Dorothea Marx
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Montag hat eben schon nett gefragt, ob ich vielleicht ein bisschen freundlicher bin, aber ich habe gesagt: Nein, das kann ich gar nicht versprechen, denn wir haben schon ein Problem, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, der handwerklich sehr starke Schwächen hat. Das war jetzt schon mal freundlich.
(Beifall SPD)
Es handelt sich zunächst einmal um einen Gesetzentwurf, der massiv in das Polizeiaufgabengesetz eingreift. Zahlreiche Paragrafen werden neu gefasst, aber dadurch leider unleserlich und unkonkret. Außerdem wird an den verschiedenen Stellen kaum bis gar nicht erst begründet, warum Sie das PAG an diesen Stellen, so wie Sie es machen, umschreiben wollen. Ich möchte dazu mal ein paar Beispiele liefern. Es geht damit los, dass Sie den Begriff der polizeilichen Generalklausel um den Zusatz der konkreten Gefahr ergänzen wollen. Dabei ist das längst mitgemeint. Ein Blick in die Gesetzesbegründung von 1992 hätte genügt, um das zu wissen. Sie tauschen bei der Wohnraumüberwachung die „dringende Gefahr“ durch die „gegenwärtige Gefahr“ aus. Nur stellt Artikel 13 unseres Grundgesetzes bei der Unverletzlichkeit der Wohnung doch gerade auf die Abwehr dringender Gefahren ab. Das heißt, es ist ein Verfassungsgrundsatz, die „dringenden Gefahren“ zu nehmen und nicht einfach nur die „gegenwärtigen“. Deswegen wird hier ohne Not von der Verfassung abgewichen, ohne dass man wüsste, warum und weshalb. Sie wollen, dass die Parlamentarische Kontrollkommission nicht nur den Verfassungsschutz, sondern auch die Polizei kontrolliert. Das ist ein Gedanke, den es auch in der Koalition immer mal gab. Grundsätzlich haben Sie da bei dem Gedanken allein schon einen Verbündeten. Als SPD sind wir durchaus auch dafür, dass auch die Polizei einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen werden sollte – so weit, so gut. Sie haben aber völlig darauf verzichtet, das Regelwerk des Verfassungsschutzgesetzes entsprechend geltend zu lassen. Damit passiert folgendes: Ihr Entwurf droht parlamentarische Rechte zu beschneiden, denn in Ihrem § 36 PAG schreiben Sie: „Die Parlamentarische Kontrollkommission übt […] die parlamentarische Kontrolle aus“, also über die Polizei. Ich wiederhole: die parlamentarische Kontrolle. Das würde bedeuten, die läge dann ausschließlich bei der Parlamentarischen Kontrollkommission. Alle anderen Länder – das hätten Sie finden können, wenn Sie nachgeschaut hätten –, die Verfassungsschutz und Polizei in einem gemeinsamen Gremium kontrollieren lassen, haben hier erkannt, dass bei der Polizei insbesondere gelten muss: Das Recht des Parlaments, die Polizei weiterhin im Innenausschuss, in Untersuchungsausschüssen usw. zu begleiten und damit auch zu kontrollieren, muss unberührt bleiben. Deswegen ist in Gesetzentwürfen anderer Länder, die eine solche zusätzliche Kontrolle vorgesehen haben, ausdrücklich immer festgehalten worden, dass die Kontrolle im Übrigen oder im Gewöhnlichen oder im bisher Üblichen unberührt bleibt. Das fehlt bei Ihnen. Sie haben das unterlassen. Damit bringen Sie unseren Innenausschuss als intensiven Wächter guter Polizeiarbeit in Bedrängnis und damit ist das kein guter Dienst an der parlamentarischen Polizeikontrolle. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, der nächste Landtag kann sich und muss sich sicherlich auch noch mit einem moderneren Polizeiaufgabengesetz beschäftigen. Das haben wir hier nicht geschafft. Mit Ruhe und Gründlichkeit werden wir das machen. Der Schutz der Bürgerrechte gehört dann selbstverständlich mit auf die Tagesordnung. Es gibt viele Trends, die bei Ihnen an Ihrem Gesetzentwurf vorbeigegangen sind, die Sie hätten aufgreifen können. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz ist reingekommen. Da gab es konkrete Vorgaben für Berichtspflichten der Polizei, zum Beispiel über ihre Arbeit und über grundrechtsinvasive Eingriffe. Es geht darum, unter welchen Bedingungen Daten für Drittzwecke weiterverwendet werden dürfen. Das sind alles Dinge, über die wir bei einer PAG-Novelle reden sollten, die sicherlich auch in der nächsten Legislaturperiode noch aktuell bleibt. All diese Dinge, die in dem Verfassungsgerichtsurteil genannt wurden, kommen nur ganz am Rande vor. Wir müssen die Polizei darin stärken, Gefahren abzuwehren und gleichzeitig natürlich die Bürgerrechte zu schützen. Deswegen werden wir uns noch mal gründlicher mit dem Thema auseinandersetzen müssen und auch wollen. Ihr Gesetzentwurf trägt dazu leider nichts Verwertbares bei. Deswegen werden auch wir ihn ablehnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
