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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 07.06.2024 Sitzungen 7/138

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Daniel Reinhardt hat es ja gerade schon bei der Berichterstattung gesagt, wir haben zum Gesetzentwurf auch zwei Entschließungsanträge vorliegen. Hintergrund ist, dass die darin enthaltenen Punkte sich so im Gesetz nicht mehr wiederfinden, wir aber trotzdem um Zustimmung zu diesen werben. Ich möchte jetzt unseren Entschließungsantrag unter der Überschrift „Qualitätsentwicklung im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung – Einrichtung eines landesweiten Zentrums für frühkindliche Bildung“ einbringen. Zu diesem Zentrum und den Vorstellungen davon haben wir auch eine umfangreiche Anhörung durchgeführt und die Rückmeldungen waren im Prinzip durchweg positiv. Wir wollen, dass das Zentrum mit einer Förderung von 700.000 Euro jährlich auf den Weg gebracht wird und damit eine landesweite Struktur zur Qualitätsentwicklung und zum Austausch zwischen Forschung und Praxis geschaffen wird. Dieses Zentrum soll dabei die Träger von Kindergärten, aber auch und gerade die Fachberatungen und das Fachpersonal unterstützen, qualifizieren und beraten. Ich will es ganz deutlich sagen: Es ist ausdrücklich keine Konkurrenz zu den guten Angeboten, die Träger bereits etabliert haben, aber es soll eine vernetzende und ergänzende Einrichtung sein, die wir uns auch nicht neu ausgedacht haben, sondern das gibt es durchaus erfolgreich in anderen Ländern, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, und daran haben wir uns auch entsprechend orientiert. Wie gesagt, die Aufgaben eines solchen Zentrums sind nicht nur – das wurde mitunter falsch verstanden – die wissenschaftliche Forschung, sondern auch die Übertragung dieser Erkenntnisse aus der Wissenschaft in die Praxis, die Konzipierung und Umsetzung von Angeboten für die Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern, die Unterstützung der internen Selbstevaluation und auch die Qualitätsentwicklung in unseren Kindergärten, die Umsetzung von eigenen Pilotprojekten, die Förderung des Austauschs und der Vernetzung, aber auch Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und des Landes. Ich sage es noch mal, es geht auch nicht um eine Landesstruktur im Sinne einer landeseigenen Struktur, sondern es geht uns um die Förderung einer Hochschul- und hochschulnahen Einrichtung. Die Aufgaben des Zentrums im Bereich der Fortund Weiterbildung sowie des Austauschs und der Vernetzung sind unter der Wahrung der Trägerautonomie eine auf den gesamten Freistaat bezogene Ergänzung zu den Aufgaben der Träger im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, die auch in § 6 Abs. 1 des Thüringer Kindergartengesetzes benannt sind. Ich bitte Sie sehr, diesem Antrag zuzustimmen, denn es geht natürlich im Kindergartengesetz immer erst mal um die – ich sage mal – ganz augenscheinlichen Dinge, wie die Betreuungsschlüssel, aber die Qualität in unseren Kindergärten ist entscheidend. Ich sage es ganz direkt. (Beifall SPD) Es gibt ja den schönen, bekannten Spruch: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Da, wo wir nämlich genau auf die Qualität in den Einrichtungen gucken, wo wir unsere Erzieherinnen, die Fachkräfte, die multiprofessionellen Teams in den Einrichtungen unterstützen, wo wir auch wissenschaftliche Forschungen miteinbeziehen, wo wir auch die Heterogenität der Kinder mit im Blick behalten – wir wissen es, es gibt ganz unterschiedliche Förderbedarfe, die Kinder mitbringen, ganz unterschiedliche Voraussetzungen –, da braucht es ein solches Zentrum. Das ThILLM, was wir in Thüringen haben und was sicherlich gute Arbeit leistet, kann das mit dem wenigen Personal überhaupt nicht so umsetzen, was es gibt, und deshalb noch mal ein Plädoyer für die Qualität und auch für die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag zum Gesetz. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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