Heike Werner
räsidentin :
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich ganz kurz einen Satz vorab sagen: Frau Herold, die Verachtung, die jetzt hier wahrgenommen wurde, wurde uns aus dem Ausschuss gespiegelt, nämlich aus der Anhörung. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der FDP und der CDU haben sich die Zeit genommen, dort zuzuhören, mit den Sachverständigen ins Gespräch zu kommen, und von der AfD war die ganze Zeit über kein einziger Abgeordneter da.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das kann man gut als Verachtung oder zumindest als Missachtung einordnen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich auch, dass wir heute hier über dieses Ehrenamtsgesetz sprechen, diskutieren und ich denke, wir können alle gemeinsam nachvollziehen, warum es wichtig ist, über das Ehrenamt nicht nur zu sprechen, sondern auch entsprechende Regelungen gemeinsam zu treffen. Ich stimme dem auch zu, es ist ein Meilenstein. Ich stimme auch zu, dass wir sehr stolz sein können, aber ich glaube, Frau Meißner – und ich hoffe, Sie nehmen mir das an der Stelle nicht übel –, dass wir jetzt hier das Ehrenamtsgesetz diskutieren, das ist der Kraft und dem Engagement der Ehrenamtlichen zu verdanken.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Die haben
aber den Gesetzentwurf nicht eingebracht!) Insofern zu verdanken – Sie haben auf die Verfassung Bezug genommen, dass das Ehrenamt in der Verfassung formuliert wurde und dass sich daraus dann die Idee zum Gesetzentwurf entwickelt hat. Dass die Verfassungsänderung endlich vollzogen wurde, das ist den Ehrenamtlichen zu verdanken.
(Beifall DIE LINKE)
Vor vielen Jahren haben die Koalitionsfraktionen hier in den Thüringer Landtag eingebracht, dass das Ehrenamt in die Verfassung aufgenommen werden soll. Es gab hier viele Diskussionen, die ich jetzt gar nicht alle widerspiegeln will. Aber es war wirklich das wachsende Unverständnis der Ehrenamtlichen, dass sich die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU und der FDP nicht darauf verständigen konnten, wenigstens das Ziel des Ehrenamts in die Verfassung aufzunehmen. Ich erinnere mich sehr gut an eine Veranstaltung hier im Landtag. Das war im Dezember oder im Januar, als die Ehrenamtlichen es uns allen gemeinsam ins Stammbuch geschrieben haben, hier endlich tätig zu werden.
(Beifall DIE LINKE)
Ich bin froh, dass dann diese Regelung gemeinsam verabschiedet wurde.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Also an dieser Stelle, glaube ich, muss man den Ehrenamtlichen danken, die wirklich mit Kraft und Mut auch hinterher gewesen sind und genau das hier aus meiner Sicht erreicht haben.
(Beifall DIE LINKE)
Sie wissen auch, Frau Meißner, dass es in der Anhörung viel positiven Zuspruch für ein Ehrenamtsgesetz gab, aber es gab auch den Hinweis, dass es schade ist, dass man diesen Gesetzentwurf nicht gemeinsam erarbeitet hat, weil eben doch – das ist in der Diskussion deutlich geworden – das eine oder andere ungenau formuliert war, an der einen oder anderen Stelle Fehler im Gesetz passiert sind und sich eine Gesamtstrategie noch nicht in erster Linie herauslesen ließ. Aber es gab dann eben die Anzuhörenden, die gesagt haben, lieber erst mal ein schlechtes Gesetz, aber eines, dass zumindest die Anliegen auf den Weg bringt, um es dann im Nachhinein durch Evaluierung usw. auch weiterzubearbeiten. An der Stelle können wir alle froh sein, dass wir so ein starkes Ehrenamt hier in Thüringen haben. Nicht nur die mündliche Anhörung, sondern auch das, was uns schriftlich mitgeteilt wurde, empfand ich auch als sehr gewinnbringend. Insofern war auch das, denke ich, ein großer Gewinn für uns alle hier in Thüringen.
