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Raymond Walk

CDU 07.06.2024 Sitzungen 7/138

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will das Wesentliche gleich an den Anfang stellen und ankündigen, dass meine Fraktion dem von der FDP-Gruppe – seinerzeit, glaube ich, noch FDP-Fraktion – vorgelegte Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Dies entspricht im Übrigen dann auch der mit großer Mehrheit gefassten negativen Beschlussempfehlung in Auswertung der sehr umfangreichen Anhörung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich dennoch die Kernpunkte unserer Ablehnung in der gebotenen Kürze zusammenfassend skizzieren. Einsteigen möchte ich allerdings mit dem grundsätzlichen Hinweis, dass der Gesetzentwurf bereits rekordverdächtig vor mehr als drei Jahren eingereicht wurde. Dann lag er bis heute im Innenausschuss. Da erlauben Sie bitte zunächst die Anmerkung, dass sich seit 2013 die Rechtsprechung gerade im Sicherheitsbereich auch höchstrichterlich weiterentwickelt hat. Das gilt insbesondere für die letzten drei Jahre. Was will ich damit sagen? Das ist ein Fakt, der bei diesem vorgelegten Gesetzentwurf der FDP-Gruppe völlig unberücksichtigt geblieben ist, wegen den drei Jahren, seit denen der Gesetzentwurf schon im Ausschuss liegt. Die verfolgten Ansätze – das will ich dennoch sagen – zu mehr Rechtssicherheit durch weitere Konkretisierung der Tatbestandsmerkmale sind dem Grundsatz nach auch nicht zu beanstanden. Es wird allerdings als nicht zwingend und notwendig angesehen, da diese ohnehin der gültigen Rechtslage entsprechen, zumindest die Punkte, die wir aus Sicht der CDU nicht zu kritisieren haben und auch nicht kritisieren wollen. In der umfangreichen Anhörung – ich habe es gesagt – im Innen- und Kommunalausschuss wurde allerdings auch deutlich, dass nicht nur, aber insbesondere die Polizeigewerkschaften entweder keine Notwendigkeit sehen, so beispielsweise die Deutsche Polizeigewerkschaft, oder aber einen umfangreichen Änderungskatalog reklamiert haben, so der Bund der Kriminalisten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch kurz zusammenfassen, was wir als CDU-Fraktion in keinem Fall mittragen werden: Das sind Beschränkungen von polizeilichen Eingriffsbefugnissen. Das wäre die zwangsläufige Folge dieser Gesetzesänderung gewesen und das wird meine Fraktion immer nur ablehnen können. Ich sage auch und gerade vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungslage – das wissen wir alle, möchte ich gar nicht näher darauf eingehen, will ich nicht noch mal betonen –, dass sich die aktuellen Herausforderungen wie Terrorismus und Extremismus in diesem Gesetzentwurf von vor drei Jahren in keinem Fall widerspiegeln. Ganz im Gegenteil sollten wir auch hier im Hohen Haus wirklich ernsthaft darüber diskutieren, wie wir unsere Sicherheitsbehörden mit zusätzlichen rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich unterstützen können, anstatt diese weiter beschränken zu wollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe, glaube ich, deutlich gemacht, warum wir diesen Gesetzesentwurf ablehnen werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD)

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