thueringer-landtag.de ↗

Beate Meißner

CDU 07.06.2024 Sitzungen 7/138

Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, aber auch sehr geehrter Herr Krätzschmar als Vorstand der Thüringer Ehrenamtsstiftung, die Vorrednerinnen sind bereits auf die Bedeutung des Ehrenamts eingegangen. Daher möchte ich mich zunächst einmal bei Babette Pfefferlein bedanken, die es geschafft hat, die Diskussion jetzt doch ein bisschen harmonischer zu gestalten, denn ich glaube, das ist es letztendlich auch, was unser Ehrenamt in Thüringen verdient hat. So wie beim Kindergartengesetz, Herr Minister Holter, haben wir heute auch einen guten Tag für das Thüringer Ehrenamt. Grund ist, dass wir hier als CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der für viele Hunderttausende Thüringer, wenn nicht sogar für jeden Thüringer, Auswirkungen hat. Der letzte Freiwilligensurvey von 2021 hat Thüringen 870.400 Ehrenamtliche bescheinigt. Das heißt, 40,8 Prozent der Thüringer Bevölkerung sind ehrenamtlich engagiert. Das ist eine stolze Zahl, für die wir dankbar sein müssen. Sie liegt im Übrigen auch über dem Bundesschnitt. Dieses Ehrenamt muss man pflegen, nicht mit Sonntagsreden oder mit leeren Worthülsen, sondern mit Taten. Das, was wir hier in den letzten Monaten erreicht haben, nämlich das Thüringer Ehrenamt in die Verfassung einzuführen, untersetzen wir jetzt letztendlich auch mit konkreten Inhalten. Das ist das, was unsere Ehrenamtlichen in Thüringen nicht nur erwarten dürfen, sondern auch verdient haben. Denn sie opfern das Wichtigste, was sie haben – Zeit. Zeit ist unwiederbringlich und daher unbezahlbar. In diesem Sinne möchte ich unseren Gesetzentwurf an dieser Stelle auch noch einmal vorstellen. Ich möchte voranstellen, dass wir in der ersten Beratung einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der sich von dem unterscheidet, was wir heute hier beschließen. Die einen nennen die Ausschussberatung „Basar“, die anderen nennen es „Demokratie“. Denn es geht um die beste Lösung für unseren Freistaat, und ich bin dankbar, dass es uns gelungen ist, für das Ehrenamt eine Einigung herbeizuführen. Denn darum geht es. Genau das ist es, was uns die Anzuhörenden hier im Plenarsaal bei der Anhörung mitgegeben haben. Zahlreiche Ehrenamtliche – über DRK, Johanniter, aber auch Tierschutzbund – haben uns mitgegeben: „Rauft euch zusammen, macht jetzt ein Gesetz, wer weiß, wann wir es wieder bekommen?“ Und, wie gesagt, wäre die AfD anwesend gewesen, hätte sie das vielleicht auch mitbekommen, aber an der Stelle spare ich mir weitere Kommentare. In Deutschland – muss man feststellen – beschäftigen sich viele Ehrenamtliche in sehr viel ihrer Zeit mit dem Ehrenamt. Also beispielsweise sind 60 Prozent bis zu zwei Stunden wöchentlich für das Ehrenamt unterwegs, 23 Prozent drei bis fünf Stunden und 17,1 Prozent sechs Stunden und mehr in der Woche. Genauso viel Zeit müssen sich die Ehrenamtlichen aber auch mit Bürokratie beschäftigen. Deswegen beinhaltet unser Gesetzentwurf verschiedene Aspekte. Fakt ist eins, dieser Gesetzentwurf ist ein Meilenstein, nicht nur für Thüringen, sondern auch für Deutschland, denn es ist das erste Ehrenamtsgesetz, was es in der Bundesrepublik Deutschland geben wird, und darauf sollten wir alle hier stolz sein. Genauso stolz können wir auf unsere Ehrenamtsstiftung sein, die damals 2002 auch die allererste in Deutschland und letztendlich Vorbild für die Bundesstiftung war. Dementsprechend hat uns auch das Gründungsmitglied, Jan Holze, von der Bundesstiftung in der Anhörung mitgegeben: Bleibt dran, macht das, wir freuen uns, dass Thüringen auch an dieser Stelle vorangeht. Diese Maßstäbe haben wir als CDU-Fraktion in einen Gesetzentwurf gepackt, der vor allen Dingen vier Aspekte berücksichtigt. Erstens: Wertschätzung und Anerkennung für das Ehrenamt. Wir dürfen nicht nur reden, wir müssen auch machen, und das ganz konkret letztendlich mit diesen Regelungen hier im Gesetz. Zweitens: finanzielle Förderung. Es ist gesagt worden, dieses Ehrenamtsgesetz beinhaltet ein Landesprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro zu ganz vielen verschiedenen Zwecken, wozu ich noch ausführen werde. Drittens: weniger Bürokratie. Was uns Ehrenamtliche immer wieder sagen, ist, dass der bürokratische Aufwand sie verrückt macht und dass er eigentlich von dem, was sie ehrenamtlich gern tun, woran sie Spaß haben, ablenkt. Der vierte Aspekt sind starke Ansprechpartner. Als starken Ansprechpartner haben wir in Thüringen die Ehrenamtsstiftung, für die wir mit diesem Gesetz auch 3,5 Millionen Euro institutionelle Förderung festschreiben. Ich habe es schon gesagt, unser Gesetzentwurf ist Ausfluss des Staatsziels Ehrenamt. Deswegen ist er von uns auch erst im Januar eingebracht worden. Dass wir uns zusammengerauft haben und heute hier diesen Beschluss treffen, ist auch deswegen gut, weil dann das Ehrenamt im Wahlkampf hoffentlich nicht missbraucht werden kann. Ich möchte aber zum Inhalt noch etwas sagen, denn mit dem Landesprogramm Ehrenamt werden folgende finanzielle Projekte gefördert: Erstens, Projekte wie beispielsweise „Aktiv vor Ort“. Das ist ein Landesprogramm der Ehrenamtsstiftung, wo derzeit 750.000 Euro drin sind. 750.000 Euro, Herr Krätzschmar wird es bestätigen: Nach drei Wochen war dieses Antragsvolumen auf das Vierfache ausgeschöpft, und das zeigt uns doch, dass der Bedarf hoch ist. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sagen, 15 Millionen Euro seien zu viel – ganz ehrlich, ich weiß es nicht, ob es zu viel ist, aber es ist auf jeden Fall gut angelegt, denn ehrenamtliches Engagement ist nicht bezahlbar. Und wenn es mehr als 750.000 Euro sind, dann ist es nicht zu wenig. Dafür haben wir den Nachweis bekommen. Wir wollen aber über das Landesprogramm auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen finanzieren, Nachwuchsgewinnung, Härtefallleistungen für Vereine, die in Not sind, Gesundheitsschäden, Finanzierung der Ehrenamtscard, aber eben auch die GEMA. Und gerade dieses Beispiel, Frau Herold, zeigt, dass Sie keine Ahnung haben. Die GEMA ist eine bürokratische Belastung und hat einen finanziellen Aufwand für Ehrenamtliche in Thüringen, das sollten Sie sich mal erfragen. Das ist eine Belastung, die wir an dieser Stelle jedes Jahr mit diesem Landesprogramm beseitigen werden. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Aber für die Gastronomen ist das keine Belastung, oder was?) Die Gastronomen profitieren sogar davon, weil sie beispielsweise bei Veranstaltungen von Vereinen mit eingebunden sind. Aber wahrscheinlich kriegen Sie das nicht mit, weil Sie ja vor Ort gar nicht so unterwegs sind wie andere hier im Haus. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgenommen haben wir letztendlich auch noch die Förderung der Freiwilligenagenturen, Rechtsberatungskosten und auch Aufwendungen und Sachkosten für ehrenamtliche Betätigungen von Menschen mit Behinderungen. Dazu haben wir letztendlich auch noch einen Änderungsantrag eingereicht. Ich möchte abschließend sagen: Wir sind dankbar, dass unser Gesetzentwurf hier Zustimmung erhalten wird, weil wir damit für die vielen Ehrenamtlichen in Thüringen tatsächlich etwas machen. Es ist vielleicht längst überfällig, aber es kommt genau richtig, denn unsere Gesellschaft braucht ehrenamtlich Tätige, die auch ein wichtiger Bestandteil der Demokratie sind. Deswegen danke ich für die intensive Beratung, aber letztendlich auch für das ehrenamtliche Engagement in Thüringen. Ich wünschte mir, wir hätten noch mehr erreicht, aber das ist jetzt trotzdem ein Meilenstein, den die CDUFraktion hier in Thüringen auf den Weg gebracht hat, und wir werden sehen, was es mit dem Ehrenamt macht. Ich bin auf jeden Fall sehr, sehr dankbar, und, ich finde, wir können alle stolz sein, dass wir hier in diesem Land dieses Gesetz heute verabschieden können. (Beifall CDU)

Alle Reden von Beate Meißner Protokoll ↗