Franziska Baum
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier auf der Tribüne, nachdem man beim Schulgesetz ja zu einem relativ versöhnlichen Ende gekommen ist, ist man fast versucht, das Gleiche auch beim zweiten großen letzten Bildungsprojekt in dieser Legislatur zu ermöglichen. Allerdings konnten Sie dieses Mal unsere Bedenken nicht so recht zerstreuen, nicht etwa, weil die Änderung des Personalschlüssels zu viel kosten würde, sondern weil im Laufe des Prozesses dieses Gesetzgebungsverfahrens einige Probleme zutage getreten sind, die die Struktur der Kindergartenfinanzierung betreffen und die nicht gelöst werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sie schaffen mit diesem Gesetz nämlich ungedeckte Personalbedarfe und machen die Kita-Finanzierung noch komplizierter. Es ist immerhin gut, dass auf die Hinweise aus der Anhörung reagiert wurde, und die viel kritisierte Beitragsfreiheit, auch wenn Herr Reinhardt hier noch mal sehr vehement dafür gestritten hat, und auch das Zentrum für frühkindliche Bildung im Gesetz ausgeklammert sind. Das macht es uns leichter, uns zu verhalten. Ich bin darüber hinaus auch froh, dass es die Anhebung der Mindestpersonalzahl, die ursprünglich in dem Gesetz drin war, auch nicht mehr in diesem Gesetzentwurf drin ist, denn die Frage, wie viele Fachkräfte in einer Kita überhaupt nötig sind, hätte bei einer Anhebung hier viele kleine Kitas, deren Personal wir eigentlich hier retten wollen, in ihrer Existenz bedroht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Kommen wir also zu dem Punkt, der hier viel diskutiert wurde und um den es ja auch gehen soll, die Änderung des Personalschlüssels. Bei der Schlüsselverbesserung, was jetzt hier immer mehrfach gefallen ist, geht es nicht wirklich um Schlüssel, sondern es geht um Personal, also die Frage, wie viele Fachkräfte sich in den Kindergärten um die Kinder kümmern sollen. In der Schule – das betrifft dann eher die Zuhörenden hier – sind das momentan wahrscheinlich so eins zu 26, 28, 30, also ein Lehrer auf 28 Schüler; bei den Kleineren machen wir die Zahl ein bisschen kleiner. Aber anders als hier in der Diskussion suggeriert wird – so ehrlich muss man an der Stelle auch sein –, stand im Vordergrund der Verhandlungen eigentlich weniger die Qualitätsverbesserung, sondern es ging in erster Linie darum, Personal zu halten. Es ging darum, die Fachkräfte zu halten, die wir aufgrund sinkender Kinderzahlen sonst verlieren würden, wenn wir den Schlüssel nicht verändern. Das macht das Ansinnen deswegen nicht schlechter, weil jede Schlüsselverbesserung die Betreuungszeit und damit auch die Qualität der Betreuung in den Kindergärten erhöht, und das sagen nicht nur wir, sondern das sagt uns auch die Wissenschaft. Die jetzt ausgehandelte Paketlösung sieht die Verbesserung der Schlüssel im U3Bereich auf eins zu sechs vor und im Ü3-Bereich auf eins zu zwölf. Es ist richtig, das ist ein großer Schritt. Ob das ein großer Wurf ist, Kollege Hartung, da bin ich mir noch nicht so sicher
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Glau-
ben Sie mir einfach!)
(Beifall DIE LINKE)
– genau, ich glaube Ihnen einfach –, weil dieser große Schritt nicht nur Personalabbau verhindert, sondern darüber hinaus für einen Mehrbedarf von 711 Vollzeitäquivalenten sorgt. Das zumindest, wenn man den Zahlen der Anzuhörenden Glauben schenkt, denn – das kommt noch dazu – wir haben in Thüringen keine verlässliche Datenlage dazu, was die Personalsituation in allen Thüringer Kindergärten angeht, weder zu den aktuell eingesetzten Vollzeitäquivalenten noch zu Teilzeit oder zum erwarteten Renteneintritt. Dass wir diesen Mehrbedarf vermutlich nicht abdecken können, das habe ich schon an verschiedenen Stellen eingebracht, und so räumen Sie jetzt einen relativ großzügigen Übergangszeitraum ein. Gegebenenfalls müssen wir vor Ablauf dieses Zeitraums – auch das hat sich aus der zweiten Anhörung ergeben – aber erneut eine Schüsselanpassung vornehmen,
(Beifall Gruppe der FDP)
weil die Kräfte, die wir nun im System halten würden, aufgrund der weiter absinkenden Geburtenzahlen herausfallen würden. Das Problem ist – Sie sehen –, wir versuchen hier einen bedarfsunabhängigen Ausgleichsmechanismus in einem Gesetz zu schaffen, das eigentlich darauf ausgelegt ist, die Finanzierung eines Subjekts, also eines kindbezogenen Schlüssels, über Pauschalen zu regeln.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der Gemeinde- und Städtebund hat in seiner Anhörung richtigerweise dazu ausgeführt, dass durch die vielen Änderungen der letzten Jahre eigentlich aktuell überhaupt gar keine Systematik mehr erkennbar ist, wie die Finanzierung läuft.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das zeigt sich auch bei diesem Entwurf. Denn statt einer Vereinheitlichung, die Sie ja über den Personalschlüssel machen, indem wir sagen, Ü3 fassen wir zusammen und U3 fassen wir zusammen, schaffen Sie zusätzliche Pauschalen, und mittlerweile kommen wir bei fünf verschiedenen Schlüsselgruppen auf sieben verschiedene Finanzierungspauschalen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da ist die Infrastrukturpauschale noch nicht drin, und auch die Aufgaben für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Es wird dementsprechend aus unserer Sicht eine dringende, schwere Aufgabe des nächsten Landtags sein, sich das Kindergartengesetz einmal systematisch vorzunehmen und entweder subjektbezogen durchzuziehen und vernünftig umzusetzen oder einen Systemwechsel voranzubringen. Es ist aus unserer Sicht notwendig, das Gesetz haushaltssystematisch glattzuziehen und so Planungssicherheit und Verlässlichkeit für alle Akteure zu schaffen, und dabei lohnt sich sicher auch ein Blick auf Finanzierungsmodelle wie eine gruppen- oder eine einrichtungsbezogene Finanzierung, die kann das alles vereinfachen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir hoffen, dass die Veränderungen den Kindergärten im Freistaat tatsächlich erst mal Luft verschaffen. Wir enthalten uns hier und stehen der Änderung also nicht im Weg, sind aber nicht davon überzeugt, dass die Probleme damit langfristig gelöst sind. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
