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Beate Meißner

CDU 07.06.2024 Sitzungen 7/138

Fragestunde

Sicherung des Schulstandorts Staatliche Berufsbildende Schule (SBBS) Sonneberg für die Metallberufe Industriemechaniker und Maschinen- und Anlagenführer Nach meiner Kenntnis wurde mit Schuljahresbeginn 2023/2024 mit Wirkung zum 31. August 2023 (Ausbildungsbeginn war der 21. August 2023) vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über das Schulamt Thüringen der SBBS Sonneberg mitgeteilt, dass die Beschulung für die beiden oben genannten Berufe an der SBBS Sonneberg abgelehnt wurde. Die Beschulung findet nun in Zella-Mehlis statt, was für viele der regionalen ausbildenden Unternehmen und ihre Auszubildenden zeitlich und auch finanziell ein nicht zu unterschätzender Aufwand ist. So sei die Entfernung von einem Unternehmen aus Föritztal nach Zella-Mehlis beispielsweise mehr als zehnmal soweit, wie die zur Sonneberger Schule und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in nicht unter 2,5 Stunden – eine Fahrt – zu erreichen. Mit der Entscheidung gegen eine wohnortnahe Beschulung in der SBBS wird nach meiner Auffassung sukzessive die Wettbewerbssituation der Ausbildungsunternehmen auch im Hinblick auf benachbarte Unternehmensregionen verschlechtert – und das vor dem Hintergrund eines wachsenden Fachkräftebedarfs im ländlichen Raum. Zudem steht an der SBBS Sonneberg qualifiziertes Lehrpersonal im Bereich „Metalltechnik“ zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein wohn- und betriebsortnaher Schulstandort als Teil der dualen Berufsausbildung ausschlaggebend sein kann, damit sich ein Jugendlicher für einen bestimmten Ausbildungsberuf bzw. ein bestimmtes Ausbildungsunternehmen entscheidet? 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung zu gewährleisten, dass im ländlichen Raum weiterhin Fachkräftenachwuchs ausgebildet wird, wenn den potenziellen (meist minderjährigen und nicht mobilen) Auszubildenden solche weiten Wege zur Berufsschule zugemutet werden, die ein Nichtantreten der Lehr- bzw. Ausbildungsstellen bzw. auch eine Abwanderung junger Menschen in den nahegelegenen bayerischen Raum – zum Beispiel nach Coburg – zur Folge haben können? 3. Plant die Landesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die genannten Probleme zu mindern bzw. zu beseitigen oder die ausbildenden Unternehmen und die Auszubildenden zu unterstützen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung verschiedener Berufe im ersten Ausbildungsjahr, bis die Jugendlichen selbstständiger und mobiler sind?

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