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Denny Jankowski

AfD 07.06.2024 Sitzungen 7/138

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und auch am Livestream, im letzten Herbst kam Rot-Rot-Grün mit ihrer seit Jahren schon groß angekündigten Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes um die Ecke. Was aber hier vorgelegt wurde, war zunächst nichts anderes als ein Sammelsurium eilig zusammengeschriebener Forderungen, Forderungen, für die man schon während der Haushaltsdebatte im letzten Jahr innerhalb der Regierung keine Mehrheit finden konnte, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von euch kam gar nichts!) da feststand, dass sie schwer zu finanzieren sind, aber anscheinend alles Forderungen, die Rot-RotGrün im anstehenden Landtagswahlkampf ja nun unbedingt noch verwursten will. Und die Forderung nach einem weiteren kostenfreien Kindergartenjahr kurz vor Wahlen hat ja bei Rot-Rot-Grün nun mittlerweile schon Tradition. (Beifall AfD) Da man sich aber in der Regierung nicht einigen konnte, musste der entsprechende Gesetzentwurf eilig in den Fraktionen zusammengeschustert werden und das merkt man dann auch deutlich am Ergebnis. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: So ein Quatsch! So ein Quatsch!) Die Ursprungsversion von Rot-Rot-Grün bekam bei der schriftlichen und mündlichen Anhörung nicht nur positive Kritik, Herr Reinhardt, sondern teilweise auch massive Gegenkritik. Ich erinnere mich zum Beispiel noch sehr gut an die mündliche Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün wurde von den Vertretern förmlich zerrissen. Es war die Rede davon, er sei handwerklich schlecht gemacht, dass man deutlich merke, dass der Gesetzentwurf keine rechtsförmige Prüfung durchlaufen habe oder aber auch, dass er bestenfalls als Diskussionsgrundlage dienen könne und die Anhörungszeit bei Weitem nicht ausgereicht habe, um alle Mängel auch nur annähernd zu benennen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Nach dem Punkt haben Sie ausgesetzt, weiterzumachen!) Und das waren noch die freundlichsten Worte vom Gemeinde- und Städtebund zum Ursprungsentwurf von Rot-Rot-Grün zur geplanten Änderung des Kindergartengesetzes. Seitdem hat sich viel getan, die Forderung nach einem weiteren kostenfreien Kindergartenjahr wurde gestrichen und an vielen Stellen wurden die Kritikpunkte aus dem Anhörungsverfahren aufgenommen und der Antrag entsprechend korrigiert, insbesondere vieles, was zum Beispiel den Bereich der Berechnung der Landespauschale für die örtlichen Träger angeht, wurde angepasst. Der Hauptpunkt der heute zu beschließenden Änderung des Kindergartengesetzes ist aber die Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Wir begrüßen als AfD ‑ Fraktion ausdrücklich, dass der Personalschlüssel in Kindergärten endlich angepasst wird, nicht nur für den ursprünglich vorgesehenen Bereich der über Dreijährigen, sondern auch schon im U3-Bereich, also für die unter Dreijährigen im Kindergartenalter. Dieser stellt eine deutliche Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindergärten in Thüringen dar, aber auch eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation für viele Erzieher. Wir werden als AfD-Fraktion der Änderung des Kindergartengesetzes deswegen auch gern zustimmen. (Beifall AfD) Für uns als AfD-Fraktion steht aber schon immer die Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder im Mittelpunkt. Wir wollen eine wirkliche Wahlfreiheit für die Eltern und das wird auch mit der hier vorliegenden Gesetzesänderung nicht erreicht werden. Die Betreuungsform des Kindergartens wird weiter gestärkt, wohingegen Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, gar keine Förderung erhalten. Das heißt, eine wirkliche Wahlfreiheit haben wir in Thüringen nicht, denn der Staat gibt vor, welche Betreuungsform er bevorzugt und finanziell am stärksten fördert. (Beifall AfD) Deswegen sprechen wir uns als AfD immer auch für das Modell eines Familiengeldes aus. Das Familiengeld soll sich nach unserer Meinung an den tatsächlichen Kosten für einen Ganztagsbetreuungsplatz orientieren und an die Eltern direkt ausgezahlt werden. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: „Herdprämie“ würde man dazu sagen!) Die Eltern sollen dann frei von finanziellen Zwängen entscheiden können, wie sie ihre Kinder betreut wissen wollen. Wenn sie sich für eine außerhäusliche Betreuung entscheiden, dann können sie das Geld gern zum Beispiel für einen Kindergartenplatz oder für eine Tagesmutter verwenden. Es wäre mit einem solchen System aber auch leichter möglich, dass vielleicht ein Elternteil etwas länger zu Hause bleibt und sich um die Kinder kümmert. Wichtig ist uns dabei, dass die Eltern die wirkliche Wahlfreiheit haben. Sie wissen am besten, was für ihre Situation und vor allem für ihr Kind die beste Betreuung darstellt. Und die Erreichung dieser wirklichen Wahlfreiheit für Eltern, was die Betreuung ihrer Kinder angeht, wird für uns das Erste sein, was wir in der nächsten Legislatur in Angriff nehmen werden, wenn wir hier im Thüringer Landtag stärkste Fraktion sind. (Beifall AfD) Aber nur, weil wir die in unseren Augen einseitige Fokussierung auf den Kindergarten kritisieren, heißt das nicht, dass wir uns nicht auch für eine bessere Betreuungsqualität in den Kindergärten einsetzen. Deswegen ist die Verbesserung des Betreuungsschlüssels genau in unserem Sinne. Wir haben momentan in vielen Landkreisen und auch Städten rückläufige Kinderzahlen und dies bietet die einmalige Chance, den Betreuungsschlüssel sanft zu verbessern, indem man die derzeitigen Erzieher hält und sich der Betreuungsschlüssel durch die sinkenden Kinderzahlen auch leicht verbessert. Dieses Vorgehen begrüßen wir ausdrücklich und es wäre auch einfach Wahnsinn und auch verlorene Chance, wenn der Betreuungsschlüssel jetzt nicht angepasst werden würde und deswegen die Träger im schlimmsten Fall Erzieher entlassen müssten. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass auch nur durch die sinkenden Kinderzahlen der Betreuungsschlüssel nicht so stark verbessert wird, wie nun im Gesetzentwurf gefordert, mancherorts vielleicht, aber über ganz Thüringen hinweg wird das nicht der Fall sein. Es braucht noch deutlich mehr Erzieher als jetzt und woher diese kommen sollen, hierfür liefert der Gesetzentwurf leider keine Antworten. Und am Ende muss man schauen, ob der geforderte Personalschlüssel am Ende 2027 überhaupt erreicht werden kann. Auch die Frage der Finanzierung wird eine Bürde für die zukünftigen Haushaltsaufstellungen darstellen. Wir reden hier immerhin von rund 145 Millionen Euro, die die Verbesserung des Betreuungsschlüssels am Ende jährlich kosten wird. Dies ist bei Weitem kein Pappenstiel und wird sicherlich bei den Haushaltsaufstellungen in der nächsten Legislatur den Spielraum für andere Projekte deutlich einschränken. Wir als AfD denken aber auch, dass jeder Euro, der in die Betreuungsqualität der Kinder gesteckt wird, ein gut angelegter Euro ist, und werden deswegen der Änderung des Kindergartengesetzes zustimmen. Nun noch kurz zu den Entschließungsanträgen von Rot-Rot-Grün: Beide Anträge enthalten Punkte, die nun nicht mehr in den vorliegenden Änderungen des Kindergartengesetzes enthalten sind, und das auch aus guten Gründen. Ich sehe nicht ein, warum sie nun als Entschließungsantrag hier noch einmal vorgebracht werden, wo es vorher keine Einigung gab. Man möchte nun zum Beispiel den zukünftigen Landtag auffordern, das weitere kostenfreie KitaJahr dann doch noch in Angriff zu nehmen. Ich persönlich glaube nicht, dass der kommende Landtag hier zu irgendetwas aufgefordert werden müsste. Ich bin zuversichtlich, dass im kommenden Landtag die Abgeordneten auch so sehr gut wissen, was sie tun sollten oder was nicht, ohne dass wir sie auffordern. Deswegen werden wir beide Entschließungsanträge ablehnen, weil wir es als anmaßend empfinden. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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