Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, eine Nachfrage: Wenn eine Wahl als ungültig erklärt wurde, sind denn dann die Beschlüsse, die durch diesen Gemeinderat, der aufgrund einer ungültigen Wahl zusammengesetzt wurde, bis zur Neuwahl trotzdem gültig oder unterliegen die dann entsprechend auch dieser Bewertung, dass der Gemeinderat aufgrund einer ungültigen Wahl zusammengetreten ist und damit auch keine gültigen rechtswirksamen Beschlüsse fassen kann? Es kann sich ja durchaus hinziehen, so wie Sie es dargestellt haben, drei Monate bis zur Feststellung der Ungültigkeit, dann möglicherweise ein Gerichtsverfahren und daraus folgend dann noch mal drei Monate maximal, bis die Neuwahl angesetzt ist. Da kann ja ein Jahr vergehen.
