Corinna Herold
Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften
Nein, danke. Die Presse ist heute auf Jubelarien gestimmt.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das ist
doch peinlich!) Einige Verbandsvertreter, mit der Aussicht auf Geldsegen motiviert, sind des Lobes voll und sehen großzügig darüber hinweg, dass dieses Gesetz in einem Holper- und Stolperverfahren ohne Einhaltung sonst üblicher Verfahrenswege beschlossen werden wird.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Sie waren
ja nicht mal dabei!) Das wurde eben schon thematisiert, Frau Meißner. Hören Sie bitte immer aufmerksam zu.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Keine Be-
teiligung an der Anhörung, null!) Die späte Einreichung drei Monate vor einer richtungsweisenden Landtagswahl, die als Ergebnis ganz andere, hoffentlich eindeutig bürgerlich konservative Mehrheiten im Landtag schafft, spricht Bände. Wir haben in der blitzartig schnellen und durchgezogenen Behandlung dieses Gesetzeswerks im Ausschuss manche Merkwürdigkeiten erlebt, unter anderem keine ordentliche Auswertung der Anhörung vom 16. Mai 2024.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wären Sie
mal dabei gewesen!) Es gibt eine ganze Reihe von Kritikpunkten, unter anderem planen Sie die Aushöhlung des Datenschutzes, die Weiterungen, die sich daraus ergeben, sind überhaupt nicht angemessen betrachtet und auch nicht abgeschätzt worden. Was wir auch nicht gut finden, ist die Übernahme der GEMAGebühren durch das Land. Dies halten wir für einen unangemessenen Wettbewerbsnachteil zulasten der sowieso schon schwer gebeutelten Gastronomie, die unter den staatlichen Maßnahmen der letzten Jahre schwer zu leiden hat, als da sind Inflation, CO -Abgabe, Mehrwertsteuererhöhungen, 2 Mindestlohnanhebung und die Reihe der misslichen Bedingungen ließe sich noch länger fortsetzen. Die Gastwirte werden sich bedanken. Wir finden auch, dass Elternvertretungen kein unbedingt förderfähiger Tatbestand sind, aber wir haben ja die Ehrenamtsstiftung, wir haben die Kommunen vor Ort. Wir hoffen sehr, dass die im Laufe der nächsten Monate lautstark darauf hinweisen werden, wo es an diesem Gesetz überall klemmt und hapert. Wir plädieren dafür, dass wir den Kommunen ausreichend Geld zur Verfügung stellen, damit sie vor Ort entscheiden können, welche Vereine und Ehrenämter gefördert werden und womit. Das kann man durchaus über die Ehrenamtsstiftung machen, dazu brauchen wir keine Doppelstrukturen. Vorläufig abschließend an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass wir natürlich für alle notwendigen Änderungen an diesem Schnellschuss von Gesetzeswerk in der 8. Wahlperiode dann gern und mit besseren Mehrheitsverhältnissen zur Verfügung stehen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
