Babette Pfefferlein
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, das Gesetz, das wir heute in der zweiten Lesung beraten, soll die Arbeit der vielen ehrenamtlich Engagierten hier in Thüringen verbessern. Das ist gut und wichtig, und ich freue mich wirklich, dass wir in der letzten Sitzung des Sozialausschusses in dieser Legislatur – das ist übrigens die 71. Sitzung gewesen – zu einem guten Ende gekommen sind. Auch wenn wir uns an manchen Stellen noch Ergänzungen gewünscht hätten, um noch mehr für das Ehrenamt rauszuholen, es war nicht mehr drin. Dazu kam der erste Aufschlag von der CDU ‑ Fraktion etwas zu spät. Aber wir haben doch gezeigt, dass wir in der Lage waren, in dieser kurzen Zeit zu einem Ergebnis zu kommen, und das macht mich froh. Wir haben die vielen schriftlichen und mündlichen Anregungen zur Kenntnis genommen und haben uns Einschätzungen eingeholt und uns im letzten Ausschuss auch wirklich viele Gedanken gemacht, damit wir auch was Gutes auf den Weg bringen können. So haben wir darauf geachtet, dass auch gemeinnützige Stiftungen und Genossenschaften im Gesetz stehen und die Aufwendungen und Sachkosten zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit von Menschen mit Behinderungen mit aufgeführt sind. Es waren auch einige problematische Unklarheiten zu bereinigen, was sich jetzt bewähren muss. Dass sich die ursprüngliche Regelung zum Bürgerbeauftragten nicht in der Fassung wiederfindet, geht nicht gegen den Bürgerbeauftragten, aber wir haben hier in Thüringen eine gute, organisierte Ehrenamtsstiftung, die nun stattdessen gestärkt wird und auf die eine Menge Arbeit mit der Übernahme weiterer Aufgaben zukommt. Wir hätten auch gern eine Regelung zur Finanzierung der Jugendleitercard und zum Führungszeugnis gefunden. Das kann nun hoffentlich die Rechtsverordnung regeln. Doch ein Führungszeugnis und dessen Finanzierung für bestimmte ehrenamtliche Aufgaben generell zu verankern, halten wir für eine gute Idee. Ebenso hätten wir gern auch eine gesetzliche Grundlage für Ausschlussklauseln drin gehabt, die eine Förderung von Organisationen verhindert, die nachweislich nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Aber wir haben für vieles Lösungen gefunden, das Gesetz und den Änderungsantrag von uns und den von der CDU unter Berücksichtigung zahlreicher Änderungen und Streichungen angenommen. So können wir uns für hier und heute bei der letzten regulären Plenarsitzung in dieser Legislatur beraten und hoffentlich auch beschließen.
(Beifall CDU)
Ehrenamtliches Engagement vereint Menschen und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt brauchen wir in diesen Zeiten: im Sportverein, der ohne Übungsleiter oder Trainerinnen nicht mehr organisiert wäre; in einer Bürgergenossenschaft, in der sich Menschen für das Gemeinwesen engagieren; in Kulturinitiativen, die Musik- und Literaturveranstaltungen organisieren und damit die kulturelle Infrastruktur am Leben halten; in Bündnissen, die sich politisch zum Schutz unserer Demokratie einsetzen. Wir alle kennen unzählige weitere Beispiele, wie sich Menschen im Alltag und in ihrer Freizeit für unsere Gesellschaft einsetzen. Jetzt haben wir hier ein Ehrenamtsgesetz in der wohl letzten Plenarsitzung des Landtags vor der Wahl im September. Wir wissen, dass viele Organisationen überall im Land diese Abstimmung sehnsüchtig erwarten, weil sie damit zu Recht eine Entlastung, eine Unterstützung erwarten, die sie gut gebrauchen können und unbedingt auch verdient haben. Nun ist es tatsächlich in der Verantwortung derer, die für den künftigen Haushalt verantwortlich sein werden, die im Gesetz verankerten 15 Millionen Euro auch bereitzustellen, ohne dafür Geld aus den Titeln abzuzwacken, welches für Projekte und Programme zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für das Zusammenleben der Generationen im Landeshaushalt eben auch dringend benötigt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe heute früh gesehen, es ist tatsächlich mein letztes Gesetz, zu dem ich hier reden darf, denn ich werde für die nächste Legislatur im Thüringer Landtag nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie gestatten es, Frau Präsidentin, dass ich kurz einige persönliche Worte an Sie richte und mich bei Ihnen ganz herzlich für die Zusammenarbeit im Ausschuss bedanke. Der Gesundheits- und Sozialausschuss hat mich sehr geprägt. Ich habe auch eine sehr große Dankbarkeit in mir, dass ich viele Menschen hier kennenund schätzen lernen durfte. Besonderer Dank geht an meine Fraktion und an Eli Sondermann, die mich die letzten Jahre begleitet hat. Ohne sie könnte ich hier nicht stehen und so tolle Reden hier vortragen und das mit ihr gemeinsam besprechen. Das weiß ich sehr zu schätzen. Und ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen, wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft. Ich würde mir für die nächste Legislatur wünschen, dass Sie gut zusammenarbeiten, gut streiten und am Ende des Tages auch ein Ergebnis für die Menschen hier in unserem wunderschönen Freistaat haben. Eines darf ich noch zuletzt sagen: Schützen Sie unsere Demokratie, sie hat es verdient. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
