Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Polster beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dessen nachgeordnetem Geschäftsbereich waren zum Stichtag 30. Oktober 2023 eine Planstelle der Wertigkeit B6 sowie drei Planstellen der Wertigkeit A16 unbesetzt. Es war keine Planstelle der Wertigkeit B3 unbesetzt. Zum Stichtag 1. Januar 2024 sowie zum Stichtag 1. Mai 2024 waren insgesamt zwei Planstellen der Wertigkeit B6, keine Planstellen der Wertigkeit B3 sowie sechs Planstellen der Wertigkeit A16 unbesetzt. Zu Frage 2: Es wird vorab darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme der Planstellen die Besoldungsgruppen der B-Besoldung grundsätzlich nicht an konkrete Dienstposten gebunden sind. Eine dem Dienstposten entsprechende Planstelle muss erst zum Zeitpunkt einer etwaigen ranggleichen Dienstpostenbesetzung bzw. Beförderung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden in den nachfolgenden Ausführungen die nicht besetzten Dienstposten dargestellt, die in ihrer Wertigkeit den genannten Besoldungsgruppen zuzuordnen sind. Diese entsprechen nicht der Anzahl der freien und besetzbaren Planstellen. Im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales waren zum Stichtag 30. Oktober 2023 keine Dienstposten der Wertigkeit B6 und B3 frei. Es waren folgende A16-Dienstposten, die allesamt mit der Referatsleitung verbunden sind, unbesetzt: Referatsleitung 15, 32, 40, 41, 42 und 45. Zum Stichtag 1. Januar 2024 war im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Abteilungsleitung 4, Dienstpostenwertigkeit B6, vakant. Alle B3-Dienstposten waren besetzt. Folgende A16-Dienstposten, die allesamt wieder mit der Referatsleitung verbunden sind, waren unbesetzt: 15, 32, 36, 40, 41, 42 und 45. Zum Stichtag 1. Mai 2024 war im Ministerium die Abteilung 4, Dienstpostenwertigkeit B6, vakant. Alle B3-Dienstposten waren besetzt. Folgende A16-Dienstposten, die ebenfalls alle mit der Referatsleitung verbunden waren, waren nicht besetzt: 15, 16, 32, 40, 41, 42 und 45. Ich komme zum Thüringer Landesverwaltungsamt, wo zum Stichtag 1. Mai 2024 die Leitung der Abteilung Inneres und Kommunales vakant ist. Im Thüringer Landesamt für Statistik war die Abteilung 4 zu den Stichtagen 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 frei. Im Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales war zu allen drei Stichtagen der Dienstposten einer Referatsleitung frei. Ebenfalls zu allen drei Stichtagen war bei den Polizeibildungseinrichtungen der Dienstposten Fachbereichsleiter der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, unbesetzt. Im Thüringer Landeskriminalamt war zum Stichtag 1. Mai 2024 die Abteilungsleitung 6 vakant. Zu allen Stichtagen waren im Bereich der Landespolizei der Dienstposten Präsident bzw. Präsidentin der Landespolizeidirektion, die Leitung der Bereitschaftspolizei sowie die Leitung der Landespolizeiinspektion in Jena offen. Zum Stichtag 1. Mai 2024 war darüber hinaus die Leitung der Landespolizeiinspektion in Suhl frei. Zu Frage 3: Insgesamt wurden seit dem 30. Oktober 2023, bezogen auf die Anfrage, neun Stellenbesetzungsverfahren begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen. Dabei handelt es sich im Hinblick auf Dienstposten der Wertigkeit B6 um den Dienstposten des Präsidenten der Landespolizeidirektion sowie im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales um die Leitung der Zentralabteilung, um die Leitung der Kommunalabteilung sowie um die Leitung der Abteilung Polizei. Bezogen auf die Dienstposten der Wertigkeit A16 handelt es sich um die Referatsleitungen 32, 36, 40 und 41 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und um eine Referatsleitung im Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Zu Frage 4: Mit Ausnahme einer Dienstpostenbesetzung nach B6 im TMIK, welche durch statusgleiche Umsetzung erfolgen wird, basieren alle oben genannten Stellenbesetzungsverfahren auf einem Ausschreibungsverfahren nach den Grundsätzen des Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
