Thüringer muss verbessert werden! Aus diesem Grund unterstützen wir auch die beiden Anträge, die sich vor allen Dingen mit der Zukunft der Freibäder beschäftigen und auch mit der Schwimmfähigkeit der Thüringer auseinandersetzen. Die FDP bezieht sich vor allem auf die Fortschreibung der SchwimmbadEntwicklungskonzeption, das ist ein richtiger Weg, aber am Ende eben auch Analyse und Theorie. Wir wissen ja, dass es in der Praxis anders aussieht, nämlich sehr bescheiden. Deutschland entwickelt sich zum Land der Nichtschwimmer. Mit den Coronazwangsmaßnahmen ist Schwimmunterricht ausgefallen, die Rückstände sind immer noch erheblich. Die Zahl der Badetoten in Thüringen hat sich im letzten Jahr noch mal um 60 Prozent erhöht. – Ja, Herr Montag, das müssen wir schon mal hier erwähnen dürfen. – Einer Forsa-Umfrage zufolge kann jedes fünfte Grundschulkind in Deutschland nicht schwimmen. Unter anderem deshalb, weil hierzulande 3.500 Bademeister fehlen, im ländlichen Raum ein Viertel aller Grundschulen keinen Zugang mehr zum Schwimmbad hat, weil das nächstgelegene schließen musste oder alle anderen zu weit weg liegen und weil die jungen Mütter mit ihren Kindern in den Städten sich aus Angst vor Übergriffen gar nicht mehr ins Schwimmbad getrauen. Das muss man doch mal hier im schönsten Deutschland, im besten Deutschland aller Zeiten erwähnen dürfen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Warum immer die Mütter? Wieso sind da die Väter nicht mitgegangen?) Nun zum CDU-Antrag. Hier versucht man, etwas konkreter zu werden. Es geht um die Herstellung der Schwimmfähigkeit unserer Kinder. Ein Sonderinvestitionsprogramm zur Modernisierung der Bäder soll aufgelegt werden, das ist ein ganz wichtiger Ansatz. Es geht auch um die Erfassung des Sanierungsbedarfs und da möchte ich schon mal vorab ein bisschen die Luft herausnehmen, denn das dürfte der rot-rot-grünen Landesregierung schwerfallen. Ich habe in mehreren Anfragen das genaue Defizit schon mal beziffern lassen wollen, habe keine Antworten bekommen, weil dazu der Landesregierung angeblich keine Erhebungen vorliegen, was natürlich Quatsch ist, denn die Sportstättenentwicklungsplanungen der Landkreise und kreisfreien Städte sind ja dem Ministerium vorzulegen. Also es gibt die Zahlen, den Investitionsbedarf, man kann eben damit nur nichts anfangen. Natürlich will die CDU auch die Novellierung der Schwimmbad-Entwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 – sehr lobenswert. Das passt auch in die Gesamtstrategie dieser Partei, die sich nicht nur äußerlich umlackiert hat. Aus diesem orangen Fähnchen wurde ja ein kiesfarbenes, das sich besonders schön im Wahlkampf in den Wind hängen lässt. Nein, Sie versuchen, sich auch inhaltlich vom Bock zum Gärtner und vom Brandstifter zum Feuerlöscher zu wandeln und so auch hier im konkreten Fall. Es war nämlich eine CDU-Alleinregierung im Jahr 2005, die diese Schwimmbad-Entwicklungskonzeption auf den Weg gebracht und durchgesetzt hat. Infolgedessen wurden ein Drittel aller Thüringer Freibäder als nicht mehr förderfähig eingestuft. Sie bekommen deshalb keine Landesfördermittel mehr, der Betrieb ist häufig nur noch durch ehrenamtliches Engagement aufrechtzuerhalten, so wie in Hohenleuben, wie bei mir in Hirschberg, ich bin selbst Mitglied im Freibadförderverein. Sie waren es also, die das Bädersterben hier in Thüringen mitverursacht haben. Erst haben Sie die Kommunen ins kalte Wasser geschmissen, jetzt kommen Sie wieder mit einem Schwimmring daher. Das passt irgendwie nicht wirklich gut zusammen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was ist das denn für eine Aneinanderreihung von Bullshit?) Egal wie, wir blicken jetzt in die Zukunft. Ziel muss es sein, die Förderpolitik der Schwimmbäder grundlegend zu reformieren, und zwar so, dass künftig alle Bäder, die die Sparpolitik der letzten 33 Jahre überstanden haben, zukünftig in den Genuss von Landesmitteln kommen können, denn wir brauchen unsere Bäder für das Schwimmenlernen, für die Gesunderhaltung, für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Wir brauchen sie als Sportbegegnungskulturstätte und als Tourismusmagnet, und dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will doch noch mal zwei Dinge klarstellen, weil hier gesagt wurde, die CDU will das Geld ohne Datengrundlage ausschütten. Wer in unseren Antrag schaut, der sieht hier ganz deutlich, dass wir als Grundlage immer erst mal eine Erfassung haben, zum Beispiel unter Punkt III. 4: „eine Erfassung und Bestandsaufnahme der aktuellen und perspektivischen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe an den Thüringer Schwimmhallen und -bädern […]“. Das ist die Datengrundlage, danach kommt die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption, die dann Parameter festlegt, danach kommen die Förderprogramme. Genau, was uns hier vorgeworfen wird, dass die CDU es nicht gemacht hat, ist hier in dem Antrag verankert. Und das möchte ich an der Stelle noch mal ganz deutlich sagen. Und Frau Maurer, noch eine kleine Ergänzung: Ich glaube, dass die Zahl 50.000 Einwohner ins Gesetz gekommen ist, liegt daran, dass wir einen Änderungsantrag gestellt hatten, der dann von Ihnen übernommen wurde und dann im Innenausschuss verabschiedet wurde. Wir stimmen dem Gesetz selbstverständlich zu, ich wollte nur mal sagen, wie die Veränderung zustande gekommen ist. Wie gesagt, mit der Nichtverabschiedung dieses Antrags bleiben viele Fragen offen, was die Schwimmfähigkeit in Thüringen, das Schwimmen in Thüringen angeht. Deswegen bedauere ich sehr, dass hier keine gemeinsame Entscheidung für das Schwimmen in Thüringen getroffen wird. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich schon angekündigt wurde, mache ich es auch noch mal. Weil, lieber Kollege König, lieber Thadäus, es sind viele Dinge in dem Antrag, die ich durchaus teilen würde, aber ich will mal auf genau den Punkt zurückkommen, der hier eben noch mal genannt wurde, nämlich Punkt 4 im Antrag der CDU. Da ist eben von hier vorn genannt worden „eine Erfassung und Bestandsaufnahme der aktuellen und perspektivischen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe an den Thüringer Schwimmhallen und ‑ bädern“ – und jetzt kommt, was du nicht mehr genannt hast – „bis zum 30. Juni 2024“. Genau das ist unrealistisch. Das wissen wir doch alle.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Genau das ist der Punkt, der unrealistisch ist, was überhaupt nicht geht. Auch der nächste Punkt 5, „die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 bis zum 31. Dezember 2024“ – auch das ist doch unrealistisch. Die Ausschreibungen laufen. Ich weiß nicht, wie weit die sind. Es muss doch eine realistische Bestandsaufnahme gemacht werden, bevor wir das alles machen. Das ist mein Punkt, den ich die ganze Zeit auch im Ausschuss gesagt habe. Ich teile doch viele dieser Punkte hier drin. Aber die sind doch im Wesentlichen schon eine Vorwegnahme der Konzeption. Egal in welchen Punkten hier drin, ob es nun die Frage des Sonderinvestitionsprogramms ist – das muss doch eine Quintessenz aus der Konzeption sein, dass wir das möglicherweise brauchen –, oder aber auch zweckgebundene Landeszuschüsse – das ist eine Quintessenz aus der Konzeption usw. usf., – oder 50 Euro für jeden Erstklässler und Vorschulkinder – auch das ist doch alles eine Geschichte, die aus der Konzeption reifen muss. Deshalb steht die Konzeption an der ersten Stelle und muss erst mal gemacht werden, danach können wir auch über die Punkte reden, die in eurem Antrag stehen, und dann – bin ich der Überzeugung – können wir diesem auch zustimmen.
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Lieber Kollege Korschewsky, lieber Knut, ist Ihnen bekannt, dass wir einen Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht hatten, der die Fristen in das Jahr 2025 gelegt hat und die Kritikpunkte, die auch hier noch mal genannt wurden, aufgegriffen hat?
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Das ist mir wohl bekannt, aber das ist genauso aus der Luft gegriffen, denn im Jahr 2025 kann diese Bestandsaufnahme überhaupt noch nicht fertig sein. Das geht überhaupt nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen – Badeunfälle verhindern und Leben retten
Vielen Dank. Jetzt schaue ich noch mal in die Runde, ob es aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine weiteren Wortmeldungen gibt. Die Redezeiten lassen das ja heute zu. Nein, das ist nicht der Fall. Ich schaue in Richtung der Landesregierung, auch keine. Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 26. Wir stimmen ab, erstens über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/10116. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus mit Ausnahme der AfDFraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen aus der AfD-Fraktion und aus der Gruppe der FDP ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9866 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Wiederum die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dafür ist, möge sich jetzt bitte von den Plätzen erheben. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die Stimmen der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 63 a. Wir stimmen ab über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8002. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Ich frage jetzt trotzdem der guten Ordnung halber nach Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Ebenfalls keine. Damit ist der Antrag angenommen. Wir stimmen jetzt ab zum Tagesordnungspunkt 63 b. Das ist die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8288. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU und die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen des übrigen Hauses. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Jetzt kommen wir zum Tagesordnungspunkt 26 a Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10209 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zuerst an Frau Kollegin Lukasch für die Fraktion Die Linke das Wort.
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Anbau von Obst und Gemüse und Wein hat in Thüringen eine langjährige Tradition und prägt das Bild des Freistaats maßgeblich. Die tätigen Landwirtinnen und Landwirte versorgen uns nicht nur mit den notwendigen regionalen Lebensmitteln, sondern sie tragen zusätzlich noch große Verantwortung bei der Erhaltung der Sorten und besonders der alten Sorten. In der letzten Sitzung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten gab es bereits eine ausführliche Berichterstattung der Landesregierung und die bisherigen Einschätzungen und Hochrechnungen, die sich nach den Schäden bereits ergeben haben, sind verheerend. Ich selbst habe mir bei einem Obstbauern in der Nähe meines Wohnorts ein Bild gemacht und hatte das Glück, schon am 15. Mai bei einem Besuch der Ministerin in Altenburg eine Zusammenkunft mit dem Kreisbauernverband, dem Bundesverband für Obstbau, namentlich Jörg Geithel, und den betroffenen Obstbauern in der Region im Altenburger Land zu organisieren. Sie schilderten uns ihre Sorgen, Kummer und Probleme. Das Obstgut Geier spricht von einem Umsatzverlust von 600.000 Euro. Der normale Jahresumsatz beträgt sonst 700.000 Euro. Das Obstgut Geier hat bei dem letzten Unwetterschaden Hilfen bekommen und hat umgebaut, Investitionen in Größenordnungen getätigt, weil damals der Hagel das Problem war. Alle anderen Vorsichtsmaßnahmen, die noch getroffen wurden, haben nicht gereicht, um jetzt die Frostschäden zu verhindern. In den Gesprächen mit den Betroffenen kam das auch noch einmal besonders zum Ausdruck, da jeder eine Versicherung hat. Die Frostversicherungen haben jedoch alle zum 01.05. abgeschlossen, da die Bausteine der Versicherungen – es gibt nur zwei Versicherungen, die die Landwirte mit diesen Risiken so versichern – ab 01.05. gegriffen hätten. Dass das Frühjahr so schnell so warm wird und so einen Austrieb verursacht, der dafür gesorgt hat, dass der Frost freies Spiel hatte und einen immensen Schaden anrichten konnte, damit hatte keiner gerechnet. Das Engagement der Landesregierung zeigte sich nicht nur im schnellen, lösungsorientierten Austausch mit den entsprechenden Fachverbänden, sondern auch in den Bestrebungen im Rahmen der letzten Sonder-Agrarministerkonferenz. Ich bin überzeugt, dass die Landesregierung Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten für unsere Landwirtinnen und Landwirte finden wird. Wir stimmen dem Antrag der CDU zu. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Zuschauer, mein Kollege Malsch hat bei der Begründung der Dringlichkeit heute früh die dramatischen Auswirkungen schon beschrieben. Der geschätzte Erlösverlust beträgt nach Angaben des Landesverbands Gartenbau mehr als 13 Millionen Euro, die Höhe des monetären Schadens fast 7 Millionen Euro. Diese Zahlen sind ohne den Weinbau. Die kürzlichen Starkniederschläge haben die Situation der Obstbaubetriebe zusätzlich verschlechtert. Für den Wein wäre der Niederschlag, der derzeit runtergeht, eigentlich ganz gut, aber leider sind ja keine Trauben an den Reben. Die Betriebe brauchen unverzüglich Hilfe. Meine Fraktion hat die Problematik in der letzten Ausschusssitzung aufgerufen. Die Landesregierung hat dort die Lage selbst als dramatisch eingeschätzt, gleichzeitig aber auch auf die Möglichkeiten der Förderung von Versicherungsbeiträgen für Elementarschadenversicherungen verwiesen und dass man sich beim Bund um Hilfe bemühe, aber nichts versprechen könne. Bei diesen Bemühungen wollen wir Ihnen die nötige Unterstützung aus dem Parlament zukommen lassen. Dass das Förderprogramm für die Versicherungsbeiträge ein Flop ist, könnte man kritisieren, aber das hilft jetzt ja nichts. Ihr Haus hat selbst berichtet, dass keiner der Anträge derer, die Förderung beantragt haben, das Schadensereignis Frost eingeschlossen hat.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Na
ja, weil es Geld kostet!) Hätte also nichts geholfen, wenn die Förderung funktioniert hätte und Versicherungen abgeschlossen werden, ergo der Verweis auf Versicherungen reicht ebenso wenig aus wie die verzinslichen Liquiditätshilfen wie etwa von der Landwirtschaftlichen Rentenbank, auf die das Ministerium den Berufsstand verwiesen hat. Wir werden hier von einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Situation der gesamten Branche ausgehen. Wir brauchen daher dringend und schnell Finanzhilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, brauchen unverzüglich ein Förderprogramm zur Gewährung von Soforthilfen zur Bewältigung der Schäden im Garten-, Obst-, Gemüseund Weinbau. Gleichzeitig sollen zwei weitere Signale hier aus dem Parlament gesendet werden. Natürlich soll das Land das benötigte Geld nicht allein aufbringen. Natürlich brauchen wir eine Mitfinanzierung des Bundes. Ihre Bemühungen dahin gehend unterstützen wir daher. Zweitens – und darüber wird ja nun schon Ewigkeiten diskutiert – muss der Bund endlich den Weg für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage frei machen. Damit sollen sich die Betriebe besser auf Ertragsschwankungen durch Schäden infolge des Klimawandels vorbereiten können und in ertragsschwachen Jahren von staatlichen Nothilfen unabhängiger werden. Das hilft allen. Die Winzer haben das auch noch mal im persönlichen Gespräch mit mir deutlich gemacht. Sie wollen keine Subventionen, sondern sie wollen die Möglichkeit haben, mit eigenem Geld, was sie selber verdienen, eine entsprechende Rücklage aufzubauen, mit der sie sich dann auch selber helfen können. Ich weiß, dass das gar nicht so einfach ist. Steuerrecht ist kompliziert. Es ist Aufgabe des Bundes. Aber ich glaube, diese Hilfe zur Selbsthilfe ist doch etwas, was in unser aller Interesse sein sollte, zumal wir davon ausgehen müssen, dass Starkregenereignisse, Frostereignisse, Unwetterereignisse aufgrund des Klimawandels zunehmen. Insofern sollten wir, glaube ich, den betroffenen Betrieben helfen, sich dafür zu rüsten. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die Frostnächte im April und darüber hinaus haben erheblichen Schaden angerichtet. Besonders betroffen sind unsere Obstbauern, deren Ernten durch die Kälte massiv geschädigt wurden. Wir, die SPD, erkennen die Schwere der Situation an und sind entschlossen zu helfen. Die Schäden durch die Aprilfröste sind verheerend. Laut Berichten sind nahezu alle Obstplantagen in Thüringen und den benachbarten Regionen betroffen. Die frostbedingten Ernteausfälle haben viele Betriebe in existenzielle Notlagen gebracht. Insgesamt wird der Schaden in Deutschland auf etwa 250 Millionen Euro geschätzt. Es muss uns jetzt darum gehen, die wirtschaftliche Existenz unserer Obstbauern zu sichern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es müssen zielgerichtete Maßnahmen ergriffen werden, um den Betrieben zu helfen, die durch die Ernteausfälle in ihrer Existenz bedroht sind. Es ist notwendig, dass wir die tatsächlichen Schäden genau erfassen, um die Unterstützung effizient und bedarfsgerecht zu gestalten. Ein wichtiger Punkt, den wir ebenfalls angehen müssen, ist die Frage nach dem Versicherungsschutz für Landwirte. Es stellt sich die Frage, warum viele Betriebe trotz vorhandener Fördermöglichkeiten nicht ausreichend versichert sind. Hier müssen wir analysieren, welche Hürden bestehen und wie wir sicherstellen können, dass solche Schutzmaßnahmen künftig besser genutzt werden. Es ist unerlässlich, dass wir auch langfristige Lösungen finden, um unsere Landwirtschaft widerstandsfähiger gegen extreme Wetterereignisse zu machen. Dazu gehören Investitionen in präventive Maßnahmen, wie Frostschutzsysteme, und die Schaffung von finanziellen Rücklagen für Ernteausfälle. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden das Notwendige tun, um unseren Landwirten durch die Krise zu helfen und gleichzeitig die Weichen für eine widerstandsfähigere und nachhaltigere Zukunft der Landwirtschaft zu stellen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass unsere Landwirte die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, dramatische Ereignisse erfordern dringliche Anträge, von daher vielen Dank an die CDU-Fraktion. „Es gibt kaum etwas zu ernten“, sagte der Geschäftsführer des Landesverbands Gartenbau, Joachim Lissner. Thüringens Obstbauern rechnen in diesem Jahr nämlich zum Beispiel mit einer äußerst geringen Kirschernte wegen des Frosteinbruchs Ende April, der zu erheblichen Ausfällen beim Stein- und Kernobst geführt hat. Die Betriebe können daher nach eigener Aussage nur noch 10 bis 15 Prozent der normalen Menge ernten. Legt man die Zahlen des vergangenen Jahres zugrunde – das sind laut Statistischem Landesamt 1.638 Tonnen Süßkirschen und 1.546 Tonnen Sauerkirschen –, wären das also etwa nur noch 160 bzw. 150 Tonnen, wobei die Ernte im vergangenen Jahr schon unterdurchschnittlich war. Insofern sind die Feststellungen in den Ziffern I und II des Antrags gerechtfertigt. Auch die unter Ziffer III genannten Forderungen unterstützen wir, wobei es des Begriffs „Klimarücklage“ nicht bedurft hätte. Über die im Antrag formulierten Bemühungen der Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Mitfinanzierung und eine Risikoausgleichszulage einzusetzen, wird das Ministerium sicherlich dem Landtag stetig und interessiert berichten. Wir sind gespannt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wiederholt diskutieren wir über den Umgang mit Schäden, die in der Folge klimatischer Veränderungen aufgetreten sind. Neben den verheerenden Überschwemmungen der letzten Tage geht es um die Spätfröste Ende April dieses Jahres, die vor allem den Obst- und Weinbau besonders hart getroffen haben. Dabei haben gegenüber den langjährigen Mitteln deutlich höhere Temperaturen im Februar und März zu einem frühzeitigen Vegetationsbeginn geführt. So hat die Blüte vieler Stein- und Kernobstgewächse ca. drei Wochen früher stattgefunden. Die damit verbundenen Folgen nach den Nachtfrösten Ende April sind nun Gegenstand der Plenardebatte. Diese Ad-hoc-Hilfen sind nur schwer von Bund und Ländern umzusetzen, und das war auch stets Bestandteil der Diskussion um eine Ernteversicherung. Letzteres ist bereits seit Jahrzehnten fester Bestandteil bei vielen Anbauern. Seit letztem Jahr werden Unternehmen, die eine Ernteversicherung gegen Ernteverluste im Obst-, Wein- und Gemüseanbau abgeschlossen haben, vom Freistaat Thüringen mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben der Versicherungsprämie bezuschusst. Da diese Förderung erst angelaufen ist und ohnehin nur eine maximale Entschädigung von 80 Prozent der Versicherungssumme vorsieht, sollten über den vorhandenen Haushaltstitel im Einzelplan 10 den geschädigten Landwirten und Landwirtinnen Zuschüsse gewährt werden. Dabei sollte den Anbauern kein Vorwurf gemacht werden, dass einzelne Risikobausteine wie unter anderem Starkfrost bei Abschluss der Versicherung nicht berücksichtigt wurden. Die Folgen der klimatischen Veränderungen lassen sich nun einmal schwer vorhersagen und keiner hat mit einem so frühen Vegetationsbeginn wie in diesem Jahr gerechnet, was letztlich nach den Nachtfrösten zu Totalschäden an den Kulturen geführt hat. Mit Blick auf die Klimaveränderungen und die jüngsten Ereignisse ist es sinnvoll, über von Bund oder Land geförderte Versicherungen sowie steuerfreie Rücklagen zu sprechen. Allerdings wäre es hilfreich, das infolge der immer häufiger werdenden Extremwetterereignisse zügig und für alle Kulturpflanzen auf den Weg zu bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir unterstützen Ihren Antrag, aber diese Schadereignisse zeigen einmal mehr, wie wichtig Maßnahmen zum Schutz des Klimas sind. Wir sind in unserem politischen Handeln mehr und mehr darauf angewiesen, darauf auch Einfluss zu nehmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Natur ist nicht planbar, das Wetter lässt sich nicht kontrollieren und Ernteausfälle durch die Unbill der Natur sind so alt wie die Hinwendung der Menschheit zur Landwirtschaft. Die Spätfröste in Kombination mit den warmen Wochen zu Beginn dieses Jahres haben eine Situation verursacht, in welcher bereits blühende Obstanlagen und Plantagen und die Thüringer Weinanbaugebiete schwere Schäden erlitten haben. Wir reden hier über Schäden und Ernteausfälle zwischen 70 und 100 Prozent bei Äpfeln, Kirschen und Pflaumen. Das ist dann naturgemäß eine existenzbedrohende Situation für unsere heimischen Unternehmen. Wir konnten uns das auch sehr plastisch ansehen, an diesem Montag haben wir die Weinanbauregion Saale-Unstrut, den Thüringer Teil, besucht und dort den Winzer Zahn besucht und sehr drastisch erleben dürfen, was das dann ganz konkret heißt und bedeutet. Wir erleben in jeder Krise der vergangenen Jahre aber auch, dass jetzt der Ruf nach staatlicher Kompensation für Schäden, die durch höhere Gewalt eingetreten sind, an uns herangetragen wird. Doch können wir – und das ist eben eine brutale, aber letzten Endes auch eine ehrliche Erkenntnis – als Staat nicht alle Risiken mit den Mitteln der Steuerzahler allumfänglich auffangen. Normalerweise würde ich jetzt an dieser Stelle auf die Möglichkeit einer Risikoversicherung hinweisen, mit welcher sich die Obstbauern gegen das Auftreten von Spätfrösten absichern können. Diese wurde sogar vom Freistaat mit 50 Prozent der Versicherungsprämie gefördert. Nun sind aber – und das ist dann wiederum ein Problem – die Zahlungen, auf welche sich die Landwirte verlassen haben, nicht geflossen, und die Landesregierung hat wieder einmal für Unmut, Politikverdrossenheit und Kopfschütteln gesorgt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Konsequenz daraus war dann, dass viele der Betriebe sich gegen den Abschluss einer Police für das laufende Jahr entschieden haben, was ihnen jetzt beim Eintritt des Schadens wiederum auf die Füße fällt. Als Liberale treten wir ja – das ist, glaube ich, bekannt – für die Eigenverantwortung von Unternehmertum ein.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das bedeutet für uns: Der Unternehmer ist erst mal selbst dafür verantwortlich, sich und seinen Betrieb gegen die Möglichkeit eines Schadenseintritts zu versichern. Die Landesregierung ist aber dafür verantwortlich, gemachte Zusagen auch einzuhalten und für die Verlässlichkeit des politischen Betriebs einzustehen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Eine weitere Möglichkeit, welche wir als FDP seit Langem fordern, ist, die Möglichkeit der steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für die Landwirte zu schaffen. Das ist unbürokratisch und hilft vielleicht, Dinge aus den Vorjahren, die gut gelaufen sind, nämlich im Schnitt der Erträge von vier vorangegangenen Geschäftsjahren zurückzulegen und dann zu nutzen, wenn tatsächlich über die Jahre ein Ausgleich erforderlich ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir als FDP gehen aber noch einen Schritt weiter und wollen die steuerfreie Ansparung einer Risikoausgleichsrücklage in Höhe des Durchschnittsgewinns der vergangenen vier Wirtschaftsjahre ermöglichen. Das würde dazu beitragen, dass die Landwirtschaft unabhängiger von staatlichen Soforthilfen wird, wie sie – in dem Fall richtigerweise – von der CDU im Antrag gefordert werden. Insofern tragen wir den Antrag mit, aber dennoch stellt leider das Verhalten der Landesregierung – das heißt die Nichtzahlung, die Nichteinhaltung der Zahlung der 50 Prozent des Prämienanteils – keine verlässliche Risikopartnerschaft zwischen Landwirtschaft und Politik her. Insofern braucht es eine Änderung des Mindsets, und darauf hoffen wir ab September. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Wünscht die Landesregierung das Wort? Dann bitte schön, Frau Ministerin Karawanskij.
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, niemand bestreitet die verheerenden Schäden, die die Obstbauern nicht nur in Thüringen, sondern auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt, auch die Weinbauern, nun an ihren Kulturen zu verzeichnen haben. Niemand bestreitet, dass nach den sehr warmen Wochen, vor allen Dingen im März, dann in der 17. Kalenderwoche zwei Nächte Frost solche Schäden entsprechend hervorgerufen haben, dass zum Teil wirklich Landwirte, die einigen Kummer gewohnt sind und die schon sehr erfahren sind, Tränen in den Augen hatten und gesagt haben: „Frau Karawanskij, das haben wir noch nie erlebt.“ Das ist tatsächlich krass bzw. das bedeutet zum Teil einen 100-prozentigen Ausfall beispielsweise bei der Zwetschge oder eben auch beim Apfel. Das ist nämlich das Ergebnis der Verbändebefragung, die ich dann gleich am 14. Mai durchgeführt habe. Ich habe mich mit den Verbänden verständigt, die haben eine erste Schadensaufnahme vorgenommen. In der Tat sehen die Ausfälle sehr dramatisch aus, vor allen Dingen beim Wein mit 80 bis 90 Prozent oder bei den Äpfeln mit 85 bis 95 Prozent. Im Gemüseanbau muss man da Abstriche machen, aber nichtsdestotrotz bleibt das Bild verheerend. Das ist nicht nur bei Thüringer Obstbauern so, sondern, wie gesagt, auch bei unseren Kollegen und Nachbarn. Die Thüringer Winzer rechnen mit einem Schaden von 5 Millionen Euro. Zum monetären Umfang des Schadens im Obstbau – ich möchte es an dieser Stelle noch mal so deutlich sagen, weil hier einige Zahlen kursierten und sehr viele Schätzungen unterwegs sind – haben wir aber bislang noch keine verlässlichen Schätzungen bzw. ist das jetzt genau die Fragestellung, für die wir im nachgeordneten Bereich des Landwirtschaftsministeriums jetzt die Betriebsbefragung zu konkreten Ernte- bzw. Erlösausfällen vornehmen. Ich hoffe, dass diese tatsächlich Ende des II. Quartals dann auch vorliegen, damit wir hier auch mit sicheren Zahlen operieren können. Auf Basis genau dieser Angaben haben wir vor, eine Billigkeitsrichtlinie zu erlassen. Wir stützen uns da natürlich auf Erfahrungen aus dem Jahr 2020, wo wir schon mal bei den Obstbauern mit Schäden, vor allen Dingen mit Hagelschäden, zu tun hatten und hiermit Abhilfe leisten konnten. Wir haben schon begonnen, an der Richtlinie erneut zu arbeiten, aber – ich muss es so deutlich sagen – das hängt natürlich am Ende des Tages nichtsdestotrotz von verfügbaren Finanzmitteln ab. Und sich hierhinzustellen und zu sagen, die Landesregierung ist a) zu langsam – dazu komme ich gleich noch – und b) irgendwo muss das Geld herkommen – ich möchte trotzdem noch mal erinnern, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Landeshaushaltsplan 2024 entsprechend eine Globale Minderausgabe beschlossen haben. Wir haben einen Titel in Kapitel 10 11, der es ermöglicht, in Höhe von 2 Millionen Euro aus dem Einzelplan 10 – das betrifft die Landwirtschaft – hier Hilfen anzubieten bzw. einzustellen. Aber noch mal: Ich sehe kaum ein Einsparpotenzial im Einzelplan 10, um das zu gewährleisten. Ich bin sehr froh, dass wir im Ergebnis unserer zwei Kabinettsbefassungen im Mai dazu als Landesregierung zum einen Einigkeit darüber hergestellt haben, dass bei den wirtschaftlichen Folgen eine Unterstützung notwendig ist, um das abzumildern. Ich bin auch sehr froh, dass ich mit der Finanzministerin dahin gehend übereingekommen bin, dass die Einsparungen für eine Ad-hoc-Hilfe im Rahmen der Globalen Minderausgabe erst mal nicht zusätzlich erbracht werden müssen – ich hoffe, dass das auch im Interesse der CDU-Fraktion ist. Aber Sie können nicht auf der einen Seite einen Rotstift ansetzen oder den Gürtel enger schnallen wollen und auf der anderen Seite sagen, die Landesregierung muss hier handeln. Insofern: Wir sind hier auch ohne diesen Anstoß auf dem Weg bzw. möchten den Obstbauern und den Weinbauern auch helfen und haben uns dafür auf den Weg gemacht. Ich möchte aber doch noch mal eine kritische Feststellung machen, was das Risikomanagement und die Fragestellung von Ernteversicherungen betrifft, und darauf eingehen. Wir können kritisieren, dass das zu langsam gelaufen ist. Ich kann Ihnen auch die Gründe sagen, warum die Bewilligungen mit den Engpässen im Landesverwaltungsamt zu tun haben, die mit der Übertragung der GFAW entstanden sind. Wir hatten aber trotzdem die Kommunikation mit den entsprechenden Antragstellern, dass die eigentlich für Ende 2023 geplanten Bewilligungen nun in 2024 erfolgen. Das kann man kritisieren, okay. Aber nichtsdestotrotz sehe ich entsprechend auch, dass in Bezug auf das von den Verbänden eingeforderte Risikomanagement, also die Förderung der Ernteversicherung speziell für Obst, Gemüse und für Sonderkulturen und Wein, die Anbauer von der geförderten Versicherungsprämie keinen Gebrauch gemacht haben und sozusagen auch wissentlich in ein Risiko gegangen sind. Denn wir haben sehr lange darüber diskutiert und wir haben uns sehr stark dafür eingesetzt, dass in der neuen Förderperiode genau dieser Fördertatbestand förderfähig ist und dass wir genau dieses Risiko absichern können. Wir werden uns, meine Damen und Herren, im Zuge von Klimawandel, im Zuge von Extremwetterereignissen, genauso wie wir es letztes Wochenende mit Hochwassererscheinungen hatten, mit Spätfrösten, mit Starkregenereignissen, mit Hagel noch sehr intensiv damit auseinandersetzen müssen, wie wir in Zukunft unsere Landwirtinnen und Landwirte, wie wir in Zukunft überhaupt unsere Wirtschaft absichern. Und einen Teil davon müssen die Landwirte, müssen auch die Obstbauern mittragen. Das hilft jetzt natürlich in der konkreten Situation recht wenig, aber ich möchte durchaus noch mal sagen, dass es eine kritische Auswertung auch mit dem Berufsstand dahin gehend geben muss, dass die Versicherung bislang nur zögerlich in Anspruch genommen wurde – im Übrigen egal, ob es 2023 war, im vergangen Jahr, oder dieses Jahr. Im Vergleich dazu wird diese Versicherung bei unseren Nachbarn bzw. bei anderen Kolleginnen und Kollegen, beispielsweise in Baden-Württemberg, zu fast 90 Prozent in Anspruch genommen. Da liegen schon große Welten dazwischen. Vor dem Hintergrund kann ich zumindest dahin gehend beruhigen, dass hier entsprechend die Bewilligungen aus dem Jahr 2023 erfolgt und auch die Zahlungen auf dem Weg sind. Also man kann die Holprigkeit dieses Staats kritisieren, aber man kann der Landesregierung nicht vorwerfen, dass wir hier nicht entsprechend gehandelt haben.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der auch hier in diesem Antrag entsprechend formuliert worden ist, nämlich hier noch mal auf den Bund einzuwirken. Das habe ich natürlich auch als Vorsitzende der Agrarministerkonferenz getan, hier nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen ein Meinungsbild einzuholen und diesen Punkt auf die Tagesordnung zu heben, sondern natürlich auch den Bund entsprechend mit zu befragen und auch in die Pflicht nehmen zu wollen. Aber wir müssen klar feststellen, dass der Bund gesagt hat, dass es sich hier nicht um eine Katastrophe bzw. um Schäden in einem nationalen Ausmaß handelt. Da können wir natürlich gemeinsam, auch Sachsen-Anhalt und Sachsen, weiterhin dagegen angehen bzw. hier laut werden bzw. auch noch mal unser Gewicht reintun, aber der Bund hat ganz klar gesagt, dass es hier eine Ablehnung gibt. Und vor dem Hintergrund der aktuellen, dramatischen Hochwasserschäden, die ja doch größere Flächen in Anspruch genommen haben und vor allen Dingen auch noch sowohl Land als auch Forst als auch Städte betreffen, halte ich es für wenig erfolgreich, dass seitens des Bundes dieser Forderung stattgegeben wird. Noch einen einzigen Punkt zur Risikoausgleichsrücklage: Diese Forderung führen wir seitens des Landwirtschaftsministeriums, auch als Linke, entsprechend schon ganz lange. Insofern werde ich mich dafür natürlich auch weiterhin einsetzen und hoffe, dass das zukünftig mehrheitsfähig ist. Eine förmliche Beschlussfassung kann ich jetzt entbehren. Wir sind auf dem Weg, wir wollen den Obstbauern helfen, wir sind dabei, die Richtlinie auf den Weg zu bringen. Nichtsdestotrotz kommt es jetzt auf das Handeln an und ein Stück weit auch auf das Wetter im Sommer, damit wenigstens die Weinbauern noch eine Chance auf den zweiten Trieb bzw. auf eine entsprechende Ernte haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Soforthilfen für Schäden durch April-Fröste für den Garten-, Obst-, Gemüse- und Weinbau in Thüringen auf den Weg bringen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Ich frage der guten Ordnung halber, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Das ist sicher nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/10209. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Ich frage der guten Ordnung halber nach Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist dieser Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den TagesGesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/3153 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/9888 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Innen- und Kommunalausschuss intensiv über den Gesetzentwurf, den die FDP vorgelegt hat, beraten. Wir haben mehrere Sitzungen dazu gebraucht. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt, die wir auch ausgewertet haben, aber am Ende sind wir mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass dieser Gesetzentwurf durch das Plenum heute hier nicht angenommen werden sollte.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will das Wesentliche gleich an den Anfang stellen und ankündigen, dass meine Fraktion dem von der FDP-Gruppe – seinerzeit, glaube ich, noch FDP-Fraktion – vorgelegte Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Dies entspricht im Übrigen dann auch der mit großer Mehrheit gefassten negativen Beschlussempfehlung in Auswertung der sehr umfangreichen Anhörung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich dennoch die Kernpunkte unserer Ablehnung in der gebotenen Kürze zusammenfassend skizzieren. Einsteigen möchte ich allerdings mit dem grundsätzlichen Hinweis, dass der Gesetzentwurf bereits rekordverdächtig vor mehr als drei Jahren eingereicht wurde. Dann lag er bis heute im Innenausschuss. Da erlauben Sie bitte zunächst die Anmerkung, dass sich seit 2013 die Rechtsprechung gerade im Sicherheitsbereich auch höchstrichterlich weiterentwickelt hat. Das gilt insbesondere für die letzten drei Jahre. Was will ich damit sagen? Das ist ein Fakt, der bei diesem vorgelegten Gesetzentwurf der FDP-Gruppe völlig unberücksichtigt geblieben ist, wegen den drei Jahren, seit denen der Gesetzentwurf schon im Ausschuss liegt. Die verfolgten Ansätze – das will ich dennoch sagen – zu mehr Rechtssicherheit durch weitere Konkretisierung der Tatbestandsmerkmale sind dem Grundsatz nach auch nicht zu beanstanden. Es wird allerdings als nicht zwingend und notwendig angesehen, da diese ohnehin der gültigen Rechtslage entsprechen, zumindest die Punkte, die wir aus Sicht der CDU nicht zu kritisieren haben und auch nicht kritisieren wollen. In der umfangreichen Anhörung – ich habe es gesagt – im Innen- und Kommunalausschuss wurde allerdings auch deutlich, dass nicht nur, aber insbesondere die Polizeigewerkschaften entweder keine Notwendigkeit sehen, so beispielsweise die Deutsche Polizeigewerkschaft, oder aber einen umfangreichen Änderungskatalog reklamiert haben, so der Bund der Kriminalisten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch kurz zusammenfassen, was wir als CDU-Fraktion in keinem Fall mittragen werden: Das sind Beschränkungen von polizeilichen Eingriffsbefugnissen. Das wäre die zwangsläufige Folge dieser Gesetzesänderung gewesen und das wird meine Fraktion immer nur ablehnen können. Ich sage auch und gerade vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungslage – das wissen wir alle, möchte ich gar nicht näher darauf eingehen, will ich nicht noch mal betonen –, dass sich die aktuellen Herausforderungen wie Terrorismus und Extremismus in diesem Gesetzentwurf von vor drei Jahren in keinem Fall widerspiegeln. Ganz im Gegenteil sollten wir auch hier im Hohen Haus wirklich ernsthaft darüber diskutieren, wie wir unsere Sicherheitsbehörden mit zusätzlichen rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich unterstützen können, anstatt diese weiter beschränken zu wollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe, glaube ich, deutlich gemacht, warum wir diesen Gesetzesentwurf ablehnen werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD)
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Montag hat eben schon nett gefragt, ob ich vielleicht ein bisschen freundlicher bin, aber ich habe gesagt: Nein, das kann ich gar nicht versprechen, denn wir haben schon ein Problem, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, der handwerklich sehr starke Schwächen hat. Das war jetzt schon mal freundlich.
(Beifall SPD)
Es handelt sich zunächst einmal um einen Gesetzentwurf, der massiv in das Polizeiaufgabengesetz eingreift. Zahlreiche Paragrafen werden neu gefasst, aber dadurch leider unleserlich und unkonkret. Außerdem wird an den verschiedenen Stellen kaum bis gar nicht erst begründet, warum Sie das PAG an diesen Stellen, so wie Sie es machen, umschreiben wollen. Ich möchte dazu mal ein paar Beispiele liefern. Es geht damit los, dass Sie den Begriff der polizeilichen Generalklausel um den Zusatz der konkreten Gefahr ergänzen wollen. Dabei ist das längst mitgemeint. Ein Blick in die Gesetzesbegründung von 1992 hätte genügt, um das zu wissen. Sie tauschen bei der Wohnraumüberwachung die „dringende Gefahr“ durch die „gegenwärtige Gefahr“ aus. Nur stellt Artikel 13 unseres Grundgesetzes bei der Unverletzlichkeit der Wohnung doch gerade auf die Abwehr dringender Gefahren ab. Das heißt, es ist ein Verfassungsgrundsatz, die „dringenden Gefahren“ zu nehmen und nicht einfach nur die „gegenwärtigen“. Deswegen wird hier ohne Not von der Verfassung abgewichen, ohne dass man wüsste, warum und weshalb. Sie wollen, dass die Parlamentarische Kontrollkommission nicht nur den Verfassungsschutz, sondern auch die Polizei kontrolliert. Das ist ein Gedanke, den es auch in der Koalition immer mal gab. Grundsätzlich haben Sie da bei dem Gedanken allein schon einen Verbündeten. Als SPD sind wir durchaus auch dafür, dass auch die Polizei einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen werden sollte – so weit, so gut. Sie haben aber völlig darauf verzichtet, das Regelwerk des Verfassungsschutzgesetzes entsprechend geltend zu lassen. Damit passiert folgendes: Ihr Entwurf droht parlamentarische Rechte zu beschneiden, denn in Ihrem § 36 PAG schreiben Sie: „Die Parlamentarische Kontrollkommission übt […] die parlamentarische Kontrolle aus“, also über die Polizei. Ich wiederhole: die parlamentarische Kontrolle. Das würde bedeuten, die läge dann ausschließlich bei der Parlamentarischen Kontrollkommission. Alle anderen Länder – das hätten Sie finden können, wenn Sie nachgeschaut hätten –, die Verfassungsschutz und Polizei in einem gemeinsamen Gremium kontrollieren lassen, haben hier erkannt, dass bei der Polizei insbesondere gelten muss: Das Recht des Parlaments, die Polizei weiterhin im Innenausschuss, in Untersuchungsausschüssen usw. zu begleiten und damit auch zu kontrollieren, muss unberührt bleiben. Deswegen ist in Gesetzentwürfen anderer Länder, die eine solche zusätzliche Kontrolle vorgesehen haben, ausdrücklich immer festgehalten worden, dass die Kontrolle im Übrigen oder im Gewöhnlichen oder im bisher Üblichen unberührt bleibt. Das fehlt bei Ihnen. Sie haben das unterlassen. Damit bringen Sie unseren Innenausschuss als intensiven Wächter guter Polizeiarbeit in Bedrängnis und damit ist das kein guter Dienst an der parlamentarischen Polizeikontrolle. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, der nächste Landtag kann sich und muss sich sicherlich auch noch mit einem moderneren Polizeiaufgabengesetz beschäftigen. Das haben wir hier nicht geschafft. Mit Ruhe und Gründlichkeit werden wir das machen. Der Schutz der Bürgerrechte gehört dann selbstverständlich mit auf die Tagesordnung. Es gibt viele Trends, die bei Ihnen an Ihrem Gesetzentwurf vorbeigegangen sind, die Sie hätten aufgreifen können. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz ist reingekommen. Da gab es konkrete Vorgaben für Berichtspflichten der Polizei, zum Beispiel über ihre Arbeit und über grundrechtsinvasive Eingriffe. Es geht darum, unter welchen Bedingungen Daten für Drittzwecke weiterverwendet werden dürfen. Das sind alles Dinge, über die wir bei einer PAG-Novelle reden sollten, die sicherlich auch in der nächsten Legislaturperiode noch aktuell bleibt. All diese Dinge, die in dem Verfassungsgerichtsurteil genannt wurden, kommen nur ganz am Rande vor. Wir müssen die Polizei darin stärken, Gefahren abzuwehren und gleichzeitig natürlich die Bürgerrechte zu schützen. Deswegen werden wir uns noch mal gründlicher mit dem Thema auseinandersetzen müssen und auch wollen. Ihr Gesetzentwurf trägt dazu leider nichts Verwertbares bei. Deswegen werden auch wir ihn ablehnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, dann schließe ich mich mal dem Kritikreigen an, der hier schon angefangen wurde. Grundsätzlich glaube ich, ist es sinnvoll, über das Polizeiaufgabengesetz zu sprechen. Deswegen ist die Initiative auch nicht verkehrt, aber gut gemeint ist am Ende nicht gut gemacht. Der Gesetzentwurf hat von Anfang an darunter gelitten, dass er im Kern aus der vorangegangenen Legislaturperiode stammt und von Ihnen lediglich wieder aufgewärmt worden ist. Unbestritten gibt es ein paar richtige Punkte in diesem Gesetzentwurf, zum Beispiel hinsichtlich des stärkeren Schutzes von Berufsgeheimnisträgerinnen und des Vertrauensverhältnisses zu Ihnen, aber eben auch sehr problematische Regelungen, beispielsweise diejenigen, die etwa das Trennungsgebot unterlaufen. Bei den Beratungen im Innenausschuss hat sich bestätigt, wir kommen an einer großen PAG-Novelle nicht vorbei. Der Handlungsbedarf ist deutlich größer, als er im Gesetzentwurf tatsächlich aufgezeigt wird und zwischenzeitlich gibt es viele neue Entwicklungen und Herausforderungen, das hat der Kollege Walk gerade schon angesprochen. Wir müssten beispielsweise die „gefährlichen Orte“ hinreichend regeln, dass Transparenz und Überprüfbarkeit geschaffen werden. Das haben wir momentan schlicht und ergreifend nicht. Man könnte die Frage von Aufzeichnungen in Gewahrsam diskutieren oder die Regelungen zur Wohnraumverweisung zum Schutz vor häuslicher Gewalt überprüfen. Für uns ist auch immer wieder wichtig, die Frage von Tierschutz im polizeilichen Dienst sicherzustellen. Jetzt haben wir nicht so viele Pferde in Thüringen, aber Hunde beispielsweise. Auch da stellt sich die Frage, wie zum Beispiel der Umgang dort in Versammlungslagen gehandhabt wird. Das heißt also, wir haben eine ganz große Bandbreite an Themen, die wir in Bezug auf das Polizeiaufgabengesetz diskutieren müssten. Und zudem sind wir in der Verantwortung, tatsächlich auch auf die zwischenzeitlich erfolgte und vom Herrn Kollegen Walk schon angesprochene Rechtsprechung einzugehen. Auch da hat sich einiges getan. Das alles ist auf der Grundlage eines im Kern veralteten Gesetzentwurfs aus unserer Sicht und auch aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss so nicht zu leisten. Wir brauchen daher einen Neustart. Gerade im grundrechtssensiblen Polizeirecht geht aus meiner Sicht Sorgfalt vor Schnelligkeit. Dabei ist der Punkt der FDP richtig, dass wir besonders über präzise Gefahrenbegriffe sprechen möchten, denn die Gesetzesverschärfungen anderer Länder würden weitgehend wieder durch Gerichte kassiert. Wir brauchen ein modernes und bürgerfreundliches Polizeiaufgabengesetz, denn Polizeiarbeit ist Vertrauensarbeit. Lassen Sie uns daher direkt zu Beginn der neuen Legislaturperiode das Thema gemeinsam anpacken, dann aber bitte richtig. Von daher lehnen wir den Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, ab. Ich glaube aber, wir sollten in der nächsten Legislaturperiode über eine neue Form des Polizeiaufgabengesetzes tatsächlich intensiv sprechen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP hat im April 2021 einen Gesetzentwurf zum Polizeiaufgabengesetz eingereicht, um eine Stärkung der Bürgerrechte zu erreichen. Dazu haben wir verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, ein paar wurden ja schon genannt, unter anderem die Verbesserung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern. Zudem sollte durch eine vermehrte Einführung von Richtervorbehalten die Einzelfallbetrachtung bei intensiven Grundrechtseingriffen in mehr Fällen zum Einsatz kommen. Der Schutz der Privatsphäre muss insbesondere bei verdeckten Überwachungsmaßnahmen durch eine gute Verfahrensausgestaltung gewährleistet werden. Nun lag der Gesetzentwurf – das hat der Kollege Walk schon gesagt – sehr lange im Ausschuss. In dieser Zeit gab es viel Verfassungsrechtsprechung im Bereich des Polizei- und Sicherheitsrechts. Beispielsweise seien dazu die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeigesetzen Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern genannt, die im Februar 2023 im Abstand weniger Wochen veröffentlicht wurden. Dazu haben wir auch Selbstbefassungsanträge im Ausschuss gestellt, um uns vom Ministerium berichten zu lassen, welcher Anpassungsbedarf daraus für Thüringen abzuleiten sei. Leider waren die Antworten darauf immer sehr ausweichend. Auch bei diesem Gesetzentwurf hatten wir hin und wieder das Gefühl, dass man ihn eben nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit betrachtet hat. Denn all diese Einwände, die hier unterschiedlich vorgetragen werden, was auch vollkommen legitim ist, haben es leider nicht in einen konkreten Diskurs im Ausschuss geschafft. Gewartet auf Änderungsanträge haben wir auch, sodass wir am Ende der Legislatur einfach schlicht haben abstimmen lassen. Das ist schade für die Bürgerrechte,
(Beifall Gruppe der FDP)
es ist schade für das konstruktive Miteinander. Das heißt aber richtigerweise – das hat Frau Henfling gerade gesagt –, dass in der nächsten Legislatur das Thema noch mal neu aufgesetzt wird.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nicht auf der Grundlage!) Wie Sie alle wissen und wovon natürlich alle ausgehen, werden wir uns als Freie Demokraten im entsprechenden Fachausschuss sehr intensiv daran beteiligen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Montag, dass der Gesetzentwurf der FPD nach drei Jahren aus dem Innenausschuss wieder zurückkommt, ist kein Zeichen dafür, dass wir uns nicht intensiv mit der Materie beschäftigt haben, sondern wir haben das intensiv getan. Wir haben – ich habe vorhin mal durchgezählt –, glaube ich, sechs oder sieben Sitzungen in unterschiedlicher Intensität mit Ihrem Gesetzentwurf verbracht und haben zwischen den Sitzungen durchaus Gespräche geführt. Wir als Linke – das haben Sie sicherlich auch von Herrn Bergner, der jetzt hinter mir sitzt, aber auch von Ihrer Mitarbeiterin in Vorbereitung auf Ihre Rede gehört – haben sehr intensiv mit Ihnen darüber geredet. Aber am Ende war es auch so – und das hat Frau Henfling eben noch mal deutlich gesagt –, dass sich, seitdem Sie Ihren Gesetzentwurf eingereicht haben – im Übrigen eine Kopie eines Gesetzentwurfs von vor über zehn Jahren –, in der Rechtsprechung sehr viel entwickelt hat. Es ist nicht nur so, dass in den laufenden Jahren, als wir im Innenausschuss über Ihren Gesetzentwurf beraten haben, verschiedene Verfassungsgerichtsurteile der Bundesländer und auch des Bundes dazu gesprochen worden sind, sondern bereits als Sie Ihren Gesetzentwurf eingereicht haben, gab es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum BKA-Gesetz. Frau Marx ist darauf eingegangen. Das hätten Sie zumindest schon mitberücksichtigen können. Wir haben sehr viel Sympathien für Ihren Gesetzentwurf, weil sich die Fragen, die Sie thematisiert haben, die auch die Verfassungsgerichte thematisiert haben, immer darum gedreht haben, ob und inwieweit durch polizeiliche Maßnahmen Daten automatisiert erhoben werden können. Es geht um den Einsatz von verdeckten Ermittlern, es geht um Telekommunikationsüberwachung und es geht auch um die Überwachung von privaten Wohnungen. Da glauben wir – das ist der Unterschied zu Herrn Walk, der leider schon gegangen ist, der gesagt hat: Die CDU lehnt den Gesetzentwurf der FDP ab, weil sie keine Einschränkungen von Polizeibefugnissen will. Das ist ein klarer Unterschied zu uns. Wir können uns sehr wohl damit anfreunden, was die FDP vorgeschlagen hat, weil wir als Linke sagen, dass bei der Frage, inwieweit durch polizeiliche Maßnahmen die Privatsphäre von Menschen ausspioniert werden kann, erhebliche Grundrechtseingriffe zu diskutieren sind. Deswegen stehen wir in der Frage auf der anderen Seite zu dem, was Herr Walk eben gesagt hat. Zudem haben wir ganz intensiv die Gespräche miteinander geführt, sind aber am Ende mehrheitlich nicht zu einer Einigung gekommen. Das kann man bedauern, kann man aber auch in den nächsten Jahren in diesem Haus weiterdiskutieren. Insofern betrachten wir als Linke die Impulse der FDP zu diesem Gesetzentwurf genauso als gut gesetzt wie in einem Gesetzentwurf, den wir als Linke schon vor zwei Legislaturperioden eingereicht haben, aber auch nicht durchsetzen konnten. Insofern ist das, wenn FDP und Linke über die Frage der Grundrechtseingriffe und des Schutzes der Menschen in ihrer Privatsphäre weiterdiskutieren wollen, eine gute Grundlage, aber heute an dieser Stelle nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Bilay. Ich sehe aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3153 in zweiter Beratung ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus dem restlichen Haus. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 62 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7243 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/9893 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Henfling aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung.
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, der Innen- und Kommunalausschuss hat sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Durch Beschluss des Landtags in seiner 108. Sitzung am 27. April 2023 wurde der Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Antrag in seiner 56. Sitzung am 7. März 2024 und in seiner 58. Sitzung am 18. April 2024 beraten, ist in seiner Beschlussempfehlung zur vorliegenden Fassung des Antrags gekommen und empfiehlt die Zustimmung zu dem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauer am Livestream, wir alle wissen, unsere Demokratie ist ein zartes Pflänzchen und es gilt, sie zu bewahren und zu schützen. Aber es ist auch so, dass die Feinde der Demokratie nicht weniger, sondern mehr werden. Wenn wir uns beispielsweise die Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Gewalt anschauen, dann sehen wir, dass von 2010 bis 2022 die Zahlen rasant in die Höhe gestiegen sind. Sie haben sich mehr als verdoppelt, von 1.403 2010 auf 3.156 politisch motivierte Straftaten 2022, und das allein hier in Thüringen. Eine traurige Begleiterscheinung möchte ich ansprechen: Das sind die Straftaten und die Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte – wir haben ja erst heute Morgen des verstorbenen Polizisten aus Mannheim gedacht –, hier gab es eine Steigerung von 1.358 auf knapp 1.400 Straftaten. Damit wurde ein trauriger Höchststand erreicht. Nicht hinnehmbar ist auch, dass die tätlichen Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte – nämlich 444 im letzten Jahr – auch wieder gestiegen sind, über 40 Prozent. 72 Straftaten mit 21 Verletzten weist die Statistik aus dem Jahr 2022 auf. Wenn man darauf schaut, wie viele Angriffe auf Rettungsdienste und Feuerwehrkameraden durchgeführt wurden, ist auch das – Sie ahnen es – ein trauriger Höchstwert. Es ist leider so, dass all diese Fallzahlen in diesem Jahr wieder angestiegen sind. Heute jedoch geht es um ein anderes Thema, um die Amts- und Mandatsträger. Da gab es 43 Angriffe auf diese und die Zahl hat sich verachtfacht, innerhalb einer kurzen Zeitspanne. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Entwicklung ist besorgniserregend und stellt auch eine große Gefahr für unsere Demokratie dar. Warum ist das so? Es ist jetzt schon schwierig, Bewerber für kommunale Ehrenämter oder auch hauptamtliche Wahlen zu finden. Wir haben das in den letzten Wochen gesehen: Bei den Kommunalwahlen gab es vielerorts leere Stimmzettel. Die Frage ist natürlich: Warum ist das so? Es ist anzunehmen, dass auch die exponierte Stellung dieser Politiker und damit einhergehend auch eine größere Bedrohungslage eine Ursache sein kann, warum man sich das vielleicht nicht antun möchte. Die meisten Kollegen hier im Landtag sind natürlich auch in Kreistagen, Stadträten und anderen Kommunalparlamenten, in Ortschaftsräten kommunal verwurzelt. Wir haben an gleicher Stelle vor einem Jahr bei dem Thema der Amts- und Mandatsträger schon einmal Beispiele angeführt, was hier passiert ist. Es gibt Angriffe und Belästigungen in Gera, in Floh-Seligenthal, in Jena, in Ershausen, in Greiz, in Eisenach, in Altenburg, in Mihla im Wartburgkreis, in Helbedündorf. Auch den ehemaligen Landrat des Saale-Orla-Kreises hat es schon getroffen. Diese Kolleginnen und Kollegen sind belästigt, angegriffen oder beleidigt worden, und das sind unsere kommunalen Verantwortungsträger. Das hätte es wahrscheinlich zu früheren Zeiten in diesem Land nicht gegeben, aber wir müssen dementsprechend auch gegensteuern. Ich sehe, dass der Antrag der FDP, der hier vorliegt, durchaus geeignet ist, dieses Thema wirklich noch mal aufs Tapet zu bringen, dass wir schauen, dass wir unsere kommunalen Mandatsträger ausreichend schützen. In diesem Sinne möchte ich sagen, dass wir dem vorliegenden Antrag – der ja auch schon eine ganze Weile hier im Plenum rumgeistert, seit Januar 2023 – heute zustimmen und die Landesregierung auffordern, hier ein wacheres Auge zu haben und mehr Zahlen zu liefern, damit wir auch überlegen können, was wir hier in Zukunft besser machen können. Ich danke Ihnen.
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will an der Stelle gar nicht großartig darauf abzielen, dass es den Antrag der FDP, der jetzt abgestimmt wird, nur deswegen gibt, weil die AfD vorgelegt hat und Sie sich mit einem Antrag drangehängt haben, und dann wurde unser Antrag hier im Plenum abgelehnt aufgrund dessen, dass man aus ideologischen Gründen unsere Anträge alle ablehnt. Deshalb bin ich natürlich trotzdem froh, dass es Ihr Antrag in den Innen- und Kommunalausschuss geschafft hat. Aber das muss zumindest gesagt werden.
(Beifall AfD)
Dann ist es an der Stelle auch durchaus angebracht, mal darauf hinzuweisen, dass wir in den vergangenen Wochen intensivste Angriffe auf Amts- und Mandatsträger deutschlandweit hatten und leider – das muss man immer wieder dazusagen, weil es die Medien leider nicht tun – ist auch die AfD sehr intensiv betroffen. Deswegen möchte ich an der Stelle auch noch einmal ganz klar sagen, jede einzelne Straftat gegen Amts- und Mandatsträger ist ein Angriff auf die Demokratie, das sollte jedem klar sein.
(Beifall AfD)
Jeder einzelne Angriff ist deswegen auch zu verurteilen, egal von welcher extremistischen Seite dieser kommt.
(Beifall AfD)
Doppelmoral, wie bei den Linken, bei den Grünen und auch bei der SPD und in Teilen bei unserem SPD-Innenminister, wie das immer wieder offenbar wird, ist dabei nicht einfach nur zu verurteilen, sondern ist als ebenso demokratiefeindlich zu brandmarken, wie dies die eigentlichen Angriffe sind.
(Beifall AfD)
Wer so agiert wie die eben Genannten, versündigt sich am demokratischen Grundgedanken
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Oh, jetzt ist es mal gut hier!) der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
(Beifall AfD)
Das lässt sich nicht rechtfertigen, das ist zu verurteilen und da kann man auch nicht drum herumreden. Schämen Sie sich.
(Beifall AfD)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, zunächst möchte ich mich bedanken, dass wir es geschafft haben, uns hier unter den demokratischen Fraktionen auf einen Antrag zu einigen, der jetzt vorliegt, dem wir auch so zustimmen werden, auch wenn wir einige kleinere Details anders formuliert hätten, aber es ist, wie es ist. Warum stimmen wir solchen Anträgen der AfD nicht zu? Das ist eigentlich ganz einfach. Ich weiß, wir haben das auch in diversen Kommunalparlamenten versucht, beispielsweise auch in meinem Stadtrat. Sie begeben sich da ja immer gern in die Opferrolle und erzählen allen, dass Sie das Opfer sind, Sie werden ausgegrenzt, Sie werden von – wie Sie es nennen – Linksextremisten angegriffen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Es ist erst
gestern schon wieder ein AfD-Lkw angegriffen worden!) Ganz grundsätzlich gehört es zu einer Demokratie dazu, dass wir in der Auseinandersetzung keine Gewalt anwenden. Warum bin ich also der Meinung, dass die AfD, wenn sie solche Anträge stellt, vor allen Dingen eins tut, nämlich heucheln? Gewalt fängt ja nicht da an, dass man jemanden schlägt, sondern Gewalt fängt ja weitaus früher an, zum Beispiel indem man eine bestimmte Sprache benutzt, mit der man Menschen markiert, indem man dafür sorgt, dass Menschen zum Freiwild werden. Und das machen Sie regelmäßig.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das Outing
von Nazis!) Sie markieren regelmäßig Menschen, weil sie zu bestimmten Gruppen gehören.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Damit
kennen Sie sich aus!) Sie wollen Menschen jagen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das machen
Sie!) Sie benutzen SA-Parolen. Und ich könnte diese Liste noch fröhlich weiterführen, wahrscheinlich würde mir zu jedem einzelnen Abgeordneten, der hier sitzt, ein Beispiel einfallen, wo Sie indirekt Gewalt legitimieren, indem Sie Menschen markieren und dafür sorgen, dass andere sich dazu aufgerufen fühlen, diese Menschen zu verletzten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Oh, das
tut ja weh!) Ihre Reaktion – also das finde ich ja immer ganz spannend, denn „getroffene Hunde bellen“ ist zwar immer eine schöne Phrase, aber Ihre Reaktion zeigt ja, dass Sie sich da anscheinend schon ein bisschen ans Bein gepinkelt fühlen, um im Hundebeispiel zu bleiben.
(Unruhe AfD)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Genau. Sie haben ja mehrere verurteilte Straftäter in diesem Bereich in Ihrer Fraktion sitzen. Die Kollegin Marx hat ja diverse Vornamen dazu schon aufgezählt. Die sind ja nicht einfach nur verurteilt, weil sie was gemacht haben, was jedem mal passieren kann, sondern die sind auch wegen Volksverhetzung bzw. wegen einschlägigen Geschichten verurteilt. Von daher würde ich schon mal sagen, ist Ihr Mimimi an dieser Stelle tatsächlich nicht angebracht. Jetzt noch zwei, drei Sätze zu dem, was wir hier vorliegen haben. Wir beobachten in den letzten Monaten mit sehr großer Sorge, dass insbesondere Menschen, die sich ehrenamtlich für unsere Demokratie engagieren, ob das als Rätinnen oder als ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Fall ist, angegriffen werden, dass sie bepöbelt werden, dass ihre Familien bedroht werden, und das ist ein riesengroßes Problem, weil das ein massiver Angriff auf unsere Demokratie ist. Wenn Menschen sich nicht mehr trauen, sich in dieser Gesellschaft gerade auf der kommunalen Ebene einzubringen und tatsächlich für unsere Demokratie einzustehen, dann muss uns das sehr große Sorgen machen und dann müssen wir da gezielt gegensteuern. Dieser Antrag stellt fest, wo die Probleme liegen und er fordert natürlich auch entsprechend von der Landesregierung ein, bestimmte Dinge auf den Weg zu bringen. Natürlich hat die Landesregierung viele dieser Sachen in den letzten Wochen und Monaten immer wieder aufgegriffen und sich damit auseinandergesetzt. Aber wir sehen beispielsweise auch in Sachsen, dass Menschen sich nicht noch mal für ein Amt bewerben, weil sie so massiv bedroht werden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist höchstproblematisch. Teil des Problems, warum das so ist, wie es ist, ist eben auch die AfD, die in dieser Gesellschaft dafür sorgt, dass Menschen angegriffen werden, dass Menschen angepöbelt werden. Dementsprechend ist die AfD eben nicht Teil der Lösung, sondern sie ist Teil des Problems. Deswegen werden wir niemals einem Antrag von Ihrer Seite zustimmen, der sich mit diesen Themen auseinandersetzt,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) sondern wir haben das dankenswerterweise unter Demokratinnen und Demokraten geeint. Und unter diesen Demokratinnen und Demokraten zählt tatsächlich wirklich ernsthaft und überlegt der Konsens, dass eine Demokratie nur dann funktioniert, wenn wir gewaltfrei miteinander umgehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mühlmann, ich will kurz mit Ihrem Redebeitrag anfangen. Ich stimme Ihnen in einem Teil zu, dass jeder Angriff auf einen anderen Menschen – da muss er nicht Mandatsträger oder Politiker sein – die Werte des Grundkonsenses, des Zusammenlebens unserer Gesellschaft infrage stellt und natürlich auch damit am Ende Respekt fehlen lässt und auch unsere Demokratie gefährden kann. Zur Demokratie gehört Streit, und Streit muss ich austragen können, ohne Angst zu haben, dafür sowohl verbal zu sehr – auch das ist richtig – als auch körperlich angegriffen zu werden. Ich stimme Ihnen da zu, Herr Mühlmann. Ich hätte mir nur gewünscht, dass Sie in dieser Tonalität weitermachen. Danach haben Sie einen Satz gesagt, über dessen Wirkung Sie sich natürlich bewusst sind, und ich bitte Sie, sich einfach mal selbst zu hinterfragen, ob das dann sein muss. Sie haben gesagt, dass Presse und Öffentlichkeit keine Kenntnis davon nehmen, dass nicht darüber berichtet wird, wenn Angriffe auf Ihre Kolleginnen und Kollegen stattfinden.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist einfach falsch!) Und das stimmt nicht.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist
aber selten!) Es gibt öffentliche Statistiken, die werden regelmäßig in der Presse referiert. Erst letztens hat man die Häufigkeitsverteilung von Angriffen gesehen. Da waren Kolleginnen und Kollegen von der AfD häufiger betroffen als von anderen Parteien. Erst „Der Spiegel“, „Welt“, auch die Tagesschau haben auf den Angriff auf Ihren Kollegen Koch reagiert und darüber berichtet, während gleichzeitig Frau Weidel der Meinung war, dass die Öffentlichkeit schweigen würde. Und in einer solchen Debatte, wo es darum geht, Widerstände abzubauen, wo es darum geht, Gesellschaft nicht zu spalten, sondern aufeinander zuzugehen – in bestimmten Punkten darf und soll man sich in einer Demokratie im Rahmen der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit politisch uneins sein –, bedarf es aber dieses Grundkonsenses, das, was ist, auch wahrheitsgemäß in den Mittelpunkt zu stellen. Denn wir sind eine Gesellschaft, die den Ausgang aus einer selbstverschuldeten Unmündigkeit im Rahmen der Aufklärung gefunden hat, weil für uns eins klar war, dass für uns alle Fakten Hinweise sind und wir uns auf ein paar Punkte einigen, aus denen wir tatsächlich dann argumentativ Lösungswege suchen. Insofern habe ich Ihnen zuerst sehr zugehört und stimme Ihnen auch in Ihrer Aussage zu, war dann aber leider ein bisschen darüber enttäuscht, dass Sie diese richtige Aussage mit einer unkorrekten Aussage ergänzt haben. Damit hat der Wert Ihres vorherigen Appels, zumindest für mich, ein Stück weit verloren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will gar nicht auf die einzelnen Punkte in unserem Antrag eingehen, ich hoffe er findet eine Mehrheit. Ich glaube, dass muss ich hier gar nicht sagen, aber genau darum geht es, dass man sich hier von diesem Pult aus hart die Meinung sagt. Aber es gibt auch Grenzen des Angriffs aufeinander und das sage ich als Politiker, der sich der bürgerlichen Mitte zugehörig fühlt, der für sich als Liberaler auch die Mitte der Mitte empfindet – so sehen wir das nun mal, andere würden das vielleicht anders sehen –, aber es gehört auch dazu, dass sich alle im Diskurs mäßigen. Ich habe eben etwas emotionalisiert, aber argumentativ dem Kollegen Dietrich zugerufen. Auch das ist nicht immer richtig, da kenne ich mich gut genug. Aber in der Frage des Grundkonsenses hilft es nicht, wenn man tatsächlich Gesellschaft zusammenführen will, dass man permanent spaltet. Und diese Spaltung geht von vielen aus. Deshalb bitte: Die Verantwortung für das Zusammenführen, die Verantwortung, Gewalt zu verhindern, fängt bei jedem selbst an. Das ist das Urprinzip, das Liberale leben,
(Beifall Gruppe der FDP)
und in dem Fall bitte ich Sie alle, diesem Prinzip zu folgen. Vielen Dank.
(Beifall, SPD, Gruppe der FDP)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Herren und die eine Dame von der AfD, als Sie hier das erste Mal Landtagswahlkampf gemacht haben, da hingen große Plakate mit „Weg mit der politischen Korrektheit“ an den Straßenrändern und danach ging es eben weiter, dass man die Grenzen des Sagbaren erweiterte, dass Sie Dinge, die man früher in der Auseinandersetzung mit dem politischen Mitbewerber für unverschämt oder unsagbar gehalten hätte, von Ihnen hoffähig gemacht wurden. Und ich habe Ihnen ja schon mehrfach vorgehalten, auch schon in dieser Landtagssitzungswoche, dass Sie sich selber, als die „letzte evolutionäre Chance für unser Land“ bezeichnen. Das ist einer der fundamental undemokratischsten Aussprüche, die Sie immer so auf den Lippen haben, auch wenn der sich erst mal so harmlos anhören mag. „Letzte evolutionäre Chance“ heißt, wenn man Sie nicht wählt, ist man falsch drauf. Sie übernehmen jetzt auch diese Trump-Rhetorik, dass hier irgendwelche Eliten das Land gestohlen hätten und Sie würden es Ihrem lieben Volk zurückgeben und das ist die Ausgrenzung, die dann eben Bürgerinnen und Bürger dazu bringt, zu sagen: Ja, wer uns hier so elend beklaut, da sind wir jetzt praktisch in einem Notwehrrecht. Das wird dann in den Reden auch genauso ausgeführt. Da ist dann die Grenze zur Gewalt fließend. Deswegen holen Sie jetzt die Geister ein, die Sie selbst gerufen haben. Hier an dieser Stelle haben wir Demokratinnen und Demokraten einen ganz anderen Ansatz, uns gegenseitig zu akzeptieren und uns mit unserer Vielfalt von Meinungen und der Unterschiedlichkeit von Anschauungen nicht mit Gewalt und Hass zu überziehen. Deswegen ist es auch so fatal, dass diese Klimaverschlechterung, die Sie bewusst geschürt haben, zu immer mehr Gewalt geführt hat. Wir wissen, dass sich die Straftaten gegen Amtsund Mandatsträger in Thüringen in den letzten vier Jahren verdreifacht haben. Wir beschäftigen uns jetzt nicht nur mit dieser Personengruppe, weil wir uns selber irgendwie was Gutes tun wollen und die anderen Menschen, die auch Angst haben müssen oder die auch Misshandlungen, Überfälle, Anspucken, Beschimpfungen erleiden, nicht sehen würden. Aber es geht darum, dass wir gerade in diesen Tagen, als wir auch Kommunalwahlen durchgeführt haben, vorher mit den Fragen oder Problemen befasst waren, dass immer weniger Menschen bereit sind – ich würde sagen, es hat sich in den letzten Monaten sogar ein bisschen umgedreht, das fand ich gut –, sich solchen kommunalen Ämtern zu stellen – das sind alles Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler –, in der Befürchtung, dass man dann Nachteile erleidet, dass die Kinder in der Schule beschimpft werden, dass das Haus angemalt wird. Das sind alles Dinge, bei denen man sagen kann: Na ja, ist ja noch nicht so schlimm, ist auch noch keine direkte Gewalt. Aber das bereitet das alles vor. Wir wissen, dass Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien bundesweit regelmäßig Opfer von Straftaten werden. Wenn man die Delikte insgesamt betrachtet – Beleidigung, Sachbeschädigung und Gewalt –, dann sind die Opfer am häufigsten unter den Grünen zu finden. Das waren im letzten Jahr 575 Fälle. Auch wenn man spezifisch auf die Gewaltdelikte schaut, dann führen auch hier die Grünen die Liste der Opfer an. Ich erwähne das, weil das nur die Angaben aus dem Jahr 2022 sind. Wenn man die vorläufigen Zahlen aus 2023 anguckt, dann sind die Grünen dort wiederum am häufigsten Opfer von Angriffen geworden. Das waren 1.219 Fälle. Das sind mehr als die meisten anderen Parteien zusammen. Schon gegen die sind es auch viele, gegen die CDU/CSU zum Beispiel 395 Fälle. Gegen uns in der SPD waren es 420. Auch von Ihnen waren welche dabei. Alle Betroffenen verdienen Hilfe des Rechtsstaats ohne Ansehen der Person und unsere Solidarität über Parteigrenzen hinweg. Wenn wir uns genauer anschauen, was die Motive sind, werden politische oder religiöse Motive von den Betroffenen selbst erst mal ein bisschen zurückgewiesen: Vielleicht ist das nur einer, der irgendwie besondere psychische Probleme hat. Die Opfer der Gewalt denken dann oft, es werden solche persönlichen Defizite wie Intoleranz, Konfliktunfähigkeit, persönlicher Frust sein. Aber das sind doch alles Dinge, die bei Hass und Hetze nahtlos ineinander übergehen. Das verdeutlicht, dass wir nicht nur den Schutz von Mandatsträgern vor konkreten Angriffen brauchen, sondern vor allen Dingen auch Schutz von Empathie und Respekt. Als Gesellschaft sind wir alle Teil davon. Wir alle können dazu beitragen, Menschen, die anders denken, reden und auch politische Forderungen aufstellen als wir, nicht auszugrenzen. Aber Gewalt ist nie ein Mittel. Wir haben mittlerweile auch hier in Thüringen Beratungsangebote für Bürgermeister, Gemeinderäte und engagierte Menschen geschaffen. Es gibt Beratungsangebote im Internet: „www.stark-imamt.de“ ist ein Informationsportal der Körber-Stiftung, das konkrete Handlungsempfehlungen bietet. Das Bundesinnenministerium hat eine Ansprechstelle für den Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger beim Deutschen Forum für Kriminalprävention eingerichtet. Auch in Thüringen gibt es eine Hotline für unsere Amts- und Mandatsträger. Jede Unterstützung ist wichtig. Deswegen stimmen wir diesem Antrag der FDP, der nach den Beratungen im Ausschuss noch mal neu gefasst worden ist, hier gemeinsam mit den anderen demokratischen Parteien in diesem Hause sehr gern zu. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Ich habe mir, während die Redebeiträge eben kamen, noch drei Fragen aufgeschrieben, die ich ganz gern hier vorn noch mal stellen will. Die erste Frage, die ich mir aufgeschrieben habe, ist: Ist Ihnen eigentlich klar, warum die Listen von der AfD zu den gerade stattgefundenen Kommunalwahlen so kurz waren? Die waren nicht so kurz, weil sich etwa so wenig Leute für unsere politischen Inhalte interessieren. Das zeigen schon die Wahlergebnisse. Die waren auch nicht so kurz, weil wir eventuell weniger Parteimitglieder hätten oder sonstiges als andere Parteien – im Gegenteil. Da sind andere Parteien in Thüringen durchaus mit weniger Parteimitgliedern gesegnet.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ein
Heuchler vor dem Herrn!) Die waren so kurz, weil die Leute Angst haben, für uns anzutreten, und nicht aufgrund der politischen Inhalte, sondern weil sie damit rechnen müssen, dass ihre Autos abgefackelt werden, dass sie im Stillen und Dunklen angegriffen werden, dass sie von den Arbeitgebern gekündigt werden und andere Sachen.
(Beifall AfD)
Das ist das Problem, weshalb es auch Angriffe auf Amts- und Mandatsträger hier gibt. Deswegen waren unsere Listen so kurz. Sie sagen, dass andere die größeren Probleme haben. Nein, das ist ein direkter Einfluss auf die Demokratie hier in Thüringen, das haben wir gerade bei der Kommunalwahl erlebt.
(Beifall AfD)
Deswegen ist es ganz wichtig, dass so etwas auch ordentlich angesprochen wird, dass so etwas nicht in Form von Doppelmoral oder Sonstigem verharmlost wird. Die zweite Frage, die ich mir aufgeschrieben habe, geht jetzt in Richtung der Grünen: Warum werden von den Linken und Grünen sogenannte OutingWorkshops durchgeführt und entsprechende Varianten, entsprechende Aktionen auch umgesetzt?
(Beifall AfD)
Was anderes als Gewalt ist denn das Ziel entsprechender Outing-Aktionen?
(Beifall AfD)
Das genau das auch wirkt und sich in Gewalt ausdrückt, sieht man doch hier in Erfurt. Vor nicht mal anderthalb Jahren war in Erfurt ein Workshop – und das war nicht der einzige –, wo gezeigt und gesagt wurde, wie am effektivsten Outing-Aktionen gegen sogenannte Nazis durchgeführt werden. Kurz darauf – das Ganze war im November, Oktober irgendwann – im Januar gab es wieder in Erfurt-Nord den nächsten Angriff mit Hämmern auf einen sogenannten Nazi.
(Beifall AfD)
Das ist das Ergebnis Ihrer Outing-Aktionen. Das ist das Ergebnis dessen, was Sie für gut und richtig und billig halten.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ein
Heuchler ist das!) Das hat nichts mit Heuchler zu tun, wenn ich es ehrlich anspreche. Das Dritte, was ich mir aufgeschrieben habe: Wie wird mit Angriffen auf Amts- und Mandatsträger, wenn sie dann stattgefunden haben, umgegangen? Jetzt geht es wieder in Richtung dessen, was nun auch die Presse macht. Ich denke daran, was in den vergangenen Monaten mit einem versuchten Angriff auf Frau Weidel, mit einem tatsächlich stattgefundenen Angriff auf Herrn Chrupalla in der Presse tatsächlich passiert ist. Es wurde ins Lächerliche gezogen.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das gehört auch zu Angriffen auf Amts- und Mandatsträger, Herr Montag.
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Entschuldigung, meine sehr verehrten Herren, vielleicht lassen Sie erst mal dem Redner das Wort. Wenn Sie sich bilateral austauschen wollen, dann bitte draußen.
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Ehrlich gesagt, ist es mir völlig egal, ob das wirklich so gewesen ist oder nicht.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) In dem Moment – Hören Sie mir doch erst mal zu! –, wo Herr Chrupalla zusammengebrochen ist, handelt es sich um einen Angriff, egal was danach rauskommt. Schon Minuten später wurde das Ganze auch von Ihnen ins Lächerliche gezogen. Im Ergebnis: So wird von Ihnen mit Angriffen auf Amtsund Mandatsträgern umgegangen. So wird von Ihnen mit Angriffen auf die Demokratie umgegangen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Alles
inszeniert!) Sie stellen sich hin und erzählen mir was von heuchlerisch. Ha, ha, ha! Deswegen vorhin mein „Schämen Sie sich!“ Jetzt noch mal, Herr Montag: Alle müssen sich klar sein, dass eine Lösung dieses Problems, dieses ständig ansteigenden Problems nur gemeinsam zu schaffen ist. Gemeinsam bedeutet aber nicht solche Sachen wie Brandmauern.
(Beifall AfD)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Sehr geehrte Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier und auch am Livestream, es ist ein bisschen anstrengend, dass man immer im Nachgang, wenn jemand von der AfD geredet hat, erst mal Redezeit dafür aufbrauchen muss, die Fake News richtigzustellen. Das ist etwas, was zunehmend zu einem Problem wird, aber ich halte es trotzdem für notwendig, das zu machen. Der Abgeordnete der AfD, der gerade hier vorn gesprochen hat, hat erklärt,
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Er hat einen
Namen!) dass ihre Kandidierendenlisten so kurz seien und dass so wenige von ihnen kandidieren würden. Ich will es ganz kurz mal mit Fakten unterlegen. 2019 kandidierten bei den Kommunalwahlen hier in Thüringen 591 für die AfD. 2024 gab es hier bei Kommunalwahlen in Thüringen 1.122 Kandidierende für die AfD. Ja, zwischen 591 und 1.122 kann man garantiert die Behauptung aufstellen,
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Jetzt sa-
gen Sie es mal für die anderen Parteien!) dass es eine Minimierung wäre und dass sich jetzt viel weniger trauen würden, zu kandidieren. Wenn man aber mit Wissenschaft rangeht – und ich glaube, Wissenschaft ist etwas, woran sich zumindest die demokratischen Fraktionen noch orientieren – ist relativ klar,
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Und Sie
reden von Fake News? Sie reden von Fake News!) dass zwischen 591 und 1.122 ein enormer Aufwuchs ist und eben genau keine Minimierung. Genau, Mathematik, einfachste Mathematik.
(Unruhe AfD)
Ich will zu dem Antrag sprechen. Der Ursprungsantrag, den die FDP vorgelegt hat, ist in mehreren Runden überarbeitet worden, und da hat Rot-RotGrün sehr stark auch mitgearbeitet, mit umformuliert und Verbesserungen hineingetragen. Eine Sache ist uns leider nicht gelungen. Wir hätten gern – und das sage ich auch ganz ehrlich hier vorn – die Begrifflichkeit „Extremismus“ aus diesem Antrag entfernt, und das deswegen, weil „Extremismus“ eine falsche Analyse beinhaltet. Wir hatten unterschiedliche alternative Varianten vorgeschlagen, unter anderem „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“. „Extremismus“ trifft nämlich nicht das, was gemeint ist und wogegen auch vorgegangen werden soll. Nichtsdestotrotz werden wir heute hier dem Antrag zustimmen, das auch unter anderem deswegen, weil in diesem Antrag zum Ersten die Landesregierung aufgefordert wird, entsprechende Analysen vorzulegen und auch entsprechende Zahlen beizubringen, und zum Zweiten – was ich enorm wichtig finde –: Wir haben nicht nur Beratungsstellen im Internet von der Körber-Stiftung, sondern wir haben vor allem hier in Thüringen etwas, was viele Bundesländer noch nicht haben. Wir haben nämlich eine Beratungsstelle gegen Hatespeech. Die ist extra geschaffen worden aufgrund der zunehmenden verbalen Angriffe, die nicht nur auf kommunale Mandatsträger, sondern auch auf andere Menschen, die sich hier in Thüringen engagieren, stattfinden, und die dabei dringend Beratung und Unterstützung brauchen. Es ist total gut, dass in diesem Antrag drinsteht, dass die Beratungsstelle gegen Hatespeech verstetigt werden soll und das auch überjährig geschehen soll. Eine weitere Sache, da hier der vorherige Redner von der AfD davon gesprochen hat, dass es Outing-Aktionen in Erfurt gegeben hätte und es im Nachgang zu Übergriffen gekommen wäre – dem ist nicht so. Das ist auch im Untersuchungsausschuss 7/3 festgestellt worden. Es gab in dem Stadtteil in Erfurt zunehmend Übergriffe einer neuen rechten Struktur und es sind dort unter anderem migrantische Ladeninhaberinnen und Ladeninhaber, aber genauso auch Anwohnerinnen und Anwohner informiert worden, dass es einen neuen Treffpunkt der rechten Szene in ihrem Stadtteil gibt. Wenn die AfD das als Outing-Aktion bezeichnen will, soll sie das tun. Ich sage, das war eine ganz konkrete Schutzmaßnahme, damit Menschen eben wissen, dass in ihrem Stadtteil eine Bedrohungssituation für sie besteht
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da steht die
Quelle!)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da sitzt sie!) und dass sie eben dann auch die Möglichkeit haben, sich entsprechend zu schützen. Ich finde es genauso schwierig, wenn der vorherige Redner hier am Pult verbreitet, es hätte einen Angriff auf einen weiteren AfDler gegeben und dass wissenschafts-, strafrechtlich durch ein Ermittlungsverfahren schon seit Dezember 2023 festgestellt wurde – sowohl durch ein Gutachten als auch durch entsprechende Ermittlungen –, dass es eben keine Anhaltspunkte dafür gegeben hat, dass es einen Angriff, einen Übergriff oder Ähnliches mehr gab, dass auch durch das medizinische Gutachten festgestellt wurde, dass es sich dabei vermutlich um eine Pinnnadel gehandelt habe. Alles andere würde nämlich ganz anders in den entsprechenden Studien aussehen. Und Sie verbreiten eben weiterhin diese Fake News, diese Falschinformationen und tragen damit auch dazu bei, dass Menschen, wenn es wirklich zu Übergriffen kommt, Ihnen dann gar nicht mehr glauben, weil so viele Falschnachrichten aus Ihren Reihen existieren. Ich finde eine Sache enorm wichtig: Am Sonnabend hat sich der Mord an Herrn Lübcke zum fünften Mal gejährt. Herr Lübcke ist von jemandem ermordet worden, der durch das, was meine Kollegin Madeleine Henfling schon hier vorn am Pult gesagt hat, mit angefeuert wurde, nämlich durch entsprechende Online- und Offline-Hetze, Hassrede, durch entsprechende Erklärungen. Dadurch, dass er als Feindbild markiert in den Raum gestellt wurde, hat sich der Täter bzw. haben sich die Täter ermutigt gefühlt, ihn umzubringen. Und ich will es noch mal erwähnen, weil es leider immer mal wieder vergessen wird: Dieser Täter hatte Verbindungen zur Thüringer AfD. Er hat unter anderem Geld an sie gespendet, war bei ihren Demonstrationen anwesend und hat auch für andere AfD-Strukturen im Wahlkampf mitgeholfen.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das haben
wir alles vorher gewusst, nicht wahr?) Bedroht zu werden, gehört nicht zum Mandat, und ich finde es enorm wichtig, das immer wieder klarzumachen. Es ist weder Teil eines ehrenamtlichen Mandats noch eines hauptamtlichen Mandats. Bedroht zu werden, gehört nicht dazu. Und ich sage das auch deswegen, weil ich mittlerweile seit über acht Jahren, glaube ich, nicht mehr anzeige. Ein Grund, dass ich nicht mehr anzeige, sind die kontinuierlichen Einstellungen, die es in Thüringen schon sowohl innerhalb des Ermittlungsverfahrens gibt, als auch Einstellungen, die vor Gericht geschehen. Ich weiß, dass das nicht nur bei mir der Fall war, sondern dass das auch bei anderen der Fall ist. Ich glaube, dass es neben allem, was jetzt Richtiges in diesem Antrag steht, notwendig wird, sich hier damit zu beschäftigen, inwieweit Ermittlungs- und Justizbehörden adäquat ausgestattet sind, um, wenn es zu entsprechenden Übergriffen kommt – und die Übergriffe gehen nicht erst dann los, wenn jemand blutet, sondern das geschieht schon vorher –, auch einschreiten zu können. Was ich mit „das geschieht schon vorher“ meine, ist, wenn Sie kontinuierlich Bedrohungen ausgesetzt sind, Drohbriefe erhalten, Droh-Mails erhalten, Anrufe erhalten oder einer der Chefs von Combat 18 bei Ihnen zu Hause auftaucht und ein Video darüber dreht, um klarzumachen, dass er weiß, wo Sie wohnen, dann reichen die bisherigen Ansätze, die hier in Thüringen verfolgt werden, leider nicht aus, um dagegen vorzugehen. Aber, es reichen auch die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht aus, um dagegen vorzugehen. Was ich mir wünschen würde, und zwar übrigens gar nicht für mich, sondern für diejenigen, die das ehrenamtlich ausüben, die sich für diese Demokratie engagieren, ist, dass sie und die Ängste, die sie haben, ernst genommen werden, dass die ernst genommen werden, wenn sie davon sprechen, dass sie eingeschüchtert werden, dass es Solidarisierung mit ihnen gibt und dass wir Botschaftstaten – und solche Einschüchterungen und Bedrohungen sind Botschaftstaten – ernst nehmen und dagegen vorgehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Denn die individuellen Folgen solcher kontinuierlichen Bedrohungen können so belastend sein, dass Menschen sich dann eben entscheiden, sich aus ihrem kommunalen Mandat, dass sie ehrenamtlich ausüben, aus ihrem Verein, in dem sie sich engagieren, oder eben auch aus der Debatte zurückziehen. Und ich glaube, da ist die Fraktion, die hier rechts außen sitzt, entscheidender Faktor, dass Menschen sich entschieden haben, nicht mehr aktiv zu sein in dieser Demokratie, weil ihre Daten kursieren, weil sie auf Feindeslisten stehen und weil sie leider mittlerweile wissen, was das im schlimmsten Fall bedeuten kann. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Herr Mühlmann, noch mal in aller Kürze zu Ihnen: Sie haben gesagt, die Leute hätten Angst zu kandidieren, weil sie dann diszipliniert und ausgegrenzt werden würden. In Sondershausen gab es welche, die gesagt haben, für den Laden wollen wir nicht mehr kandidieren. Wir wollen austreten und zu Sarah Wagenknecht, die hat sie genommen. Und ich möchte Ihnen noch mal eins sagen: Wenn wir dafür arbeiten, dass Sie nicht an die Regierung kommen, dann tun wir was Gutes für Sie, denn wir verhindern, dass Sie einen Meineid auf die Verfassung leisten. Dann wäre ja wieder eine neue Straftat zur Anzeige zu bringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Verehrte Kollegen der AfD! Lieber Herr Mühlmann, Sie waren ja noch mal vorn und haben unter anderem Herrn Chrupalla angesprochen. Ihm persönlich attestiere ich völlig, das als einen Angriff zu empfinden und so zu werten. Das steht ihm vollkommen frei. Aber es ist ein Unterschied, weil Worte Bedeutung haben. Auch der Zwischenruf von Ihrem Kollegen Möller zeigt, dass Sie das nicht verstanden haben, denn man kann es in einem öffentlichen Diskurs nicht als Angriff werten, zumindest dann nicht, wenn der Rechtsstaat und die rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft wurden und dieser Frage auch nachgegangen wurde. Denn in der Konsequenz hieße das, dass wir Rechtsmedizinern, das hieße, dass wir Gerichten und Richtern zumindest unterstellten, Recht zu sprechen oder einseitig zu sein. Das unterminiert das Vertrauen in unser Rechtsstaatssystem. Deswegen sind die Punkte unterschiedlich zu betrachten. Persönlich ist jedem seine Meinung frei, aber von hier, von diesem Pult aus, erwarte ich einfach, dass es auch sprachlich einen Unterschied macht, ob über diese Frage berichtet worden ist – Sie sagten ja, es sei nicht so – und ob ein Gericht auch ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Ich persönlich habe Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nur mal kurz zur Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit von Frau König-Preuss an ein Zitat erinnern, mit dem sie selbst von einer Zeitung zitiert wird. Sie wurde konfrontiert mit der Aussage, dass die Antifa vor allem auch als linker Schlägerclub wahrgenommen wird. Ihre Aussage war dann nicht etwa eine Distanzierung oder eine Klarstellung, ihre Aussage war: „Ich bin überzeugt davon, dass Neonazis Grenzen gesetzt werden müssen.“
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, das ist auch richtig!) Das ist Ihre Form, auf politische Gewalt zu reagieren. Damit legitimieren Sie politische Gewalt. Das ist ja kein Einzelfall.
(Beifall AfD)
Wer 1 Prozent der Reichen erschießen lassen will und darüber lacht, wer beispielsweise bei einem Europaparteitag jemanden zum Kandidaten macht, der ganz klar sagt, dass er Würde mit Gewalt bedroht, wer so eine Partei ist, muss eigentlich tatsächlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dass das nicht geschieht, zeigt,
(Beifall AfD)
wie politisch ideologisiert der Verfassungsschutz ist und wie er auf dem linken Auge blind ist und dass es in diesem Staat eben keine Chancengleichheit mehr gibt, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Also, dass Neonazis Grenzen gesetzt werden sollten, sollte jeder hier im Raum unterschreiben können!) Mit Gewalt, ja?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hat niemand gesagt!)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Wer sagt denn mit Gewalt? Das ist Ihre Interpretation!)
(Unruhe DIE LINKE, AfD)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt nur noch aufseiten der Linken ein paar Sekunden Redezeit. Ansonsten ist die Redezeit für die Debatte zu Ende.
(Unruhe DIE LINKE, AfD)
Wollen wir jetzt die Sitzung noch mal kurz unterbrechen? Mäßigen Sie sich jetzt bitte wieder alle im Rund, sodass wir hier weiter fortfahren können. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es damit keine Redemeldungen mehr. Ich schaue in die Richtung der Landesregierung. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Montag hat vorhin in seinem ersten Redebeitrag ganz anschaulich beschrieben, wie Populismus funktioniert, nämlich indem man erst mal einen wahren Kern benennt und dann einfach noch ein bisschen Dichtung drum herumbaut. So haben Sie das als Abgeordnete der AfD eben auch gemacht, indem Sie gesagt haben, keine Gewalt und damit suggerieren, dass es hier im Haus auf der eher anderen Seite des Parlaments Menschen gibt, die noch mal betonen müssen, dass sie Gewalt als Mittel ablehnen. Dieses Narrativ bedienen Sie weiter, indem Sie in Ihrem letzten Redebeitrag ein Zitat, das im Übrigen nicht zugelassen war, hier einfach mal so aus dem Zusammenhang reißen und einer Abgeordneten, die genauso gewählt ist wie Sie, unterstellen, dass sie Gewalt legitimiert.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Was erzählen
Sie denn?) Ich rede jetzt, danach wären Sie theoretisch dran. Offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, zu akzeptieren, dass andere Menschen sprechen.
(Unruhe AfD)
Sind Sie fertig jetzt?
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Entschuldigung, aber jetzt hat die Staatssekretärin das Wort.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Sie bockt
wie ein kleines Mädchen!)
(Unruhe DIE LINKE)
Ich habe es jetzt nicht gehört, wer das gewesen war, mit dem kleinen Mädchen.
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Dafür erteile ich einen Ordnungsruf, aber wer war es? Wer bekennt sich? Dann bitte schön, Herr Czuppon, dafür einen Ordnungsruf.
(Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Ja, gern!)
Jetzt, Frau Staatssekretärin, da Sie gerade unterbrochen sind, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Mühlmann?
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Ich wollte eigentlich nur wissen, weil ich Ihnen jetzt bei Ihrer Rede aufmerksam zugehört habe, ich habe nicht dazwischengerufen oder so was: Reden Sie hier als Parteipolitikerin oder als Landesregierung? Der Inhalt, was Sie gesagt haben, klang nicht so, als ob Sie als Landesregierung reden, und das wäre schon wichtig, wenn Sie hier vorn als Landesregierung auftreten.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Das glaube ich nicht!)
(Unruhe DIE LINKE)
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Das ist ganz offensichtlich Ihre Interpretation. Ich gehe auf die Redebeiträge der Abgeordneten ein und ziehe danach Bilanz, was die Landesregierung von diesem Gesetzentwurf hält. Es steht mir zu, diese Redebeiträge hier zu klassifizieren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe AfD)
Ja, dieser Antrag beinhaltet das Thema „Politisch motivierte Gewalt.“ Nachdem einer Ihrer Abgeordneten es heute geschafft hat, beim Thema „Schwimmbad“ den Klimawandel zu leugnen, würde ich mal ganz kleine Brötchen backen, wenn es um das Thema geht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
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Wenn wir es dann alle geschafft haben, uns zu mäßigen, komme ich zurück zu meinem eigentlichen Punkt. Populismus ist die Grundlage dafür, dass Menschen am Ende bedroht werden. In diesem Zusammenhang – mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident – würde ich gern eine E-Mail zitieren, die heute Herrn Dr. Karamba Diaby zugegangen ist. In dieser E-Mail wird der Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion wie folgt angeschrieben: „Herzlichen Glückwünsch! Du entkommst der Remigration und wirst stattdessen eingesackt und für die jährliche […] Jagd in Schellroda gemästet. Ich werde dich mit meiner Desert Eagle durch den Wald jagen [und beim ersten Treffen] nur anschießen, damit […] [viel] […]blut fließt.“ Diese E-Mail geht noch mehrere Seiten weiter und wird am Ende unterschrieben mit „[Sieg] […] Heil“.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Hört
mal zu!) Diese E-Mail beinhaltet das Wort „Remigration“. Man kann natürlich die Frage stellen, woher dieses Wort kommt. Deswegen möchte ich noch mal unterstreichen, dass auch die Landesregierung der Ansicht ist – und das zeigt ja auch die Debatte hier –, dass ein gemäßigter Tonfall, eine adäquate Auswahl von Begriffen und Worten notwendig ist, um einen solchen Antrag überhaupt zu diskutieren. Natürlich befremdet es mich auch als Mitglied der Landesregierung, wenn es nicht möglich ist, einen Redebeitrag zu halten, ohne von ständigen Zwischenrufen oder Beleidigungen und Diskreditierungen unterbrochen zu werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aus meiner Sicht hat der Kampf gegen Übergriffe auf Amts- und Mandatsträger drei Säulen, nämlich die schon angesprochene Beratung, die unter anderem in Thüringen ein einzigartiges Projekt hervorgebracht hat, die aber auch, wie Abgeordnete Marx geschildert hat, auf Bundesebene stattfindet, und natürlich die polizeiliche Sicherstellung unseres gemeinsamen demokratischen Diskursraums, aber auch der Justiz, die natürlich dafür sorgen muss, dass sich Anzeigen und Ähnliches überhaupt lohnen. Insgesamt finde ich aber, wenn ein Antrag eingebracht wird, indem Sie, Herr Mühlmann, den Innenminister als Vertreter der Landesregierung vorwerfen, sich versündigt zu haben, weil er das ausspricht, was die Wahrheit ist, nämlich dass der Rechtspopulismus und Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die Demokratie sind, dann würde ich mal darüber nachdenken, ob dies in diesem Sinne eine Sünde ist, oder nicht einfach nur das, was es ist: eine faktische Feststellung, die auf Zahlen, Daten und Fakten basiert. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7243 – Neufassung – in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/9893. Wer dafür ist, möge jetzt bitte die Hand heben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD. Damit ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt noch nicht ganz, weil es den Wunsch des Kollegen Mühlmann zur Begründung seines Abstimmungsverhaltens gibt.
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Die Kollegin der Linken, Frau König-Preuss, hat gesagt, dass sie in den Antrag zahlreiche ...
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Abstimmungsverhalten!) Ich begründe mein Abstimmungsverhalten, und wenn Sie mir kurz zuhören, werde ich begründen, warum ich genau so gestimmt habe. Die Kollegin der Linken, Katharina König-Preuss, hat während ihrer Rede gesagt, dass sie in diesen Antrag zahlreiche Verbesserungen gepackt haben. Deswegen war es mir leider nicht möglich, diesem Antrag zuzustimmen,
(Heiterkeit DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Lasst mich einfach überall mitarbeiten und sie stimmen nicht mehr zu!) sondern mich nur zu enthalten wegen eines Teils dieser Verbesserungen.
Schutz von Amts- und Mandatsträgern verbessern – für eine wehrhafte Demokratie
Vielen Dank, Herr Mühlmann. Gibt es noch weitere Absichten, das Abstimmungsverhalten zu erklären? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sind übereingekommen, keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen. Ich nutze trotzdem noch die Gelegenheit, bevor ich die Sitzung beende, der Landtagsverwaltung zu danken, die uns wieder in hervorragender Weise bedient und versorgt hat,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und bei diesem Durcheinander in der Tagesordnung auch stets mit einer Seite Vorsprung beim Rollenplan dabei war. Ganz herzlichen Dank. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende und freue mich auf interessante Diskussionen in der nächsten Woche. Danke schön.