Uwe Thrum
Fragestunde
Massive Finanzierungsprobleme bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Lobenstein Einer Veröffentlichung in der Tageszeitung „Ostthüringer Zeitung“, Lokalausgabe Schleiz-Bad Lobenstein, vom 24. Mai 2024 ist zu entnehmen, dass es in der Stadt Bad Lobenstein erhebliche Rückstände bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für deren freiwillige Feuerwehren gibt. So soll sich die Stadt seit dem Jahr 2013 in der Haushaltssicherung befinden und vom Landesverwaltungsamt aufgefordert worden sein, bei der Feuerwehr zu sparen. Ich frage die Landesregierung: 1. Entspricht der aktuelle Bestand an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Lobenstein einem den dort geltenden Risikoklassen gerecht werdenden Mindestbedarf nach der Anlage 1 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) und wenn nicht, was unternimmt die Landesregierung, damit dieser Mindestbedarf dort vorgehalten wird? 2. Welche Zuwendungsanträge der Stadt Bad Lobenstein zur Beschaffung von Fahrzeugen und Sonderausrüstungen für deren freiwillige Feuerwehren sind der Landesregierung seit wann und mit welchem Bearbeitungsstand bekannt? 3. Wurden von der Stadt Bad Lobenstein zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Sonderausrüstungen für deren freiwillige Feuerwehren Bedarfszuweisungen nach der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und die Verwendung der Mittel für Bedarfszuweisungen nach § 24 gestellt und in welcher Höhe wurden diese gestellt? 4. Unter welchen Voraussetzungen können Beschaffungen von Fahrzeugen und Sonderausrüstungen für Feuerwehren aus finanziellen Mitteln nach der Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisungen vom Land finanziert werden?
