Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt und zunächst mit einer Vorbemerkung: Im Rahmen der Abstimmung der Schulnetzstruktur der Staatlichen Berufsbildenden Schule – SBBS – für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2027/2028 gelang es den Schulträgern in Südthüringen nicht, miteinander für alle Ausbildungsberufe Schulstandorte und Einzugsbereiche abzustimmen, die die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben für die Klassenmindestgröße – Fachklassen der Berufsschule: 15 Schüler – gewährleisten. Die Einhaltung der Vorgaben zur Klassenmindestgröße ist jedoch pädagogisch und bildungsökonomisch geboten, soll der Unterricht angesichts landesweit fehlender Lehrkräfte vollumfänglich und in einer guten Qualität erteilt werden. Nachdem die Schulträger seinerzeit trotz wiederholter Aufforderungen und Fristverlängerung keine tragfähigen Strukturen abgestimmt haben, wurde vom TMBJS in Einzelfällen in die lokale Standortfestlegung eingegriffen. Unter anderem wurde für den Standort Sonneberg festgelegt, dass eine Klassenbildung im Beruf Industriemechaniker nur noch dann erfolgt, wenn zum Schuljahresbeginn die Vorgaben zur Klassenmindestgröße eingehalten werden, wobei hier eine gemeinsame Beschulung mit den Auszubildenden des zweijährigen Ausbildungsberufs Maschinen- und Anlagenführer möglich ist. Das geht auf einen Bescheid vom 28. Oktober 2021 zurück. Diese Regelung findet mit dem Schuljahr 2022/2023 beginnend Anwendung und stellt einen Kompromiss mit dem Schulträger dar, der letztlich zugunsten der Planungssicherheit für alle Beteiligten eingegangen wurde. Zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zeigte die Schulleitung der SBBS Sonneberg für das erste Ausbildungsjahr fünf Auszubildende für den Beruf Industriemechaniker an. Weiterhin wurden vier Auszubildende für den Beruf Maschinen- und Anlagenführer angezeigt, die auch bereits für eine gemeinsame Beschulung mit Auszubildenden des Berufs Kunststoff- und Kautschuktechnologie vorgesehen waren. Unter Berücksichtigung des oben genannten Vorbehalts hat das TMBJS eine Klassenbildung für die Industriemechaniker am Standort Sonneberg nicht akzeptiert, sondern, wie vorgesehen, die Umlenkung der Auszubildenden an den Standort Suhl/ Zella-Mehlis verfügt. Jetzt zu den einzelnen Fragen – zu Frage 1: Die Berufswahl bzw. die Entscheidung für einen bestimmten Ausbilder ist eine individuelle Entscheidung eines jeden Jugendlichen, die erfahrungsgemäß von einer Vielzahl von Faktoren, Erfahrungen, Neigungen, Voraussetzungen abhängig ist. Eine Voraussetzung kann hierbei auch die Entfernung des Schulstandorts zum Wohnort bzw. Ausbildungsort sein. Nach Einschätzung der Landesregierung handelt es sich hierbei jedoch nicht um den maßgeblichen Faktor. Vielmehr dürfte sich die Berufswahlentscheidung bzw. die Entscheidung für einen Ausbilder nach individuellen Neigungen, den gebotenen Ausbildungskonditionen und den Aufstiegschancen richten. Zudem ist anzumerken, dass aufgrund der hohen Spezialisierung und der damit verbundenen großen Zahl von Ausbildungsberufen eine wohn- und ausbildungsortnahe Beschulung generell nicht gewährleistet werden kann. So lernen an der SBBS Sonneberg zum Beispiel die Auszubildenden der Berufe Biologiemodellmacher und Spielzeughersteller aus allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, woraus entsprechende Entfernungen zu den Wohn- und Ausbildungsorten resultieren. Zu Frage 2: Hierzu ist festzustellen, dass die Schulnetzplanung und die Festlegung von Einzugsbereichen für die Berufsschulen gemäß Thüringer Schulgesetz Aufgabe der Schulträger sind. Im Rahmen der notwendigen Abstimmungsprozesse gibt das Land hierfür Vorgaben der einzuhaltenden Mindestgrößen von Schulen und Fachklassen vor und unterstützt die Schulträger bei der Koordinierung. Die einschlägigen Vorgaben sind in Thüringen vergleichbar mit den Regelungen anderer Länder und es ist erklärtes Ziel aller Beteiligten, ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot zu sichern sowie die Grundlagen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau zu schaffen. Nachdem sich die Schülerzahl im Bereich der berufsbildenden Schulen seit der Jahrtausendwende halbiert und auch das Nachfrageverhalten der Schulabsolventen und ‑ absolventinnen deutlich verändert hat, waren Anpassungsprozesse notwendig, um mit dem vorhandenen Personal den Unterricht auf einem guten Niveau absichern zu können. Dabei war stets das Ziel, Fachklassen bedarfsgerecht in der Nähe der Ausbildungsbetriebe vorzuhalten und, soweit möglich, mindestens einen Fachklassenstandort in den jeweiligen Kammerbereichen zu erhalten. Für die aktuellen Festlegungen wird eingeschätzt, dass in Thüringen nach wie vor ein vergleichsweise flächendeckendes Angebot an Schulstandorten besteht. Im konkreten Fall der Industriemechaniker wird eingeschätzt, dass sich der alternative Schulstandort Suhl/Zella-Mehlis durchaus in zumutbarer Entfernung zu den Ausbildungsbetrieben in den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen befindet. Weiterhin besteht dort die Möglichkeit, während der Blockunterrichtswochen ein Wohnheim zu nutzen. Sofern für Auszubildende individuelle Hinderungsgründe für den Besuch dieses Schulstandorts bestehen, kann mit Genehmigung des Staatlichen Schulamts ein anderer Schulstandort gastweise besucht werden. Zu Frage 3: Aktuell bestehen hier keine Unterstützungsleistungen von Landesseite. Es ist vorgesehen, künftig wieder eine Unterstützung von Berufsschülern für Fahrt- und Unterkunftskosten, die im Zusammenhang mit dem Besuch überregionaler Fachklassen, Landesfachklassen oder länderübergreifender Fachklassen entstehen, auszureichen. Hierzu hat das TMBJS Mittel für den künftigen Landeshaushalt angemeldet. Zu Frage 4: Dies ist für eine Vielzahl von Ausbildungsberufen möglich und wird in Thüringen teilweise auch praktiziert – Berufsbilder: Bautechnik, Fahrzeugtechnik, Gastronomie sowie weitere Berufe, wie zum Beispiel Maschinen- und Anlagenführer, Verkäufer/Kaufmann im Einzelhandel, Fachlagerist, Fachkraft für Lagerlogistik usw. Die aktuell gültige Richtlinie zur Schullastplanung, die seinerzeit mit den Schulträgern und den gemäß Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen, also den Kammern, abgestimmt wurde, sieht grundsätzlich eine berufsreine Fachklassenbildung vor. Hieraus wird eine qualitativ hochwertigere Beschulung erwartet und ein Schulwechsel der Auszubildenden im Verlauf der Ausbildung vermieden. Weiterhin ergeben sich hieraus bessere Voraussetzungen für eine intensivere Lernortkooperation zwischen den Ausbildungsbetrieben, den Stätten der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung und den Berufsschulen. Eine Änderung dieser Regelung ist derzeit nicht vorgesehen. Vielen Dank.
