Dr. Thadäus Rudolf König
Fragestunde
Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Ich habe noch mal eine Nachfrage, und zwar: Habe ich es richtig verstanden, dass auch Lehrer, die die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden haben, sich aber in der Praxis bewährt haben, dauerhaft tarifbeschäftigt im Thüringer Schuldienst angestellt werden können, nur nicht in der höchsten Stufe, sondern in der Stufe 2 und 3? Ist das korrekt? Also, es besteht die Möglichkeit einer dauerhaften Beschäftigung dieser Lehrer, auch wenn die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden ist?
