Andreas Bühl
Fragestunde
Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren in der Staatskanzlei Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung (ab Besoldungsgruppe A16 und höher) unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 in dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei unbesetzt (bitte um Auflistung je Stichtag)? 2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden (bitte um Auflistung je Stichtag)? 3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich der Staatskanzlei seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen (bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung)? 4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich der Staatskanzlei eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung)?
